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RSV Kündigen?
Ich habe Gestern ein Auto gekauft und mit dem Händler einen Finanzierungsvertrag bei der Santander abgeschlossen. Mit dabei ist nun auch eine Rechtsschutzversicherung in höhe von 1087€
Die RSV hielt ich für sinnvoll, um im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Heute habe ich mich genauer mit dem Thema der RSV beschäftigt und denke gerade über die kenzelung dieser zusatz Schutzversicherung nach.
Ansich sollte eine Kündigung kein Problem darstellen, da dass Fahrzeug erst nächste Woche zugelassen wird.
Die Leistungen der RSV (in all ihren Einzelheiten) sind nun wirklich nicht vielversprechend.
Hab ich dass richtig verstanden?
Anscheinend fließen die 1087€ (RSV) mit in die zu finanzierende Summe ein, sodass diese ebenfalls mit 3,75% Jahreszins verzinst werden und nicht wie bei manch anderen Verträgen die zinsen in die höhe treiben. Soweit so Gut
Aber.
Die 1087€ (RSV) stehen in der Tilgung an erster stelle, bei einer monatlichen Tilgung von 240€
würde dass bedeuten, dass die ersten 5 Monatsraten alleine für die RSV bestimmt sind.
Folge dessen, besteht im ersten halben Jahr gar kein RSV Schutz? Richtig???
Beste Antwort im Thema
Ich würde NIE im Leben diese komischen Versicherungen bei Finanzierungen/Krediten mit abschließen. Das ist reine Abzocke. Und wenn mal wirklich ein Notfall eintritt, dann zahlt die Versicherung eh nicht
Die 1.000€ und mehr investiere ich lieber in nen schönen Urlaub oder so.
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39 Antworten
Restschuldversicherung oder bei Santander beißt die RatenSchutzVersicherung
Ich würde NIE im Leben diese komischen Versicherungen bei Finanzierungen/Krediten mit abschließen. Das ist reine Abzocke. Und wenn mal wirklich ein Notfall eintritt, dann zahlt die Versicherung eh nicht
Die 1.000€ und mehr investiere ich lieber in nen schönen Urlaub oder so.
Auch dein Verkäufer kassiert da mindestens noch ein Drittel von der Summe.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von Solatecs
Ich habe Gestern ein Auto gekauft und mit dem Händler einen Finanzierungsvertrag bei der Santander abgeschlossen. Mit dabei ist nun auch eine Rechtsschutzversicherung in höhe von 1087€
Die RSV hielt ich für sinnvoll, um im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Heute habe ich mich genauer mit dem Thema der RSV beschäftigt und denke gerade über die kenzelung dieser zusatz Schutzversicherung nach.
Ansich sollte eine Kündigung kein Problem darstellen, da dass Fahrzeug erst nächste Woche zugelassen wird.
Die Leistungen der RSV (in all ihren Einzelheiten) sind nun wirklich nicht vielversprechend.
Hab ich dass richtig verstanden?
Anscheinend fließen die 1087€ (RSV) mit in die zu finanzierende Summe ein, sodass diese ebenfalls mit 3,75% Jahreszins verzinst werden und nicht wie bei manch anderen Verträgen die zinsen in die höhe treiben. Soweit so Gut
Genau, die Leistungen einer RSV sind meist nicht so sinnvoll, da es viele wenns und abers gibt.
Der Beitrag zur RSV wird immer auf die Finanzierungssumme aufgeschlagen.
Heist, wenn du für dein Auto einen Kredit in Höhe von 15000€ aufnimmst, hättest du in deinem Fall einen Kredit von 16087€ abzuzahlen.
Zitat:
Aber.
Die 1087€ (RSV) stehen in der Tilgung an erster stelle, bei einer monatlichen Tilgung von 240€
würde dass bedeuten, dass die ersten 5 Monatsraten alleine für die RSV bestimmt sind.
Folge dessen, besteht im ersten halben Jahr gar kein RSV Schutz? Richtig???
Ähh...verstehe nicht was du meinst.
Die RSV ist solange gültig, wie im Vertrag angegeben. In der Regel ab Auszahlung bzw Unterschrift des Vertrages bis der Kredit abgezahlt ist. Das hat nichts damit zu tun wann die wie in der Tilgung auftaucht.
Wenn du so willst geht das so ab:
- Du kaufst ein Auto, finanzierst einen Teil. Das heist, die Bank überweist den Teil an den Händler, der hat sofort sein Geld und du zahlst die Raten an die Bank.
- Genau so bei der RSV, den Versicheurngsbeitrag finanzierst du mit, d.h. die Bank bezahlt der Versicherung den Beitrag und du zahlst den Beitrag in Raten bei der Bank ab.
Denn in der Regel ist die RSV nicht direkt von der Bank, sondern von einer Versicherungsgesellschaft.
Deiner Logik nach zu gehen, würdest du dein Auto (im übertragenen Sinne 'die Versicherung') erst bekommen, wenn alle Raten bezahlt sind. Ist ja nicht so, das ist ja der Sinn der FInanzierung ;-)
Aber unabhängig davon: In den allermeisten Fällen ist eine RSV sinnlos.
Daher würde ich die auch kündigen, bzw da noch keine 14 Tage vergangen sind kannst du die RSV einfach wiederrufen.
Da die RSV in der Regel nicht bestandteil des Kreditvertrags ist, sondern einen gesonderten Vertrag darstellt, kannst du die RSV auch unabhängig vom Finanzierungsvertrag kündigen.
Lass dir da auch nichts erzählen von wegen, der Zinssatz würde sich dann verschlechtern, das ist nicht der Fall.
Hi,
die Restschuldversicherung gilt von Anfang an.
Der Betrag wird zwar vorher aufgeschlagen, aber nicht als erstes abbezahlt.
Wann immer du sie kündigst, bekommst du den Rest für die noch nicht verbrauchte versicherte Summe = Höhe des Restkredites zurück.
Da der Kredit aber immer weniger wird, ist es nicht so, dass du nach der Hälfte der Laufzeit auch die Hälfte des bezahlten Betrages zurückbekommst. Denn am Anfang ist Kreditsumme ja deutlich höher als zum Schluss und damit auch der zu versichernde Betrag.
Ob so ein Ding generell sinnvoll und auch für dich, das musst du selbst entscheiden...
Gruß
Christoph
Vielen dank. Ich hab die RSV heute schriftlich widerrufen.
solange der Beitrag für die Restkreditversicherung nicht in den Effektivzins gem. PangV. eingerechnet ist, kann diese ohne Probleme im Nachhinein gekündigt werden.
Nur meist bekommt man nach einer Kündigung nur einen erheblich geringeren Betrag von der Versicherung wieder erstattet.
Zitat:
Original geschrieben von Solatecs
Mit dabei ist nun auch eine Rechtsschutzversicherung in höhe von 1087€
Die RSV hielt ich für sinnvoll, um im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Was hat eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitslosigkeit zu tun ?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von Solatecs
Mit dabei ist nun auch eine Rechtsschutzversicherung in höhe von 1087€
Die RSV hielt ich für sinnvoll, um im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.
Was hat eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitslosigkeit zu tun ?
Das siehst du schon am wort "kenzeln" .
Lol
Sind echt die besten hier vertreten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Was hat eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitslosigkeit zu tun ?
Wie Du siehst, haben diejenigen, die dem TE einen sachlichen Rat erteilt haben, verstanden, was mit RSV wirklich gemeint war.
Gruß
Der Chaosmanager
Übrigens: Auch nicht jeder Deiner 14.115 Beiträgen ist ohne Fehler. Bspw. scheinst Du ein generelles Problem damit zu haben, "dass" und "das" zu unterscheiden ...
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Was hat eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitslosigkeit zu tun ?
Wie Du siehst, haben diejenigen, die dem TE einen sachlichen Rat erteilt haben, verstanden, was mit RSV wirklich gemeint war.
Gruß
Der Chaosmanager
Übrigens: Auch nicht jeder Deiner 14.115 Beiträgen ist ohne Fehler. Bspw. scheinst Du ein generelles Problem damit zu haben, "dass" und "das" zu unterscheiden ...
Es freut mich dass Du so interessiert meine Beiträge liest und das Du mich auf eine kleine Rechtschreibschwäche hinweist.
Ich werde mal drauf achten.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es freut mich dass Du so interessiert meine Beiträge liest und das Du mich auf eine kleine Rechtschreibschwäche hinweist.
Ich werde mal drauf achten.
Ich habe natürlich nicht alle 14.115 Beiträge gelesen - die ersten zehn waren genug, um zu erkennen, dass hier jemand mit Steinen wirft, der selbst im Glashaus sitzt (um einmal dieses Bild zu strapazieren).
Deine Rechtschreibschwäche - auch oben wieder - stört mich überhaupt nicht.
Wenn Du Dich allerdings über andere Fehler echauffierst, wäre es nicht schlecht, wenn Du an Dich selbst höhere Ansprüche stellen würdest ...
Wie schon gesagt: Diejenigen, die dem TE einen Rat gegeben haben, wussten, was er meinte und der TE hat seinen Nutzen aus dem Forum gezogen - auch wenn er sich verschrieben hatte ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Es freut mich dass Du so interessiert meine Beiträge liest und das Du mich auf eine kleine Rechtschreibschwäche hinweist.
Ich werde mal drauf achten.
Ich habe natürlich nicht alle 14.115 Beiträge gelesen - die ersten zehn waren genug, um zu erkennen, dass hier jemand mit Steinen wirft, der selbst im Glashaus sitzt (um einmal dieses Bild zu strapazieren).
Deine Rechtschreibschwäche - auch oben wieder - stört mich überhaupt nicht.
Wenn Du Dich allerdings über andere Fehler echauffierst, wäre es nicht schlecht, wenn Du an Dich selbst höhere Ansprüche stellen würdest ...
Wie schon gesagt: Diejenigen, die dem TE einen Rat gegeben haben, wussten, was er meinte und der TE hat seinen Nutzen aus dem Forum gezogen - auch wenn er sich verschrieben hatte ...
Gruß
Der Chaosmanager
und du solltest aufhören in einfache Fragen etwas hinein interpretieren. ich habe nun mal nicht verstanden was eine rechtsschutzversicherung, eine autofinanzierung und Arbeitslosigkeit miteinander gemeinsam haben.
entschuldige bitte meine Rechtschreibung , auf dem Handy schreibt es sich so blöde.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
und du solltest aufhören in einfache Fragen etwas hinein interpretieren. ich habe nun mal nicht verstanden was eine rechtsschutzversicherung, eine autofinanzierung und Arbeitslosigkeit miteinander gemeinsam haben.
Dann entschuldige ich mich in aller Form bei Dir. Für mich hatte es zunächst so ausgesehen, als wenn Du Dich über den TE lustig machst. Sorry.
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Bereits die erste Antwort auf den Eröffnungsthread hatte übrigens den Fehler aufgeklärt.