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Roller geklaut wieder da, geld vonner versicherung bekomen was nu?

Themenstarteram 2. Juli 2010 um 21:25

Moin Moin Leute

Und zwar hab ich folgendes Problem: Vor ca. 1,5 jahren wurde mir mein Roller geklaut (Gilera Runner 125) ca. 2 wochen nach dem Diebstahl wurde er wieder gefunden. Die Polizisten haben ihn mit auf die Polizeiwache genommen und mich angerufen und haben nur gesagt das ihr Roller wieder da ist. In den 2 wochen habe ich aber schon Betrieberlaubnis, 2 Schlüssel etc. zur Versicherung geschickt und mir nichts weiter gedacht. Nach ca. 6 Wochen habe ich dann Geld von der Versicherung bekommen und somit dachte ich das der Roller nun der Versicherung gehört und das Thema nun erledigt ist. So nun aber der Hammer diese Woche Mittwoch also nach 1,5 jahren ruft mich die Kripo an und meinte wann ich denn meinen Roller abhole ich war natürlich ganz überrascht weil ich ja dachte das die Versicherung den Roller schon abgeholt hat und er garnicht mehr bei der Kripo steht. Ich hatte den Roller ja schon vergessen wer denk denn auch an sowas. Heute meinte dann der Polizist das dass immer noch mein Roller ist obwohl ich schon Geld usw. bekommen habe. Er sagte noch das ich die Versicherung hätte anrufen müssen und der sagen das der Roller wieder da ist. So dies habe ich aber nicht getan weil ich dachte das macht die Polizei. Das tat sie aber nicht.

So was soll ich jetzt machen? Soll ich die Versicherung anrufen und sagen der Roller ist wieder da und ich will die Papiere zurück weil der Roller wieder da ist weil dann wollen die nachher das geld zurück. Ich bin echt ratlos was meint ihr vll hat da ja auch jmd. erfahrung mit gemacht?

mfg

Beste Antwort im Thema
am 21. Oktober 2013 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Lg-Kev

 

Was ist wenn ich ihn wieder finden sollte. ? .

.

 

............ na soooo ein Zufall ...........

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26 Antworten
am 2. Juli 2010 um 23:33

Echt schwere Lage und eine unglaubliche Geschichte, pass bloss auf, die Polizei will dir bestimmt eine Falle stellen. Ich würde meinen Anwalt beauftragen.

Normalerweise geht der Roller dann auf die Versicherung über. Du hast den Zeitwert bekommen und den Roller damit "verkauft" an die Versicherung. Somit gehört auch der Roller der Versicherung, falls er wieder auftaucht.

Wer da aber jetzt eine Informationspflicht verletzt hat und evtl. den Standplatz bezahlen darf, weiß ich auch nicht.

Aus dem "Bauch raus" würde ich mal sagen, dass du da mit im Boot sitzt, weil die Versicherung nur über deine Person davon erfahren kann. Woher soll deine Versicherung sonst erfahren, dass der Roller wieder aufgetaucht ist. Die Polizei hat ja nur dich als Geschädigten.

Das nenn ich mal *grob fahrlässig*!

In deinen Verträgen mit der Versicherung wird es irgendwo drinn stehen!

Jetzt hast du ein Riesenproblem und hoffentlich zeigt sich deine Versicherung kulant!

Auf jeden Fall musst du es der Versicherung umgehend melden...........ein Anwalt ist da natürlich versierter in solchen Sachen......!

Frage auf jeden Fall einen Anwalt der sich damit auskennt! Er wird bei einem ersten Gespräch nicht soviel verlangen , meistens übernimmt es ja der ADAC (falls vorhanden) .

Der Anwalt wird dann die weitere Vorgehensweise dir erklären und danach kannste dann entscheiden , bzw. wirst du wissen was auf dich zukommt!

Es gibt eine Frist, nach der das Eigentum am entwendeten Fahrzeug beim Wiederauffinden vom Besitzer auf die regulierende Versicherung übergeht. Wird das Diebesgut vorher gefunden, bleibt der Fahrzeughalter auch dann Eigentümer der Sache, wenn die Versicherung bereits bezahlt hat. Ich glaube dass diese Frist 4 oder 6 Wochen beträgt (einfach mal googeln oder einen Versicherungsmensch anrufen oder in einen x-beliebigen Kaskovertrag reinschauen). Wenn der Roller innerhalb von 2 Wochen gefunden wurde, bist du somit immer der Eigentümer geblieben. Nach dem Anruf der Polizei hätte die Versicherung sofort von dir verständigt werden müssen. Dies ist offensichtlich nicht erfolgt, sonst hätte sich die Sache schon damals geklärt. Die hätten nämlich ihr Geld zurückgefordert und dir wäre klar gewesen: der Roller ist meiner.

Unverständlich ist mir aber, wie ein aufgefundener Roller 1,5 jahre auf irgendeinem Verwahrplatz herumstehen kann (was normalerweise auch kostet!) und keinem auf dieser Dienststelle fällt dies auf.

Da hast nicht nur du, sondern auch die Polizei gehörig geschlampt.

Belangen können wirst du sie dafür aber wohl kaum, denn DU hast dich nicht um dein Eigentum gekümmert.

Es wird dir (wenn du einem Versicherungsbetrug aus dem Weg gehen willst) nichts anderes übrig bleiben, als deine Versicherung vom Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, auch vom Zeitpunkt des Auffindens, verschweigen würde ich da nichts. Sollte nämlich die Versicherung - in der irrigen Meinung, der Eigentümer des Rollers geworden zu sein - die Verwertung der Sache betreiben, lassen sie den Roller abholen und bekommen dabei ein Protokoll der Polizei, aus welchem der Tag der Hereinnahme erkennbar ist. Wenn der Sachbearbeiter der Versicherung nicht pennt, merkt er gleich, dass der Roller innerhalb der möglichen Rückgabefrist gefunden wurde und fragt bei den Beamten nach, wann die Mitteilung über den Fund an dich rausging , was normalerweise auch protokolliert wird. Das könnte also extrem peinlich werden...

Themenstarteram 3. Juli 2010 um 11:49

Moin Moin

aber ich finde das so heftig das mir erst nach 1,5 jahren gesagt wird du kannst deinen Roller abholen. Damals haben sie nur gesagt der Roller wurde gefunden aber das ich ihn abholen soll bzw. kann hat kein schwein gesagt. Ich hab echt keine bock das irgendwie ne Anzeige zu bekommen wegen Versicherungbetrug etc.

mfg

Mal eine kleine Anmerkung von mir ( mir wurden auch schon zwei Roller geklaut...) :

Bei Diebstahl zahlt die Versicherung den Zeitwert (oder was auch immer versichert wurde) erst dann aus, wenn sie von der zuständigen Behörde bescheid bekommt, dass das Verfahren (Anzeige wegen Diebstahl etc. ) eingestellt wurde - was im Regelfall nach 4-6Wochen der Fall ist.

Da kommt bei mir nun die Frage auf, wie das geschehen sein kann, wenn das Mopped wiedergefungen wurde?

In einem solchen Fall sollten Kontakte mit der zuständigen Polizeidienststelle bzw. der Versicherung nur noch über einen Rechtsanwalt laufen. Hier wurde gleich bei zwei Institutionen schlampig gearbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von Crunch91

Moin Moin

aber ich finde das so heftig das mir erst nach 1,5 jahren gesagt wird du kannst deinen Roller abholen. Damals haben sie nur gesagt der Roller wurde gefunden aber das ich ihn abholen soll bzw. kann hat kein schwein gesagt. Ich hab echt keine bock das irgendwie ne Anzeige zu bekommen wegen Versicherungbetrug etc.

mfg

Hallo und sorry jetzt mal, aber... was glaubst du, wieso die Polizei jemanden (Dich) anruft und mitteilt, das der Roller gefunden worden ist? - genau, du kannst dir den Roller wieder abholen und/oder ggf. die Versicherung in Kenntnis setzen! Du bist dazu i.d.R. verpflichtet.

Aber eine Anzeige wegen Betrug sehe ich hier nicht. da man dir glauben wird/muss/sollte, denn du hast den Roller ja nicht abgeholt (unwissend)! Evtl. aber musst du das Geld oder ein Teil davon wieder an die Versicherung zurück zahlen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;)

Mach aber jetzt nicht den Fehler und hol den Roller einfach ab ohne der Versicherung etwas mitzuteilen!

Die Polizei arbeitet mit den Versicherungen eigentlich gut zusammen... wie gesagt, eigentlich... denn normaler weise hätte die Versicherung auch von der Polizei ein Bescheid bekommen, eben zwecks Betruges... naja egal, ruf bei der Versicherung an und dann gibt es kein Stress :)

LG

Martin

Hallo,

vor ca. vier Monaten haben wir für unseren Junior einen gebrauchten Motorroller von Privat gekauft.

Nun wurde er gestohlen. Er besteht eine TK-Versicherung, somit ist der Verlust auch versichert.

Lt. Schwacke-Berechnung hat er Roller einen Händer-EK von 650 Euro und einen Händler VK von 800 Euro. Wir haben haber 950 Euro dafür bezahlt. Egal.

Meine Frage nun: Erstattet die Versicherung jetzt auch nur den Betrag, den die ermitteln, ohne die Mehrwertsteuer? Dann wäre ich ja verpflichtet den Ersatzroller beim Händler zu kaufen, obwohl ich das gestohlene Fahrzeug von Privat erworben habe.

Ich kenne das eigentlich nur bei (Neu) Fahrzeugen so, die auch beim Händler gekauft wurden und wo die Mehrwertsteuer in dem KV, bzw. der Rechnung ausgewiesen wurde.

Beim Fahrraddiebstahl war es übrigens auch so. Das gestohlene und auch das Ersatzrad wurden aber auch neu beim Fahrradhändler gekauft.

Weiß da jemand Bescheid?

LG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchter Roller gestohlen - zahlt Versicherung nun auch keine Mehrwertsteuer?' überführt.]

Hallo

Ich verstehe die Frage mit der Mehrwertsteuer zwar nicht ganz....aber was soll's (Grins)

Wenn der Roller gegen Diebstahl versichert ist, spielt es keine Rolle, wofür du das (ausgezahlte) Geld ausgibst.

Du kannst es auch rein theoretisch bei Mc Donald's verprassen.

Gruß Helmut

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchter Roller gestohlen - zahlt Versicherung nun auch keine Mehrwertsteuer?' überführt.]

Hallo,

und danke für deine Antwort.

Laut geltendem Recht gilt:

Die Regelung in § 13 Abs. 7 S. 2 AKB, dass der Kaskoversicherer die Umsatzsteuer nur dann ersetzt, wenn und soweit sie für den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer tatsächlich angefallen ist, erfasst sämtliche Fälle, in denen der Versicherer dem Grunde nach Kaskoentschädigung zu leisten hat, also auch den des Verlustes eines PKW. Sie ist nicht auf die Fälle der Beschädigung und Zerstörung beschränkt.

Ich kenne diese Regelung nur bei Verlust von Neufahrzeugen, aber so wie es ist, gilt sie auch bei gebrauchten Fahrzeugen.

Vielleicht weiß ja jemand etwas genaueres.

LG

Jezzi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchter Roller gestohlen - zahlt Versicherung nun auch keine Mehrwertsteuer?' überführt.]

Ich hatte die Sch**** letztes Jahr, allerdings mit einem gebraucht gekauften Pkw (spielt aber für die Versicherung keine Rolle):

Ja, die Mehrwertsteuer wird einbehalten und erst ausgezahlt wenn ein Fzg. gekauft wird, bei dem die MwSt ausgewiesen werden kann.

Z.B. ein Ex-Firmen- oder Händlerfahrzeug.

Achtung: Beim Händler kaufen heißt aber nicht automatsch ausgewiesene MwSt!

Wenn der Händler nur als Vermittler auftritt (Fzg. kommt von Privatmann) kann keine MwSt. ausgewiesen werden. <- Also besser gezielt nachfragen oder in den Verkaufsinseraten auf Angabe von Brutto- und Nettopreis achten.

Man hat also die Wahl entweder die mögliche Auswahl stark einzuschränken oder auf teilweise erheblich viel Geld zu verzichten.:eek:

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchter Roller gestohlen - zahlt Versicherung nun auch keine Mehrwertsteuer?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Jezzbelle

Umsatzsteuer nur dann ersetzt, wenn und soweit sie für den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmer tatsächlich angefallen ist, ...

... heißt für mich, das Du auch die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer ersetzt bekommst - im Gegensatz zu einem Händler, der die Mehrwertsteuer berechnet, wenn er an einen Endverbraucher verkauft (-> Vorsteuerabzug ). Im Allgemeinen erstatten Versicherungen den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Diebstahls - also den tatsächlichen Preis des Fahrzeugs.

Ich möchte an dieser Stelle einmal auf einen Thread hier bei MT verweisen: Wiederbeschaffungswert bei Diebstahl ohne MwSt .

und einen Beitrag zitieren:

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

§ 13 Ersatzleistung

(1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muß, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

(5) Im Reparaturfall ersetzt der Versicherer die Mehrwertsteuer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich entrichtet hat. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Versicherungsnehmern wird die Mehrwertsteuer auch in anderen Fällen nicht ersetzt.

Hier heisst es mal wieder die Versicherungsbedingung lesen. So wie oben angeführt, sehen die meisten Bedingungen bei deutschen Kraftversicherern aus. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet hiernach immer die Mehrwertsteuer, es sei denn, das eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht (für gewerbliche oder eben halt bei Leasingverträgen). Die Mehrwertsteuer wird nur bei fiktivier Abrechnung im Reparaturfall nicht ausgezahlt.

Viele weitere Quellen liefert Dir die Suchmaschine Deines geringsten Misstrauens. Klar versucht auch diese Versicherung Geld zu sparen. Aber ein freundlicher Hinweis auf die Versicherungsbedingungen, bei hartnäckigen Fällen hilft auch gerne ein Anwalt, sollte das Problem klären.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchter Roller gestohlen - zahlt Versicherung nun auch keine Mehrwertsteuer?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Jezzbelle

Laut geltendem Recht gilt:

Das ist kein geltendes Recht sondern eine Empfehlung, siehe:

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

- inkl. Autoschutzbrief -

Unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - GDV -

Friedrichstr. 191, 10117 Berlin vom 28.06.1994, 13.10.1994, 19.04.1996, 18.10.1996, 19.12.1997,

31.07.98 und 25.08.98 in der Fassung der Empfehlung vom

15.11.2002

Abweichende Vereinbarungen sind möglich

Inwieweit diese Empfehlung bei Deiner Versicherung umgesetzt ist erkennst Du an Deinem Versicherungsvertrag. (lesen)

Den Rest hat MicSan gut beschrieben. ;)

GreetS Rob

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchter Roller gestohlen - zahlt Versicherung nun auch keine Mehrwertsteuer?' überführt.]

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