1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Rückabwicklung Kaufvertrag Vandalismus Schaden Täter unbekannt, Hilfe!!!

Rückabwicklung Kaufvertrag Vandalismus Schaden Täter unbekannt, Hilfe!!!

Themenstarteram 7. Februar 2023 um 19:03

Guten Abend,

leider hat es einen Freund von mir echt mies erwischt. Er kaufte bei einem Händler ein Fahrzeug als Unfallfrei.

Nach kurzer Zeit stellte er einen erheblichen schlecht reparierten Unfallschaden fest.

Also Anwalt eingeschaltet, da der Verkäufer das Fahrzeug nicht zurücknehmen wollte.

Gutachten erstellen lassen, laut Anwalt stehen die Chancen sehr gut zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Er selbst fuhr das Fahrzeug nicht mehr da er keine unnötige Kilometer auf das Fahrzeug bringen wollte, die dem Verkäufer gut geschrieben werden.

Am Sonntag morgen als er das Haus verließ stellte er fest das Ihm über Nacht das komplette Fahrzeug zerkratzt wurde.

Polizei hinzu bestellt Anzeige gegen Unbekannten. Verdacht liegt nahe von wem das kommen könnte, aber die Polizei kann leider keine Person festnehmen nur durch Vermutungen.

Komplette Lackierung würde auf ca. 6000-7000€ kommen.

Wie sieht die Rechtslage bez. der Rückabwicklung des Kaufvertrages jetzt aus, wenn kein Täter ermittelt wird. Kann das Fahrzeug trotz total zerkratzten Lack rück abgewickelt werden oder kann der Verkäufer ihm den Neulackierung abziehen?

Sein Anwalt befindet sich aktuell im Urlaub und er kann kaum noch die Füße stillhalten.

Vielen Dank im voraus.

Ähnliche Themen
20 Antworten

Ein Schelm, wer hier Böses denkt.............

Wenn er schon nicht fährt, dann hätte er es auch irgendwo sicher ab(weg)stellen sollen. Und nicht vor der eigenen Haustür.

Der Gedanke,war auch mein erster.

Einfacher wird das jetzt nicht.

Wenn kein Täter ermittelt werden kann, dürfte dein Freund auf dem Vandalismusschaden sitzen bleiben.

Bestenfalls ist der Wagen vollkaskoversichert um die Kosten der Reparatur abzudecken.

Sicherlich besteht optional zur Rückwandlung des Kaufvertrages, die Option einer Klageeinreichung auf Wertminderung, sodass der Händler den durch einen Gutachter festgestellten Differenzwert zu einem unfallfreien Fahrzeug zurückzahlt.

Ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs vor dem Vandalismusschaden liegt ja zum Glück vor, das dürfte ein großer Pluspunkt sein.

Im Idealfall wird der Kaufvertrag als nichtig erklärt.

Da müssten aber dann alle rechtlichen Register gezogen werden.

Dann wäre das Auto auch zum Zeitpunkt des Vandalismusschadens immer noch im Besitz des Händlers gewesen.

Die Aussicht auf Erfolg dürfte hier wohl als gering eingestuft werden.

Wenn es auch eher Mutmaßungen sind … Kann da echt nur mit dem Kopf schütteln, auf welches Niveau sich so mancher Händler begibt…:):mad::(

Drücke die Daumen und freuen uns auf Infos zum Ausgang in dieser Sache.

Wenn es in den Füßen jukckt, dann sollte der Freund Tanzen bis sein Anwalt aus der Karibik zurück ist. Es besteht führ ihn kein Grund zur Sorge.

Nett und zutreffend formuliert und das ohne eine Rechtsberatung vorzunehmen. Respekt!

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Februar 2023 um 20:46:56 Uhr:

Wenn es in den Füßen jukckt, dann sollte der Freund Tanzen bis sein Anwalt aus der Karibik zurück ist. Es besteht führ ihn kein Grund zur Sorge.

Hmm, könntest du uns mal bitte aufklären warum er sich keine Sorgen machen muss.

Denn ich hätte jetzt gesagt das vor Rückgabe der Schaden beseitigt werden muss oder dieser eben in Abzug gebracht wird.

Jetzt verwundert mich dahin gehend deine Aussage.

Mich auch.

@Berlin-Paul

Soll das etwa heißen, die Chancen stehen gut, daß der ganze Verkauf nicht rechtsgültig zustande kam, demzufolge Null und Nichtig ist und der Schaden als eine Art höhere Gewalt gilt und nicht dem Käufer zur Last gelegt werden kann?

Bist Du sicher daß sowas vor Gericht Bestand hat?

Themenstarteram 8. Februar 2023 um 17:43

Würde mich auch sehr interessieren.

Kann ich mir zwar kaum vorstellen, aber man lernt ja bekanntlich nie aus:)

Zitat:

@Pauliese schrieb am 8. Februar 2023 um 18:39:33 Uhr:

...Schaden als eine Art höhere Gewalt gilt und nicht dem Käufer zur Last gelegt werden kann?

Bist Du sicher daß sowas vor Gericht Bestand hat?

Glaube ich nicht. Der Käufer (oder Nicht-Käufer) hatte auf jeden Fall das Auto in seinen Einflußbereich genommen und war m.E. ab da verantwortlich dafür, was mit ihm passiert.

Nach kurzer Zeit…. Und er fuhr den Wagen nicht mehr … heissen: Das Fahrzeug war in der Zwischenzeit im Besitz des Freundes …somit ist das auch sein Problem…nicht das vom Autohaus. Hätte er 100000km gefahren…kommen die in die Aufrechnung, hätte er nen Poller umgefahren, käme das in die Aufrechnung. Und natürlich auch der Lackschaden.

Alles andere ist Wunschdenken.

@Brain ist dir nicht vor einiger Zeit gleiche nur umgekehrt passiert? Du hast ein Wagen verkauft und der Käufer stellte einen schlecht reparierten Unfallschaden fest,mit Gutachten.

Oder ist der Freund von dem du sprichst vielleicht der Käufer deines damaligen Fahrzeuges? Ist nur ein komischer Zufall :D klingt nach geplanten Attentat :p

Hi

da braucht man eigentlich kein Richter usw. sein.Wenn der gekaufte Wagen einen Schaden hat, welcher durch einen Gutachter festgestellt wurde .Und das Gericht (oder wenn beide Seiten einer Rückabwicklung zustimmen) muss der Wagen so beim Verkäufer abgeliefert werden wie der Käufer ihn übernommen hat .Und gefahrene Km können (werden oft) in Berechnung gestellt.

Denke mal das wird wieder so eine Sache wo sich viele Leute mit beschäftigen und einige gut daran Verdienen (Anwälte) und dann gibt es den der Lacht (Verkäufer) und halt den, der übrig bleibt und das ist der Käufer mit einem - auf dem Konto .

Das hab ich nun diesmal nicht gemacht.

Aber cool, dass das Inet nix vergisst. Manche sind dann mit neuem Account unterwegs, aber manch einer ist halt schmerzfrei.

Soviel Zufälle gibts doch gar nicht..........

Zitat:

@Ki.Da schrieb am 9. Februar 2023 um 01:33:40 Uhr:

@Brain ist dir nicht vor einiger Zeit gleiche nur umgekehrt passiert? Du hast ein Wagen verkauft und der Käufer stellte einen schlecht reparierten Unfallschaden fest,mit Gutachten.

Oder ist der Freund von dem du sprichst vielleicht der Käufer deines damaligen Fahrzeuges? Ist nur ein komischer Zufall :D klingt nach geplanten Attentat :p

Deine Antwort
Ähnliche Themen