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Richtige Vorgehensweise? - Verfahrensfehler?

Themenstarteram 28. Januar 2014 um 20:25

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich wurde am 28.01.2013 mit dem Auto meines Vaters auserorts mit 80km/h in einer 50er Zone geblitzt.

Nach ungefähr einem Monat bekam mein Vater einen Anhörungsbogen. Da er ja nicht gefahren war, gab er die Sache natürlich nicht zu.

Am 26.12.2013 standen dann 2 Polizisten vor unserer Haustür und wollten mich sprechen. Da ich aber einen Verwandschaftsbesuch machte und folglich nicht zu sprechen war, mussten die Beamten mit meiner Mutter vorliebnehmen. Die Polizisten hielten meiner Mutter dann das "Blitzerfoto" und eine Kopie meines Persos unter die Nase und meinten, dass ich das doch eindeutig wäre. Diese antwortete darauf nichts. Die Beamten meinten anschließend, dass ich mich doch am 31.12.2013 bei ihnen auf der Wache melden sollte, es wären ja "nur" 80€ und 3 Punkte.

Auf familiären Rat hin, und da die Polizisten ja etwas von mir wollten, fuhr ich nicht auf die Wache und hoffte, dass ich diesen einen Monat noch überstehen würde.

Am 27.01.2014 wäre die Angelgenheit ja verjährt gewesen. Heute bekam ich aber Post, mit Datum vom 20.01.2014, also vor der Verjährungsfrist. In diesem war ein Anhörungsbogen, "wie man ihn kennt", nur noch mit dem Zusatz "Ihre Verantwortlichkeit wurde im Rahmen örtlicher Ermittlungen festgestellt."

Nun meine Frage:

Da die Beamten mich nie zu Gesicht bekommen haben, würde ich gerne wissen, ob diese Vormulierung so überhaupt rechtens ist, oder ob ein Verfahrensfehler vorliegt?

Genügt es schon, dass die Polizisten mich nur anhand eines über 4 Jahre alten Peros indentifizierten und dann Anzeige erstatten könen?

Danke schonmal für Eure Antworten...

Beste Antwort im Thema

Zahl wie ein Mann.

JA, die können dich auch aus nem Zivilwagen auf dem Weg zur Schule identifizieren, ohne dass du davon was merkst. Die sind nämlich von der Polizei und haben sowas gelernt.

Zahl wie ein Mann. Ist noch billig. Nachher musste 120€, drei Punkte und eventuell Kloputzen im Altersheim.:p

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Zahl wie ein Mann.

JA, die können dich auch aus nem Zivilwagen auf dem Weg zur Schule identifizieren, ohne dass du davon was merkst. Die sind nämlich von der Polizei und haben sowas gelernt.

Zahl wie ein Mann. Ist noch billig. Nachher musste 120€, drei Punkte und eventuell Kloputzen im Altersheim.:p

Zitat:

Original geschrieben von manfred4949

Genügt es schon, ...

Kaffeesatz, würfeln, raten, ..., es gibt keine Vorschrift, wie jemand ermittelt werden muss. Ein Treffer bedeutet versenkt, auch wenn nur ein Blinder in die Luft geschossen hat.

am 28. Januar 2014 um 20:50

Du wurdest Ermittelt. Ob mit Passbild oder per nachfragen in der Nachbarschaft ist egal. Die muessen nicht mit dir persoenlich reden. ;) Ob ein Anwalt da einen Verfahrensfehler findet glaub ich nicht. Deine Chancen stehen aber nicht schlecht dort noch mehr Geld zu vergraben.

Für deinen ersten Tread hier hast du gleich ein heisses Thema.

Du stellst dich hier so richtig vor. Wenn ich mal zu schnell gefahren bin und es auch noch weiß bezahle ich und die Sache ist erledigt.

So stellt man sich nicht bei Motor-Talk vor und ich hoffe ich vergesse nicht das ich bei deinem Namen ein nicht lesen setze.

Seelze 01

@TE,

willkommen hier im Forum. Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber ich denke wie die Vorposter auch, dass Du sauber ermittelt wurdest. Da wirst Du wohl nicht rauskommen.

@Seelze 01,

ich habe zwei Fragen an Dich: Wie viele User haben denn Dich wegen unangebrachter Kommentare bereits auf "nicht lesen" gesetzt? Wo stellt man ein solches "nicht lesen" ein?

am 28. Januar 2014 um 21:41

Willkommen auf MT! :)

 

Worüber möchtest Du dich nun eigentlich beschweren?

 

Dir droht die zweifelsfreie, mit an Sicherheit grenzende Identifizierung deiner Person, und? Haben die zuständigen unrecht...glaube eher nicht! Du bist gefahren, Du bist erwischt worden.....und nu....;)

Überlege Dir sehr gut, wie Du zukünftig mit der Wahrheit umgehst...kann auch verdammt teuer werden!

 

so long...;)

 

Zitat:

Original geschrieben von manfred4949

Genügt es schon, dass die Polizisten mich nur anhand eines über 4 Jahre alten Peros indentifizierten und dann Anzeige erstatten könen?

Ja, das ist vollkommen ausreichend. Wenn du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegst, landet die Sache ggf. vor Gericht und spätestens dann können sie das Foto mit dir persönlich vergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von manfred4949

Ich wurde am 28.01.2013 mit dem Auto meines Vaters auserorts mit 80km/h in einer 50er Zone geblitzt.

Nach ungefähr einem Monat bekam mein Vater einen Anhörungsbogen. Da er ja nicht gefahren war, gab er die Sache natürlich nicht zu.

....

Am 26.12.2013 standen dann 2 Polizisten vor unserer Haustür und wollten mich sprechen.

... Die Polizisten hielten meiner Mutter dann das "Blitzerfoto" und eine Kopie meines Persos unter die Nase und meinten, dass ich das doch eindeutig wäre. Diese antwortete darauf nichts. Die Beamten meinten anschließend, dass ich mich doch am 31.12.2013 bei ihnen auf der Wache melden sollte, es wären ja "nur" 80€ und 3 Punkte.

Auf familiären Rat hin, und da die Polizisten ja etwas von mir wollten, fuhr ich nicht auf die Wache und hoffte, dass ich diesen einen Monat noch überstehen würde.

Es ist schon interessant, für wie dumm einige die Polizei halten. Das war vorauszusehen, und nun habt ihr euch mit dem Halbwissen ins Schlamassel geritten. Dein Vater darf eventuell ein Fahrtenbuch schreiben, und deine Strafe steht ja nun fest.

Zitat:

Original geschrieben von manfred4949

Da die Beamten mich nie zu Gesicht bekommen haben, würde ich gerne wissen, ob diese Vormulierung so überhaupt rechtens ist, oder ob ein Verfahrensfehler vorliegt?

Ja, die Formulierung ist nicht zu beanstanden und weit von einem Verfahrensfehler entfernt. Daß die Beamten dich nie zu Gesicht bekommen haben, ist auch nur eine Vermutung von dir. Eventuell hast du es ja nur nicht bemerkt.

am 28. Januar 2014 um 22:33

Moin,

auch wenn mich einige ´Sei ein Mann´ Poster steinigen werden ..................

Ich hab hier ein Problem mit der Verjährungsfrist, die nicht wie der Name es sagt 1 Jahr beträgt.

Januar 13 - Verstoß

Februar 13 - Anhörungsbogen

Ab hier nun 3 Monate bis zur Verjährung.

Von irgendwelchen Verjährungsunterbrechungen - Bußgeldbescheid o.ä. - wird nicht berichtet.

Folglich müsste das Ding doch spätenstens im Juni 13 erledigt/verjährt gewesen sein.

Oder hab ich was übersehen ?

Abgesehen davon ist die Identifizierung korrekt abgelaufen, aber die Fristen ..........:confused:

Tja - schnell antworten ist ein Ding, die Daten zu beachten eine andere...

Ansonsten unterbricht eine Anhörung an den Halter keineswegs die Verjährungsfrist gegen den Fahrer.

Und da wir hier im Bußgeldbereich sind, würde ich als Halter, aber nicht Fahrer bei einem Anhörungsbogen mit nachfolgendem Hausbesuch unter den hier geschilderten Umständen noch über einen Gegenschlag nachdenken.

Aber ich vermute, der TE hat sich bei den Daten irgendwie vertippt oder es ist ein exotischer Fall (wie Umzug ohne entsprechende Ummeldung) im Spiel.

Der

Zitat:

Zusatz "Ihre Verantwortlichkeit wurde im Rahmen örtlicher Ermittlungen festgestellt."

spielt da aber keine Rolle.

am 28. Januar 2014 um 23:51

Zitat:

Aber ich vermute, der TE hat sich bei den Daten irgendwie vertippt .........

Glaub ich nicht.

Immerhin hat er ja 1 Jahr zwischen Tattag und (Verfolgungs ) Verjährung geschrieben/vermutet und somit den Begriff Verjährung möglicherweise falsch gedeutet.

Aber wer weiß es schon genau.............in jedem Fall der, der die Akte hat :D

Der wird auch wissen ob irgendwas nach § 33 OwiG gemacht wurde ................

am 29. Januar 2014 um 2:20

War ja zu erwarten, dass sich bei dieser Gelegenheit wieder ein paar Moralapostel finden, die meinen, hämisch grinsend und sich in ihrer Selbstgerechtigkeit suhlend ihr moralinsaures Gewölle hier erbrechen zu müssen. Ihr schafft es einfach nicht, die Finger auch mal still zu halten, oder? Sogar der Klassiker "Zahl wie ein Mann!" war mal wieder zu lesen, alle Achtung! :rolleyes:

 

@TE: Wenn die Daten alle stimmen und da tatsächlich fast ein Jahr lang gar nichts passiert ist, würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen mehr machen, Stichwort "Verjährung nach drei Monaten". Um allerdings absolut sicher zu gehen, wäre Akteneinsicht notwendig, weshalb Du einen Anwalt aufsuchen solltest.

Was soll ein Anwalt derzeit ausrichten können? :confused:

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