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Rückgabe bei Finanzierung bzgl. Mängeln und Falschangaben?

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 9:46

Hallo zusammen,

tut mir leid, falls es das Thema schon 1000x mal gibt.

Ich habe leider folgendes Problem:

Im März/April 2019 habe ich mein Fahrzeug beim Audi Vertragshändler per Audi Bank finanziert.

Wichtiger Kaufgrund für mich: Auto hatte laut Händler noch Audi Anschlussgarantie.

Ca. 2 Wochen nach der Abholung, kommt eine Email vom Verkäufer. "Hab mich verlesen - Auto hat doch keine Audi Anschlussgarantie - deswegen läuft jetzt unsere Gebrauchtwagengarantie schon".

Na toll.

Jetzt war das Auto gestern bei einer Vertragswerkstatt, wegen einer knarzenden Tür und einem Klappergeräusch aus Richtung Heck.

Ergebnis mitgeteilt bekommen vom Sachbearbeiter: Neue Tür muss her, Kostenpunkt: 1500€ ohne Lackierung, Einbau, etc.

Das Klappern wurde angeblich behoben, ist mir heute aber wieder aufgefallen, besteht also immer noch.

Die Gebrauchtwagengarantie greift wohl im Fall der Tür nicht - die Audi Anschlussgarantie hätte das schon gemacht...

Wie stehen meine Chancen hier bezüglich der Sachmangelhaftung? Das Autohaus muss mir ja beweisen, dass der Mangel an der Tür nicht schon vor dem Kauf vorhanden war. Die Vertragswerkstatt meinte, da ist in der Tür eine Schweißnaht gebrochen.

Der Gedanke einer Fahrzeugrückgabe rückt mir auch immer näher....er kommt jetzt morgen das 3. mal in die Werkstatt, 2x wegen dem gleichen Problem....der Händler hat ja 3 Versuche, die Mängel zu beseitigen, bevor ein eventuelles Rückgaberecht in Anspruch genommen werden kann - richtig?

Wer muss diese 3 Versuche durchführen? Kann das jede Vertragswerkstatt? Oder nur die Autohaus eigene Werkstatt? Wie sieht es mit der Anschlussgarantie "Lüge" aus? Kann ich das irgendwie geltend machen bzw. für mich einsetzen?

 

Ich danke euch schon mal für euren Rat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Storm2you schrieb am 27. Juni 2019 um 13:47:55 Uhr:

 

Ein zusätzliches Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie durfte ich erst bei der Abholung unterschreiben.

Ich habe immer nach einer schriftlichen Bestätigung der Anschlussgarantie gefragt, wurde mir aber vom Händler jedesmal verneint! Seine Aussage war, dass es da nichts schriftliches gibt und das im Schlüssel hinterlegt ist! (Meine Freundin war bei dieser Aussage dabei).

Ob hier mit Absicht gemogelt wurde, oder das wirklich nur ein Fehler war, weiß ich nicht..

Hier wurde mit Absicht gemogelt.

Wenn ein Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie erst bei Abholung zur Unterschrift vorgelegt wurde, dann war zu diesem Zeitpunkt schon dem Händler bekannt, dass keine Audi - Anschlussgarantie vorliegt.

Der Händler wird nicht zusätzlich zur Audi - Anschlussgarantie eine weitere Gebrauchtwagengarantie abschließen. Welchen Zweck sollten zwei Garantieversicherungen für ein Fahrzeug haben?

O.

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am 27. Juni 2019 um 10:08

Im Prinzip darf / muss der Verkäufer entscheiden wo das Auto repariert wird, denn er muss den Mangel beheben. Oder eben notfalls das Auto zurücknehmen zu den ursprünglichen Kosten.

Du hast Glück, dass der Mangel nun innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist.

https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...

Grundsätzlich besteht schonmal ein Mangel bzgl der Anschlussgarantie. Wenn die Bedingungen der beiden Garantien gravierend unterschiedlich sind, könnte es sogar ein so schwerwiegender Mangel sein, dass eine Rückabwicklung möglich sein könnte.

Und das andere ist eine Sache für die Sachmangelhaftung. Geht auf Kappe des Händlers.

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 10:25

Zitat:

@Strykaar schrieb am 27. Juni 2019 um 12:08:37 Uhr:

Im Prinzip darf / muss der Verkäufer entscheiden wo das Auto repariert wird, denn er muss den Mangel beheben. Oder eben notfalls das Auto zurücknehmen zu den ursprünglichen Kosten.

Du hast Glück, dass der Mangel nun innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist.

https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...

Ein recht darauf, dass er das Auto zurücknimmt hab ich aber nicht, richtig?

Genau, das mit den 6 Monaten meinte ich mit der Sachmangelhaftung. 6 Monate muss er mir es beweisen und dann 6 monate vice versa.

 

Der Verkaufsleiter hat mir als *Kulanz* für die fehlende Anschlussgarantie ein weiteres Jahr Gebrauchtwagengarantie gegeben. Er hat mir auch gesagt, dass diese GWGarantie gleichwertig sei mit der Anschlussgarantie.

Merk ich aber eindeutig dass sie das nicht ist, Tür wird nicht bezahlt, Einstellarbeiten werden nicht bezahlt, Leihwagen werden nicht bezahlt,...

Zitat:

@Storm2you schrieb am 27. Juni 2019 um 12:25:07 Uhr:

Zitat:

@Strykaar schrieb am 27. Juni 2019 um 12:08:37 Uhr:

Im Prinzip darf / muss der Verkäufer entscheiden wo das Auto repariert wird, denn er muss den Mangel beheben. Oder eben notfalls das Auto zurücknehmen zu den ursprünglichen Kosten.

Du hast Glück, dass der Mangel nun innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist.

https://www.handelsblatt.com/.../14683112.html?...

Leihwagen werden nicht bezahlt,...

Das ist bei fast allen Garantien so, dass der Leihwagen nicht bezahlt wird.

soweit ich weiß ist es bei der Gebrauchtwagengarantie genau umgekehrt: Die ersten 6 Monate muß der Verkäufer beweisen das der Schaden NICHT vorhanden war. erst später muß der Käufer es beweisen.

Wie alt ist das Auto denn?

Aber der Vorredner hat recht: Allein das fehlen der Anschlußgarantie ist schon ein Mangel. Die Gebrauchtwagengarantie gilt normalerweise 12 Monate nach dem Kauf. Sie wird im Normalfall nicht an andere Garantien dran gehangen. Außer es wurde ausdrücklich etwas anderes (schriftlich) vereinbart. das würde nämlich sonst bedeuten: Ein Auto wird mit z.B. 2 jahren Anschlußgarantie gekauft = 4 jahre insgesamt (2 J. gestl. Gewährleistrung + garantieverlängerung). nach 3 jahren wird es als gebrauchter weiterverkauft. Die garantieverlängerung läuft noch 1 jahr. Die Gebrauchtwagengarantie läuft dann qusi paralel und endet nach 12 monaten ab Kauf des Gebrauchten. Wäre es wie oben beschrieben hätte das Auto insgesamt 5 jahre Garantie, obwohl nur 4 vereinbart sind.

Wurde im Kaufvertrag festgehalten, dass für das Fahrzeug eine Audi Anschlussgarantie besteht?

Wenn ja und wenn die Audi Garantie ein wesentlicher Punkt für die Kaufentscheidung war, bestehen gute Chancen auf Rückabwicklung des Vertrages. Oder der Händler steht für die Audi Garantie ein.

Gibt es keine schriftliche Zusage der Anschlussgarantie, dann sinken die Chancen rapide.

O.

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 11:47

Bei der Audi Anschlussgarantie werden die Leihwagen eben bezahlt. Ab einer Reparaturdauer von einer Stunde, was bei mir bis jetzt immer der Fall war.

Das Auto ist von November 2015.

Genau, die Gebrauchtwagengarantie gilt 12 Monate. Der Wagen wurde mir Verkauft mit dem Wissen und der Aussage, dass die Anschlussgarantie noch bis November 2019 läuft. Anschließend greift die Gebrauchtwagengarantie.

Leider leider ist das nicht schriftlich festgehalten. Der Titel des Kaufvertrages heißt "Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeugs mit Garantie". Aber da steht nichts über eine Garantie drin - weder Anschlussgarantie, noch Gebrauchtwagengarantie.

Ein zusätzliches Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie durfte ich erst bei der Abholung unterschreiben.

Ich habe immer nach einer schriftlichen Bestätigung der Anschlussgarantie gefragt, wurde mir aber vom Händler jedesmal verneint! Seine Aussage war, dass es da nichts schriftliches gibt und das im Schlüssel hinterlegt ist! (Meine Freundin war bei dieser Aussage dabei).

Ob hier mit Absicht gemogelt wurde, oder das wirklich nur ein Fehler war, weiß ich nicht..

Tja, ohne schriftlichen Beweis, dass diese Anschlussgarantie Bestandteil des Kaufes war sehe ich das schwarz für sich.

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 12:44

Sehe ich leider auch. Das einzige schriftliche ist der Emailverlauf, in dem er seinen Fehler zugegeben hat.

 

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. Juni 2019 um 14:37:51 Uhr:

Tja, ohne schriftlichen Beweis, dass diese Anschlussgarantie Bestandteil des Kaufes war sehe ich das schwarz für sich.

Mag sein, und deswegen hat er dir sicher aus Kulanz und ohne Eingeständnis einer rechtlichen Verpflichtung die Garantie angeboten. Das es dabei Unterschiede im Leistungsumfang gibt, ist dann dein Problem, nicht seines.

Von daher solche Dinge immer im Kaufvertrag fixieren, alles andere gibt nur Ärger. Ich hatte beim Kauf meines M135i auch zwei Jahre PremiumSelection mitgekauft und das extra schriftlich im Kaufvertrag festhalten lassen. Das hat mir bereits zwei kostspielige Reparaturen im Lenkgetriebe und am Navi erspart.

Die Garantie ist egal. Es geht um die gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer hat zwei Versuche der kostenlosen Nachbesserung eines Sachmangels und dann kann man vom Kauf zurückrteten und alles wird rückabgewickelt. Die Gebrauchtwagengarantie interessiert hier nicht.

und die gebrauchtwagengarantie würde so oder so 12 Monate nach Kauf des gebrauchtwagens gelten egal ob parallel dazu noch etwas anderes vereinbart ist. ich würde sagen: leider hast Du Pech gehabt. In zukunft NUR schriftlich, auch das das angeblich in der schlüssel Nr. hinterlegt ist.

am 27. Juni 2019 um 13:36

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juni 2019 um 15:12:06 Uhr:

Die Garantie ist egal. Es geht um die gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer hat zwei Versuche der kostenlosen Nachbesserung eines Sachmangels und dann kann man vom Kauf zurückrteten und alles wird rückabgewickelt. Die Gebrauchtwagengarantie interessiert hier nicht.

So ist es. Selbst wenn es garkeine Garantie gibt geben würde, so hat man die gesetzliche Gewährleistung wenn man ein Auto von einem Händler kauft.

(Daher mogeln ja so viel Händler, die das Auto nur "im Auftrag" einer Privatperson verkaufen).

Zitat:

@Storm2you schrieb am 27. Juni 2019 um 13:47:55 Uhr:

 

Ein zusätzliches Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie durfte ich erst bei der Abholung unterschreiben.

Ich habe immer nach einer schriftlichen Bestätigung der Anschlussgarantie gefragt, wurde mir aber vom Händler jedesmal verneint! Seine Aussage war, dass es da nichts schriftliches gibt und das im Schlüssel hinterlegt ist! (Meine Freundin war bei dieser Aussage dabei).

Ob hier mit Absicht gemogelt wurde, oder das wirklich nur ein Fehler war, weiß ich nicht..

Hier wurde mit Absicht gemogelt.

Wenn ein Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie erst bei Abholung zur Unterschrift vorgelegt wurde, dann war zu diesem Zeitpunkt schon dem Händler bekannt, dass keine Audi - Anschlussgarantie vorliegt.

Der Händler wird nicht zusätzlich zur Audi - Anschlussgarantie eine weitere Gebrauchtwagengarantie abschließen. Welchen Zweck sollten zwei Garantieversicherungen für ein Fahrzeug haben?

O.

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