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Rotlichtverstoß, sofortiger Führerscheinentzug?
Hallo Gemeinde,
einem Bekannten wurde durch überfahren einer "Roten Ampel" der Führerschein sofort auf der Stelle entzogen. Er mußte das Auto stehen lassen und sich selbst bzw das Auto abholen lassen.
Auch Alkohol soll nicht im Spiel gewesen sein und einen Anhörungsbogen hat er auch nicht bekommen. Die Ampel war evtl. ca. 1Sec. rot und eine Gefährdung anderer VT war nicht gegeben. Also er hat keinen Unfall verursacht und sein Auto weißt auch keine sichtlichen Unfallspuren auf.
Kann das sein das man nicht mal bis zur Garage bzw. Wohnort fahren darf?
Einen Rechtsanwalt möchte er auch kontaktieren.
MfG peterfranzpeter
Beste Antwort im Thema
Ich würde sagen dein Bekannter hat dir ein Weihnachtsmärchen erzählt.
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36 Antworten
Ich würde sagen dein Bekannter hat dir ein Weihnachtsmärchen erzählt.
Denke ich auch. Eigentlich schade, denn so müsste es immer sein.
Hmm also das mit dem sofort entzogen und Auto stehenlassen kenne ich auch nur bei Alkohol Delikten. Oder war er vielleicht von denen verfolgt worden und fiel unangenehm auf dabei und oder war noch "bockig" bei der polizeilichen Maßnahme?
Nur wegen Rotlicht, wird dir bestimmt nicht der FS sofort entzogen an Ort und Stelle.
Entweder hat er dich angeschwindelt oder da ist noch mehr im Busch gewesen.
Zitat:
@MarMor2000 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:43:16 Uhr:
Hmm also das mit dem sofort entzogen und Auto stehenlassen kenne ich auch nur bei Alkohol Delikten. Oder war er vielleicht von denen verfolgt worden und fiel unangenehm auf dabei und oder war noch "bockig" bei der polizeilichen Maßnahme?
Normalerweise nicht einmal dann. Die Polizei kann die Weiterfahrt nur untersagen, wenn Gefahr im Verzug ist, wie z.B. beim schon genannten Alkohol oder wenn das Auto nicht verkehrssicher ist.
Zitat:
@MarMor2000 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:43:16 Uhr:
Hmm also das mit dem sofort entzogen und Auto stehenlassen kenne ich auch nur bei Alkohol Delikten. Oder war er vielleicht von denen verfolgt worden und fiel unangenehm auf dabei und oder war noch "bockig" bei der polizeilichen Maßnahme?
Das ist auch meine Vermutung!
Vllt. waren es auch ein paar Sekunden mehr als die erwähnte eine Sekunde und ein Vorsatz erkennbar. Vllt. auch zu schnell und doch eine Gefährdung.
.....vielleicht....
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:49:01 Uhr:
Vllt. waren es auch ein paar Sekunden mehr als die erwähnte eine Sekunde und ein Vorsatz erkennbar. Vllt. auch zu schnell und doch eine Gefährdung.
.....vielleicht....
Aber auch dann gibt es einen kräftigen Anschiss und anschließend Post von der Behörde, wann und wo der Führerschein zu hinterlegen ist. Kein sofortiges Verbot der Weiterfahrt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:56:23 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2016 um 09:49:01 Uhr:
Vllt. waren es auch ein paar Sekunden mehr als die erwähnte eine Sekunde und ein Vorsatz erkennbar. Vllt. auch zu schnell und doch eine Gefährdung.
.....vielleicht....
Aber auch dann gibt es einen kräftigen Anschiss und anschließend Post von der Behörde, wann und wo der Führerschein zu hinterlegen ist. Kein sofortiges Verbot der Weiterfahrt.
Vllt. isser ja noch frech geworden, oder es war noch was am Auto oder den Papieren.
Immer diese Bekannten, ganz schlimm sind die.
Achtung!
Heute erster Ferientag in Sachsen-Anhalt und im Saarland!
Und JL liegt wo...?
Genau. In Sachsen-Anhalt.
Ist aber schon 6 Jahre angemeldet
Vermutlich ist der Bekannte gerade vom Weihnachtsmarkt gekommen und hatte ein paar Gläser Glühwein zuviel intus.
oder die Rote Ampel war in echt die Kelle die er nicht gesehen hat
Ich würde als negativen Faktor noch über seine Fahrervorgeschichte nachdenken.
Diese Daten werden bei einer solchen Kontrolle auch geprüft.