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Richtige Kabel für Stromversorgung für die Rückfahrkamera abzweigen

Opel Corsa D
Themenstarteram 13. Juni 2020 um 12:40

Hallo zusammen,

Ich habe mir diese Rückfahrkamera gekauft.

https://www.amazon.de/.../ref=ppx_yo_dt_b_asin_title_o01_s00?...

Meine Frage: An welche Kabel muss ich für die Stromversorgung nehmen?

Es sollte an das Kabel von der Rückwärtsfahrleuchte sein.

Ich habe hier ein Bild vom Stecker von der linken Rückleuchte gemacht, um zu sehen welche eines von den farbigen Kabel genommen werden muss, bzw. welches eines zum Rückwärtsfahrleuchte führt. Der Schwarze muss für die Masse sein.

Über diese Rückfahrkamera haben einige User in anderen Foren behauptet, das der TüV Theater machen kann. Stimmt das?

Ich habe darauf hin den Verkäufer in Verbindung gesetzt und er meint das es keine Probleme geben würde, da dieses Teil keine eigne Birne hat, sondern da muss man die Fahrzeug-Eigene Birne verwenden. Aber in anderen Foren gibt es leider Meinungsverschiedenheiten. Nun wie sieht ihr das?

Danke schon mal im voraus.

Mfg

Skayritares

Anschluss für die linke Rücklichter
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19 Antworten

Blau-Violett ist für den Rückfahrscheinwerfer.

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 15:36

Also das Kabel an der Nr. 1?

Offen ist noch: Kann bei dieser Rückfahrkamera Probleme mit dem TÜV bekommen?

Zitat:

@Skayritares schrieb am 13. Juni 2020 um 17:36:30 Uhr:

Kann bei dieser Rückfahrkamera Probleme mit dem TÜV bekommen?

Die Kamera selbst interessiert den TÜV recht wenig.

Da geht es sich viel mehr um die Beleuchtung...

Wenn die R.Kamera eine eigenständige Birne/LED besitzt sollte diese ein Prüfzeichen haben. (ECE) - hat dein inzwischen verbautes(?) System dieses nicht wäre das ganze wegen den Leuchtmitteln nicht rechtens.

Hat mit der Kamera dann aber nichts zutun...

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 16:42

Zitat:

Wenn die R.Kamera eine eigenständige Birne/LED besitzt sollte diese ein Prüfzeichen haben. (ECE) - hat dein inzwischen verbautes(?) System dieses nicht wäre das ganze wegen den Leuchtmitteln nicht rechtens.

Die Rückfahrkamera als auch das Teil an dem die Kamera montiert wurde hat keine Beleuchtung, man muss nur die KFZ-Eigene Birne verwenden, ein entsprechendes Loch ist am Gehäuse vorhanden. Also kann ich das Teil bedenkenlos einbauen?

Ist auf dem Glas für die Nummernschildbeleuchtung ein Prüfzeichen?

Wenn Nein kann es beim TÜV Probleme geben wenn es auffällt. Oder bei einem Unfall - kann.

Solange keine neuen Lichtquellen hinzugekommen sind und die Rücklicht Beleuchtung weiterhin wie zuvor im Dunkeln das Kennzeichen beleuchten und durch die Nachrüstung jetzt kein Nachteil hierfür entstanden ist, wird man seitens TÜV und Rennleitung nichts sagen können.

Solange da nichts Bunt leuchtet machen die ihren Rundgang und setzen ihre Arbeit am nächsten zu betrachtenden Teil des Fahrzeuges fort... die haben besseres zutun als gezielt die Kennzeichen Beleuchtung unter die Lupe zu nehmen...

Leuchtet alles normal ? - Ja. - OK. - weiter. :D

Dann schau dir den Link mal an. Er ersetzt eine Nummernschildbeleuchtung...

Asset.JPG

Zitat:

@0950_APAL schrieb am 13. Juni 2020 um 19:43:55 Uhr:

Dann schau dir den Link mal an. Er ersetzt ein Nummernschildbeleuchtung...

Er verbaut doch die Originalen Leuchtmittel ? (so wie ich es verstanden habe)

Wenn es keinen Blendet und das Kennzeichen ausreichend beleuchtet ist...

= Wo kein Kläger da auch kein Richter :D

Ich Bezweifle, dass das sooo extrem abgedunkelt sein wird und solange es seinen Sinn und Zweck weiterhin erfüllt legt/hockt sich doch niemand extra dahin um mal nach zu schauen ?

Aber ja... eigentlich müsste am Glas eine vermerkung sein...

Würde mir deshalb jetzt aber kein Kopf machen...

Zur not einfach mal beim TÜV anrufen und nachfragen...

Da brauchst du nicht anrufen und nachfragen.

Wenn der „Scheinwerfer“ nicht e-geprüft ist darfst du ihn nicht verbauen.

 

Da gibt es keine Diskussion.

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen ) und ihren KFZ-Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. § 10 der FZV Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten.

---

Sollte dir deine Frage jetzt vermutlich beantworten...

Ich persönlich denke aber, dass man da nicht ganz so streng nach gucken wird solange obiges gegeben ist mit 20m und dass es nicht nach hinten raus/weg Strahlt

Willst du es nicht verstehen?

 

Ohne Prüfzeichen erlischt die BE des Fahrzeuges.

Jemandem zu raten so etwas zu verbauen ist, nennen wir es mal, unklug.

 

Zumindest sollte man ihn darauf hinweisen.

Wenn später etwas passiert ( was auch immer) sagt kein Prüfer oder Polizist: Ach ja. Er hat ja keinen damit geblendet und hell genug war es auch....

 

 

Wie gesagt. Es MUSS nicht auffallen. Aber es KANN...

Wenn der Einsatz quasi passgenau wie der originale sitzt und gleichen Abstrahlwinkel wie originales hat wird vermutlich kein HU-Prüfer der Welt davon eine Notiz nehmen oder das Verfolgen weil die Prüfnummer dann von innen wäre.

Und wer richtig schiss hat behält halt das Original, baut es kurz vor der HU wieder ein. Oder man ist so dreist, nimmt das Original mit, wennd er Prüfer sich daran stösst baut man es kurzerhand vor seinen Augen um.

Ich sehe bei der hier diskutierten Bauform eher das problem das im Dunkeln keine vernünftige Ausleuchtung für eine sinnige Bildaufnahme vorliegt.

Nebenbei - als Chinese würde ich mich totlachen. Für kleines Geld den lokalen Markt kaputtmachen, des Support leisten andere :D

Zitat:

@Astradruide schrieb am 13. Juni 2020 um 20:40:31 Uhr:

Wenn der Einsatz quasi passgenau wie der originale sitzt und gleichen Abstrahlwinkel wie originales hat wird vermutlich kein HU-Prüfer der Welt davon eine Notiz nehmen oder das Verfolgen weil die Prüfnummer dann von innen wäre.

Also bei mir steht die Prüfnummer von außen sichtbar auf dem „Glas“.

Ok, glaube ich. Ich glaube dennoch nicht das das ein großer Aufhänger bei der HU wird wenn das Leuchtbild nicht offensichtlich stark daneben ist. Die Frage ist vielleicht noch ob das vermutlich kleinere Lampengehäuse mit der Wattage klar kommt wenn mal länger der Rückwärtsgagng drin ist und ob das Leuchtmittel wandberührungsfrei montiert werden kann.

Aber Versuch macht klug. Der Chinaman freut sich in jedem Fall.

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