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Ritzel bzw. Übersetzung verändern?TÜV?
Sers,
ab 2013 darf ich mein mopedle (Honda Varadero XL) offen, fahren und da wollte ich mal ab November, die Ritzel ändern, bzw. das Übersetzungsverhältnis. Muss ich dies dann vom TÜV abnehmen lassen oder ist es schnurtz?
Beste Antwort im Thema
SCHWÄTZER - hat mal einer wirklich die Frage beantwortet??????
@TE - die Übersetzung muss eventuell eingetragen werden. Bleibt die Übersetzungsänderung innerhalb einer Toleranz, so ist sie eintragungsfrei. Hintergrund ist Abgas- und Geräuschverhalten, das bei definierten Geschwindigkeiten bzw. Drehzahlen homologiert wurde. Änderst Du die Übersetzung, so ändert sich das Verhältnis Geschwindigkeit/Drehzahl. Frag Deinen Freundlichen, wenn er umbaut oder den TÜVer, wenn Du die Übersetzung selber änderst.
Nebenbei, denk dran - je nach Änderung Ritzel oder Kettenrad benötigst Du eventuell auch eine andere Kette
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48 Antworten
Wenn die Ritzel nicht original sind, musst du sie selbstverständlich eintragen lassen.
Die Frage ist, ob irgendein TÜV in Deutschland das tut, denn offen bedeutet normalerweise nicht die Übersetzung zu ändern.
Falls dies bei der Varadero doch der Fall ist, muss der TÜV das dennoch abnehmen, sonst fährst du ohne Versicherungsschutz, ohne Zulassung und riskierst deinen Lappen.
Stimmt, das muß eingetragen werden. Aber bitte 1.) fahr die Kiste erst mal offen, normalerweise wissen die Ingenieure genau was sie tun. Meistens wird ein Mopped dadurch nicht schneller, und die Ballance zwischen Abzug und Endgeschwindigkeit wird dann empfindlich gestört. Und 2.) frag bitte vorher beim TüV nach ob die das eintragen. Respektive bei Deinem Händler, was es da für Möglichkeiten gibt.
Jepp.. Eintragen lassen.
Nur - die werden dich nach Gutachten fragen. ZB eins über die Höchstgeschwindigkeit. In Verbindung damit: Rahmenfestigkeit? Reifenfreigabe?
Die lütte Elli ist in D. mit 142 km/h lt. Schein zugelassen. Verbaut ist bei dem kleinen Cruiser der gleiche Motor wie bei der 250 Ninja - die darf schneller..
Ellis Reifen haben nur eine Freigabe bis 160.
So. Ein Test hat zudem ergeben, dass Ellis über 160 km/h ne echt brenzlige Geschichte sind.
Über Sinn und Unsinn kann man sich lange Gedanken machen - ich hab das ja sooo mit 16/17 schon hinter mich gebracht...
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Über Sinn und Unsinn kann man sich lange Gedanken machen - ich hab das ja sooo mit 16/17 schon hinter mich gebracht...
Das Gedanken-Machen...? *duckundweg*
Hat er geschrieben das er sie länger übersetzen will?
Ich würde sie eher kürzer übersetzen, denn eine längere Übersetzung bringt aufgrund fehlender Leistung nichts, gar nicht.
ist doch egal, ob kürzer oder länger. Muss eingetragen werden, da etwas am Antrieb verändert wird. Sonst könnte ich mir ja auch ne geschnitzte Salamischeibe auf die Welle setzen...
Zitat:
Original geschrieben von volvosilke
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Über Sinn und Unsinn kann man sich lange Gedanken machen - ich hab das ja sooo mit 16/17 schon hinter mich gebracht...
Das Gedanken-Machen...? *duckundweg*
Genau. Damals habe ich eigesehen, dass selbst was machen keinen Sinn hat und schloss mich ganz der Gesellschaft des beschleunigten Kapitalismus in Höchstform an und kaufe nur noch fertige Scheiße die nicht lange hält, werfe sie dann weg und besorg mir was noch schlechteres, neues. Lemmingstyle eben.
Zitat:
Original geschrieben von volvosilke
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Über Sinn und Unsinn kann man sich lange Gedanken machen - ich hab das ja sooo mit 16/17 schon hinter mich gebracht...
Das Gedanken-Machen...? *duckundweg*
Ich glaube nicht, daß das einer anders verstanden hat! *duckerundwecher*
Zitat:
Original geschrieben von Ramses297
Zitat:
Original geschrieben von volvosilke
Das Gedanken-Machen...? *duckundweg*
Ich glaube nicht, daß das einer anders verstanden hat! *duckerundwecher*
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SCHWÄTZER - hat mal einer wirklich die Frage beantwortet??????
@TE - die Übersetzung muss eventuell eingetragen werden. Bleibt die Übersetzungsänderung innerhalb einer Toleranz, so ist sie eintragungsfrei. Hintergrund ist Abgas- und Geräuschverhalten, das bei definierten Geschwindigkeiten bzw. Drehzahlen homologiert wurde. Änderst Du die Übersetzung, so ändert sich das Verhältnis Geschwindigkeit/Drehzahl. Frag Deinen Freundlichen, wenn er umbaut oder den TÜVer, wenn Du die Übersetzung selber änderst.
Nebenbei, denk dran - je nach Änderung Ritzel oder Kettenrad benötigst Du eventuell auch eine andere Kette
Zitat:
Original geschrieben von twindance
@TE - die Übersetzung muss eventuell eingetragen werden. Bleibt die Übersetzungsänderung innerhalb einer Toleranz, so ist sie eintragungsfrei. Hintergrund ist Abgas- und Geräuschverhalten, das bei definierten Geschwindigkeiten bzw. Drehzahlen homologiert wurde. Änderst Du die Übersetzung, so ändert sich das Verhältnis Geschwindigkeit/Drehzahl. Frag Deinen Freundlichen, wenn er umbaut oder den TÜVer, wenn Du die Übersetzung selber änderst.
Noch zwei Dinge:
1. Bei manchen Motorrädern wird das Geschwindigeitssignal nicht vom Vorderrad, sondern von der Getriebeausgangswelle beigesteuert. Da würde dann eine Änderung der Sekundärübersetzung auch die Tachoanzeige verfälschen, etwas, was man korrigieren müsste (Speedohealer etc.).
2. Ideale Ansprechpartner für eine solche Modifikation sind typenspezifische Motorradforen. Wenn sich 300 Varaderofahrer treffen, sind darunter bestimmt einige, die das schon mal gemacht haben - und vielleicht auch welche, die das haben eintragen lassen. Eine Kopie einer solchen Eintragung kann beim Tüv viel Geld und Arbeit sparen.
Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur recht geben: Bevor man die Übersetzung seines Motorrads ändert, sollte man erst einmal ein halbes Jahr damit fahren, bevor man weiß, ob das überhaupt was bringt.
Hallo,
Ich kenne mich mit gedrosselten Maschinen nicht gut aus,
weil das bei mir nie ein Thema war. Bleibt da nicht die Originalübersetzung
auch wenn die Höchstleistung beschnitten wird?
In diesem Fall hättest Du dann ja schon eine passende
Übersetzung für "Full"...
Innerhalb einer Spanne von 8% ist die einfache Eintragung möglich. Darüber wird ein neues Abgas- und Geräuschgutachten fällig.
8% ist in der Regel Ritzel +/- 1 Zahn oder Kettenblatt +/- 2 Zähne.
Probier es einfach mal aus und wenn es Dir vom Ergebnis her gefällt und Du auch den nächsten TÜV-Termin so machen möchtest, dann lass es dabei eintragen.
Niemand wird Dir einen Strick daraus drehen, vorne einen Zahn weniger montiert zu haben.
Außer: Du bist noch keine 18. Dann fährst Du nach Veränderung der Übersetzung wahrscheinlich ohne Führerschein.
Naja, ich bin 16, aber ab 2013 darf ich die Drossel rausnehmen (bei den meisten 125ern ist diese sowieso schon draußen?) . Bei meiner Vara ist es halt so, im Offenem Zustand kommt sie auf geraden auf ihre 110 - 115 km/h reicht mir ja persönlich eigntl. total aus. Aber Berghoch will sie halt nur ihre 80 - 90 km/h, da dachte ich, das ich sie evtl. durch veränderung der Übersetzung, schneller den Berg hoch scheuchen kann? Der große Nachteil an der Vara ist halt das PS/KG verhältnis 15 Ps schieben ne 170 KG Maschiene + Fahrer an und dann schieben ja wenn man es so nimmt 15 PS ganze 275 kg an ...
Aber ich hab über dieses Thema bei der Pause während dem heutigem Töurchen noch mit meinem Dad gesprochen und gib ihm eigentlich Recht, weil die Sasion 2013, kann ich einfach so fahren (also einfach Drossel raus) und ab 2014 hab ich sowieso den Beschränkten und meine 300er Ninja