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Roller auf dem Radweg fahren.
Guten Abend
Welche Strafe droht mir, wenn ich mit einem 125er Roller über den Radweg fahre ?
MfG Jan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Guten Abend
Welche Strafe droht mir, wenn ich mit einem 125er Roller über den Radweg fahre ?
MfG Jan
So etwas macht ein intelligenter Junge nicht, selbst wenn keine Strafe droht
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26 Antworten
Schau am besten in den Bußgeldkatslog nach.
Tatbestandsnummer: 141154
Tatvorwurf: Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **).
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140 BKat
Verwarnungsgeld 15,00 Euro
Nicht zu vergessen die evtl.Konsequenzen der nachfolgenden Checkung.
Da kann manches aufkommen und dann wirds weitaus teurer als nur die 15€ Verwarngeld.
Zitat:
Guten Abend
Welche Strafe droht mir, wenn ich mit einem 125er Roller über den Radweg fahre ?
MfG Jan
So etwas macht ein intelligenter Junge nicht, selbst wenn keine Strafe droht
Danke für die Antworten, dann weiß ich ja bescheid ??
Bescheid wissen würde nicht mit Fragezeichen enden???
Zitat:
@Papstpower schrieb am 21. Februar 2020 um 22:26:43 Uhr:
Bescheid wissen würde nicht mit Fragezeichen enden???
Das ist das richtige Thema für unseren Papstpower.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 21. Februar 2020 um 22:26:43 Uhr:
Bescheid wissen würde nicht mit Fragezeichen enden???
Das war vermutlich ein Smiley, mit dem MT nichts anfangen konnte...
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. Februar 2020 um 20:01:34 Uhr:
Tatvorwurf: Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **).
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 140 BKat
Verwarnungsgeld 15,00 Euro
Bitte auch Obacht: -> §35 Abs 7a StVO iVm §11 PostG iVm §1 Abs 1 PUDLV; neben den üblichen Sonderberechtigten wie Polizei, RTW und Co. haben auch Zustelldienste Sonderrechte.
Zitat:
@Danlel_Duesentrieb schrieb am 21. Februar 2020 um 19:59:07 Uhr:
Guten Abend
Welche Strafe droht mir, wenn ich mit einem 125er Roller über den Radweg fahre ?
MfG Jan
der komplette entzug der gähnende leere zwischen den ohren. also totales vakuum.
Was bitte ist Vakuum? Oh verdammt, gerade hatte ich es im Kopf... :l)
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 22. Februar 2020 um 00:24:57 Uhr:
Bitte auch Obacht: -> §35 Abs 7a StVO iVm §11 PostG iVm §1 Abs 1 PUDLV; neben den üblichen Sonderberechtigten wie Polizei, RTW und Co. haben auch Zustelldienste Sonderrechte.
Und zwar sehr beschränkte!
"
(7a) Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 11 des Postgesetzes in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer), dürfen abweichend von Anlage 2 Nummer 21 (Zeichen 242.1) Fußgängerzonen auch außerhalb der durch Zusatzzeichen angeordneten Zeiten für Anlieger- und Anlieferverkehr benutzen, soweit dies zur zeitgerechten Leerung von Briefkästen oder zur Abholung von Briefen in stationären Einrichtungen erforderlich ist. Ferner dürfen die in Satz 1 genannten Fahrzeuge abweichend von § 12 Absatz 4 Satz 1 und Anlage 2 Nummer 62 (Zeichen 283), Nummer 63 (Zeichen 286) und Nummer 64 (Zeichen 290.1) in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken, soweit dies mangels geeigneter anderweitiger Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zum Zwecke der Leerung von Briefkästen erforderlich ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, soweit ein Nachweis zum Erbringen der Universaldienstleistung oder zusätzlich ein Nachweis über die Beauftragung als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ist für die in Satz 1 genannten Fahrzeuge nicht anzuwenden."
Im Klartext, kein Fahrrad fahren auf dem Gehweg, 2.reihe parken nur zum leeren des Briefkastens, Fußgängerzone befahren nur zum leeren des Briefkastens.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 22. Februar 2020 um 09:41:35 Uhr:
Im Klartext, kein Fahrrad fahren auf dem Gehweg, 2.reihe parken nur zum leeren des Briefkastens, Fußgängerzone befahren nur zum leeren des Briefkastens.
Du meinst wirklich, daß die Fahrradzusteller/innen der Dt. Post, bspw., auf der Straße fahren, dort ihr Fahrrad neben den in erster Reihe geparkten Pkw abstellen, damit bewirken, daß keiner mehr durchkommt, von von da zu den Briefkästen der einzelnen Häuser laufen, wenn die jeweilige Straße nur über Fußwege verfügt? Und dabei dann auch noch ihre auf dem Zustellrad befindlichen Postsendungen zwangsunbeaufsichtigt lassen und risikieren, daß jeder da reingreifen könnte? Vergiß es, ob's Dir gefällt oder nicht, die fahren alle auf dem Gehweg. Und was die dürfen, dürfen auch ihre Wettbewerber; einfach aus Gründen der Gleichbehandlung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter/innen im realen beruflichen Einsatz; siehe BVerfG 2 BvE 2/11, Rn. 274, wonach das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung für alle Unternehmen in gleicher Anwendung und Auslegung gilt.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 22. Februar 2020 um 13:47:16 Uhr:
@Papstpower schrieb am 22. Februar 2020 um 09:41:35 Uhr:
Und was die dürfen, dürfen auch ihre Wettbewerber; einfach aus Gründen der Gleichbehandlung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter/innen im realen beruflichen Einsatz; siehe BVerfG 2 BvE 2/11, Rn. 274, wonach das Unternehmensrecht der einfachen Ordnung für alle Unternehmen in gleicher Anwendung und Auslegung gilt.
Falsch!
Es geht nicht ums machen, sondern ums DÜRFEN. Und es ist nicht erlaubt. Ob es geahndet wird oder nicht ist nicht Diskussionsumfang. Du kannst noch soviele tolle Urleile aussuchen oder zitieren, damit bekommst du geltendes Recht nicht gebeugt. Und mein Gesetzesauszug zu deinen "Sonderrechten" sollte doch ausreichend sein um es zu verstehen?! Anfahrt Briefkasten zum leeren, fertig. Fahrrad wie Kraftfahrtzeug. Sonderrechte: ende!