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Rollsplit auf der AB-Auffahrt; Beschädigung Motorhaube, Frontscheibe etc. | Was tun?

Themenstarteram 8. April 2010 um 19:33

Hallo,

ich habe echt nen Hals im Moment. Bin vorhin von der Arbeit auf die Autobahn und anscheinend wurde heute mittag direkt am Ende der Auffahrt ein Stück repariert und es lagen noch Unmengen Rollsplit auf der Fahrbahn. Dieser Rollsplit wurde von den vor mir fahrenden Autos aufgewirbelt und knallte etliche Male heftig auf mein Fahrzeug.

Nun hat die Motorhaube etliche kleine Lackplatzer, die Frontscheibe hat einige Platzer und das Dach sieht auch nicht viel besser aus...

Was würdet ihr an meiner Stellen nun tun? An wen würdet ihr euch wegen Schadensersatz melden?

Es stand kein Hinweisschild, keine Geschwindigkeitsbegrenzung, nichts...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Fotos machen, Polizei benachrichtigen !

Bei fehlender Beschilderung kann die Stadt/Gemeinde/Bund haftbar gemacht werden.

Ich denke das ist Aussichtslos.

Der Konter von Stadt/Gemeinde/Bund wird dann "Sicherheitsabstand" lauten.

Nun beweise mal nachträglich, das dieser eingehalten wurde.

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Zitat:

Original geschrieben von freshnight

An wen würdet ihr euch wegen Schadensersatz melden?

Bei der eigenen Kaskoversicherung.

Themenstarteram 8. April 2010 um 19:48

Zitat:

Bei der eigenen Kaskoversicherung.

Du meinst die eigene Kasko zahlt mir die Motorhaub, Scheibe, Dach etc.? (Ohne Abstufung?)

Zitat:

Original geschrieben von freshnight

Zitat:

Bei der eigenen Kaskoversicherung.

Du meinst die eigene Kasko zahlt mir die Motorhaub, Scheibe, Dach etc.? (Ohne Abstufung?)

Nein, dass meine ich nicht, habe ich das geschrieben ?

Bei Inanspruchnahme der Vollkasko selbstverständlich mit Rückstufung im nächsten Jahr, außer du hast z.B. einen Rabettschutz mit abgeschlossen, da ist je nach Leistung z.B. ein Schaden pro Jahr ohne Auswirkung. Ansonsten ist es wahrscheinlich günstiger einen Lackdoktor aufzusuchen.

 

Der Glasschaden über die Teilkasko abzuwickeln hat aber keine Auswirkung (außer evt. vorhandene Selbstbeteiligung)

Fotos machen, Polizei benachrichtigen !

Bei fehlender Beschilderung kann die Stadt/Gemeinde/Bund haftbar gemacht werden.

Die zuständige Straßenbaubehörde haftet aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht.

- ausgenommen, es stehen Schilder, die auf derartiges hinweisen. Es muss nicht gesondert auf Rollsplitt ausgeschildert sein, es reicht auch das übliche Hinweisschild "Baustelle", was sämtliche damit zusammenhängende Gefahren wie Rollsplitt, verdreckte Fahrbahn, Absätze, fehlende Markierungen und anderes dann "zusammenfasst". Siehe auch dazu die eindeutige Entscheidung des OLG Celle, Urteil vom 15.12.1999, Az: 9 U 113/99

- auch ausgenommen: es befindet sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung und diese wurde überschritten. (LG Paderborn, Urteil vom

31.10.1996, Az: 5 S 231/96)

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Fotos machen, Polizei benachrichtigen !

Bei fehlender Beschilderung kann die Stadt/Gemeinde/Bund haftbar gemacht werden.

Ich denke das ist Aussichtslos.

Der Konter von Stadt/Gemeinde/Bund wird dann "Sicherheitsabstand" lauten.

Nun beweise mal nachträglich, das dieser eingehalten wurde.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Der Konter von Stadt/Gemeinde/Bund wird dann "Sicherheitsabstand" lauten.

Nun beweise mal nachträglich, das dieser eingehalten wurde.

Beweispflicht liegt bei dem, der die Behauptung aufstellt - die Unschuldsvermutung nach GG ist noch nicht abgeschafft.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Der Konter von Stadt/Gemeinde/Bund wird dann "Sicherheitsabstand" lauten.

Nun beweise mal nachträglich, das dieser eingehalten wurde.

Beweispflicht liegt bei dem, der die Behauptung aufstellt - die Unschuldsvermutung nach GG ist noch nicht abgeschafft.

Dann muß der TE erst einmal beweisen, das sein Schaden von dem Rollsplitt am Ende der Beschleunigungsspur kommt.

Du kannst es drehen und wenden, es sieht schlecht für den TE aus.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Dann muß der TE erst einmal beweisen, das sein Schaden von dem Rollsplitt am Ende der Beschleunigungsspur kommt.

Wenn da Splitt liegt und man da entlang gefahren ist, dann war es dass. Dass Rollsplit von voraus fahrenden Fahrzeugen aufgewirbelt wird, muss man genauso beweisen, wie die Existenz der Schwerkraft.

Ja, es bietet sich die Möglichkeit, dass man über diesen Weg auch anderen Dinge mit unterbringt, aber das könnte der Baulastträger durch Aufstellung der entsprechenden Schilder im Vorfeld vermeiden. Unterlässt er dies, muss er das dann "erhöhende" Risiko auch tragen.

am 9. April 2010 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

...

Siehe auch dazu die eindeutige Entscheidung des OLG Celle, Urteil vom 15.12.1999, Az: 9 U 113/99

Meine Google-Suche hat leider nichts eindeutiges ausgespuckt!

Kannst du mal das ganze Urteil posten (du scheinst es ja zu kennen, wenn du darauf verweist!)?

In Google ist lediglich von einem KURVENUNFALL auf Rollsplitt zu lesen, ist also aus meiner Sicht nicht wirklich eindeutig 1 zu 1 auf ne Autobahnauffahrt und hochgewirbelten Splitt übertragbar.

Kannst mich aber mittels vollständigem Urteil überzeugen!

hugaar, der nur glaubt was nachgewiesen wird!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

hugaar, der nur glaubt was nachgewiesen wird!

Dann schreibe doch mal, was Du jetzt glaubst und zeige uns den Nachweis dafür. Oder hast Du derzeitig überhaupt keine Meinung zu diesem Thema?

am 9. April 2010 um 15:35

Ich zitier mich mal eben selbst:

Zitat:

In Google ist lediglich von einem KURVENUNFALL auf Rollsplitt zu lesen, ist also aus meiner Sicht nicht wirklich eindeutig 1 zu 1 auf ne Autobahnauffahrt und hochgewirbelten Splitt übertragbar.

Das (keine eindeutige Übertragbarkeit a.m.S. möglich) ist meine derzeitige Meinung zu deinem benannten Urteil des OLG Celle.

Dein Vertrauen in Gott-Google wird Google erfreuen, aber wenn ich Dir die Google-Suchbegriffe nenne, mit denen Dir Google die Beweise zeigt, dass die Erde eine Scheibe ist?

Nundenn, zwei Links müssten reichen, denn es ist damit immer noch nicht klar, ob es für die flache Erde oder die kugelförmige steht:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=27512

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p00094.htm

am 10. April 2010 um 9:02

Das ist doch mal ne Zusammenarbeit!

Danke für den ersten Link, der hilft hier an der Stelle wirklich weiter!

(wieso nicht gleich so, auch im Interesse des TE?)

Der zweite Links ist dann wieder Murcks, weil aus dem eigentlich wichtigen Urteilstenor gerissen.

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