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Richtiges Handeln bei Autounfall ohne Personenschaden auf Autobahn.

Themenstarteram 30. Juni 2024 um 20:17

Hallo,

da ich erst kürzlich zwei Fahrzeuge an der Autobahnauffahrt stehen sah, die scheinbar "nur" einen kleinen Blechschaden hatten und deren Fahrer recht gefährlich an der Seite standen um Kontaktdaten auszutauschen, frage ich mich zu was ich rechtlich verpflichtet bin wenn mir sowas passieren würde.

Z.B Ich und ein anderes Fahrzeug geraten auf der Autobahn einander und es entsteht ein leichter Blechschaden, es wird offensichtlich keiner verletzt. Schuldfrage ist unwichtig.

Ich habe meine 3 Kindern im Auto ( Alter 1-5 J.)

Ganz ehrlich: mir ist es viel zu gefährlich am Seitenstreifen ran zufahren, alle Kinder raus zuholen um hinter die Leitplanke zu befördern und dann noch abzusichern. Um dann die Daten auszutauschen. Da ist doch die Gefahr das jemand verletzt wird viel zu groß.

Meine Überlegung: Dürfte ich bis zur nächsten Abfahrt fahren z.B mit Warnblinker/langsameren Fahren (damit der andere Fahrer ggf versteht was ich vor habe) und dann die Polizei zu verständigen um meine Kontaktdaten durchzugeben?

Oder besteht da schon Unfallflucht o.Ä vor?

Das ist irgendwie meine Horrovorstellung mit 3 Kindern auf der Autobahn aussteigen zu müssen ??

Danke und einen schönen Abend

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30 Antworten

In Österreich wäre das jedenfalls als "Fahrerflucht" zu werten (Übertretungen gem. § 4 Abs. 1 lit a & c StVO, sowie gem. § 4 Abs. 5 StVO) https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/4

Unterm Strich drei Delikte - wird in Deutschland wohl ähnlich sein...

Zitat:

@Julque3 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:17:00 Uhr:

Schuldfrage ist unwichtig.

Die Schuldfrage ist nie unwichtig, da sie die Basis der Schadenregulierung ist.

Da gibt es keinen Ermessensspielraum.

Allenfalls könntest du dich mit dem Unfallgegener darauf verständigen, die Angelegenheit an einer weniger gefährlichen Stelle zu klären, bevor du weiterfährst.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:27:38 Uhr:

Zitat:

@Julque3 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:17:00 Uhr:

Schuldfrage ist unwichtig.

Die Schuldfrage ist nie unwichtig, da sie die Basis der Schadenregulierung ist.

Die Schuldfrage ist an der Unfallsstelle definitiv unwichtig. Das klären Sachverständige der Versicherungen später und anderswo.

Das Verlassen der Unfallsstelle macht jedoch die Feststellung des Sachverhaltes nahezu unmöglich - daher strafbar.

Es liegt an dir mit deinen Kindern zu üben wie man fluchtartig das Auto verlässt und sich über die Leitplanken in Sicherheit bringt. Oder aber Gefahr zu laufen ......

 

MfGkheinz

Bei meinem einzigen Autobahnunfall wurde mir von der Polizei gesagt sofort runter fahren und dort klären. Aber natürlich vorher einmal aussteigen und mit dem Gegner kurz quatschen und ggf kurz Bilder machen . Denn ggf muss man ja doch erste Hilfe leisten ..

Sehe ich ähnlich. Kurz auf dem Seitenstreifen Absprache mit dem Unfallgegner und unverzüglich die nächste Möglichkeit nutzen um alles weitere abseits der Gefahrenzone zu klären.

Die Gesundheit meiner Kinder und meiner selbst würden in so einer Situation über einem möglichen Delikt stehen!

Themenstarteram 30. Juni 2024 um 20:56

Danke für eure Antwort.

"Üben" finde ich in dem Alter recht schwierig. 1/3 Kinder muss ja schonmal getragen werden. Die anderen befolgen schon was man sagt, aber brauchen trotzdem Hilfe. Es dauert halt einfach bis alle draußen und am Ende wieder sicher drinnen angeschnallt wären. In der Zeit ist halt einfach eine Gefahr da.

Ich dachte halt, wenn man direkt signalisiert , man flieht nicht sollte das funktionieren. Aber ja, da sagt der Paragraph natürlich was anderes.

Wir haben auch ein Kärtchen mit den Kontaktdaten im Auto, die könnte ich zumindest schnell jemanden in die Hand drücken.

Umgekehrt bräuchte ich ja auch die Daten, dass ist natürlich auch wieder schwierig. Wir haben zwar eine Dashcam aber nur vorne, da hat man ggf.ein Kennzeichen mehr aber auch erstmal nicht.

Vielleicht stelle ich mir die Situation auch schlimmer vor, als es am Ende wäre. Und ob es überhaupt jemals dazu kommt, ist ja auch fraglich ??

Richtiges Verhalten auf der BAB lernt man in der Fahrschulausbildung. Die Insassen haben sich hinter die Leitplanken in Sicherheit zu verbringen. Das Warndreieck ist in einem Mindestabstand von 150m zum Fahrzeug aufzustellen. Und man sollte die Polizei und ggf. die Rettungskräfte informieren und erste Hilfe leisten. Bei jüngeren Fahrzeugen erfolgt die Alarmierung mit etwas Glück automatisch über eCall. Wem das zu viel ist, der ist dem Straßenverkehr auf der BAB nicht gewachsen und der sollte auch als Passagier nicht über die BAB reisen.

Das sieht das Gericht eventuell anders? Dauert keine 5 Minuten hinter die Leitplanke zu steigen?

Wenn an der Ampel ein 40 t nicht bremst, .... Kfz fahren ist immer ein Risiko

Zitat:

Wem das zu viel ist, der ist dem Straßenverkehr auf der BAB nicht gewachsen und der sollte auch als Passagier nicht über die BAB reisen.

Blödsinn! Es geht hier um fürsorgliche Gedanken einer Mutter oder eines Vaters!

Zitat:

@crafter276 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:30:09 Uhr:

Es liegt an dir mit deinen Kindern zu üben wie man fluchtartig das Auto verlässt und sich über die Leitplanken in Sicherheit bringt.

bitte nicht!

Panisch flüchten kann auch auf der Autobahn böse enden.

In den >30 Jahren meiner aktiven Feuerwehr-Zeit bin ich schon etliche Male nachts ausgerückt, um Leute unterhalb von Autobahnbrücken im Wald einzusammeln...

Zitat:

@Naxel63 schrieb am 30. Juni 2024 um 22:29:41 Uhr:

 

Das Verlassen der Unfallsstelle macht jedoch die Feststellung des Sachverhaltes nahezu unmöglich - daher strafbar.

Bei dem vom TE beschriebenen Szenario wird auch die Polizei keine Spurensuche an der Unfallstelle veranstalten, mutmaßlich werden auch die Beteiligten diese im Nachgang ohnehin nicht mehr exakt benennen können.

Aus meiner Sicht spricht also auch nichts gegen die schon angesprochene Vorgehensweise "einmal kurz rechts ran, Rücksprache mit dem anderen Beteiligten und dann zur nächsten Sicheren Warteposition fahren"

Zitat:

@LCG schrieb am 30. Juni 2024 um 23:05:55 Uhr:

Zitat:

Wem das zu viel ist, der ist dem Straßenverkehr auf der BAB nicht gewachsen und der sollte auch als Passagier nicht über die BAB reisen.

Blödsinn! Es geht hier um fürsorgliche Gedanken einer Mutter oder eines Vaters!

Wenn du den Beitrag falsch verstehst, ist dein Missverstehen der Blödsinn. Wenn die Situation für ein Elternteil zu viel ist, dann sollte es sich und die Kinder und die Allgemeinheit dadurch beschützen, dass die BAB nicht genutzt wird. Ein Verkehrspsychologe kann dem Elternteil ggf. helfen, die bestehende Paranoia alltagstauglich zu bewältigen. Bis dahin sollte die Situation BAB vermieden werden, damit die Paranoia sich nicht aus lauter Angst in Realität wandelt.

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