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Rückgabe Audi A4 am Ende des VarioCredits - Erfahrungen, was ist zu beachten

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 18. Mai 2021 um 9:56

Moin!

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, da es hier keine Sparte für "PKW Finanzierung" oder so gibt.

Es geht mir um folgendes:

Meinen A4 habe ich in 2018 auf 36 Monate finanziert, der Vertrag läuft Ende November 2021 aus.

Ich möchte den Wagen zurückgeben, es heißt ja das "verbriefte Rückgaberecht" im VarioCredit.

Ich möchte mir dann freihalten, einen neuen Audi zu finanzieren, auch bei einem anderen Autohaus möglicherweise.

Frage ist jetzt:

1) wie sind Eure Erfahrungen zur Abwicklung?

2) macht das Autohaus ein Gutachten, kann ich eins machen lassen vorab, um Rückfragen aus dem Weg zu gehen?

3) die Mehrkilometer muss ich mit 10 cent Zahlen, das zahlt man doch einfach und Punkt?!

4) Aufbereitung Innen und Außenreinigung hab ich vor, machen zu lassen

Ich möchte die Karre einfach Diskussions- und Ärgerfrei wieder da abgeben und mir einen neuen Hobel nehmen mit dem gleichen Spielchen.

Danke für Eure Erfahrungen / Tipps im Voraus ;)

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10 Antworten

Also die Abwicklung ist ganz einfach.

Am Anfang steht die Summe im verbrieften Rückgaberecht. Von der Summe werden die Mehrkilometer abgezogen. Schau mal in deinen Vertrag. Normalerweise werden 2.500 Mehr- oder Minderkilometer nicht berücksichtig.

Dann kommt noch der Dekra-Typ und schaut sich das Auto an. Alles was er dann findet, wird abgezogen. Dabei kommt es natürlich auf das Autohaus an. Ob sie dir wirklich jedes kleine Teil abziehen, oder ob sie einige Sachen übernehmen. Was sie aber definitiv abziehen, ist die Wertminderung, wenn du einen Unfall hattest.

Ich vermute mal, wenn du dort ein neues Auto wieder mitnimmst, werden sie bei der Bewertung bestimmt etwas großzügiger sein, als wenn du es nur hinstellst.

Du musst halt nur wissen, wenn die Schlussrate, sagen wir mal, 15.000 € ist und sie nach allem Abzug nur 13.000 € geben, hast du 2.000 € bei der Bank.

CU big-w

Das mit der Wertminderung bei Unfall kann ich nicht bestätigen. Wenn der Schaden fachgerecht bei AUDI repariert worden ist, wird nichts abgezogen laut meinem Informationsstand.

 

Man muss natürlich auch schauen wie hoch die restliche Rate ist und was der Marktpreis aktuell so ist. Oft lohnt es sich die Karre auszulösen und privat zu verkaufen. Wenn die Rate noch 15k sind aber der Wagen noch 20k bringt würd ich mir das überlegen ob ich mir die „Arbeit“ mache den nicht doch privat zu verkaufen. Sonst verdient dein Händler natürlich doppelt an dir. Einmal beim Neuwagen Kauf und einmal beim viel zu günstigen Abgeben des Autos und entsprechenden guten Gebrauchten dann.

 

Grundsätzlich sind die Händler aus meiner Erfahrung beim Rückgaberecht bei der Vario nicht so kleinlich wie beim Leasing. Liegt daran, dass es sich von einer normalen Inzahlungnahme eines gebrauchten Autos kaum unterscheidet, außer dass der Preis schon vorher feststeht. Beim Leasing ist es ja so, dass der Händler für die Leasinggeber arbeitet und entsprechend genauer hinschauen müssen, denn wenn der Wagen wirklich zurück geht und der Lessinggeber stellt Mängel fest, wird er diese dem Händler sicherlich in Abzug bringen. Da hat natürlich keiner Lust drauf.

Aufbereitung kannst Du meiner Meinung nach sparen, außer der Wagen ist total versaut. Wie genau der Händler hinguckt wird Dir vorher kaum einer sagen können. Früher habe diese Art des Kaufs bei VW und Skoda genutzt, da wurde bei der Rückgabe nur einmal um das Auto gelaufen und fertig, allerdings waren sie dort auch zu den Inspektionen. Einmal, beim Wechsel zu Audi, habe ich den Wagen beim Audi-Händler abgegeben, er bot mehr als den garantierten Rückkaufswert und kümmerte sich sogar um die Auslösung bei der VW-Bank.

Themenstarteram 19. Mai 2021 um 7:25

Zitat:

@Krimpi schrieb am 19. Mai 2021 um 07:30:41 Uhr:

Aufbereitung kannst Du meiner Meinung nach sparen, außer der Wagen ist total versaut. Wie genau der Händler hinguckt wird Dir vorher kaum einer sagen können. Früher habe diese Art des Kaufs bei VW und Skoda genutzt, da wurde bei der Rückgabe nur einmal um das Auto gelaufen und fertig, allerdings waren sie dort auch zu den Inspektionen. Einmal, beim Wechsel zu Audi, habe ich den Wagen beim Audi-Händler abgegeben, er bot mehr als den garantierten Rückkaufswert und kümmerte sich sogar um die Auslösung bei der VW-Bank.

Ja, diesen "garantierten Rückkaufswert" habe ich ja auch.

Keine Ahnung, was mich erwartet, ich bereite mich im Leben gerne immer vor und mache mir wahrscheinlich zu viele Gedanken. :D

Zitat:

@whoareyou3004 schrieb am 19. Mai 2021 um 07:12:00 Uhr:

Das mit der Wertminderung bei Unfall kann ich nicht bestätigen. Wenn der Schaden fachgerecht bei AUDI repariert worden ist, wird nichts abgezogen laut meinem Informationsstand.

Aber natürlich wird jeder Schaden als Wertminderung abgezogen!

Und das auch unabhängig davon wo er repariert wurde.

Dieser Vorschaden muss ja auch bei Verkauf angegeben werden.

Nicht umsonst wird die Lackstärke bei Rückgane geprüft um ungemeldete Schäden zu entdecken.

Bei meinem A4 wurde neulich die Motorhaube gemacht da jemand was darauf hat fallen lassen. Nix großes.

Die Haube wurde bei Audi gedengelt und neu lackiert. Wertminderung laut Gutachten 600 EUR.

Der Verursacher durfte die 600 EUR direkt an Audi überweisen.

Bild kann ich gerne anhängen, aber das Thema ist ja nicht mein Schaden sondern die Abwicklung bei Rückgabe.

Wertminderung von 600€ für ein einziges Schraubteil ohne „Unfall“ halte ich für sehr unrealistisch. Ich sage nicht, dass es nicht so war. Aber das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen.

Das Gutachten ist vom TÜV Nord.

Der A4 50TDI ist 6 Monate alt mit knapp 6.000 km auf der Uhr (wegen COVID)

Was mich am meisten verblüfft hat ist der Wiederbeschaffungswert. Neupreis Liste war ca. 76k

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Welchen Wiederbeschaffungswert hast du denn erwartet?

 

Ja verrückt. Auch 2 Tage für ne Haube auswechseln… sind schon alles dolle Angaben ;)

So erklären sich die Versicherungsprämien. Ich hatte nach einem Unfall mit Fahrerflucht bei der Vertragswerkstatt (nicht AUDI) nach den Reparaturkosten gefragt, es kam zuerst die Frage ob ich oder die Versicherung bezahlt...

Die Wertminderung wird definitiv berücksichtig. Wenn man einen Unfall hatte und das Gutachten legt eine Wertminderung fest, musst du dich auch an die Audibank wenden, wo die gegnerische Versicherung den Betrag der Wertminderung hin überweisen soll. Das entscheidet die Bank. Einfach mal die Verträge anschauen. Erstens hat die Bank das Pfandrecht und zu dem verbrieften Rückgaberecht stehen auch 2, 3 Sätze.

CU big-w

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