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ruckeln, vibrieren untertourig unter Last

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 2. April 2017 um 11:03

Nach nunmehr ca. 5 Wochen Besitz des Dicken muss ich jetzt scheinbar auch von einem Problem berichten. Ich habe es erst nur ganz selten festgestellt, aber je mehr ich das Fahrzeug kennen gelernt habe rausgefunden dass ich bei untertouriger Fahrt zwischen 1200 und 1500 Umdrehungen dann beim Gas geben ein merkwürdiges rumpeln und teilweise auch Geräusche unter dem Auto wahrgenommen habe. Ich kann es mittlerweile sogar reproduzieren. Es ist so wie @wurmchen es mal in einem anderen Threat beschrieben hat

Zitat:

Ist währen des Ruckelns auch ein Schwanken des Drehzahlmesser zu sehen.

Fühlt sich das Ruckel in etwa so an als wenn man über kleine kurz aufeinaner folgende Bodenwellen fährt, so wie sie an Kreuzungen vorkommen?

Zitat Ende.

 

Genau so ist es muss auch ich leider bestätigen.

Nur fahre ich einen Benziner V8 mit mittlerweile 128.000 km.

 

Sollte es tatsächlich das Getriebe sein?

Das wäre ja nicht witzig. Wie gehe ich nun vor?

Habe ja eine Garantie gekauft. Bin aber nicht der Meinung den Teil der Selbstbeteiligung zu tragen. 60% des Materials einer Getriebereparatur werden ja vermutlich trotzdem recht viel Geld sein.

Habe ja schließlich noch Gewährleistung und es ist auch tatsächlich so, dass ich dieses ruppeln bereits auf der Abholfahrt von Hannover nach Berlin wahrgenommen hatte.

Nur konnte ich es damals noch nicht einordnen. Wie gehe ich jetzt am besten vor?

 

Gruß Carsten

Beste Antwort im Thema
am 13. April 2017 um 8:23

Muss mich noch kurz korregieren,das Lenkrad steht doch grade,es war nur eine optische Täuschung durch die Reflektierung der Tachobeleuchtung am Lenkrad.

Also alles gut und ruckeln hatte ich bis jetzt auch nicht mehr,ich kann wieder gleiten.

Gruss Daniel

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Fehler eindeutig diagnostizieren und dann zum Händler.

Und dann die GarantieBedingungen studieren.

Wenn Du es auf der Rückfahrt schon bemerkt hast, warum hast Dich nicht schneller um UrsachenForschung bemüht. Dann hättest evtl den KV widerrufen können. Aber nach nunmehr 5 Wochen , bleibt Dir nur HändlerGewährleistung oder die Garantie,die Du mitbekommen hast.

Gruß m

Zitat:

Sollte es tatsächlich das Getriebe sein?

Das wäre ja nicht witzig. Wie gehe ich nun vor?

Ggf. Wandler oder Ausgleichssgetriebe.

Haben die Reifen unterschiedliche Profiltiefe? Abweichung Vorderachse/Hinterachse über 3 mm?

Ist der Zahnriemen gemacht worden?

 

 

 

Carsten,

kannst Du bitte den Thread verlinken oder benennen, aus dem Du wurmchen zitiert hast?

Es gibt einige ähnliche Threads zu deinem Problem.

LG

Udo

Themenstarteram 2. April 2017 um 12:14

Vom Handy wusste ich nicht wie ich verlinken kann, mal von der fehlenden Lesebrille abgesehen :-)

Jetzt sitze ich gerade an einem PC:

http://www.motor-talk.de/.../...-beschleunigen-3-0tdi-v6-t4036473.html

Wie schon bemerkt, am Anfang dachte ich gar nicht dass es ein Problem ist, sondern wirklich Wellen im Teer, dann war da der Wechsel von Winter auf Sommerräder und die letzte Woche war der Wagen ja in der Werkstatt wegen des AHK Einbaus. Dann habe ich natürlich schon die letzten 4 Tage mir fast alle Themen hier im Phaeton Forum durchgelesen, auch Zottel seine Kommentare dazu. Ich möchte den Wagen unbedingt behalten, also rückabwickeln wäre keine Option gewesen. Notfalls stelle ich den in Hannover auch auf den Hof vom Händler, aber am besten wäre wohl wirklich eine Diagnose durch meine Werkstatt oder vielleicht offiziell VW hier im Ort und mit dem Ergebnis dann den Verkäufer konfrontieren.

Achso, der Zahnriemen wurde gemacht und Reifen sind alle gleichmäßig abgefahren.

Gruß

Carsten

Du hast Garantie. Deshalb würde ich dir zunächst VW vor Ort für eine Diagnose empfehlen. Ob die das hinbekommen, mag dahingestellt sein. Wegen der Garantie gehts aber nicht anders.

Sag denen alles, was Du als mögliche Ursache hier im Forum gelesen hast. Die haben dann genug mit der Diagnose zu tun, die Kosten hierfür dürften über die Garantie abgedeckt sein.

LG

Udo

Themenstarteram 2. April 2017 um 15:12

Okay, dann werde ich so beginnen und parallel der Verkäufer informieren. Denn die Garantie ist ja leider nur die "halbe Miete". So kann ich schriftlich den Gewährleistungsfall/Garantiefall dem Händler und der Garantieversicherung gegenüber anzeigen und sehe ja parallel dazu ob der Verkäufer immer noch so nett und freundlich ist wie beim Verkauf.

Habe gerade in den Garantiebedingungen nachgelesen, dass der Schadenersatz für über 7 Jahre alte Autos auf 1250,- Erstattungsbetrag begrenzt ist. Der Wagen wird aber erst am 30.04.17 sieben Jahre. Gut, dass es noch vorher auftrat.

Zitat:

[...] Notfalls stelle ich den in Hannover auch auf den Hof vom Händler, aber am besten wäre wohl wirklich eine Diagnose durch meine Werkstatt oder vielleicht offiziell VW hier im Ort und mit dem Ergebnis dann den Verkäufer konfrontieren.

Spätestens dann solltest Du den Verkäufer informieren, dass das Problem bereits bei Übergabe vorhanden war und Du Gewährleistungsansprüche geltend machen musst.

Die Händler machen nämlich gerne dem Kunden Glauben, dass sie durch die "Gebrauchtwagengarantie" aus dem Schneider wären. Dabei "übersehen" sie, dass sie die Differenz zwischen Erstattung der Versichung und Rechnungsbetrag bei gewährleistungspflichtigen Reparaturen zu übernehmen haben.

Um das nicht zu gefährden, ist es IMO erforderlich, dass Du den Mangel dem Verkäufer anzeigst und Ihn zur Nachbesserung Gelegenheit gibst.

Da Dein Verkäufer nicht eben um die Ecke ist, kann es in Deinem Fall ratsam sein den Verkäufer zu informieren (bitte schriftlich per FAX oder wenigstens Email), dass was nicht in Ordnung ist und Weisung zu erbitten, wie Du vorgehen sollst. Schickt er Dich unter Verweis auf die Garantie zu einem nahegelegenen Fachbetrieb (Deiner Wahl?), kannst Du dort die Ursache und die Kosten ermitteln und ggfs. den Mangel beheben lassen. Stellt sich heraus, dass der Fehler bei Fahrzeugübernahme bereits vorhanden oder angelegt war, hast Du beste Chancen den Eigenanteil vom Verkäufer erstattet zu bekommen.

IMO kann er Dich auch zu sich zitieren. Neben den Unannehmlichkeiten und Unwägbarkeiten dieses Vorgehens, wäre in diesem Fall zu entscheiden, ob Du dem defekten Fahrzeug (und Dir?) diese Fahrt zumuten darfst bzw. willst.

VG

Karl-Heinz

Themenstarteram 2. April 2017 um 16:34

Ja, genau so werde ich es machen und jetzt direkt mal einen kleinen Brief aufsetzen.

Da der Wagen erst vor ca. 5 Wochen gekauft wurde, ist der Händler in der Beweispflicht das der Mangel bei Übergabe noch nicht bestanden hat. Bin ja gespannt wie er das machen will......

Themenstarteram 3. April 2017 um 5:28

Wird er wohl nicht können. Hat ihm gegenüber wohl auch eher der Vorbesitzer verschwiegen oder gar nicht als ein Problem erkannt. Naja ich habe gestern Abend noch meine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht und eine Frist von 14 Tagen zur Behebung eingeräumt.

Themenstarteram 3. April 2017 um 14:00

Der Händler hat sich eben gemeldet. Ich soll den Wagen in eine Werkstatt zur Überprüfung geben.

"Dann wird man weiter sehen, da ich ja Garantie habe. Über den Rest was dann offen bleibt würde man sich schon einig werden"...

Naja, mal sehen. Werde versuchen für morgen zwei Termine bei meiner Werkstatt und VW zu bekommen.

Zitat:

@beesybaer schrieb am 3. April 2017 um 16:00:52 Uhr:

Der Händler hat sich eben gemeldet. Ich soll den Wagen in eine Werkstatt zur Überprüfung geben.

Hat er sich irgendwie schriftlich gemeldet (Mail/Fax)? Hat er sich geäußert, dass er vor Beauftragung einer Reparatur informiert werden will um diese evtl. selbst auszuführen?

Positiv ist, dass Du nicht hin musst und den Fehler von neutraler - und hoffentlich fachkundiger - Seite wohnortnah feststellen lassen kannst.

Da Du dem Händler auch signalisiert hat, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, sollte er sich über den Einigungsspielraum nicht viele Illusionen machen...

 

VG

Karl-Heinz

PS: viel Erfolg mit Instandsetzung und Abwicklung.

Themenstarteram 3. April 2017 um 15:14

Er hat sich nur telefonisch gemeldet. Daher habe ich mir alles protokolliert was notwenig ist. Natürlich möchte er dass ich die Garantie einsetze und möglichst nichts über einen Gewährleistungsfall erwähne. Das kann natürlich nur funktionieren wenn ich über den Restbetrag mit ihm nicht diskutieren muss. Im Gegenteil. Theoretisch müsste der Händler ja sich an den Kosten der Gekauften Garantie beteiligen. Wo liegt sonst der Vorteil für mich. Bevor irgendwelche Kosten entstehen lasse ich mir auf jeden Fall eine Kostenübernahmebestätigung vom Verkäufer geben. Bin gespannt was die Werkstatt bei der Probefahrt sagt. Auslesen werde ich da wohl wenig können mit dem ODBeleven. Werde es trotzdem mal nachher probieren. Warum kann @Zottel nicht ne Zweigstelle in Berlin oder Umgebung aufmachen :-)

Zitat:

@beesybaer schrieb am 3. April 2017 um 17:14:10 Uhr:

Warum kann @Zottel nicht ne Zweigstelle in Berlin oder Umgebung aufmachen :-)

Braucht er nicht. Die Berliner und die aus der Umgebung von Berlin kommen zu ihm :)

LG

Udo

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