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Rueckgabe des Fahrzeugs (Kaufvertragswandlung)

BMW
Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 14:45

...nachdem ich innerhalb der letzten 23 Monate das 4. mal mit einem Ersatzfahrzeug nach hause fahren durfte, weil das Fahrzeug (2.0 xdrive) wiedermal mehrere Tage in der Werkstatt verbringen darf; diesesmal mit einem defekten Verteilergetriebe, bin ich es leid, und werde das Fahrzeug zurueckgeben und eine Vertragswandlung verlangen.

Hat schon mal jemand Erfahrungen mit so etwas gemacht ?

Beste Antwort im Thema
am 6. Oktober 2013 um 6:15

RAs verdienen mit solchen Sachen Geld. Ob die Aussage dessen belastbar ist oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden. Ich wäre jedoch sehr vorsichtig damit. Wandlung des Kaufvertrags ist nicht eben einfach und erfordert schon wirklich massive Mängel, die eine Nutzung des Gegenstands unmöglich machen.

Du hast innerhalb von nahezu zwei Jahren 4x die Werkstatt ausserplanmäßig besuchen müssen? Angenommen das Fahrzeug war jedes Mal eine Woche in der Werkstatt. Das ergibt dann rund 4 Wochen von rund 104 war das Fahrzeug nicht nutzbar. Das wäre dann ein Prozentsatz von rund 3,8% der Zeit. Oder aber anders ausgedrückt: du möchtest einen Gegenstand zurück geben aufgrund von dauernden Ausfällen, der eine Verfügbarkeit von 96,2% hat.

Ehrlich gesagt sehe ich das eher negativ, ohne dir die Hoffnung zur Gänze nehmen zu wollen.

Im Endeffekt hast du das Recht zur Wandlung nämlich nur, wenn der Vertragsgegenstand, also dein X1, nicht instand gesetzt werden kann. Bringst du ihn in die Werkstatt und er wird repariert zurück gegeben, dann besteht eigentlich kein Ansatzpunkt mehr für eine Wandlung.

Ich verstehe deinen Ärger, aber ich möchte dich auch bitten, die Sache neutral von außen zu betrachten. Evtl. hast du ja noch weitere Sachen erlebt, die man hier nicht rauslesen kann. Aber so wie du es beschreibst (ich möchte deinem RA hier nicht zu Nahe treten), kann da keine erfolgreiche Wandlung herauskommen.

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11 Antworten
am 5. Oktober 2013 um 19:29

Da hast du aber wirklich einen 'Montags-Xie' erwischt! Also ich habe mit meinem 2.0 xdrive die Werkstatt nach einem Jahr und gut 15.000 km nicht ein einziges Mal gesehen (mein Händler wird mich nach einem weiteren Jahr und gefahrenen mindestens 30.000 km bei der 1. Inspektion gar nicht mehr kennen *smile).

Ob in deinem Fall noch eine Wandlung möglich ist, kann hier im Forum wohl kaum beantwortet werden. Denke da brauchst du einen kompetenten Rechtsberater (vielleicht über die Verbraucherzentrale). Ich kann dir nur soviel sagen: Wenn du im Recht bist und wandeln kannst, wird ein Gebrauchsvorteil (Wertverlust) von 0,67% vom Kaufpreis pro gefahrene 1.000 km angerechnet (sprich: abgezogen). Bin gespannt wie das ausgeht...

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 19:41

hi, ich habe mich bereits mit einem RA darueber unterhalten, weil Rechtsschutz...

Selbst der Haendler ist sich der Situation bewusst, und will mich dahingehend auch unterstuetzen, nicht umsonst, weil ich bereits einen moeglichen Rechtsstreit angekuendigt habe, dessen Ausgang der RA sehr positiv sieht.

cu Klaus

am 5. Oktober 2013 um 20:07

Das hört sich erfolgversprechend an - viel Glück!

Zitat:

Original geschrieben von Alterklaus

hi, ich habe mich bereits mit einem RA darueber unterhalten, weil Rechtsschutz...

Selbst der Haendler ist sich der Situation bewusst, und will mich dahingehend auch unterstuetzen, nicht umsonst, weil ich bereits einen moeglichen Rechtsstreit angekuendigt habe, dessen Ausgang der RA sehr positiv sieht.

cu Klaus

am 6. Oktober 2013 um 6:15

RAs verdienen mit solchen Sachen Geld. Ob die Aussage dessen belastbar ist oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden. Ich wäre jedoch sehr vorsichtig damit. Wandlung des Kaufvertrags ist nicht eben einfach und erfordert schon wirklich massive Mängel, die eine Nutzung des Gegenstands unmöglich machen.

Du hast innerhalb von nahezu zwei Jahren 4x die Werkstatt ausserplanmäßig besuchen müssen? Angenommen das Fahrzeug war jedes Mal eine Woche in der Werkstatt. Das ergibt dann rund 4 Wochen von rund 104 war das Fahrzeug nicht nutzbar. Das wäre dann ein Prozentsatz von rund 3,8% der Zeit. Oder aber anders ausgedrückt: du möchtest einen Gegenstand zurück geben aufgrund von dauernden Ausfällen, der eine Verfügbarkeit von 96,2% hat.

Ehrlich gesagt sehe ich das eher negativ, ohne dir die Hoffnung zur Gänze nehmen zu wollen.

Im Endeffekt hast du das Recht zur Wandlung nämlich nur, wenn der Vertragsgegenstand, also dein X1, nicht instand gesetzt werden kann. Bringst du ihn in die Werkstatt und er wird repariert zurück gegeben, dann besteht eigentlich kein Ansatzpunkt mehr für eine Wandlung.

Ich verstehe deinen Ärger, aber ich möchte dich auch bitten, die Sache neutral von außen zu betrachten. Evtl. hast du ja noch weitere Sachen erlebt, die man hier nicht rauslesen kann. Aber so wie du es beschreibst (ich möchte deinem RA hier nicht zu Nahe treten), kann da keine erfolgreiche Wandlung herauskommen.

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von Hanashra

RAs verdienen mit solchen Sachen Geld. Ob die Aussage dessen belastbar ist oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden. Ich wäre jedoch sehr vorsichtig damit. Wandlung des Kaufvertrags ist nicht eben einfach und erfordert schon wirklich massive Mängel, die eine Nutzung des Gegenstands unmöglich machen.

Du hast innerhalb von nahezu zwei Jahren 4x die Werkstatt ausserplanmäßig besuchen müssen? Angenommen das Fahrzeug war jedes Mal eine Woche in der Werkstatt. Das ergibt dann rund 4 Wochen von rund 104 war das Fahrzeug nicht nutzbar. Das wäre dann ein Prozentsatz von rund 3,8% der Zeit. Oder aber anders ausgedrückt: du möchtest einen Gegenstand zurück geben aufgrund von dauernden Ausfällen, der eine Verfügbarkeit von 96,2% hat.

Ehrlich gesagt sehe ich das eher negativ, ohne dir die Hoffnung zur Gänze nehmen zu wollen.

Im Endeffekt hast du das Recht zur Wandlung nämlich nur, wenn der Vertragsgegenstand, also dein X1, nicht instand gesetzt werden kann. Bringst du ihn in die Werkstatt und er wird repariert zurück gegeben, dann besteht eigentlich kein Ansatzpunkt mehr für eine Wandlung.

Ich verstehe deinen Ärger, aber ich möchte dich auch bitten, die Sache neutral von außen zu betrachten. Evtl. hast du ja noch weitere Sachen erlebt, die man hier nicht rauslesen kann. Aber so wie du es beschreibst (ich möchte deinem RA hier nicht zu Nahe treten), kann da keine erfolgreiche Wandlung herauskommen.

Danke für die ausführliche Antwort. Ich werde ganz einfach abwarten; denn so unwahrscheinlich ist die ganze Geschichte nicht, denn sonst würde meine Rechtsschutzversicherung sich wohl kaum bereit erklären, die Kosten zu übernehmen. Aber wie gesagt , abwarten !!!

Ich habe den Prozess einer Wandlung meines X1 im Aug 2011 erfolgreich hinter mich gebracht.

 

Wiederkehrende Werkstattbesuche zur Beseitigung eines einzigen unregelmässig, aber sehr häufig wiederkehrenden Fehlers haben mich dazu gezwungen.

 

 

 

  • Mai 05/2011 Neuwagen BMW X1 sDrive 18D A  -nachträglicher Einbau Rückfahrkamera durch BMW-Werkstatt- übernommen.
  • Nach einigen Tagen auftretender Fehler -Überhöhte Batterieentladung- 
  • es folgten mindestens 12 Werkstattbesuche (zwischen min 2 Tagen bis zu 2,5 Wochen) zur Fehlerlokalisierung/-behebung
  • freundliche Email an Kundenbetreuung und Verkäufer
  • Reaktion Kundenbetreuung Bild 1
  • Antwort Kundenbetreuung Bild 2
  • wegen gebuchten/geplanten Urlaubs in Absprache mit Verkäufer X1 genutzt
  • weiterhin sporadischen Auftreten des Fehlers
  • August 2011 (nach Eingang Schreiben Kundenbetreuung) Fahrzeug äusserts verärgert:mad::mad: zurückgegeben und auf WANDLUNG bestanden
  • Wandlung wurde akzeptiert (unter Abzug:( des Gebrauchsvorteils (Wertverlust) von 0,67% vom KP pro angefangene 1.000 km)
  • Neuwagen bestellt
  • Für die Überbrückung bis zur Abholung des neuen X1 im Okt. 2011 vom Verkäufer/Autohaus einen BMW 1er (meine Wahl) zur kostenfreien Nutzung erhalten; deshalb keine weitere Entschädigung meinerseits gestellt
  • X1 in München übernommen
  • bis heute zufrieden mit dem Xie:)

 

Bmw-kundenbetreuung
Bmw-kundenbetreuung1
am 6. Oktober 2013 um 9:17

Das eben beschriebene finde ich in düsen Zusammenhang sehr wichtig. Dein Fall ist ja nicht genauer bekannt, aber es ist wichtig, dass es immer wieder derselbe Fehler ist oder klar miteinander in Verbindung stehende Fehler. Sonst kann man da nur auf Kulanz hoffen.

Rein gesetzlich gesehen liegt die Sache so:

Dem Verkäufer (also dein Händler) muss bis zu 3x die Möglichkeit eingeräumt werden, den Fehler zu beheben. Schafft er es danach nicht, hat man die Möglichkeit der Minderung (Rabatt), Umtausch (gegen gleichwertiges) oder Wandlung (Rückgabe). Es müsste also 3x der gleiche Fehler sein, der nicht erfolgreich behoben werden konnte. Erst dann stehen dir die o. g. Möglichkeiten zu.

Ärgerlich ist es trotzdem ...

Gruß vom erzbmw

Rechtsberatung im Forum gibt es nicht, nur persönliche Meinungen...., meine ist da ganz einfach:

wenn der Mangel beseitigt wurde, stehen deine Chancen nicht gut, sondern einfach schlecht. Das dein Anwalt das der Rechtschutz als gewinnbar klassifiziert hat ist zwar nett, aber wird Dir da auch nichts bringen. Du hast zwar keine Kosten, aber die Zeit und Nerven solltest Du Dir sparen. Hol Dir bitte mal eine zweite Meinung ein und konfigurier bloß noch kein neues Fahrzeug.

Gruß

KUM(klar ist es ärgerlich, aber noch ärgerlicher ist es an einen Anwalt zu geraten, der Quatsch redet....)

Themenstarteram 12. Oktober 2013 um 14:25

Hi,

sodele, nun ist die Geschichte gegessen, und das heisst:

1. BMW nimmt das Fahrzeug zurück

2. ich bekomme den Kaufpreis abzüglich 0,67 % vom Kaufpreis pro 1000 km erstattet

3. habe ich einen Neuwagen bestellt (gleiches Modell, Ausstattung leicht modifiziert), und

4. bekomme ich für die Zeit bis zur Auslieferung des Neuwagens ein Fahrzeug kostenlos zur Vefügung gestellt.

und ich brauchte noch nicht einmal mit einem RA zu wedeln; also ausgesprochen kulant !!!

Vielen Dank für die "gut gemeinten" Ratschläge...

 Herzlichen Glückwunsch, das freut mich für Dich.

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