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RIESENPROBLEM mit Autoverkauf

BMW
Themenstarteram 15. Januar 2005 um 9:16

Hi Leute,

hab da ein Problem.....

Am 13.01.05 habe ich mein Auto verkauft. Es handelt sich hierbei und ein 325i Limo BJ 91.

Der Käufer hat sich den Wagen genau angesehen, ist auch Probe damit gefahren etc.

Daraufhin habe ich einen Kaufvertrag bei Mobile.de runtergeladen. Die Details wurden alle zusammengefast und der Vertrag unterschrieben.

Heute Morgen rief er mich an und behauptete, dass hinten rechts der Dom gerissen sei und der Stoßdämpfer damit ausschlägt. Ich wusste absolut nichs von einem Domriss, und der Wagen fuhr auch ganz normal..

Jetzt meint er, die Reparatur würde 1000-1500€ kosten (kommt mir ziemlich hoch vor) und der Gutachter macht heute noch ein Gutachten fertig (am Samstag????)

Naja, er meint es gäbe ein 14-tägiges Rückgaberecht (auch beim Privatverkauf????). Entweder ich zahle ihn die Reparaturkosten oder er wird den Wagen zurückgeben.

Doch jetzt hab ich schon ein anderes Auto gekauft und die Finanzen sind im Moment auch nicht so berauschend.

Kann er wirklich von mir verlangen die Reparaturkosten zu übernehmen? Hab ne Rechtsschutzversicherung...Soll ich es drauf ankommen lassen?

Was soll ich machen??????

Bitte um Hilfe

Cougie20

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46 Antworten
am 15. Januar 2005 um 9:19

Was habt ihr vertraglich vereinbart in Hinsicht Ausschluss von Sachmängelhaftung und Garantie???

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 9:25

***

 

Im Kaufvertrag steht, dass der Wagen unter ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft wird...

am 15. Januar 2005 um 9:26

Dann würd' ich es drauf ankommen lassen.... aber er wird vermtl. versuchen, dir Täuschungsabsicht zu unterstellen!

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 9:30

**

 

Hab aber nichts arglistig verschwiegen...Ich wusste ja selber nicht von dem angeblichen Schaden.

Komisch kommt es mir auch vor, dass ein Gutachter an einem Samstag ein Gutachten erstellt.

Will er mich überm Tisch ziehen?

Hi das hat nichts zu sagen da mein Gutachten auch an einen Samstag erstellt wurde

Was mich aber stutzig macht ist du weisst nix von dem Domriss ,

und es war auch nichts da wo der den Wagen gekauft.

Jetzt auf einmal hat der ein Domriss.

Könnte es sein das er den Schaden selbst verursacht hat??

allerdings weiss ich nicht genau was ein Domriss wäre

Re: ***

 

Zitat:

Original geschrieben von Cougie22

Im Kaufvertrag steht, dass der Wagen unter ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft wird...

Wenn das im Vertrag drinn steht, kann er nichts machen. Ist zumindest bei uns in der Schweiz so, wenn du die Gewährleistung ausdrücklich ausschliest, hat er auch keine, irgendwie logisch :)

Da du auch nichts wusstest hast du ja auch guten Gewissens verkauft.

am 15. Januar 2005 um 9:54

Re: ***

 

Zitat:

Original geschrieben von Cougie22

Im Kaufvertrag steht, dass der Wagen unter ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft wird...

Da kann er nichts machen, das wird dir dein Anwalt auch sagen.

Dieses hat bei mir auch schon mal einer versucht,und da ist nie wieder was von gekommen,als ich gesagt habe er soll es mit meinen Anwalt klären.:)

Die meisten die sowas machen,wollen nur im nachhinein den Kaufpreis drücken,das ist ne beliebte Masche,nicht drauf einlassen.

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 10:11

***

 

Kann er dann wirklich innerhalb von 14 Tagen den Wagen zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten????

 

Also laut meiner Ausbildung ist sowas beim Privatverkauf nicht möglich. Es sei denn es wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

am 15. Januar 2005 um 10:26

Nein, kann er nicht, soweit ich das noch weiß.

 

Das nächste mal nimmst aber besser den Kaufvertrag vom ADAC,der ist besser;)

Guten Morgen :)

Ich habe mal ein bissel in verschiedenen Foren geschnüffelt:

"In Ordnung" muss nicht immer "in Ordnung" sein :

Preist ein privater Autoverkäufer seinen Wagen als "in Ordnung" an, so hat er damit keine "bindende Zusicherung" gegeben, dass das Fahrzeug frei von allen Mängeln ist - insbesondere dann nicht, wenn sich der Gebrauchtwagenverkäufer dadurch absichert, dass er im Kaufvertrag eine Gewährleistung ausschließt. Der Wagen kann zurückgegeben werden, wenn der Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Landgericht Saarbrücken, 2 S 59/99

__________________________________________________

Enthält ein Kaufvertrag von juristischen Laien über einen PKW die Formulierung "...ohne Garantie, gekauft wie gesehen...", liegt hierin ein umfassender Gewährleistungsausschluß (OLG Bamberg ZfS 98, 335).

Vielleicht hilft das ja ein wenig weiter ;)

LG

Birgit

wenn der jetzt 1.500 € von Dir haben will - wieviel hat er denn für den Wagen bezahlt ?

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 11:12

***

 

Ich hab die Karre für 2800€ verkauft.

Was ist wenn er sich weigert den Wagen abzumelden?

Themenstarteram 15. Januar 2005 um 11:23

***

 

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

Nein, kann er nicht, soweit ich das noch weiß.

 

Das nächste mal nimmst aber besser den Kaufvertrag vom ADAC,der ist besser;)

stimmt, darauf hätte ich auch kommen können :-)

am 15. Januar 2005 um 11:46

Re: ***

 

Zitat:

Original geschrieben von Cougie22

Ich hab die Karre für 2800€ verkauft.

Was ist wenn er sich weigert den Wagen abzumelden?

Dann hast du einen Haufen Rennerei und Telefoniererei.....

Solange der Wagen angemeldet ist, besteht auch die Versicherungspflicht. D.h. Die versicherung wird nach wie vor fordern. Kannst dann höchstens nicht mehr bezahlen und so eine zwangsweise Entstempelung des kennzeichens wegen fehlendem Pflichtverischerungschutz hervorrufen!

Wenn es so sein sollte, unterhalte dich ganz einfach mit der Versicherung. Im Übrigen, auf die steuern trifft das auch zu! Die zählen bis zum Tag der Um-/Abmeldung. Eher wird das Straßenverkehrsamt keine Rückmeldung an das Finanzamt machen.

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