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Rotlichtverstoß

Themenstarteram 22. August 2010 um 17:45

Hallo! War Anfang Juni in Berlin. Abends habe ich Rote Ampel überfahren und es blizte. Ich mach sowas nie, habe d.e. 0 Punkte. Im Moment des Fotografierens habe ich mich am Stirn gekrazt. Nach 2,5 Monaten wollte mich ein Polizist sehen. Ich bib hin und habe zum ersten Mal das Foto gesehen und auch nicht dazu gesagt. Das Foto war total unscharf, Gesischtzüge kaum zu erkennen. Fast das ganze Gesischt (incl. Nase) befindet sich hinter meiner Hand. Kann denn die Berliner Polizei ernsthaft mit diesem Beweisfoto mich zu verantwortung ziehen?

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Zitat:

mit nem guten anwalt passiert gar nichts...

wieso bist du überhaupt zur polizei gegangen? nach 3 monaten wärs verjährt...

Ah, die Fraktion "Wir bauen Mist und wissen das auch, aber versuchen, uns da rauszutricksen". Seid ihr Männer oder Memmen?

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In der Regel muß 1/3 des Gesichtes einwandfrei zu erkennen sein.

Ich denke mal, Sie werden es probieren!! Zahl, nimm es als Erfahrung und gut ist es. Alles andere kann nur teuer werden bei zweifelhaftem Ausgang.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Hallo! War Anfang Juni in Berlin. Abends habe ich Rote Ampel überfahren und es blizte. Ich mach sowas nie, habe d.e. 0 Punkte. Im Moment des Fotografierens habe ich mich am Stirn gekrazt. Nach 2,5 Monaten wollte mich ein Polizist sehen. Ich bib hin und habe zum ersten Mal das Foto gesehen und auch nicht dazu gesagt. Das Foto war total unscharf, Gesischtzüge kaum zu erkennen. Fast das ganze Gesischt (incl. Nase) befindet sich hinter meiner Hand. Kann denn die Berliner Polizei ernsthaft mit diesem Beweisfoto mich zu verantwortung ziehen?

Ich denke nicht das sie dich damit belangen können sofern du nicht zu erkennen bist aber dies kann wie immer nur ein Anwalt klären denke ich da wir alle das Foto nicht kennen.

Gruß

Tobi

am 22. August 2010 um 18:05

Ich würde es auch zahlen.

Alles andere ist zu risikoreich. Am Ende erwischt ein Richter nen schlechten Tag und unterstellt dir, dass du vorsätzlich dein Gesicht verdecken wolltest um einer Strafe zu entgehen und du mit Vorsatz den Rotlichtverstoß begangen hast.

Mfg Zille

Ich habe in den letzten 20 Jahren zweimal ein Rot übersehen, das kann jedem passieren, vor allem in fremden Großstädten. Es ist aber nun mal Unaufmerksamkeit.

Zahl und betrachte es als Lehrgeld.

mit nem guten anwalt passiert gar nichts...

wieso bist du überhaupt zur polizei gegangen? nach 3 monaten wärs verjährt...

Zitat:

mit nem guten anwalt passiert gar nichts...

wieso bist du überhaupt zur polizei gegangen? nach 3 monaten wärs verjährt...

Ah, die Fraktion "Wir bauen Mist und wissen das auch, aber versuchen, uns da rauszutricksen". Seid ihr Männer oder Memmen?

wenn du es dir erlauben kannst zahl und nimm Punkte in Kauf, wenn ein Fahrverbot dazu kommen sollte und es kritisch für einen werden sollte beruflich usw. dann nimm dir einen Anwalt auch wenn es teuer werden kann! Selber kann man sich dabei kaum helfen, da Verwaltungsakte einen gewissen Ablauf haben und du als normaler Bürger die wichtigen Sachen kaum kennst...

dafür gibt es die Profis = Anwälte für Straßenverkehr usw. also keinen Scheidungsanwalt nehmen^^

am 22. August 2010 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von schlang

mit nem guten anwalt passiert gar nichts...

wieso bist du überhaupt zur polizei gegangen? nach 3 monaten wärs verjährt...

Das Verfahren war doch schon eingeleitet sonst hätte er keine Vorladung bekommen. Als nix mit verjährung.

Und zu den Folgen was passieren kann und was nicht, würde ich mich an deiner Stelle zurückhalten. Das sind nämlich alles Spekulationen.

Oder zahlst du dem TE es, wenn er den Prozess verliert und für die Gerichts und Anwaltskosten aufkommen muss?

Mfg Zille

vorladen kann nur der richter, die polizei kann nur einladen

 

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Seid ihr Männer oder Memmen?

deiner auswahl fehlt noch der begriff "dummkopf"

 

Themenstarteram 23. August 2010 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von schlang

vorladen kann nur der richter, die polizei kann nur einladen

Richtig, ich war eingeladen. Ein bekannter RA meinte, ich soll lieber dahingehen, sonnst kommen sie bei mir vorbei und befragen die Nachbarn. Die Frage ist noch mal die. Wenn die nicht brauchbare Beweisfotos haben, lassen sie nicht locker oder wird die Bußgeldsache bald geschlossen?

Sie befragen die Nachbarn? Weswegen? Ob sie dich beim Rotlichtfahren gesehen haben? Oder ob du einen rasanten Fahrstil pflegst? Hmmm was können die Nachbarn denn zu einem Rotlichtverstoß in Berlin schon sagen?

Themenstarteram 23. August 2010 um 11:10

Die Frage, die zu klären ist: ob ich auf dem Blitzfoto zu erkennen ist. Dieser Frage muß die Polizei nachgehen. Eigentlich logisch.

Ach du meinst die zeigen denen das Foto und fragen ob du das bist? Wird das echt gemacht?

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