- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- Ruckeln der Kupplung - Prognose und Garantie
Ruckeln der Kupplung - Prognose und Garantie
Hi zusammen,
besitze seit 2 Wochen jetzt einen Golf V 1.6 102PS von 2004 mit 90tkm.
Bei der Probefahrt war mir ein Ruckeln der Kupplung aufgefallen, dachte allerdings das hätte etwas mit Gewöhnung zu tun. Mittlerweile bin ich mir allerdings sicher, dass es am Wagen liegt.
Anfahren mit Kupplung ohne zusätzliches Gas führt fast immer zu einem Ruckeln. Bergab oder in Bewegung tritt das Ganze weniger auf. Hatte schon einmal hier im Forum gesucht und etwas vom "Masseschwungrad" gelesen.
Ich habe auch eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, wobei sich der Händler sicher auf "Kupplung = Verschleiss" berufen wird. In den Garantiebedingungen ist folgendes ausgeschlossen: " ... Kupplungsscheiben und Bremsbeläge, -trommeln, -scheiben und -klötze ..." Das ich mich nicht darauf berufen kann, ist mir fast klar. Versuchen werd ich es trotzdem.
Meine Frage ist: Was muss maximal ausgewechselt werden und wie ist ungefähr eure Prognose für den Preis? Will verhindern, dass ich zum Händler gehe und er mir sagt: "Da müssen wir die komplette Kupplung tauschen".
EDIT: Nach ein bißchen lesen hier im Forum ist mir auch aufgefallen, dass der Wagen im Stand manchmal leicht ruckelt. Scheint ja zusammen zu passen.
Danke
Gruß
Beste Antwort im Thema
1.) Der 1,6er ruckelt immer Leerlauf häufiger mal. Ist unter "Leerlaufsägen" bekannt bei diesem Motor. Bei eingeschalteter Klimaanlage verschwindet es aber eigentlich. Insofern liegt kein Defekt vor.
2.) Der 1,6er hat so wenig Drehmoment, dass man ihn in der Ebene kaum ohne Gas anfahren kann. Dass es dabei ruckelt ist auch normal und kein Zeichen einer defekten Kupplung.
Insofern kannst du froh sein, dass die ihn überhaupt reparieren.
Ähnliche Themen
12 Antworten
Hört sich nach Zweimassenschwungrad an. Leider weiss ich nicht welche Gebrauchtwagengarantie du hast, meine vom VVD (Volkswagen) beinhaltet das Zweimassenschwungrad, welches auch bei ca. 90.000 Km letztes Jahr auf Garantie getauscht wurde.
Würde mich an deiner Stelle nach 2 Wochen aber auch nicht einfach so abspeisen lassen von diesem Händler, egal ob Verschleißteil oder nicht. Wenn selbiger dir wirklich einen Gebrauchtwagen mit defekter Kupplung verkauft so sehe ich darin schon eine arglistige Täuschung.
Schließlich sollte es so sein, das ein seriöser Gebrauchtwagenhändler eine Fahrzeugabnahme vor Verkauf tätig und solche Mängel als Fachmann ja nunmal schließlich merken sollte und auch beseitigt.
So etwas einfach zu verschweigen und dem Kunden den Schwarzen Peter in die Schuhe zu schieben grenzt meiner Ansicht nach schon an Betrug.
Soweit ich weiss hast du sogar Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, bin mir aber nicht ganz sicher.
Denke mal das die Fachmänner hier noch einiges dazu beitragen können !!
LG de Micha.
Danke für die Antwort, war gestern in der Werkstatt und mir wurde gesagt, dass wohl eine Kupplungsscheibe und vermutlich das Zweimassenschwungrad defekt ist. Werde heute den Händler anrufen und versuchen das über die Gewährleistung abzuwickeln. Werde hier mal posten was er sagt. Der Mann vom Service sagte etwas von ca. 1000 Euro für das Wechseln der Kupplungsscheibe.
EDIT: Der Händler sagt das würde repariert, ich müsste mich eventuell an den Materialkosten beteiligen. Müsste er das nicht komplett tragen?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von non6447
EDIT: Der Händler sagt das würde repariert, ich müsste mich eventuell an den Materialkosten beteiligen. Müsste er das nicht komplett tragen?
Ich fürchte, die "Spielregeln" der einjährigen GW-Garantie lassen kein größeres Entgegenkommen zu. Häufig wird die Arbeit zu 100% und das Material anteilig, abhängig von der Fz.-Gesamtlaufleistung, übernommen. Einige Baugruppen sind sogar gänzlich von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Bei Fz.-Übergabe hast Du gewiss ein Heftchen mitbekommen, in dem die GW-Garantiebedingungen en detail aufgeführt sind, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Zitat:
Original geschrieben von non6447
EDIT: Der Händler sagt das würde repariert, ich müsste mich eventuell an den Materialkosten beteiligen. Müsste er das nicht komplett tragen?
Ich fürchte, die "Spielregeln" der einjährigen GW-Garantie lassen kein größeres Entgegenkommen zu. Häufig wird die Arbeit zu 100% und das Material anteilig, abhängig von der Fz.-Gesamtlaufleistung, übernommen. Einige Baugruppen sind sogar gänzlich von der Garantieleistung ausgeschlossen.
Bei Fz.-Übergabe hast Du gewiss ein Heftchen mitbekommen, in dem die GW-Garantiebedingungen en detail aufgeführt sind, oder?
Hab ich ja, Auszug siehe oben. Habe mich aber mal an meine Rechtsberatung gewandt. Grundsätzlich möchte ich erstmal die Gewährleistung geltend machen und nicht die Garantie. Ob die Kosten vom Händler im Rahmen der Gewährleistung getragen werden müssen, hängt davon ab ob es sich um einen Mangel handelt oder Verschleiss. Ist es tatsächlich ein Mangel, muss er im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten nachbessern. Ist es jedoch Verschleiss, muss ich mich wohl an den Kosten beteiligen.
"Gewährleistung", - daran hatte ich nicht gedacht. Wenn also der Weg Deines weiteren Vorgehens klar umrissen ist, bleibt mir lediglich, Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Forderung zu wünschen.
Ich soll nun den Wagen am 10.4.(!) in die Werkstatt bringen. Solange wird mir zugemutet mit kaputter Kupplung zu fahren. Das finde ich schon dreist. Werde den Verkäufer nachher nochmal anrufen und ihm meine Meinung dazu sagen.
1.) Der 1,6er ruckelt immer Leerlauf häufiger mal. Ist unter "Leerlaufsägen" bekannt bei diesem Motor. Bei eingeschalteter Klimaanlage verschwindet es aber eigentlich. Insofern liegt kein Defekt vor.
2.) Der 1,6er hat so wenig Drehmoment, dass man ihn in der Ebene kaum ohne Gas anfahren kann. Dass es dabei ruckelt ist auch normal und kein Zeichen einer defekten Kupplung.
Insofern kannst du froh sein, dass die ihn überhaupt reparieren.
Wenn non6447 schreibt, dass laut Werkstatt wohl Kupplung und vermutlich auch das Zweimassenschwungrad defekt seien, so folgere ich daraus, dass zuvor der Serviceberater mit dem Kundenauto ein paar Meter gefahren ist. War dem nicht so, non6447?
Der 1,6er ist nicht gerade bekannt für Schäden an Kupplung und Zweimassenschwungrad. Sollten dennoch Schäden auftreten, liegt der Verdacht der unsachgemäßen Handhabung nahe (zumindest bei dem Kilometerstand).
Und ob ein Serviceberater in der Lage ist, sowas zu beurteilen, wage ich mal zu bezweifeln. Der kann vielleicht den Auftrag schreiben, aber mehr auch nicht.
Er ist nicht damit gefahren, aber er saß mit mir im Auto und hat bei gezogener Handbremse die Kupplung getreten und wieder los gelassen.
Er meinte das Ruckeln wär nicht normal, ausserdem sollte der Motor vor allem viel schneller ausgehen.
Beim kurzen Vor und Zurückfahren in der Parklücke meinte er auch das Ruckeln wäre nicht normal.
@Fehlzündung: Kann es wirklich normal sein, wenn das ganze Auto vibriert beim Anfahren mit Kupplung (ohne Gas).
Also ich weiß nicht, ich finde es immer merkwürdig, wenn so eine große Reparatur angesetzt wird und das Auto vorher nicht mal kurz probegefahren wurde. Wenn der Motor nicht abwürgt bei dem Test, ist die Kupplun wohl verschlissen, wodurch auch immer. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass Geber- oder Nehmerzylinder der hydraulischen Kupplung nicht mehr in Ordnung sind und man deshalb nicht gleichmäßig und sauber einkuppeln kann. Dass die Kupplung zu spät kommt und somit verschlissen ist, konnte man früher wirklich so sagen. Damals wurde die Kupplung über einen Bowdenzug betätig. Bei der heute üblichen hydraulischen Betätigung bleibt der Kupplungsweg i.d.R. immer gleich. Das heißt, eine neue Kupplung greift an derselben Stelle wie eine alte und Rückschlüsse auf den Verschleißgrad sind nicht mehr möglich. Lediglich wenn de Kupplung völlig abgenutzt ist, merkt man es am Durchrutschen.
Mich wundert halt, dass bei sowas nicht mal ein Mechaniker oder meister nach dem Wagen schaut sondern nur der sog. Service-Berater. Ich hoffe nur für dich, dass es ein wirklicer Defekt und kein Verschleiss ist und du auf den Kosten dann doch noch sitzenbleibst.
Der 1,6er Motor ist relativ schwach und hat bei Leerlaufdrehzahl kaum Kraft. Man muß beim Anfahren ohne Gas also sehr vorsichtig mit der Kupplung sein um ihn nicht abzuwürgen und beim Einkuppeln wird die Drehzahl wahrscheinlich auch unter Leerlaufdrehzahl abfallen. Das kann schon zum Ruckeln und Bocken führen. So wie du es beschreibst könnte es aber auch sein, dass die Kupplung rupft. Das hat man häufig wenn man mit zu wenig Gas anfährt und die Kupplung etwas verglast ist. Gib in der Suchfunktion mal "Kupplungsrupfen" ein, da wirste was zu lesen können. Ein wirklicher Mangel ist das aber nicht, es hat auf die Lebensdauer keine Auswirkung, ist lediglich ein Komfortproblem.
@fehlzündung: Von dem Kupplungsrupfen habe ich schon gelesen, scheint genau dieses Problem zu sein.
Wenn man aber mal ein solches Fahrzeug gefahren ist, weiss man, wie das den Spass am fahren nimmt.
Die Aussage war jetzt, dass die Kupplung getauscht werden muss. Auch wenn das rechtlich gesehen nicht über die Gewährleistung abgewickelt werden kann, werd ich es trotzdem versuchen. Hoffe also auf einen Defekt (nicht Verschleiss) dann muss es nämlich der Händler tragen.