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Rotlichtkontrolle und Spurwechsel ..

Hallo,

Heute eine RotlichtBlitzer, blitzte mich.. Wie Sie in der Abbildung sehen können, war ich auf der linken Spur und ich gerade fahren wollte. Ich Spur wechseln (Vielleicht ist das ein Last-Minute Fehler war) und ich gerade fort mit grünem Licht und dann war, wenn die Kamera blitzte mich 2 mal. Ich war nicht mit rotem Licht fuhren, weil fuer gerade Gruen war ( ich habe 2-3 autos hinten auch zum fahren gesehen. )

Was ist passiert jetzt ? Muss ich fuer Rot ampel die Strafe zahlen ? Ich verstehe dass die Spur wechseln ein fehler war ( Vielleicht ) aber warum muss ich fuer Rot ampel zahlen ? Ob ein strafe kommt... Was denken Sie?

Bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, ich bin neu hier ...

Beste Antwort im Thema

Warte die Post ab und leg Einspuch ein. Hol dir ggf. einen Anwalt.

Ein Rotlichtverstroß war es ja theoretisch, weil du über die Ampel gefahen bist.
Abgebogen bist du nicht, also wars eigentlich kein Verstoß. 😁
Dennoch warst du auf der falschen Spur unterwegs.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=104396

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Warte die Post ab und leg Einspuch ein. Hol dir ggf. einen Anwalt.

Ein Rotlichtverstroß war es ja theoretisch, weil du über die Ampel gefahen bist.
Abgebogen bist du nicht, also wars eigentlich kein Verstoß. 😁
Dennoch warst du auf der falschen Spur unterwegs.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=104396

Falls ein Anhörungsbogen von der Polizeibehörde kommt, diesen nehmen und zum Anwalt gehen. Der kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und dann kann man das weitere Vorgehen festlegen. Am besten hat man für soetwas eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, die einem dann wenigstens die Anwalts- und Verfahrenskosten abnimmt. Das eventuelle Bußgeld muss man immer selbst zahlen.

den Rotlichtverstoß hast Du begangen, da Du eindeutig in den gefährdeten Bereich eingefahren bist, sonst hätte es nicht geblitzt. Nach allen Erfahrungen wird es schwierig, aus der Nummer wieder rauszukommen. Vielleicht hast Du ja Glück und es kommt nichts.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. September 2015 um 15:24:12 Uhr:


den Rotlichtverstoß hast Du begangen, da Du eindeutig in den gefährdeten Bereich eingefahren bist, …

Du meinst sicher den "geschützten" Bereich, nicht den "gefährdeten". Ob er wirklich in den geschützten Bereich eingefahren ist, wage ich zu bezweifeln, weil die Geradeausfahrer ja grün hatten und somit der Bereich direkt hinter der Haltelinie nicht geschützt ist. Querende Fußgänger kann es wegen des Grünlichts auch nicht geben. Der geschützte Bereich kann sich daher auch erst im Bereich des Gegenverkehrs befinden. Das zu beurteilen würde ich aber einem Fachanwalt überlassen.

Theoretisch ist er auf dem zweiten Bild dann gar nicht richtig drauf - die Anlage ist ja offensichtlich auf rotlichtfahrende Linksabbieger ausgelegt. So oder so stellt entweder der Sachbearbeiter fest, dass er geradeausgefahren ist (und nicht nur er, spätestens beim Schaltdiagramm wird er dann sehen wer grün hatte) - oder er kann den Beweis nicht führen, dass er überhaupt gefahren ist (2. Bild nicht verwertbar).

Mit 90 % Wahrscheinlichkeit kommt nicht mal ein Brief. Bei den restlichen 10 % nur angeben "Ich bin geradeaus gefahren und hatte grün". Vom Spurwechsel musst du nichts schreiben - die Kamera macht Bilder und kein Video. Und als Geradeausfahrer einfach zu weit links zu fahren ist wesentlich billiger als eine Rotlichtfahrt.

Machen die dann immer noch doof ab zum Anwalt. Erstmal Akte besorgen, Bilder angucken. Je nachdem, wie weit links du wirklich warst auf dem ersten Bild den Spurwechsel ins Gespräch bringen oder nicht.

ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten. Ich hoffe, dass nichts wird kommen ...

JA, es ist ein Rotlichverstoß!
Und NEIN, das Grün für die Geradeausspur gilt nicht als Ausrede für den TE!

TE war auf der Linskabbigerspur und MUSS in die vorgegebene Richtung fahren. Es gilt nur die der Spur zugeordnete LSA-Anzeige.
Er darf auch nicht die Fahrtrichtung ändern wie ihm beliebt.
Nachdem die Leitlinie zwischen den Spuren in eine durchgehende Linie übergeht darf die Spur nicht mehr gewechselt werden und man muss den auf der Straße angezeigten Richtung zwingend folgen.

Zitat:

@Hugaar schrieb am 30. September 2015 um 02:11:23 Uhr:


JA, es ist ein Rotlichverstoß!

Das festzulegen bleibt der Bußgeldstelle (und dann dem Richter überlassen). Die können genauso zum Ergebnis kommen, dass es kein Rotlichtverstoß war, weil:

– Der TE bei Grün geradeaus gefahren ist und nur zu weit links im Bereich der Kontaktschleife war

– Der TE den geschützten Raum nicht verletzt hat (keiner weiß, wo genau der beim Abbiegen ist, ich vermute mal dass er sich auf den Bereich des Gegenverkehrs beschränkt)

Rein rechtlich bleibt es eine Rotlichfahrt und nicht nur "Falsch eingeordnet".
Ein oberstes Gericht hat das mal grundsätzlich entschieden und erläutert: Wenn du auf einer markierten Richtungsfahrspur fährst, die eine eigene Ampel hat, dann sind für dich die anderen Ampeln praktisch gar nicht vorhanden. Es kann nur eine für dich gelten und das ist die der Fahrspur zugeordnete.
Es kommt also nicht darauf an, in welche Richtung du anschließend fährst, sondern auf welcher Fahrspur zur Kreuzung gelangst

Wenn du glück hat,und der richtige das bearbeitet - dann kommt nichts. Ansonsten---

Ampel bei "Rot" überfahren 90 € 1 Punkt
...mit Gefährdung 200 € 2 Punkte
...mit Sachbeschädigung 240 € 2 Punkte

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren 200 € 2 Punkte

Zitat:

@rambonaut schrieb am 30. September 2015 um 07:43:51 Uhr:


Rein rechtlich bleibt es eine Rotlichfahrt und nicht nur "Falsch eingeordnet". …

Das ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Wie gesagt, das muss erst mal ein Sachbearbeiter (und dann evtl. ein Richter) festlegen, so eindeutig wie du das gern hättest, ist es nicht. Es ist auch denkbar, dass das nur wegen Überfahren der Haltelinie ein Verwarngeld angeboten wird, weil der geschützte Bereich nicht gefährdet wurde. Oder dass "der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt" (155) angeboten wird, kostet nur ein paar Euro. Wäre alles denkbar.

wie gesagt...kommt halt drauf an wie die bilder sind und der gemütszustand der berarbeitenden person.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 30. September 2015 um 08:36:17 Uhr:


wie gesagt...kommt halt drauf an wie die bilder sind und der gemütszustand der berarbeitenden person.

Eben. Deswegen sind Aussagen wie "

Rein rechtlich bleibt es eine Rotlichfahrt und nicht nur "Falsch eingeordnet"

" wenig zielführend.

Rein rechtilich hab ich recht. Aber sehen das andere auch so ... oder handeln die anders.

Der Chris kann nur quasi abwarten und uns auf dem laufenden halten.

Zitat:

@rambonaut schrieb am 30. September 2015 um 08:53:08 Uhr:


Rein rechtlich hab ich recht. …

Ähm, nein. Je nach Richter wird die rein rechtliche Situation anders beurteilt.

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