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Richtiger Reifendruck für alternative Reifengröße

Themenstarteram 30. Dezember 2024 um 21:16

Guten Abend zusammen,

für meinen Tourneo Custom habe ich für die Winterbereifung Zubehörfelgen mit einer anderen als vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Serienbereifung gewählt. Ausgeliefert wurde das Fahrzeug mit 235/50 R19C 111/109 Bereifung. Als Winterreifen habe ich jetzt Bridgestone Blizzak 6 235/55 R18 104V gewählt, diese sind lt. Felgengutachten zulässig, und die Felgen (Brock RC 31) haben natürlich eine ABE für mein Fahrzeug.

Wegen der schlechteren Wintereigenschaften - ich wohne im Alpenvorland - wollte ich keine "C"-Reifen, die ja eher auf Laufleistung ausgelegt sind, was bei meiner eher geringen Jahreskilometerleistung nicht ausschlaggebend ist. Mein Händler hat mir daraufhin die oben genannten Reifen empfohlen. Auf meine Frage nach dem korrekten Reifendruck hat er gemeint, ich solle denselben Reifendruck wie der vom Fahrzeughersteller angegebenen Reifendruck für die Serienbereifung verwenden. Das wären bei voller Zuladung 3,7 bar vorne und 4 Bar hinten.

Jetzt liegt aber der max. zulässige Luftdruck für meine 18" Winterreifen bei 3,4 Bar lt. Aufdruck auf der Reifenflanke wie ich jetzt feststellen musste.

Ich habe auch noch mal die Traglast des Reifens kontrolliert, der liegt bei max. 900kg/Reifen, was ja für die max. Achslast von 1725 kg ausreichend sein sollte.

Kann mir jemand weiterhelfen welcher Luftdruck nun der richtige wäre? Anbei noch ein paar Screenshots mit den Infos.

Achslast lt. Zulassungsschein
Lastindex Felgengutachten
Luftdruck Originalbereifung
+2
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15 Antworten

Endlich mal wieder jemand der es schafft sein Anliegen zu verwörten und Informationen unaufgefordert bereit stellt.

Danke dafür.

Deine Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Den Reifenhersteller brauchst Du nicht fragen, der nennt Dir den minimalen Luftdruck für maximale Belastung. Der Fahrzeughersteller hat diese Reifengröße nicht für Dein Fahrzeug vorgesehen und folglich auch keine Erfahrung mit dem angemessenen Reifenfülldruck.

Entscheidendes Kriterium sind die realen Achslasten, die, je nach Auslastung, dramatisch schwanken.

Zur Orientierung habe ich Dir mal eine Tabelle angehängt.

Um 900 kg Radlast abdecken zu können benötigt Du 2,9 bar auf den Gummis. Auf der VA kommst Du (auch bei voller Hütte) mit 2,7 bar klar.

Fährst Du regelmäßig mit deutlich geringeren Achslasten, darfst Du auch den Reifenfülldruck geringfügig nach unten korrigieren.

PS: in Verbindung mit der Stützlast von 80 kg, hast Du die maximal zulässige Tragfähigkeit der hinteren Reifen schon überschritten.

Luftdruck Quelle Continental

Ich kann mich Gummihoecker hier nur anschließen.

Viele namenhafte Hersteller geben zwar Auskunft über einen empfohlenen Luftdruck, dieser ist aber nur ein rein mathematisch errechneter Wert, unabhängig davon wie sich das Fahrzeug damit verhält.

Ich würde bei dem Wagen und dieser Bereifung auch so ca. 2,8 bis max 3 Bar nehmen, je nach dem wie stark die Beladung ist.

PS: Dass dennoch eine Anbaubestätigung sowie eine Tachoprüfung laut deinem TÜV-Gutachten erforderlich ist, wurde dir mitgeteilt nehme ich an?

LG

Themenstarteram 30. Dezember 2024 um 23:30

Vielen Dank @Gummihoeker für deine rasche und kompetente Antwort. Ich werde deiner Empfehlung mit 2,9 bzw. 2,7 Bar vorne folgen. Vermutlich werde ich meist mit ca. 3 tonnen Gesamtgewicht unterwegs sein, viel weniger Zuladung wird eher selten vorkommen.

Bezüglich der Stützlast: Meines Wissens limitiert die Stützlast die Zuladung des Zugfahrzeugs um denselben Wert, die maximal zulässige hintere Achslast des Zugfahrzeugs darf auch bei voller Stützlast nicht überschritten werden. Von daher wäre eine gewisse Reserve mit dem vorhandenen Lastindex der Reifen vorhanden, wenn auch keine recht üppige. Auf jeden Fall werde ich beim Hängerbetrieb besonderes Augenmerk darauf richten, um ja die Hinterachse bzw. die Hinterreifen nicht zu überlasten.

@Sparrow danke auch für deine Einschätzung. Und ja, hier in Österreich muss ich sowieso zur Prüfstelle der Landesregierung, damit ich die neue Reifendimension in den Zulassungsschein eingetragen bekomme. Wobei ich das mit der lt. Gutachten erforderlichen Tachoprüfung nicht ganz nachvollziehen kann, lt. reifenrechner.at liegt der theoretische Unterschied des Abrollumfangs gegenüber der Originalbereifung bei gerade mal 0,3%. Bei gefahrenen 100 km/h zeigt der Tachometer mit der neuen Bereifung somit 100,3 km/h an, was ja rechtlich kein Problem sein sollte.

Schaun mer mal was die Prüfstelle dazu meint ;)

Reifenrechner

Auch von mir ein Lob, daß du deine Frage gut vorbereitet hast, mit vielen Informationen, die man sonst den TEs langwierig aus der Nase ziehen muß.

Abrollumfänge: vermutlich steht im Gutachten nicht, daß der Tacho angepaßt werden MUSS, sondern sinngemäß "es muß der Nachweis gebracht werden, daß der Tacho richtig anzeigt". Und das geht i.d.R. ohne Maßnahmen, denn die Tachos zeigen eher zuviel an; schließlich sind auch werksseitig verschiedene Reifendimensionen genehmigt, die auch nicht alle exakt denselben Umfang haben.

Ich hab es in den letzten 20 Jahren bei Einzelabnahmen so gemacht, daß ich bis 2 oder 3 Prozent rechnerisch "zu großem" Abrollumfang dem Kunden gesagt habe, daß zunächst eine kurze Fahrt mit einem Navi stattfinden wird. Und in keinem einzigen Fall hatte der Tacho zu wenig angezeigt. Das waren sowieso immer neue Reifen, und mit zunehmendem Reifenabrieb wird dann der Umfang nochmals kleiner.

Wenn es dich beunruhigt, würde ich mit den Serienreifen mal fahren und schauen, was der Tacho anzeigt (bestimmt ca 2 km/h zuviel), dann gibts mit der Umrüstgröße auch keine Probleme. Schon gar nicht, wenn der neue Reifen rechnerisch sogar 0,3 % kleiner ist.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 30. Dezember 2024 um 22:58:07 Uhr:

PS: in Verbindung mit der Stützlast von 80 kg, hast Du die maximal zulässige Tragfähigkeit der hinteren Reifen schon überschritten.

Ist es tatsächlich so, dass die Stützlast noch auf die max. Achslast aufaddiert werden muss? Dann dürften doch die Reifen gar nicht zulässig sein ohne Einschränkungen, oder?

Wenn die mögliche maximale Zuladung um den Wert der Stützlast verringert wird, passt es wieder.

Zitat:

@Kuhpra schrieb am 31. Dezember 2024 um 11:20:28 Uhr:

 

Ist es tatsächlich so, dass die Stützlast noch auf die max. Achslast aufaddiert werden muss? Dann dürften doch die Reifen gar nicht zulässig sein ohne Einschränkungen, oder?

Nein, natürlich nicht. Man muß in jedem Betriebszustand, ob mit ohne ohne Anhänger, die Achslasten einhalten.

Allerdings geben manche Autohersteller für Anhängerbetrieb eine nochmals höhere Achslast frei. Da steht dann z.B. in den Papieren "Feld 8.2 (max. Achslast hinten): 900 kg" und unten im Fließtext steht "zu 8.2: 950 kg bei Anh.-Betr."

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 31. Dezember 2024 um 11:40:33 Uhr:

Wenn die mögliche maximale Zuladung um den Wert der Stützlast verringert wird, passt es wieder.

Das scheint mir im Widerspruch zum darauf folgenden Beitrag von nogel zu stehen.

Themenstarteram 1. Januar 2025 um 3:31

Zitat:

@nogel schrieb am 31. Dezember 2024 um 10:08:15 Uhr:

Auch von mir ein Lob, daß du deine Frage gut vorbereitet hast, mit vielen Informationen, die man sonst den TEs langwierig aus der Nase ziehen muß.

Abrollumfänge: vermutlich steht im Gutachten nicht, daß der Tacho angepaßt werden MUSS, sondern sinngemäß "es muß der Nachweis gebracht werden, daß der Tacho richtig anzeigt". Und das geht i.d.R. ohne Maßnahmen, denn die Tachos zeigen eher zuviel an; schließlich sind auch werksseitig verschiedene Reifendimensionen genehmigt, die auch nicht alle exakt denselben Umfang haben.

Ich hab es in den letzten 20 Jahren bei Einzelabnahmen so gemacht, daß ich bis 2 oder 3 Prozent rechnerisch "zu großem" Abrollumfang dem Kunden gesagt habe, daß zunächst eine kurze Fahrt mit einem Navi stattfinden wird. Und in keinem einzigen Fall hatte der Tacho zu wenig angezeigt. Das waren sowieso immer neue Reifen, und mit zunehmendem Reifenabrieb wird dann der Umfang nochmals kleiner.

Wenn es dich beunruhigt, würde ich mit den Serienreifen mal fahren und schauen, was der Tacho anzeigt (bestimmt ca 2 km/h zuviel), dann gibts mit der Umrüstgröße auch keine Probleme. Schon gar nicht, wenn der neue Reifen rechnerisch sogar 0,3 % kleiner ist.

Ja richtig, von einer notwendigen Tacho Anpassung steht nichts drin. Wortwörtlich steht es so drin: "Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des

Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination

nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden."

Ich werde die Tacho Geschwindigkeit mal mit GPS kontrollieren, ist eine gute Idee. Dann kommt's halt jetzt drauf an wie das unsere Prüfer sehen, ob das ausreicht, bzw. reicht ja vielleicht der theoretische Nachweis aufgrund des etwas geringeren Außendurchmessers schon. Ich werde berichten - Termin habe ich jetzt noch keinen.

Danke nochmals für euren Input.

Zitat:

@Kuhpra schrieb am 1. Januar 2025 um 00:22:02 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 31. Dezember 2024 um 11:40:33 Uhr:

Wenn die mögliche maximale Zuladung um den Wert der Stützlast verringert wird, passt es wieder.

Das scheint mir im Widerspruch zum darauf folgenden Beitrag von nogel zu stehen.

Mögliche maximale Zuladung + Stützlast = maximale Achslast

Etwas Anders konnte ich dem Beitrag des Kollegen nogel nicht entnehmen.

Zitat:

@Kuhpra schrieb am 1. Januar 2025 um 00:22:02 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 31. Dezember 2024 um 11:40:33 Uhr:

Wenn die mögliche maximale Zuladung um den Wert der Stützlast verringert wird, passt es wieder.

Das scheint mir im Widerspruch zum darauf folgenden Beitrag von nogel zu stehen.

Nö, widerspricht sich nix.

Wenn du einen Anhänger mit 50 kg Stützlast ziehen willst, darfst du ins Auto halt nur 50 kg weniger an Gepäck einladen.

Ganz so einfach ist es nicht, da auch noch der Hebelarm vom Kugelkopf zum Radaufstandspunkt eine Rolle spielt...

Um Gottes Willen mach es mal nicht ganz so kompliziert .

Da muss einer ja Mathematik studiert haben wenn er 'nen popeligen Anhänger durch die Gegend zotteln möchte .

Zitat:

@Kfz-Fluesterer schrieb am 1. Januar 2025 um 16:46:16 Uhr:

Ganz so einfach ist es nicht, da auch noch der Hebelarm vom Kugelkopf zum Radaufstandspunkt eine Rolle spielt...

Da hast Du natürlich Recht. Nur um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, um die es hier geht, ist diese Verfahrensweise ausreichend und geeignet.

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