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Rote Ampel aber auf dem Seitenstreifen keine Haltelinie.

Themenstarteram 16. August 2023 um 20:07

Hallo zusammen,

 

Innerorts führt eine Straße zu einer T-Kreuzung.

An der Straße befindet sich ein Seite Streifen der nach der T-Kreuzung zu einem Benutzungpflichtigen Radweg wird. An der Kreuzung ist eine Ampel.

Neben dem Seitestreifen ist kein Fußweg sondern nur Bäume.

Die Ampel ist im Grünstreifen befestigt, man fährt also auf der Straße sowie auf dem Seitenstreifen unter ihr durch.

Jedoch ist die Haltelinie nur auf der Straße nicht aber auf dem Seitenstreifen.

Darf ich als Radfahrer über rot fahren?

Da es eine T-Kreuzung ist queret man dort auch keinen Verkehr.

 

https://maps.app.goo.gl/zUzdFY4vTqi5hPVr8?g_st=ic

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Hast du ein Foto oder einen Link zu einem Onlinedienst (z.B. Mappilary)?

Würde jetzt mal behaupten ja, da keine Haltelinie und es macht für Radfahrer da auch keinen Sin anzuhalten da es ja keinen Verkehr oder Fußgänger gibt der den Radweg kreuzen könnten, warum sollte man den Radverkehr hier also anhalten?!

Seid einiger Zeit gilt doch, dass für Radfahrer die Autoampel gilt, wenn keine Radampel vorhanden?

"Zunächst einmal gilt, wenn keine ausgewiesenen Fahrradampeln vorhanden sind, gelten für Radfahrer die Lichtsignale der Autoampeln. Das gilt aber nur für Radwege auf der Straße."

Zitat:

„Befindet sich die Radverkehrsführung neben der Fahrbahn einer Einmündung oder am kurzen Arm der T-Kreuzung, sind die für den Fahrverkehr geltenden Lichtzeichen nicht zu beachten, auch wenn in dem Bereich keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer oder Fußgänger (Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2016) vorhanden sind, wenn Radfahrer weder den Fahr- noch den Fußgängerverkehr kreuzen.“

Quelle: ADFC-Rechtsreferent im Juli 2017, Abschnitt: Verhalten an der T-Kreuzung

Ja, Jetzt noch die Frage, was ist eine Radverkehrsführung, muss die beschildert sein?

Oben ist das ein Seitenstreifen ausserort, was auch noch eine Rolle spielt.

Es ist vor wie hinter der Ampel ein Fahrradweg. Also nix mit Seitenstreifen.

Zitat:

@ktown schrieb am 17. August 2023 um 08:12:49 Uhr:

Es ist vor wie hinter der Ampel ein Fahrradweg. Also nix mit Seitenstreifen.

siehe Überschrift "Seitenstreifen"

Siehe Google Street View. Vollständig Fahrradweg.

Geht man zum Beginn des "Seitenstreifens" zurueck, findet man die Bodenmarkierung die es zum Fahrradweg macht.

https://www.google.com/.../...TlT0NW3jkG8JzBkTw!2e0!7i16384!8i8192?...

Gehe bis zu dem Punkt zurück wo derzeit das weiße Fahrzeug ist, dann steht dort sogar ein VZ 237

Kann man mal sehen, was man mit einer verkehrten Überschrift alles "anrichten" kann ;)

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 16. August 2023 um 22:07:49 Uhr:

Darf ich als Radfahrer über rot fahren?

Selbst wenn es erlaubt ist, musst du damit rechnen, dass ein Polizist dir 100 Euro und 1 Punkt aufs Auge drückt. Wenn du dir da keinen Anwalt nehmen willst, und auch die Strafe nicht willst, darfst du da nicht rüber, auch wenn es rechtlich erlaubt sein könnte. ;)

Was ist das denn: rechtlich erlaubt aber trotzdem Strafe?

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