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Rost = Mangel?

Themenstarteram 4. August 2006 um 17:58

Hallo.

Ich habe eine Frage an Euer Rechtsverständnis. Und zwar habe ich meinen E39 Anfang dieses Jahres gebraucht bei einem freien Autohändler gekauft. Kurz darauf viel mir durch Zufall auf, dass der linke hintere Radlauf auf dem inneren Falz rostet. Es sieht so aus, als ob da die Kanten umgelegt wurden (wegen Breitreifen oder was weiß ich) und das bereits auch schon etwas unsachgemäß ausgebessert wurde. Ich habe dies dem Händler mitgeteilt und mich auf die Sachmängelhaftung berufen. Der Händler ist bereit, die Reparatur durchzuführen, lehnt aber jegliche Kostenübernahme ab mit der Begründung, dass Rost normale Abnutzung bei einem Gebrauchtwagen darstellt.

Wie seht Ihr das?

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13 Antworten

wenn tatsächlich etwas ausgebessert wurde, was dir verschwiegen wurde, dann ist noch der händler in der beweislast dass du es warst, bzw wenn man es als unfall sieht und er dir als unfallfrei verkauft wurde kannst du auf 'irreführung' oder 'betrug' pochen. sonst ist rost nunmal leider tatsächlich eine normale gebrauchs- bzw alterserscheinung

Themenstarteram 4. August 2006 um 18:27

Deprimierend, dass Du das so siehst. Ich kann mich diesem Gedanken auch nicht erwehren, er kam mir auch bereits.

Das Fahrzeug wurde mir als "unfallfrei" verkauft, aber ich denke nicht, dass ich ein dermaßen großes Fass aufmachen und dem Händler mit Betrug kommen werde.

Danke auf jeden Fall erst mal so weit.

Zählt dieser Fall überhaupt unter ,,Sachmängelhaftung''?

naja wie gesagt wenn dir irgendeine instandsetzung verschwiegen wurde, ohne die bzw deren ursache der schaden NICHT vorhanden gewesen wäre, dann kann man durchaus auf irreführung plädieren wie ich finde.

Abend,

Also, hier muss meiner Meinung nach ein Anwalt her.

Da Du den Mangel jetzt erst bemerkt hast, hast Du hier 3 Jahre ab Jahresende Zeit, juristisch gegen den Händler vor zu gehen.

Ausserdem hat der Händler eine so genannte "Gewährleistungspflicht"

Sprich. Ein Gewerbetreibender ist gesetzlich zu einer zweijährigen(24 Monate)Gewährleistung bei Gebrauchtwagenverkäufen verpflichtet, und darf einer Privatperson das Fahrzeug nicht ohne eine "Gewährleistung" Verkaufen!

Er hat lediglich die Möglichkeit, diese Gewährleistungpflicht vertraglich auf 1 Jahr zu verkürzen.

Steht dazu nichts im Kaufvertrag oder werden rechtsunwirksame Klauseln wie "gekauft wie gesehen / keine Garantie" oder Ähnliches in den Vertrag geschrieben, so gilt automatisch die zweijährige Gewährleistungspflicht.

Er muß immer für verdeckte Mängel geradestehen, wenn er dich nicht ausdrücklich (am besten schriftlich oder unter Zeugen) darauf hingewiesen hat.

Es gibt allerdings noch eine "Schrottwagenregelung", dann muß der Wagen als Schrott oder Ersatzteilspender deklariert sein und darf nur weit unter dem üblichen Wert kosten.

Aber das ist jetzt ein anderes Thema :rolleyes:

Die Gewährleistung ist nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf effektiv, weil da die Beweislast beim Händler liegt und üblicherweise davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Nach sechs Monaten muß der Käufer das beweisen und das ist sehr schwer.

Bei Verschleißteilen ist es mit der Gewährleistung auch nicht ganz so einfach, weil man ja bei einer bestimmten Laufleistung auch mit Verschleiß rechnen muß.

P.S Solche Angelegenheiten sind im Übrigen meistens oder gar immer von der Verkehrsrechtschutz abgedeckt.

 

Also ich würde noch einmal mit dem Händler Reden und wenn er immer noch seine Ohren auf "Durchzug" stellt dann muss der Anwalt auf jeden fall her!

Das ist meine meinung!

 

Liebe grüße Ricky

Themenstarteram 5. August 2006 um 6:34

Zitat:

Original geschrieben von Cleandevil

Zählt dieser Fall überhaupt unter ,,Sachmängelhaftung''?

Das ist meine Frage. Fällt Rost im Radlauf bei einem knapp 6 Jahre alten E39 mit inzwischen 59 tkm unter Sachmängelhaftung oder ist das eine normale Alterungserscheinung und somit Abnutzung? Die Mängelanzeige meinerseits erfolgte übrigens ca. einen Monat nach Kauf. Allerdings nur mündlich. Diverse vereinbarte Termine zur Reparatur wurden vom Händler verschoben (Lackierer krank oder im Urlaub). Ich hatte schon das Gefühl, das ist Verzögerungstaktik, damit die 6 Monate vorbei sind. Aus diesem Grund habe ich den "Mangel" (so es denn nun einer ist) vorgestern schriftlich per Fax dem Händler angezeigt. Seine Antwort darauf habe ich ja schon geschildert.

Ums einfach mal in Zahlen auszudrücken, wir sprechen hier von ca. 300 bis 500 Euro. Ist für mich nicht die Welt, für den Händler aber wahrscheinlich genug, um aus einem guten Verkauf einen schlechten zu machen. Zumal er bereits das Radio zur Reparatur einschicken und am Tank eine Klappe reparieren musste.

Da ich ADAC-Mitglied bin und man als ADAC-Mitglied eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt bekommen kann, werde ich zunächst einmal diesen Weg gehen. Aber ich kann mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen, dass ich wegen diesem Betrag, um den es hier geht, intensiv Zeit und Nerven investiere und einen Rechtsstreit beginnen werde.

Kann mir evtl. mal jemand sagen, wie es bei seinem E39 Touring im Radlauf aussieht? Ist es normal, dass die Blechkante zunächst etwa senkrecht zum Fahrzeug verläuft und dann etwas weiter hinein gebogen ist?

"hinein"?

also der satz mit "kann mir nicht vorstellen dass" ist ja genau das worauf die mit sowas rauswollen. würd da schon angemessen auf den tisch hauen. hast du keine euro+?

am 5. August 2006 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Dabis

Das ist meine Frage. Fällt Rost im Radlauf bei einem knapp 6 Jahre alten E39 mit inzwischen 59 tkm unter Sachmängelhaftung oder ist das eine normale Alterungserscheinung und somit Abnutzung? Die Mängelanzeige meinerseits erfolgte übrigens ca. einen Monat nach Kauf. Allerdings nur mündlich. Diverse vereinbarte Termine zur Reparatur wurden vom Händler verschoben (Lackierer krank oder im Urlaub). Ich hatte schon das Gefühl, das ist Verzögerungstaktik, damit die 6 Monate vorbei sind. Aus diesem Grund habe ich den "Mangel" (so es denn nun einer ist) vorgestern schriftlich per Fax dem Händler angezeigt. Seine Antwort darauf habe ich ja schon geschildert.

Ums einfach mal in Zahlen auszudrücken, wir sprechen hier von ca. 300 bis 500 Euro. Ist für mich nicht die Welt, für den Händler aber wahrscheinlich genug, um aus einem guten Verkauf einen schlechten zu machen. Zumal er bereits das Radio zur Reparatur einschicken und am Tank eine Klappe reparieren musste.

Da ich ADAC-Mitglied bin und man als ADAC-Mitglied eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt bekommen kann, werde ich zunächst einmal diesen Weg gehen. Aber ich kann mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen, dass ich wegen diesem Betrag, um den es hier geht, intensiv Zeit und Nerven investiere und einen Rechtsstreit beginnen werde.

Kann mir evtl. mal jemand sagen, wie es bei seinem E39 Touring im Radlauf aussieht? Ist es normal, dass die Blechkante zunächst etwa senkrecht zum Fahrzeug verläuft und dann etwas weiter hinein gebogen ist?

Ich denke das ein Schreiben vom Anwalt ausreichen wird, um den Händler umzustimmen. Ist das nicht der Fall, sehe ich das so wie Du und würde Zeit und Nerven sparen. Das eine Schreiben allerdings kostet nicht viel Zeit und kein Geld und würde zu meiner inneren Zufriedenheit beitragen.

Wie lange ist eigentlich die Werksgarantie von BMW für Rost. Ich hab keine Ahnung, es gibt doch aber Marken die das bis zu 10 Jahren auf die eigene Kappe nehmen.

am 5. August 2006 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von ~/~ransporter

"hinein"?

also der satz mit "kann mir nicht vorstellen dass" ist ja genau das worauf die mit sowas rauswollen. würd da schon angemessen auf den tisch hauen. hast du keine euro+?

Nein, er hat das Auto doch bei einem FREIEN Händler gekauft. Nur BWM kann eine Euro+ Garantie vergeben.

Themenstarteram 6. August 2006 um 6:03

Zitat:

Original geschrieben von ~/~ransporter

"hinein"?

Mit Worten beschreiben... hm. Im Querschnitt ist diese Blechkante im seitlichen Bereich des Kotflügels wie ein L und im oberen Bereich mehr wie ein V gebogen. Wenn dies nachträglich gemacht wird, sagt man "Kanten umlegen" dazu.

Zitat:

Original geschrieben von ~/~ransporter

also der satz mit "kann mir nicht vorstellen dass" ist ja genau das worauf die mit sowas rauswollen. würd da schon angemessen auf den tisch hauen.

Der Fall ist für mich noch nicht erledigt! Bei der Suche im Internet nach "Präzedenzfällen" war ich noch nicht erfolgreich. Weshalb ich die Frage an Euch gestellt habe, wie Ihr das seht. Allerdings hast Du (@~/~ransporter) mir in Deinem ersten Beitrag hierzu wenig Hoffnung gemacht: "sonst ist rost nunmal leider tatsächlich eine normale gebrauchs- bzw alterserscheinung".

Zitat:

Original geschrieben von ~/~ransporter

hast du keine euro+?

Nein, ich habe keine euro+. Aber eine andere Gebrauchtwagengarantie. Diese Garantien decken meines Wissens nach aber auch keine Karosserieteile respektive Rost ab.

Zitat:

Original geschrieben von petergut1

Wie lange ist eigentlich die Werksgarantie von BMW für Rost.

6 Jahre gegen Durchrosten. Das Fahrzeug wird diesen Monat 6 Jahre alt. Aber durchgerostet ist noch nichts. Und wenn tatsächlich die Kante nachträglich umgelegt wurde, wird BMW das Problem darauf abstellen. Deshalb die Frage nach dem Aussehen eines "normalen" Radlaufs ;-).

Ich werde ein Beratungsgespräch mit dem ADAC-Anwalt führen. Mal sehen was er dazu zu sagen hat. Vielen Dank auf jeden Fall für Eure rege Teilnahme.

am 6. August 2006 um 9:55

Wie großzügig vom Händler, dass er das ausbessern will OHNE die Kosten zu übernehmen. Bei BMW ist da nichts zu holen, wie bereits gesagt, ist da schon mal was gemacht worden.

59tkm ist ja nicht viel in sechs Jahren. Ich würde in den sauren Apfel beißen und das vom Fachmann beheben lassen- und gleich die anderen Radläufe auch prüfen lassen.

Spider: überlesen.

 

Dabis: vergleichs doch einfach mit anderen e39, sieht man ja nicht selten irgendwo stehen, zb beim bayern einfach. dann siehst du was wie geändert wurde.

und die hoffnung hab ich dir ja wiedergeben wollen mit zb "naja wie gesagt wenn dir irgendeine instandsetzung verschwiegen wurde, ohne die bzw deren ursache der schaden NICHT vorhanden gewesen wäre, dann kann man durchaus auf irreführung plädieren wie ich finde."

am 7. August 2006 um 11:25

Hallo Dabis,

rechtlich kenne ich mich da auch nicht so aus, bin gespannt, was Dein Gespräch beim RA bringt. Ich möchte auch einen E39 touring kaufen und hab schon einen 8jährigen gesehen, der mir gefällt und bei meiner telefonischen Nachfrage beim Händler, ob der Rost hat, meine dieser "Nein natürlich nicht, sollte er??!". Meine 520 Limousine rostet nämlich auch schon fleissig, allerdings nur an unreparierten Schadstellen und mittlerweile Flugrost, weil ich sehr nachlässig mit der Pflege bin.

Egal, ich würde verschwiegene Roststellen schon als Mangel betrachten. Immerhin wird der Händler auch weniger für das Auto bezahlt und bei den Verhandlungen mit dem Vorbesitzer den Rost an einem 6jährigen NICHT als normal hingenommen haben.

Gruß

W.

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