1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B9
  7. Rückgabe des S4 TDI (347 PS)

Rückgabe des S4 TDI (347 PS)

Audi S4 B9/8W
Themenstarteram 1. Juli 2020 um 13:22

Liebe Community,

ich möchte keine Grundstzdiskusssion auslösen, wo die Argumente "ist doch nicht so schlimm" und "konnte man doch ahnen, dass das nichts wird" einmal nicht aufgeführt werden.

Ich komme vom normalen A4 TDI und wechselte 2016 zum SQ5 TDI, der mit dem BiTurbo die eklatante Anfahrschwäche in den Griff bekommen sollte. Zur vollsten Zufriedenheit hat er das jedoch nicht. Als ich schon mit anderer Marke geliebäugelt hatte, wurde Anfang 2019 der SQ5 TDI mit elektrischem Verdichter angekündigt.

Sehr ausschlaggebend für meine Unterschrift war nachfolgender Artikel, den ich mit meinem Kundenberater besprach.

https://www.bolidenforum.de/.../...-dank-elektromotorischem-kompressor

Leider gibt es zu keinem Zeitpunkt einen schriftlichen Beweis, dass die beworbenen 300ms bis Volldampf absolut kaufentscheidend waren.

Aus dem bestellten SQ5 wurde ein S4, weil die Lieferzeit des SQ5 nach hinten wegrannte.

Ich habe den S4 am ersten Tag der Bestellbarkeit bestellt und bekam ihn am 15.10.2019 als einer der ersten ausgeliefert.

Seit dem ärgere ich mich. So sehr, dass er weg muß. Das 4-Jahres-Leasing würde ich nicht überleben.

Das Kieler Audi-Zentrum zeichnet sich durch Hartnäckigkeit beim Ignorieren aus, in so fern nun lediglich der Klageweg bleibt.

Frage: wer hat diesbezüglich gegen Audi Erfolg gehabt? Wer könnte unterstützen?

Die Argumente sind ganz sicher subjektiv schwammig und vor Gericht mit der passenden grünökologischen Richterin zum Scheitern verurteilt.

Ein Fakt gibt es jedoch.

Vergleicht man die Drehmomentkurve von den vorherigen V6 TDI-BiTurbos, so fällt auf, dass sie alle bei rund 1.000 Umdrehungen volles Drehmoment haben. Die im Netz und bei z.B. Abt abrufbaren Leistungsdiagramme sind nur bedingt korrekt, da augenscheinlich von Hand gemailt. Dennoch fällt im Vergleich zum 347-PS V6 auf, dass dieser unter 2.000 Touren absolut tot ist und der elektr. Verdichter ein Rohrkrepierer ist. Der neue V6 hat eine völlig unterschiedliche Drehmomentkurve. Der elektrische Verdichter hat nicht wie beworben das Problem gelöst, sondern wohl nur intern zur Kostensenkung geführt. Die Agilität des Motors blieb auf der Strecke.

Die Drehmomentkurven und die seinerzeitige Werbung von Audi sind nun meine einzigen Angriffspunkte, um einen Rechtsstreit anzufangen.

Hat jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt?

Interessant ist auch dieser Artikel:

https://www.sueddeutsche.de/auto/audi-diesel-probleme-1.4561571

Gruß aus Kiel

Heiko

Beste Antwort im Thema

Um mal auf das Problem des TE zurückzukommen ...

Ich habe - mit anderer Marke - so eine Rückabwicklung unlängst durch.

Das hat mich 3 Jahre Lebenszeit, eine langjährige RSV, 2 (gegensätzliche) Gutachten (vom gleichen Gutachter !!!) , viel eigenes Engagement und jegliche Illusion bzgl. der Moral deutscher Autobauer und - händler gekostet.

Die Rückabwicklung war für mich - finanziell sogar erheblich - erfolgreich.

Dennoch möchte ich auf so eine Erfahrung zukünftig verzichten.

Die zwischenzeitliche Ungewissheit (das Ding kann auch gewaltig schief laufen) bringt Einem mehr graue Haare als das Geld wert ist.

Also - Juristen (und um die wirst Du keinesfalls herum kommen) sehen das Ganze völlig spaßfrei und (motor)untechnisch.

Da wird nur Papier zerlegt, sprich Vertragstext geprüft.

Zu technischen Fragen sind DEINE (für Dich eminent wichtigen) Aussagen/ Meinungen/ Gefühle für diese Gattung Mensch absolut unerheblich. Im Durchschnitt weiß der Advokat - ob eigener/ gegnerischer Anwalt, Richter oder Beisitzer - NICHTS von Autos (außer wie sie auf Laien-Niveau zu benutzen sind).

Mehr wollen diese Leute auch nicht wissen , denn morgen verhandeln die vielleicht eine Zivilrechtsangelegenheit über Ladendiebstahl, Pfusch am Bau oder Versicherungsbetrug.

Da ist "Benzin im Blut " nicht relevant.

Deswegen verlassen sich Juristen bzgl. der technischen Probleme - und um die geht es ja augenscheinlich bei Dir (Anfahrschwäche, Drehmomentverlauf, Leistungsdiagramme etc.) - auf einen Gutachter.

Der wiederum wird - auf Deine Kosten - vom Gericht bestimmt.

Das kann dann ein engagiertes, cleveres Kerlchen, ein stocktauber Fisch oder irgendwas dazwischen, in den meisten Fällen aber ein sehr von sich überzeugtes und außerordentlich kreativ bei der Erstellung von Abrechnung seiner Bemühungen agierendes Wesen sein.

Das resultierende Gutachten - von Dir oder Deiner RSV sauteuer bezahlt - muß nicht Deinen Erwartungen und Zielen entsprechen.

Im schlimmsten Fall geht es (selbst erlebt) völlig am Dir wichtigen Problem vorbei, führt zur irreversiblen Beweisvernichtung und/ oder Prozessbehinderung.

Das wiederum ist dem Gericht letztlich vollständig egal - der (von Dir evtl. ungewollte) Dir aufdoktrinierte Sachverständige kann Dein Turbolader oder aber Dein Bestatter werden.

In jedem Fall wird das Gericht mangels eigener Kompetenz wesentlich seinen Ausführungen folgen ...

Einen zweiten Anlauf mit eigenem/ anderem Gutachter hast Du nicht.

Sofern Du also nur schwammig gefühlte, nicht erfüllende Leistungserwartungs-Probleme hast - Finger weg vom Rückabwicklungsverfahren.

Ich kann Deine Unzufriedenheit psychologisch akzeptieren und nachvollziehen - Geld und Vorfreude gefühlt für die Katz' ... Dann vielleicht noch ein paar nervige (an sich irrelevante) Kleinigkeiten, und man beginnt das Produkt, seine Kaufentscheidung und sich selbst zu hinterfragen. Das Ganze wird zum zerstörerischen Selbstläufer.

Und jetzt kommt der berühmte Chinese:

Stell Dich neben das Problem !

Du musst ja nicht den für Dich wesentlichen Mangel in den Mittelpunkt Deiner Auseinandersetzung stellen.

Z. B. gibt es im Fall von Finanzierung oder Leasing ganz andere Angriffspunkte - Dein Anwalt (oder Dr. Google) helfen Dir da gewaltig auf die Sprünge ...

Und NEIN - ich bin KEIN Jurist, musste mich nur derer intensiv bedienen und glaube (wahrscheinlich irrsinnigerweise) nun im Ansatz zu verstehen, wie diese Damen und Herren ticken ...

Im Übrigen fahre ich nun direkt nach einem A4B9 3.0TDI Allroad jetzt seit 3 Monaten einen niegelnagelneuen G21 330d xDrive - beide jeweils in Vollausstattung (und damit ist 100% gemeint - da fehlt KEIN Kreuzchen).

Der Allroad WAR eine tolle Kiste, weil VFL.

Der xDrive IST eine tolle Kiste, weil nichts weggespart wurde

Das fehlende Google Earth wird durch phänomenale Belederung kompensiert .... und der BMW ist übrigens deutlich LEISER .... (duck und weg :D ).

VG

H.

 

156 weitere Antworten
Ähnliche Themen
156 Antworten

Also ich habe einen S5 TDI und mich nervt die Anfahrschwäche ebenso. Habe meinen A6 50 TDI erfolgreich wandeln können. Der Verkäufer meinte ich solle einen S6 TDI nehmen, was ich aber ablehnte, weil der A6 qualitativ ein Desaster ist. Der Verkäufer meinte dann, dass der S5/S6 keine Anfahrschwäche mehr hat dank des elektronischen Verdichters. Absoluter Blödsinn.

Aber den 50 TDI konnte ich erfolgreich wandeln, Audi hatte zu sämtlichen Probleme gesagt, dass es keine Lösung hierfür gibt. Ich war 5 x innerhalb 8 Wochen in der Werkstatt. Immer mit der selben Antwort: wir kennen das Problem, es gibt aber keine Lösung dafür. Deshalb konnte ich „wandeln“, allerdings war es denke ich deshalb einfacher, weil ich den S5 genommen habe und das AZ dadurch ein Neugeschäft hatte.

Am liebsten würde nich den S5 auch abgeben, nicht nur wegen der Anfahrschwäche...wenn du Hilfe brauchst - meine Anwältin kennt sich damit aus und hat sich wie win Terrier festgebissen.

Umtausch oder Rückabwicklung wegen nicht gefallen wir nur was mit dem Händler und dem Leasinggeber. Sollten keine echten Mängel vorhanden sein bleibt nur der Verkauf.

Wer redet denn hier von "Nichtgefallen" die doch vorhandene und zu Beginn in Abrede gestellte Anfahrschwäche des S4 TDI kann durchaus einen Mangel darstellen!

Ist halt noch nicht durch die Instanzen geprügelt worden! So wie bei der "Schummel-SW" von VW!

Es ist definitiv ein Mangel. Beim 50 TDI hat Audi den Mangel anerkannt und konnte diesen auch nicht abstellen. Aber letztendlich muss das Autohaus einlenken. Audi ist es im Prinzip egal, ob der Kunde das Auto wandeln möchte. Der Händler muss zustimmen, dann hat Audi auch kein Problem damit. Der Händler zieht dann die A-Karte, weil er den Wagen ablösen muss und die Gurke wieder auf den Hof stellen muss. Theoretisch könnte der neue Käufer dann auch wieder reklamieren. Der Händler bekommt dann auch die Nutzungsentschädigung. Audi zahlt verrechnet diese dann mit den bereits bezahlten Lessingraten.

Der Händler wird aber ohne Anwalt nichts dergleichen unternehmen. Ich würde dir aus der Erfahrung heraus empfehlen gleich zum Anwalt zu gehen. Alle freundlichen Versuche im Vorfeld haben leider nichts gebracht.

Auch aus meiner Sicht stellt das einen Mangel dar. Im Streitfall spielt jedoch nicht unsere Meinung eine Rolle - das muss auch das erkennende Gericht so als Mangel einstufen! Und zu diesem Problemkreis gibt es meines Wissens nach noch keine Ansage aus KA!

Das Audi die Anfahrschwäche nicht behoben bekommt, dürfte unstreitig sein. ;-)

am 1. Juli 2020 um 15:03

@BiberMotor

Was Audi sich mit dem S4 und S5 TDI leistet ist wirklich eine Frechheit. Vor allem, weil die Kundschaft bei dem Begriff S4 ein spritziges, schnelles, dynamisches Fahrzeug erwartet und das ist anscheinend mit den Diesel Motoren von Audi nicht möglich.

Meiner Ansicht nach war es von Audi ein Geschenk an BMW und Mercedes den S4 auf TDI Motoren umzustellen. Massenhaft Leute wechseln jetzt zum M340i oder C43 AMG, weil Audi zu blöd ist den S4 mit einem 6 Zylinder Benziner in DE bzw. Europa zu verkaufen. Ich finde leider, dass Audi in den letzten 5 Jahren sehr viele Fehlentscheidungen getroffen hat. Genauso, dass man den Quattro zu einem Frontantrieb umgebaut hat. Es wird nur noch gespart bei Audi und immer mehr VAG Technik verbaut :(

Von der juristischen Situation abgesehen würde ich dir empfehlen mit dem Händler zu sprechen und eine kulante Lösung zu finden. Das ist immer einfacher, als ein langer Rechtsstreit, bei dem du dich wenn es schlecht läuft jahrelang mit dem S4 TDI rumärgern musst.

Es gibt noch eine andere Alternative: Es gibt Leasingportale bei dem du jemand anderen anbieten kannst deinen Leasingvertrag zu übernehmen. Quasi wie ein Mieterwechsel, bei dem du einen Nachmieter suchen musst. Wenn die Konditionen gut sind und du dem Nachmieter die Sonderzahlung schenkst haste vielleicht die Möglichkeit den Wagen sehr schnell loszubekommen. Dann hast du auch keine rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Audi und kannst zu BMW oder Mercedes wechseln.

Als langjähriger Audi Fahrer (bis Juni 2020) finde ich es auch schade, dass man die Marke nicht mehr empfehlen kann.

Lagen bei Unterzeichnung des Vertrages Unterlagen vor, aus denen die Fahrdaten hervorgehen?

Sind die tatsächlichen Fahrdaten eklatant anders als in den Unterlagen beschrieben?

Hast Du ein Beratungsprotokoll über diese Daten unterschrieben? Hast Du Deinen Vorbehalt zu bestimmten Angaben nachweisbar hinterlegt?

Wenn Du Dir etwas anderes vorgestellt hast und Du dies nicht nachweisbar als Kaufkriterium angegeben hast wird es schwer. Egal ob Grüner, Roter oder Lila Richter. Beim Klageweg zählt der Nachweis und die besseren Argumente.

Warum soll der Händler entgegenkommen? Er hat doch nichts falsch gemacht. Eine Möglichkeit wäre, das Du auf Grund vorläufiger Unterlagen unterschrieben hast und dies nachweisen kannst.

Ansonsten wie hier schon beschrieben versuchen, den Leasingvertrag bei einem der einschlägigen Portalen loszuwerden.

Die theoretisch möglichen 700 nm sind beim S4/5/6 TDI im Drehzahlbereich von...

2500(!) bis...

3100(!!!111)

UpM möglich.

Es ist eine Mogelpackung was sich dergleichen sucht.

0-100 in der Werksangabe ist nur mit Launch Control möglich, 100-200 und 1/4 sind mies, dazu die Monster-Anfahrschwäche.

@steel234, Zu deinen Aussagen bezüglich Launch Control, 100-200 und 1/4 hast du ja bestimmt Quellen, die du uns präsentieren kannst, stimmts? Andere Beispiele hier im Forum mit 1:1 Vergleichen 'beweisen' nämlich das Gegenteil... Aber was weiss ich, bin den TFSI bisher nur 1x probegefahren und die beiden Fahrzeuge deshalb nicht wirklich vergleichen.

Schade Biebermotor, dass du mit dem Fahrzeug nicht zufrieden bist. Da zeigt sich wohl einmal mehr, dass es sich lohnt, ein Fahrzeug vorab erst probezufahren. Hatte kürzlich als Ersatzauto einen A6 TDI als Ersatzwagen (nehme an ohne Verdichter), bei dem war die Anfahrschwäche so gross, dass ich mich doch fragen musste, wie man so was aus Premium-Hersteller mit gutem Gewissen an einen Kunden verkaufen kann. Und das sind dann schon noch mal Welten zum S4...

Themenstarteram 3. Juli 2020 um 7:39

Herzlichen Dank für die konstruktiven Antworten.

Für mich ergeben sich dabei 2 Fragen:

wieso schreibt Audi nachwievor auf

https://www.audi-mediacenter.com/.../der-audi-s4-tdi-11896

(...) Der EAV eliminiert ein Turboloch schon im Ansatz und ermöglicht so reaktionsschnelles Ansprechverhalten in allen Fahrsituationen (...)

 

Frage 2:

welches ist die beste Leasing-Börse? ;-)

 

@joyride1000 ich grübel schon lange, ob ich mit einem Anwalt loslegen soll. Hier ums Eck ist auch einer, der auf VW und Audi spezialisiert ist. ;-) Die Lösung würde dann aber nicht kurzfristig sein. :-/

@WhiTTy man stelle sich vor, da sitzt dann eine grünokologische Richterin vor einem

@Chris-A4 ja, so ist das mit dem "S" ... :-/

@computer69 Audi wirbt nach wie vor mit der Genialität des EAV und der Weiterentwicklung des BiTurbo-V6! s.o. Ansonsten habe ich nichts in der Hand. Zig eMails mit Leasingangeboten. Nicht ein Wort zum EAV - das wurde rein mündlich besprochen. Die Werbeaussage war auch so präzise, dass da nicht lange diskutiert sein mußte.

@swisslu als ich bestellt hatte, gab es den Motor noch nicht - alles was bis dahin in der Presse zu lesen war, waren wohl vorgefertigte Audi-Texte.

Ich liebäugel gerade mit einem Hybrid, weil er die Anfahrschwäche nun wirklich in den Griff bekommen sollte. BMW und Volvo können das mit perfekter Geschmeidigkeit in den Übergängen. Wie sieht das bei Audi aus?

Ich würde es an deiner Stelle machrn. Nur so bewegt sich Audi und der Händler. Ich habe es 3 Monate lang im Guten versucht. Nach einem 7-seitigen Brief meiner Anwältin an den Händler kam drei Tage später der Anruf, dass ich das Auto zurückgeben kann. Einfacher ist es aber, wenn du dich beim selben Händler für einen anderen Audi entscheidest. Aber das ist alles andere als einfach, weil mittlerweile kein einziges Modell dem früheren Qualitätsanspruch von Audi entspricht. Der A6 4G Cometition war in meinen Augen der perfekte Audi! Der schönste Kombi ohne Mängel und einem brutalen Motor - bis das Software-Update kam...

Zitat:

@swisslu schrieb am 3. Juli 2020 um 08:47:18 Uhr:

@steel234, Zu deinen Aussagen bezüglich Launch Control, 100-200 und 1/4 hast du ja bestimmt Quellen, die du uns präsentieren kannst, stimmts? Andere Beispiele hier im Forum mit 1:1 Vergleichen 'beweisen' nämlich das Gegenteil... Aber was weiss ich, bin den TFSI bisher nur 1x probegefahren und die beiden Fahrzeuge deshalb nicht wirklich vergleichen.

Schade Biebermotor, dass du mit dem Fahrzeug nicht zufrieden bist. Da zeigt sich wohl einmal mehr, dass es sich lohnt, ein Fahrzeug vorab erst probezufahren. Hatte kürzlich als Ersatzauto einen A6 TDI als Ersatzwagen (nehme an ohne Verdichter), bei dem war die Anfahrschwäche so gross, dass ich mich doch fragen musste, wie man so was aus Premium-Hersteller mit gutem Gewissen an einen Kunden verkaufen kann. Und das sind dann schon noch mal Welten zum S4...

Klar. Guck in den S4-Thread, da sind 10hz-GPS logger Screenshots drin.

am 3. Juli 2020 um 12:40

Ich gehe völlig mit, dass S4 Benziner eine anderes Pferd als ein S4 TDI. Wenn man weiß, dass man einen TDi kauft, weiß man auch, dass ein Diesel niemals so reaktionsstark/spontan wie ein Benziner ist. Liegt schon persé am Verbrennungsprinzip und der verbauten (beim Diesel deutlich strafferen = schwereren) Komponenten. Von daher verwundert mich die "Überraschung" inkl. der Naivität in Bezug auf den Pressetext schon etwas.

Fakt ist, je größer einen Diesel, desto lahmer ist er beim Anfahren. Das war beim 2.5er V6 TDI schon so und ist 2025 beim 3 Liter V6 TDi immer noch so. BMW geht einen etwas anderen Weg (Turbogröße), deren 3L Diesel spricht schon spontaner an (aus dem Stand in "D"!!!), ist aber hinten raus deutlich zäher - da ist auch ein Audi immer schneller. Das ein 4-Zylinder TDI gegen einen V6 quasi quirliger wirkt ist prinzipbedingt logisch, dafür ist direkt nach dem Anfahren Schluss mit lustig und der V6 TDi ist weg.

Der S4 ist m.M.n. einen sportliche Reiselimo - war er schon immer so wie er ab Werk kam. Ich bin bisher auch nur den Benziner gefahren und der ist für zügiges Landstraßencruising und Autobahntiefflug gemacht. Ein 340i hingegen geht auch mal auf der Rennstrecke, ist aber deutlich lauter und unkomfortabler. Was will man nun? Darüber sollte man sich erstmal klar werden, bevor man pauschal urteilt und am "Sinn" des jeweiligen Fahrzeugs vorbei diskutiert. :) Rein Performance betrachtet (S4 TDI und 340i) wäre den 340i das Maß der Dinge - Punkt. Daimler C43 - rockt mich Null, weder im Design noch in einer besonders herausragenden Fahrbarkeit. Fährt super, ist alle sehr gut verarbeitet, aber irgendwie nicht der Hit und das auditypische "aus einem Guß"-Gefühl stellt sich dort bei mir nicht ein.

Der 45TDI hat im Prinzip auch eine Anfahrschwäche wenn man es mit einem beliebigen Benziner vergleicht, die kann man aber bewusst einsetzen oder extrem zurückschrauben, in dem man in "S" fährt. Da spricht er spontaner und deutlich kräftiger an als die Massenware 2.0 190PS 4-Zylinder. Von daher hat quasi wieder mal der Schuld, der hinter dem ... sitzt, denn fährt in "E" geht mal überhaupt nix. Da muss der "Bediener" vorher entsprechend reagieren... ;)

am 3. Juli 2020 um 13:40

...just my 2 Cents...

Ich habe den S4 seit gestern - mein Fazit: geile Karre :-)

Fahre seit ca. 12 Jahre Audi TDI's - hatte den 2.0 TDI 2009 / den TDI 3.0 2015er.

Der 3.0 TDI muckste nach dem Schummel-SW-Update-d.h. leichte Anfahrschwäche & mehr Verbrauch.

Hatte den S4 TFSI gefahren - Benziner halt. Anschliessend den neuen A6 3.0 TDI - geht gar nicht.

Der S4 TFSI ist "spritziger" als der TDI - das auf jeden Fall. Dies wusste ich auch, als ich den Vertrag unterschrieben hatte.

Das Audi Leistungsdaten verändert - davon gehe ich nicht aus. Rechtsfälle/Urteile gegen Audi wäre die Folge. Diese Kosten spart sich Audi. Alle diese "Schwächen" sind ME oft subjektiv und muss von jedem selber getestet und beurteilt werden. Kauf - oder dann halt nicht kauf. Ich behalte ihn :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen