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Rückgabe beim Kilometerleasingvertrag
Hallo zusammen,
habe folgende frage wegen mein BMW 530 Kilometerleasing.
Ich habe es für 1 Jahr Kilometerleasing bekommen. In der Zeit habe ich 2 Unfälle gehabt.
1. VR die Stoßstange gestreift. An den Unfall habe ich eine Teilschuld von 50 %. Meine Stoßstange habe ich selbst in einer Fachmännischer Lackiererei lackieren lassen. Ist auch wirklich 1a lackiert.(Kumpel preis selbst bezahlt) in der Versicherung habe ich freie Werkstatt als Auswahl. Die von dem Gegner hat die Versicherung 50 % bezahlt.
2. Ist mir hinten einer drauf gefahren und dabei die Stoßstange und das Rücklicht Rechts erwischt.
Gutachter hat neue Stoßstange und neues Rücklicht + Lackierung usw. 3800 € Schaden begutachtet.
Den Schaden habe ich in der gleichen Werkstatt, die Stoßstange lackieren lassen und neues Rücklicht einbauen lassen. Auch 1a geworden wieder Kumpel preis. (Keine neue Stoßstange)
3. Ich habe das Auto vor der offiziellen Rückgabe bei einer DEKRA begutachten lassen. Habe denen aber nichts über den 1. Schaden VR gesagt. Die haben auch nichts beanstanden können. Für den Heckschaden mit der Stoßstange habe ich denen erzählt über den Unfall. Die waren zur zweit und haben gesagt das es Fachmännisch repariert und lackiert worden ist. Den Wagen kann ich so ohne Probleme zurückgeben.(Laut DEKRA)
4. Von den Gutachten hinten, sind 1100 € an BMW Bank wegen Wertminderung überwiesen.
5. Meine Frage:
Bei der offiziellen Rückgabe (in Kürze) muss ich alles den Autohändler melden? Oder wie gehe ich jetzt da am besten vor? Einfach abgeben und nichts sagen? Schließlich hat ja BMW Bank 1100 € von Gutachten als Wertminderung bekommen.
Gruß
kaptan
Beste Antwort im Thema
Ja, die Wertminderung laut Gutachten ging an die Leasing, aber das Fahrzeug wurde nicht nach Gutachten repariert. Laut Gutachten hätte die Stoßstange ersetzt werden müssen und dann wäre der Wertverlust bei 1.100 € gelegen. Die Stoßstange wurde aber nur lackiert. Das heißt im Klartext der TE hat fremdes Eigentum nicht nach Gutachten repariert, aber nach Gutachten abgerechnet und sich die Differenz in die eigene Tasche gesteckt.
Bleibt die Frage weshalb der Gutachter eine neue Stoßstange aufgeschrieben hat. War da was an den Befestigungen, was ein wenig zusammengeklebt wurde? Sowas ist von außen nicht sichtbar und häufig auch für einen Gutachter nicht sichtbar, wenn der Wagen nicht zerlegt ist.
Aber was ist wenn der nächste Besitzer dort wieder einen Schaden hat und dabei festgestellt wird, dass da eben nicht die Stoßstange getauscht wurde?
Ich möchte diejenigen, die hier zu "Klappe halten" raten hören, wenn sie feststellen, dass ihr Gebrauchtwagen eben nicht wie zugesichert eine neue Stoßstange bekommen hat. Wenn dann beim TE Belege für die Reparatur angefordert werden, hat er ein Problem.
Zudem ist der Schaden vorne in der Wertminderung gar nicht berücksichtigt. Wobei hier wohl auch keine Wertminderung entstanden ist, wenn das fachmännisch gemacht wurde.
Aber da der TE die Grenzen der Legalität schon mit der Reparatur die zwar nach Gutachten bezahlt, aber nicht nach Gutachten ausgeführt wurde, überschritten hat, muss er wohl selbst entscheiden ob er da noch einen draufsetzt. Kann gutgehen, muss aber nicht.
So wie der TE bei den Reparaturen, insbesondere beim Heckschaden, vorgegangen ist, kann ich bei einem eigenen Fahrzeug vorgehen, das ich lange behalte, aber nicht bei einem Fahrzeug, das dann nach einem Jahr als junger Gebrauchter angeboten wird.
Ich bin offen gestanden ein wenig schockiert, wie man mit fremdem Eigentum umgeht, nur um 1.000 oder 2.000 € von der Versicherung mitzunehmen.
XF-Coupe
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10 Antworten
Hallo,
ich gebe freimütig zu, dass ich von dieser Konstellation keinerlei fachliche Ahnung habe!
Also, als Laie gilt noch immer das Prinzip: " Klappe halten". Also nichts sagen.
Entscheidend bei der Rückgabe ist immer das Mängelprotokoll. Wurden Schäden fachkundig und fachgerecht behoben, stellen diese also keine erkennbaren Mängel dar.
Warum, also schlafende Hunde wecken?
Andererseits sind da die überwiesenen 1100.- Euro an bereits bezahlter Wertminderung.
Ich!!!!!! und dies gänzlich ohne jegliche Rechtsabsicherung, hätte den Wagen so vorgeführt wie er ist und mal abgewartet, was da kommt. Kommt nix, ist nichts, kommt was, gibt es die Salami - Taktik.
Aber, sicher gibt es kompetentere Meinungen hier im Forum.
Gruss vom Asphalthoppler
Wahrscheinlich bist du gemäß dem Leasingvertrag verpflichtet, jeden Unfall unverzüglich der Leasinggesellschaft zu melden und dir von dort eine Reparaturfreigabe geben zu lassen. Und wenn das auch in deinem Vertrag so drin steht, dann hast du dagegen bereits verstoßen. Dann würde ich an deiner Stelle konsequent sein und bei der Rückgabe auch nichts sagen. Was aber für dich u.U. problematisch wird, dass du wahrscheinlich über die Reparaturen keine ordentliche Rechnungen haben wirst, denn es war ja "Kumpelnpreis".
Die Meldepflicht bei Unfällen und Schäden regelt der Vertrag.
Gemeldet wurde ja, denn die Wertminderung lt. Gutachten ging ja an die Leasing.
Ich würde nichts bei der Rückgabe sagen. Der Schaden ist der Leasing ja bekannt. Salamitaktik.
Unfälle passieren und das ist Risiko der Leasing. In dem Fall haben sie einen Wertminderung erhalten. Da können die nichts mehr wollen. Andersrum, du Schuld, Vollkasko zahlt keine Wertminderung, das würde was kommen.
Stoßstange vorne, auf Plastik funktioniert der Lackstärkenmesser nicht, deshalb dazu komplett die Klappe halten.
Ja, die Wertminderung laut Gutachten ging an die Leasing, aber das Fahrzeug wurde nicht nach Gutachten repariert. Laut Gutachten hätte die Stoßstange ersetzt werden müssen und dann wäre der Wertverlust bei 1.100 € gelegen. Die Stoßstange wurde aber nur lackiert. Das heißt im Klartext der TE hat fremdes Eigentum nicht nach Gutachten repariert, aber nach Gutachten abgerechnet und sich die Differenz in die eigene Tasche gesteckt.
Bleibt die Frage weshalb der Gutachter eine neue Stoßstange aufgeschrieben hat. War da was an den Befestigungen, was ein wenig zusammengeklebt wurde? Sowas ist von außen nicht sichtbar und häufig auch für einen Gutachter nicht sichtbar, wenn der Wagen nicht zerlegt ist.
Aber was ist wenn der nächste Besitzer dort wieder einen Schaden hat und dabei festgestellt wird, dass da eben nicht die Stoßstange getauscht wurde?
Ich möchte diejenigen, die hier zu "Klappe halten" raten hören, wenn sie feststellen, dass ihr Gebrauchtwagen eben nicht wie zugesichert eine neue Stoßstange bekommen hat. Wenn dann beim TE Belege für die Reparatur angefordert werden, hat er ein Problem.
Zudem ist der Schaden vorne in der Wertminderung gar nicht berücksichtigt. Wobei hier wohl auch keine Wertminderung entstanden ist, wenn das fachmännisch gemacht wurde.
Aber da der TE die Grenzen der Legalität schon mit der Reparatur die zwar nach Gutachten bezahlt, aber nicht nach Gutachten ausgeführt wurde, überschritten hat, muss er wohl selbst entscheiden ob er da noch einen draufsetzt. Kann gutgehen, muss aber nicht.
So wie der TE bei den Reparaturen, insbesondere beim Heckschaden, vorgegangen ist, kann ich bei einem eigenen Fahrzeug vorgehen, das ich lange behalte, aber nicht bei einem Fahrzeug, das dann nach einem Jahr als junger Gebrauchter angeboten wird.
Ich bin offen gestanden ein wenig schockiert, wie man mit fremdem Eigentum umgeht, nur um 1.000 oder 2.000 € von der Versicherung mitzunehmen.
XF-Coupe
Danke an alle für die guten Antworten.
Was heißt denn "Salami Taktik"?
Bitte denke daran, dass alle, die dir die "Klappe halten" Variante empfehlen, am Ende des Tages das Risiko nicht tragen!
Zitat:
@kaptan2002 schrieb am 10. Juni 2019 um 10:58:26 Uhr:
Danke an alle für die guten Antworten.
Was heißt denn "Salami Taktik"?
Immer nur das zugeben was der Gegenseite eh schon bekannt ist. Also scheibenweise
Dazu ist es doch zu spät. Die Leasinggesellschaft hätte niemals einer Reparatur, die nicht dem Gutachten entspricht, zugestimmt.
Wenn die sagen "zeig uns die Rechnungen für die Reparatur nach Gutachten" ist die Kacke am Dampfen.
XF-Coupe
Ich wundere mich, dass hier Konsens ist, einfach nichts zu sagen. Die gleichen Leute machen dann hier nen Thread auf wenn sie so einen Gebrauchtwagen erwischen! Es ist eine Sauerei so mit fremdem Eigentum umzugehen.