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Rückabwicklung Leasing-Vertrag

Themenstarteram 2. November 2004 um 16:38

Hallo, hat jemand Erfahrung mit Rückabwicklung vom Leasing- Vertrag? Mein Freundlicher sprach von 0,67% des Listenpreises mal der Anzahl der 1000 km als Wertverlust, die zu begleichen wären. Die Leasing-Raten sind jedoch um 30 % geringer?!

Danke allerseits.

Ciao

 

 

V70 D5 Premium, Vollausstattung

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13 Antworten

Hallo Bond00,

kannst Du ein paar mehr erklärende Worte veröffentlichen, so richtig schlau kann man bei dem was Du schreibst nicht ganz werden.

Das was Dein Freundlicher Dir vorrechnet, ist im Prinzip das Verfahren bei Wandlung. Allerdings laut aktueller Rechtssprechung ist der Prozentsatz bei Diesel 0,4%.

Möchtest Du Deinen Volvo wandeln oder möchtest Du nur das Finanzierungsmodell wechseln?

Grüße

bkpaul

Themenstarteram 3. November 2004 um 6:53

Moin,

ok, hier noch ein paar erkärende Worte :

habe Kilometerabrechnung vereinbart, fahre den V70 seit 12 Montaten und liege in dem vereinbarten Kilometerbereich ( 30 000km p.a.) Laufzeit waren ursprünglich 48 Monate. In Folge von 10 Werkstattbesuchen ( und fehlerhafter Mangelbehebung ) ist Volvo Leasing bereit, das Fahrzeug zurückzunehmen. Da ich Leasing ohne Anzahlung mache, ist die Leasing-Rate vergleichbar mit den vom Freundlichen angesetzten 0,67% * 1000 km des Kaufpreises des Fahrzeugs.

Die gesamte Kalkulation ( vom Leasing ) war umgerechnet mit 0,46% * 1000 km angesetzt. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs müßte ich demnach € 200.-+MwSt. pro Monat nachzahlen!!!!!

Das würde bei vorzeitiger Rückgabe nach 3 Jahren und 11 Monaten heißen, daß ich eine Riesen- Summe nachzahlen müßte, obwohl Volvo einen Monat später das KFZ (theoretisch) kostenfrei zurücknehmen müßte. Ist das alles rechtens?

Danke. Ciao Steffen

Hallo Steffen,

da habe ich auch keine Ahnung.

Hier im Forum sind aber ein paar alteingesessene Elche, die sich mit dem Thema Leasing eigentlich sehr gut auskennen müssten. Sobald die den Fred hier lesen werden sie dir sicher einen guten Rat geben können.

Gruß

Stefan

Hallo Bond00,

Du bist Leasingnehmer und Volvo Leasing Dein Leasinggeber. Volvo Leasing hat den betreffenden Wagen von der Volvo AG gekauft und ihn Dir weitergegeben. Damit hat Dir die Volvo Leasing auch das Gewährleistungsrecht oder die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller überlassen. Aus einem Leasingvertrag auszusteigen ist fast nicht möglich, oder aber unter Bezahlung der gesamten restlichen Raten. Wenn Dir Volvo Leasing tatsächlich die Rückabwicklung angeboten hat, dann sollte es auch ein "Rück"abwicklung sein. Volvo Leasing gibt dann ebenfalls den Wagen an Volvo AG zurück. Das hieße, Dir müßten alle bisherigen Raten zurückerstattet werden und danach ist bei Rückgabe des Wagens ein Nutzungsentgelt zu bezahlen. Dieses Nutzungsentgelt muß verhandelt werden. Laut einigen Berichten aus dem Touareg-Forum und dem Touareg-Freunde Forum scheint der Satz für Diesel bei 0,4 des Listenpreises pro 1000 km zu sein (OLG-Urteile).

Du solltest aber einen RA befragen, den die dutsche Rechtssprechung hat nicht immer was mit Logik zu tun. Mir scheint jedoch in Deinem Falle, dass Dir Volvo Leasing zwar gestattet, wg. der Probleme aus dem Leasingvertrag auszusteigen, aber dabei nicht an Rückabwicklung denkt, was Deine Berechnungen zeigen.

Bin kein RA, deshalb habe ich Dir hier nur meine Erfahrungen als Leasingnehmer wiedergegeben. Vielleicht kann uns ein RA hier im Forum helfen.

Grüße

bkpaul

Hallo Bond00,

ich kann dir leider in der Angelegenheit auch nicht direkt weiterhelfen, aber vielleicht schilderst du den Fall mal im "Finanzierung"-Forum. Da finden sich bei "Leasing-Fragen" immer einige Spezialisten.

Nicht das ich die Kompetenz des Volvo-Forums zum Thema Leasing oder die bisher geposteten Antworten in Frage stelle, aber das Thema ist ja durchaus markenübergreifend.

Gruß

Der Herbert

Also die Berechnung kenne ich aus der Praxis genauso!

Habe jedoch ein interessantes Urteil für dich gefunden...

http://www.kukuk.com/recht/nutzungsverguetung.htm

Gruß Martin

Themenstarteram 3. November 2004 um 12:21

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für Eure Tipps, werde nun mal abwarten, was nächste Woche passiert. Halte Euch auf dem Laufenden.

Ciao Steffen

Viel Glück Bond00. Ich bräuchte jetzt allerdings wirklich einen Anwalt, der mir das Urteil erklärt. :D

Gruß

Stefan (2 Semester Recht waren wohl nicht genug)

Ich halte den Verweis auf andere Foren auch für richtig, möchte aber nochmals darauf hinweisen, den Sachverhalt noch mehr zu präzisieren.

Dann sind die Folgerungen einfacher zu ziehen.

Also:

Wenn der Wagen mängelbehaftet ist und gewandelt wird, dann werden daruch die zugrundeliegenden Rechtsgeschäfte aufgehoben, d. h., alle werden so gestellt, als ob das Geschäft nicht stattgefunden hätte.

Sämtliche von dir geleisteten Leasingraten werden wieder zurückgezahlt, der Wagen wieder an den Händler zum ursprünglichen Preis zurückverkauft.

Der Händler rechnet jetzt mit dir die Nutzung des Fahrzeugs auf definierter CentBasis je km ab.

Inwieweit dies dem Leasingaufwand entspricht oder nicht, hängt von den gefahrenen km ab.

Wenn nicht gewandelt wird, sondern die Leasing den Vertrag vorzeitig beenden will, dann gelten andere Spielregeln.

Hierbei spielen die restlichen Raten, der Restwert etc. eine Rolle. Hier wird es dann unübersichtlich, und deshalb halte ich mich da raus.

Mal was anderes welchen Volvo fährst Du überhaupt und was bewegt dich zur Wandlung?!

Gruß Martin

Themenstarteram 3. November 2004 um 13:56

mein V70 ist auch BL 11/03,

hatte diverse Mängel, angefangen vom Heckrollo, dem Lenkgetriebe, der Lenksäulenlagerung, der Querträgerbefestigung,etc. p.p.

Die Sache mit dem Querträger konnte erst nach Fristsetzung und dem 3. Versuch repariert werden, so daß nach den AGB die Rückgabe des Fahrzeuges möglich ist. Auf diesen Punkt hatte ich mich berufen.

Steffen

Leasing oder Finanzieung

 

Liebe Leute, bin durch Google Suche hier gelandet und fand Euer Thema ganz schön spannend. Bin gerade selber betroffen und will meinem freundlichen den Polo meiner Frau wieder auf den Hof stellen. Sieht auch alles ganz gut aus. Nur ein paar Fragen hätte ich da auch:

Ihr redet immer von Wandlung und Leasingverträgen, gilt das analog auch alles für Finanzierungen. In unserem Fall Volkswagen und Volkswagen-Bank. ???

Die 0,67% vom Anschaffungspreis je 1000km, vom Preis ohne MwSt oder mit Mwst ???

Was passiert mit den Zinsen für das etwas über 1 Jahr, wenn alle Verträge gegen 0 zurück gewandelt werden, wer trägt den Zinsverlust der VW-Bank???

Ist schon alles schwierig wenn man davon keine Ahnung hat und jeder erzählt etwas ein wenig anders.

Hätte ich das gewusst wäre ich Anwalt geworden ;-)

Hallo zusammen,

wir hatten den Fall ein paar Jahre zurück in unserer Firma. Die Werkstatt bekam den Fehler (Elektrik) nicht in den Griff und nahm das Auto freiwillig zurück. Es gab dann 2 Varianten.

1. Möglichkeit: der Händler nimmt das Auto zurück und stellt einen Neuen zur Verfügung. Das neue KFZ springt dann in den Vertrag ein, die Rate ändert sich nur, wenn der Preis des Fahrzeuges höher oder niedriger ist.

2. Möglichkeit: das Fahrzeug geht zurück, die gefahrenen Kilometer werden vom Neupreis abgezogen. Wir haben dann das Auto zu diesem Wert dem Händler verkauft.

Die Leasinggesellschaft hat die bisher gezahlten Raten aufgeteilt in Abzahlung und Zinsen. Die restlichen, noch ausstehenden Raten (ohne Verzinnsung) plus einer Bearbeitungsgebühr gingen an die Leasingg. Das Fahrzeug war dann Firmenbesitz und konnte an den Händler verkauft werden.

Der Haken hierbei war, dass die Leasingraten steuerlich abgesetzt wurden. Dadurch war der Verkaufsbetrag an den Händler voll steuerpflichtig!

Also besser erst mal mit dem Steuerberater alles durchgehen

 

Beste Grüsse

 

VOLVO 174

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