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Rote Kennzeichen vom Händler?? Was ist erlaubt?
Hallo Leute,
hab mal ne Frage zu roten Kennzeichen. Habe meinen FK2 in einer anderen Stadt gekauft als ich wohne. Nun will ich das Fahrzeug zu Hause zulassen und es am Besten gleich mitnehmen. Der Händler hat mir zugesagt mir rote Kennzeichen für die Überführung zu geben.
Wie lange darf ich denn damit rum fahren und wie bin ich im Falle eines Schadens abgesichert (Kasko?/Haftpflicht?)??
Eine Doppelkarte für die Versicherung habe ich schon, aber die gilt ja nur für die Zulassung meiner persönlichen Kennzeichen.
Für eure Hilfe bin ich dankbar!!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.
Der Händler darf diese nur für betriebliche Zwecke Verwenden - Probefahrten und Überführungsfahrten, eine Weitergabe ist untersagt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder eines ähnlichen Nachweises ist Pflicht.
Für Deine Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]
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30 Antworten
Rote Kennzeichen gibts unterschiedliche, meistens werden sie für überführungsfahrten verwendet und sollten es auch ausschliesslich sein, sprich von einem Zulassungsbereich zum Anderen.
Händler haben besondere rote Kennzeichen für Probefahrten.
Ich hatte auch mal Rote, aber das ist schon min. 10 Jahre her, die waren 5 Tage gültig aber nicht zum Rumfahren. Versicherungskarte für Rote war auch notwendig um sie überhaupt zu bekommen.
Wenn dein Händler sie dir für die Überführung überlässt würde ich mir keine Gedanken machen, aber ER will sie bestimmt wiederhaben oder?
Für ROTE ist eine Vollkasko notwendig mit einem Sebstbehalt AFAIK (max. 1000 Euro glaub ich), aber wie gesagt es gibt Händler- und Private Kennzeichen.
Verbessert mich wenn was nicht stimmt, und das wird wohl so sein
MfG
Lip
Ja er meine er hätte da keine Schwierigkeiten mit und ich meinte ich könne sie ihm ja dann per Post wieder zurück schicken. Mal gucken wenn der nicht bald ausm Knick kommt sind die Schilder vor dem Fahrzeug fertig und ich kanns erst Mittwoch abholen... wir werden sehen, erwarte seinen Anruf morgen...
danke schonmal!!
Verstehe ich jetzt nicht, also sind es Seine Schilder oder Deine
Wenn Du die Schilder beantragt hast sind es auch Deine Schilder von deiner Versicherung, oder sind es doch Seine?
Wer stellt denn die Schilder???
Wenn Du die Roten besorgst hat der Händler keinen Zacken am Hut damit, das ist Deine Sache.
Also nochmal, wer hat die Roten ausgestellt, deine Versicherung oder SEINE Händlerzeichen???
Rote 06er-Überführungskennzeichen werden grundsätzlich nicht mehr an Privatpersonen ausgegeben, sondern nur noch an Gewerbetreibende, die im KFZ-Gewerbe tätig sind.
Aha, was heist denn 06er Drahke?
Kläre uns doch bitte auf
Es gibt 2 Arten von roten Kennzeichen:
06er-Nummern (Beispiel: F-06.....)
Sogenannte Händler-Überführungskennzeichen. Um diese zu bekommen, muß man ein KFZ-Gewerbe angemeldet haben und dieses auch aktiv betreiben. Die Kennzeichen dienen zur Überführung von Fahrzeugen oder auch z.B. für Fahrten zur TÜV-Vorführung o.ä. Man bekommt dazu ein Blankoheft für die Eintragungen zum jeweiligen Fahrzeug, an dem das Kennzeichen gerade verwendet wird (Ersatz für den Fahrzeugschein bei Kontrollen).
07er-Nummern (Beispiel: F-07.....)
Sogenannte Oldtimer-Wechselkennzeichen. Um diese zu bekommen, muß man mindestens 2 Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren (bis vor kurzem waren es noch 20 Jahre) besitzen, die sich weitgehend im Originalzustand befinden. Man schraubt die Kennzeichen dann immer an den Wagen, den man gerade auf der Straße bewegt. Es sind nur Fahrten zu Oldtimertreffen oder Einstellfahrten zulässig. Leute, die mehr mit ihren Fahrzeugen fahren möchten, sollten daher lieber das sogenannte H-Kennzeichen beantragen. Dann braucht allerdings jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen (was den Spaß dann nicht unerheblich verteuert).
Kann man denn überhaupt noch als Privatpersohn ein rotes Kennzeichen für Überführungsfahrten bekommen?
Rote 06-er-Kennzeichen kannst du als Privatperson offiziell nicht mehr bekommen; du kannst sie dir allenfalls von einem freundlichen Händler ausleihen.
Und wie lange können die Gültig sein???
Danke für deine Info
Also wenn man heute ein Fahrzeug überführen will holt man sich dafür ein sog. Kurzeitkennzeichen. das gilt 5 tage ab der Anmeldung. das bekommt man bei der Versicherung umsonst bzw die Doppelkarte dafür bekommt man umsonst, wenn man das Fahrzeug auch anschliessend bei der selben Versicherung anmeldet.. Die Schilder/Anmeldegebühr muss man natürlich selber bezahlen.
Kurzzeitkennzeichen
Ach die Dinger sind das
Zitat:
Original geschrieben von Lip
Verstehe ich jetzt nicht, also sind es Seine Schilder oder Deine
Wenn Du die Schilder beantragt hast sind es auch Deine Schilder von deiner Versicherung, oder sind es doch Seine?
Wer stellt denn die Schilder???
Wenn Du die Roten besorgst hat der Händler keinen Zacken am Hut damit, das ist Deine Sache.
Also nochmal, wer hat die Roten ausgestellt, deine Versicherung oder SEINE Händlerzeichen???
So detailiert haben wir das noch nicht besprochen WELCHE Kennzeichen ich von ihm bekomme. Aber ER will MIR für die Überführung (rote) Kennzeichen zur Verfügung stellen und mich das Fahrzeug damit anmelden lassen. Danach schicke ich IHM SEINE (vermutlich roten) Kennzeichen per Post zurück.
Hoffe das war verständlicher ;-)
Das Problem ist glaub ich nur, dass ich mit roten Kennzeichen vom Händler keinen Kaskoschutz habe, sondern nur die reine Haftpflichtversicherung.
Bedeutet wenn ich das Auto nachts irgendwo stehen lasse und irgend nen Spinner n z.B. n Außenspiegel wegtritt dann ist das nicht versichert weil die Vollkasko noch nicht besteht, da Fahrzeug noch nicht angemeldet ist.
Das wär natürlich dumm!
Hol dir einfach für 15 Euro ein Kurzzeitkennzeichen und gut ist ! deine Versicherung deckt den schaden dann ab ! und du hast 5 Tage Zeit es richtig anzumelden ! Gruß Tac