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Roller seit Anfang Mai in der Werkstatt - keine Auskünfte seitens der Werkstatt
Hey Leute,
ich habe Anfang Mai meine Vespa bei einer Werkstatt abgegeben, da sie manchmal nicht anspringt. Sie ist seitdem immer noch dort und ich bekomme keine Auskunft. Manchmal erreiche ich die Werkstatt und höre Dinge wie: Teilelieferung dauert lange oder sein Personal fällt aus verschiedenen Gründen aus. Nach zweieinhalb Monaten ist meine Geduld am Ende. Was kann ich tun?
Was im Detail passiert ist:
Die Werkstatt hat eine Inspektion durchgeführt und typische Teile wie Batterie, Lichtmaschine, alte Schläuche etc. ausgetauscht und das Problem aber nicht gelöst. Ein Elektromeister hat auch nicht die Ursache gefunden, ehe mir die Werkstatt vor ca. drei Wochen mitteilte, dass wohl das Steuergerät ausgetauscht werden müsste. Nun ist das Steuergerät seit dem 29. Juni in der Werkstatt und seitdem ist wieder nichts passiert. Vor einer Woche hat mich der Werkstattsinhaber noch am Telefon abgebügelt und meinte, sein Personal fällt aus.
Ich bin ehrlich Weise gerade etwas überfordert. Ich will mich nicht sinnlos mit denen streiten und noch mehr Energie vergeuden, daher frage ich mich, welche Rechtsansprüche ich habe:
- Habe ich einen Rechtsanspruch, dass meine Reparatur in einem angemessenen zeitlichen Rahmen durchgeführt wird?
- Kann ich meinen Roller einfach abschleppen lassen und wo anders hinbringen lassen, bzw. was muss ich der Werkstatt dann zahlen? Immerhin stehen bei denen bereits ca. 650 EUR, die ich wohl zu begleichen habe.
Ich freue mich über eure Tipps!
Gruß
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24 Antworten
Zitat:
@Papa-Berlin schrieb am 14. Juli 2021 um 12:40:50 Uhr:
Was kann ich tun?
In Verzug setzen durch setzen einer Frist bis wann der Auftrag zu erledigen ist.
Ob dadurch das eigentliche Problem gelöst ist, vage ich zwar zu bezweifeln aber es hilft eventuell die Faulheit hinsichtlich der des Informationsflusses zu brechen.
Leider haben wir derzeit in vielen Branchen das Problem, das der globale Weltmarkt nicht so funktioniert wie wir es in den letzten Jahren gewöhnt waren.
Schriftlich in Verzug setzen mit Fristsetzung (z.B. 2 Wochen) ist das Einzige was du jetzt machen kannst.
Danach könnte man weitere rechtliche Schritte einleiten. Aber wie @kTown schon bemerkte, wird es das Problem nicht lösen.
Einen Rechtsanspruch auf Reparatur wirst du nicht haben. Die ausgeführten Reparaturen wirst du wohl bezahlen müssen, wenn du ihn abschleppen lässt.
Es ist Urlaubszeit, und fähiges Personal für Werkstätten steht nicht an jeder Ecke rum.
Vielleicht hat dein Roller da nicht unbedingt oberste Priorität.
Man kann einfach nochmal das Gespräch suchen, ohne mit dem Holzhammer anzukommen. Dieses führt genau dahin wo du nicht hinmöchtest.
Und natürlich könntest du den Auftrag an der Stelle abbrechen, die bis dahin angefallenen Kosten begleichen und den Roller mitnehmen.
Die Werkstatt scheint mit dem Roller auch überfordert zu sein. Leider, leider, leider hatte ich so etwas ähnliches auch schon mal, und leider, leider, leider habe ich damals für einen nicht ausgeführten Auftrag Geld bezahlt um das Auto wieder mitzunehmen. ich habe es damals als Lehrgeld "abgeschrieben", und suche mir inzwischen die Werkstätten viel gründlicher aus. Ich bin da ehrlich gesagt sehr misstrauisch geworden und traue vielen Werkstätten nicht mehr alle Arbeiten zu.
Ich würde persönlich hinfahren und mit dem Inhaber in einem sachlichen Ton sprechen und nach Lösungen suchen.
Der Reparaturauftrag ist ein Werkvertrag. D.h. der Auftragnehmer schuldet die Herstellung eines Werkes, nämlich die erfolgreiche beauftragte Reparatur.
Bei mangelhafter Erbringung kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen (funktioniert hier anscheinend nicht), die Vergütung mindern oder auch vom Vertrag zurücktreten.
Ist bereits etwas bezahlt worden?
Klingt fast so, als ob man sich dem Wackelkontakt spiralförmig von hinten nähert ...
Ob und was zu bezahlen ist, das hängt zuerst vom real erteilten Auftrag ab. Eine andere Werkstatt wäre vielleicht keine schlechte Idee. Die prüfen dann evtl. mal die Steckverbinder bevor sie teure Bauteile austauschen.
Zitat:
@autoauto2 schrieb am 15. Juli 2021 um 09:03:17 Uhr:
Der Reparaturauftrag ist ein Werkvertrag. D.h. der Auftragnehmer schuldet die Herstellung eines Werkes, nämlich die erfolgreiche beauftragte Reparatur.
Bei mangelhafter Erbringung kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen (funktioniert hier anscheinend nicht), die Vergütung mindern oder auch vom Vertrag zurücktreten.
Ist bereits etwas bezahlt worden?
Da wäre dann aber wichtig was genau in Auftrag gegeben wurde. Und ob der Auftrag schriftlich vorliegt. Sonst wird das wohl schwierig werden.
jetzt setzen wir die verschiedenen richtigen Posts noch zusammen, dann ergibt sich das vollständige Bild:
Erst musst Du die Werkstatt in Verzug setzen, d.h. zur Fertigstellung auffordern mit einer Frist. Am besten per Einschreiben oder Fax.
Nach Ablauf der Frist kannst Du den Auftrag zurückziehen und den Roller wieder abholen. Arbeiten, die die Werkstatt gemäß Auftrag bereits durchgeführt hat, wirst Du bezahlen müssen. Auch die Fehlersuche. Vergebliche Reparaturen nicht.
Zusätzlich hast Du danach Anspruch auf Schadenersatz und Nutzungsausfall.
Ich würde den Roller einfach abholen. Er gehört Dir, nicht der Werkstatt.
Die Werkstatt hat aber ein Zurückbehaltungsrecht, so lange noch ein Auftrag besteht.
Ich meine nur solange, wie noch Rechnungen offen sind. Und auch das nur im Rahmen. Eine S-Klasse wegen 20€ zurück zu halten, könnte ziemlich nach hinten losgehen.
Fristsetzung, Verzug, Schadensersatz, Einbehaltungsrecht, Anwalt ...
Das geht alles im Ansatz nicht weit genug.
Manchmal lassen sich Probleme nur lösen, indem man zum letzten und äußersten Mittel greift: Man redet mal mit den Menschen.
In dem Fall mit dem Inhaber der Werkstatt.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 15. Juli 2021 um 10:35:23 Uhr:
Ich meine nur solange, wie noch Rechnungen offen sind.
Das ist richtig. Rechnung unter Vorbehalt ausgleichen und hinterher prüfen ob die in der Rechnung aufgeführten Arbeiten zum Auftrag passen. Geld zurückholen kann man immer noch.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 15. Juli 2021 um 10:43:56 Uhr:
Fristsetzung, Verzug, Schadensersatz, Einbehaltungsrecht, Anwalt ...
Das geht alles im Ansatz nicht weit genug.
Manchmal lassen sich Probleme nur lösen, indem man zum letzten und äußersten Mittel greift: Man redet mal mit den Menschen.
In dem Fall mit dem Inhaber der Werkstatt.
Mit wem Papa-Berlin gesprochen hat, wissen wir nicht. Aber wem schadet man, wenn man Fristen setzt?
Wenn die Werkstatt unter Personalnotstand leidet, dann werden die Aufträge nach Dringlichkeit und/oder wo Schaden droht, abgearbeitet. Da sind Kunden die nur lamentieren und das Gespräch suchen die empfänglichsten im Auftragsstapel immer weiter nach unten zu wandern.