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Rote 07er: Braucht man gültige HU bei Erstbeantragung?
Moin allerseits,
möchte meine drei Oldtimer auf rote 07er-Nummer(n) umstellen (im Moment haben alle H-Kennzeichen). Ein Vorteil ist ja, dass man keinen TÜV (keine HU/AU) mehr braucht.
Nun meinte die Dame bei der Zulassung, für die Umstellung bzw. Eintragung in das 07er-Heft bräuchte ich allerdings einmalig eine gültige HU. Danach zwar nicht mehr, bei der Eintragung aber schon.
Hat da wer von euch Informationen dazu? Ist es wirklich so, dass man eine gültige HU braucht? Oder ist die (sehr nette, aber auch unsicher wirkende) Dame der Zulassung vielleicht falsch informiert?
Bezirk: Darmstadt-Dieburg.
Ich danke euch.
VG: Lars
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25 Antworten
https://www.tuev-nord.de/.../?...
Auch für eine 07-Nummer benötigt man zunächst ein Oldtimer-Gutachten nach Paragraf 23 StVZO. Allerdings muss das Fahrzeug im Regelfall nicht alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Anders als beim H-Kennzeichen handelt es sich bei der 07-Nummer nicht um eine normale Zulassung, sondern bloß um eine Genehmigung. Diese Fahrzeuge dürfen nur für bestimmte Zwecke auf die Straße: für Probefahrten, Wartungs- und Einstellfahrten und die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen. Selbst die Fahrt zur Tankstelle ist mit einem 07-Kennzeichen nach höchstrichterlichem Urteil nicht gestattet. Auch eine Fahrt ins Ausland ist mit Risiken verbunden, da das rote 07-Kennzeichen von unseren Nachbarn häufig nicht akzeptiert wird. Sinnvoll ist das rote 07-Kennzeichen für all jene, die nur gelegentlich zu Veranstaltungen fahren oder einen kleinen Fuhrpark besitzen. Denn das Nummernschild kann als Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Wer mit seinem Oldtimer häufig unterwegs ist, mal an den See, in die Berge oder ins Ausland fahren möchte, dem empfehle ich ein normales H-Kennzeichen. Schließlich macht es ja auch Spaß, in einem Oldtimer unterwegs zu sein.
Dies habe ich noch gefunden
Für Fahrzeuge, die ein rotes Oldtimer-Kennzeichen – ein sogenanntes 07er-Kennzeichen – führen, ist keine regelmäßige Hauptuntersuchung notwendig. Diese muss jedoch als Verkehrssicherheitsnachweis im Rahmen des Gutachtens für die Ausstellung eines roten Oldtimer Kennzeichens durchgeführt werden.
Man sollte auch die vielen Einschränkungen bedenken. Selbst eine Fahrt zur Tankstelle ist nicht gestattet-
Hier habe ich gefunden welche Unterlagen man für die Zulassung 07-<Kennzeichen braucht
https://www.siegen-wittgenstein.de/index.php?...
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Schriftlicher Antrag mit Begründung
Führungszeugnis - Belegart O - (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Eigentumsnachweis
Bei Fahrzeugen, die im Ausland erworben werden, ist ggf. eine technische Prüfung nach Paragraph 21 StVZO und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorzulegen
Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Dauerkennzeichen
Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
Gutachten gemäß Paragraph 23 StVZO für jedes Fahrzeug
Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht) bei erster Erfassung
SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Veranstaltungsplan
Sollen zusätzliche Fahrzeuge in die Fahrzeugliste aufgenommen werden, sind die Zulassungsbescheinigungen I und II vorzulegen sowie ein Gutachten nach § 23 StVZO und eine gültige Hauptuntersuchung.
Das Gutachten darf nur maximal 18 Monate alt sein
Gutachten nach §23 StVZO (Oldtimergutachten). Bitte beachten Sie, dass dieses Gutachten max. 18 Monate alt sein darf. Danach muss ggf. ein neues bzw. ergänzendes Gutachten erstellt werden.
Hallo,
ich hatte ein rotes 07er hier im Bereich München-Rosenheim.
Bei der Beantragung eines 07er must du min 21 sein, und ein sauberes Führungszeugnis haben.
Das letzte FZ, der Taunus (Sig.), konnte nur mit einer bestehenden HU zugelassen werden. Ausserdem möchte der Versicherer min gute Bilder des einwandfreien und originalen Zustands der FZ haben. Nicht jede VS nimmt Oldtimer mit dem 07er.
Gruß Jörg.
Ja, ein Führungszeugnis ist natürlich auch notwendig, die Zulassung wird in der Regel auch nur befristet auf ein Jahr ausgestellt. Dann dauerhaft wenn keine Vorkommnisse in dem Zeitraum bekannt wurden.
Zitat:
@Schmiddy schrieb am 2. Oktober 2024 um 12:44:14 Uhr:
Moin allerseits,
möchte meine drei Oldtimer auf rote 07er-Nummer(n) umstellen (im Moment haben alle H-Kennzeichen).
Wann war denn die Letzte HU bei den 3 fahrzeugen.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 2. Oktober 2024 um 15:18:25 Uhr:
Selbst eine Fahrt zur Tankstelle ist nicht gestattet-
Wie tankt man dann? Aus dem Kanister?
Das ist eine gute Frage.
Denn, wenn die HU's noch gültig sind, wozu dann eine neue?
Im Prinzip haben ja auch alle Fahrzeuge schon ein Gutachten gem. §23 StVZO gesehen.
Insofern bräuchte man ja eigentlich nichts weiter?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 2. Oktober 2024 um 17:33:47 Uhr:
Denn, wenn die HU's noch gültig sind, wozu dann eine neue?
Im Prinzip haben ja auch alle Fahrzeuge schon ein Gutachten gem. §23 StVZO gesehen.
Deshalb fragt ich ja.
Und wenn nicht gerade ein HU durchgeführt und das Ergebnis EM hatte, die bei der FIN gespeichert wurde, liegt kein Grund vor, ein rotes Dauerkennzeichen nicht zuzuteilen.
Das 23er zu erneuern ist auch nicht nötig.
Wie bei so vielen Dingen im Zulassungswesen kocht jedes Bundesland, und oft auch jede Zulassungsstelle, ihr eigenes Süppchen.
Es hilft also nichts, hier im Forum nach Erfahrungen zu fragen; einzig die Auskunft deiner zuständigen Behörde ist relevant.
Nichts leichter als das.
-Antrag
-gültiger Personalausweis des*der künftigen Fahrzeughalters*in, bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung
-Identitätsnachweis für das Fahrzeug (Zulassungsbescheinigung I und II / Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung)
-Polizeiliches Führungszeugnis (bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung zu beantragen)
–Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
-SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
–Oldtimer-Gutachten (§23 StVZO)