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Rückgabe junger Stern -
Hallo zusammen,
hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Rückgabe eines jungen Sterns aufgrund ständiger Aussetzer und nicht funktionsfähigen Ausstattungen des Fahrzeuges gemacht oder kann mir trotzdem in der Thematik weiterhelfen?
Meine C-Klasse Erstzulassung 07/2022 habe ich in 01/2024 abgeholt.
Sie zeigt ständig den Ausfall von Park Tronic und den ganzen Bums an und schafft es einfach nicht, an der Straßenseite in Parklücken zu parken (Bürgersteig).
Neulich konnte ich das Fahrzeug nicht mal starten, da alle Assistenzsystem ausgefallen waren und ich nicht losfahren konnte. Musste dann einem vom ADAC bzw. Mercedes Benz kommen lassen, welcher dann irgendwas zurückgesetzt hatte...
Da ich aber die ganze Sonderausstattung im Fahrzeug habe und das alles nicht funktioniert war mein Gebrauchtwagen kürzlich schon einmal in der Werkstatt, allerdings ohne Erfolg.
Nun ist es ja so, dass in Deutschland die Beweislastpflicht 1 Jahr beim Händler liegt und der Händler zwei mal die Chance bekommen muss, nachzubessern.
Da ich das Auto finanziert habe, steht natürlich sehr viel Geld im Raum.
Inwiefern ist es denn in solchen Fällen möglich, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete? Zwei Raten habe ich bisher schon bezahlt und das Fahrzeug seit Abholung c.a 1.500 KM bewegt.
Ich habe mir das bei Mercedes ehrlich gesagt etwas anders vorgestellt, wenn auch natürlich mein Fahrzeug nicht als Maßstab für die ganzen anderen Fahrzeuge gelten soll.....bin einfach nur enttäuscht.
Freue mich über eure Nachrichten.
Vielen Dank.
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14 Antworten
Soweit ich weiß hat die werkstatt dreimal zeit zum nachbessern und wenn das auto erst einmal da war dann reicht das ja so oder so nicht und wenn du 2 raten bezahlt hast dann geht es nicht um viel geld
Zitat:
@SuccessfulX schrieb am 8. April 2024 um 10:52:43 Uhr:
Hallo zusammen,
hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Rückgabe eines jungen Sterns aufgrund ständiger Aussetzer und nicht funktionsfähigen Ausstattungen des Fahrzeuges gemacht oder kann mir trotzdem in der Thematik weiterhelfen?
Meine C-Klasse Erstzulassung 07/2022 habe ich in 01/2024 abgeholt.
Sie zeigt ständig den Ausfall von Park Tronic und den ganzen Bums an und schafft es einfach nicht, an der Straßenseite in Parklücken zu parken (Bürgersteig).
Neulich konnte ich das Fahrzeug nicht mal starten, da alle Assistenzsystem ausgefallen waren und ich nicht losfahren konnte. Musste dann einem vom ADAC bzw. Mercedes Benz kommen lassen, welcher dann irgendwas zurückgesetzt hatte...
Da ich aber die ganze Sonderausstattung im Fahrzeug habe und das alles nicht funktioniert war mein Gebrauchtwagen kürzlich schon einmal in der Werkstatt, allerdings ohne Erfolg.
Nun ist es ja so, dass in Deutschland die Beweislastpflicht 1 Jahr beim Händler liegt und der Händler zwei mal die Chance bekommen muss, nachzubessern.
Da ich das Auto finanziert habe, steht natürlich sehr viel Geld im Raum.
Inwiefern ist es denn in solchen Fällen möglich, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete? Zwei Raten habe ich bisher schon bezahlt und das Fahrzeug seit Abholung c.a 1.500 KM bewegt.
Ich habe mir das bei Mercedes ehrlich gesagt etwas anders vorgestellt, wenn auch natürlich mein Fahrzeug nicht als Maßstab für die ganzen anderen Fahrzeuge gelten soll.....bin einfach nur enttäuscht.
Freue mich über eure Nachrichten.
Vielen Dank.
Aus eigener Erfahrung: Ab zum Anwalt. MB ist knallhart und nutzt alle Möglichkeiten um dich zu verarschen.
Zitat:
@Tremas schrieb am 8. April 2024 um 11:33:27 Uhr:
Soweit ich weiß hat die werkstatt dreimal zeit zum nachbessern und wenn das auto erst einmal da war dann reicht das ja so oder so nicht und wenn du 2 raten bezahlt hast dann geht es nicht um viel geld
Es geht um viel Geld, wenn man die Finanzierung auf die Laufzeit rechnet + die dazugehörigen Zinsen. Die zwei Raten waren nicht auf das "viele Geld" bezogen.
Gruß
Zitat:
@8ZeaiNY5r755ya4Q0p3H schrieb am 8. April 2024 um 11:51:09 Uhr:
Zitat:
@SuccessfulX schrieb am 8. April 2024 um 10:52:43 Uhr:
Hallo zusammen,
hat jemand schon mal Erfahrungen mit der Rückgabe eines jungen Sterns aufgrund ständiger Aussetzer und nicht funktionsfähigen Ausstattungen des Fahrzeuges gemacht oder kann mir trotzdem in der Thematik weiterhelfen?
Meine C-Klasse Erstzulassung 07/2022 habe ich in 01/2024 abgeholt.
Sie zeigt ständig den Ausfall von Park Tronic und den ganzen Bums an und schafft es einfach nicht, an der Straßenseite in Parklücken zu parken (Bürgersteig).
Neulich konnte ich das Fahrzeug nicht mal starten, da alle Assistenzsystem ausgefallen waren und ich nicht losfahren konnte. Musste dann einem vom ADAC bzw. Mercedes Benz kommen lassen, welcher dann irgendwas zurückgesetzt hatte...
Da ich aber die ganze Sonderausstattung im Fahrzeug habe und das alles nicht funktioniert war mein Gebrauchtwagen kürzlich schon einmal in der Werkstatt, allerdings ohne Erfolg.
Nun ist es ja so, dass in Deutschland die Beweislastpflicht 1 Jahr beim Händler liegt und der Händler zwei mal die Chance bekommen muss, nachzubessern.
Da ich das Auto finanziert habe, steht natürlich sehr viel Geld im Raum.
Inwiefern ist es denn in solchen Fällen möglich, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete? Zwei Raten habe ich bisher schon bezahlt und das Fahrzeug seit Abholung c.a 1.500 KM bewegt.
Ich habe mir das bei Mercedes ehrlich gesagt etwas anders vorgestellt, wenn auch natürlich mein Fahrzeug nicht als Maßstab für die ganzen anderen Fahrzeuge gelten soll.....bin einfach nur enttäuscht.
Freue mich über eure Nachrichten.
Vielen Dank.
Aus eigener Erfahrung: Ab zum Anwalt. MB ist knallhart und nutzt alle Möglichkeiten um dich zu verarschen.
Ach du Schande....kannst du da etwas ausführlicher werden?
Zitat:
@SuccessfulX schrieb am 8. April 2024 um 12:16:17 Uhr:
Zitat:
@8ZeaiNY5r755ya4Q0p3H schrieb am 8. April 2024 um 11:51:09 Uhr:
Aus eigener Erfahrung: Ab zum Anwalt. MB ist knallhart und nutzt alle Möglichkeiten um dich zu verarschen.
Ach du Schande....kannst du da etwas ausführlicher werden?
Verzögerungen, Zürückhalten von Reparaturberichten, Vorwurf dass Fristen nicht eingehalten werden, Mängel nicht rechtzeitig gemeldet wurden usw usw.
Die zaubern einfach alles aus dem Hut um einen maximal zu verunsichern oder einzuschüchtern. Die wollen einfach dass man auf seine Rechte verzichtet.
Darum würde ich auch jedem Raten alles schriftlich zu kommunizieren, alles zu dokumentieren und auch immer Fristen zu setzen.
Kundenorientierung gibt es einfach nicht (jedenfalls habe ich das nicht erleben dürfen).
Aktuell ist mein Anwalt dran und das Gerichtsverfahren wird vorbereitet, weil MB sich weigert (bzw es nicht hinbekommt) die Mängel zu reparieren.
Schriftlich kann nicht schaden.
Aber ich glaube dass viel am jeweiligen Händler liegt und wie man mit dem kommuniziert.
@8ZeaiNY5r755ya4Q0p3H hat da wohl einfach Pech.
Meine Hoffnung ist, dass der hohe Ruhestrom noch reduziert werden kann.
Anderfalls würde ich darüber nachdenken, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag ggf. die beste Option wäre.
Übrigens, lt. einem ADAC-Test von 2022 sollten Standzeiten von etwa zwei bis zwölf Monaten kein Problem sein.
Du wirst nicht alleine weiterkommen. Nimm dir einen Anwalt. Zumdest solltest du dir eine Beratung dort gönnen. Diese Investition lohnt sich. Sofern du die Rückabwicklung durchbekommst, zahlst du natürlich für die Nutzung. Der Wagen ist ja um 1.500km „gealtert“ und daher bekommst du nie den vollen Kaufpreis zurück.
Wenn du als Privatperson (!) einen „Gebrauchten“ beim Händler gekauft hast: Als Käufer hast du mindestens ein Jahr Gewährleistung. Im ersten Jahr, bei Kauf ab 2022, musst du nicht beweisen, das der Mangel neu eingetreten ist. Man geht also davon aus, dass der Mangel bei Kauf schon vorhanden war. Der Händler muss dir ggf. beweisen, dass es deine Schuld ist. Üblicher Verschleiß ist kein Mangel.
Als Käufer bist du Gewerbetreibender oder Firma? Da sieht es ungünstiger aus.
Die Gewährleistung nicht mit Garantie verwechseln, diese ist eine freiwillige Leistung des Händlers und an die von ihm benannten Bedingungen und Ausschlüsse der Garantie gebunden. Z.B. die Sternegarantie, oder wie diese heisst.
Ich kann dir nur dringend empfehlen: Anwalt nehmen. Und wie oben benannt, jegliche Kommunikation schriftlich, ggf. per Mail mit Sendenachweis - das kann man steuern und in guten Mailprogrammen einstellen (Outlook). Besser wäre noch Lesebestätigung - die du aber oft nicht erhalten wirst.
Für mich klingt das eher so, ich hab jetzt ein anderes auto gesehen das ich viel lieber haben möchte und wie werde ich jetzt den mercedes schnell und am besten ohne geldverlust wieder los.
Klar ist das ärgerlich wenn etwas nicht funktioniert aber nur weil er nicht seitlich einparkt ist das doch kein problem und einmal werkstatt und schon über rückabwicklung sprechen dann steckt da doch mehr dahinter, vielleicht gemerkt das das auto plötzlich doch zu teuer ist.
Man Tremas, was du immer so raus haust.
Ich hatte auch so Probleme mit meiner alten C Klasse….
Werkstatt war Unfähig.
Habe einen Brief an den Vorstand geschrieben und dann wurde mir geholfen.
Rückgabe war nicht möglich laut aussagen nur ein „Rückkauf“ der hätte mir ca 7.000€ minus gebracht.
Zum Glück ist mir dann jemand ins Auto gefahren und ich konnte mir von dem Geld den w206 holen.
Jetzt habe ich Ruhe.
Dreimal ausbessern sagt man so. Aber da werden sie sich nicht drauf einlassen.
Mein Fahrzeug war wegen einem klappern ca 10 mal in der Werkstatt.
Gewechselt wurden laut aussagen :
Mehrere Steuergeräte
Mantelrohrmodul
Das Geräusch war nur anders aber nie ganz weg.
Bei EZ 07/2022 steht dir bis 06/2024 die rechtlich umfangreichste Werksgarantie zu, sodass die gesetzliche Gewährleistung und die JS-Garantieversicherung vorerst nachrangig sind bzw. zurücktreten. Apropos, die Beweislast innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung dafür, dass das Fahrzeug mangelfrei war, geht bereits nach 6 Monaten nach der Übergabe auf dich als Verbraucher über.
Mein Fahrzeug, EZ 05/2022 war März 2024 wegen einer AdBlue-Fehlfunktion in der Werkstatt und die Angelegenheit wurde direkt über die Werksgarantie mit MB abgerechnet.
Schließe mich den Vorrednern an: Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. Kaufpreisfinanzierung ausschließlich mit Hilfe eines Anwalts.
Zitat:
@rainmaker2007 schrieb am 21. April 2024 um 14:22:17 Uhr:
Apropos, die Beweislast innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung dafür, dass das Fahrzeug mangelfrei war, geht bereits nach 6 Monaten nach der Übergabe auf dich als Verbraucher über.
Das wurde bereits vor über zwei Jahren geändert. Gemäß § 477 BGB beträgt diese Frist 1 Jahr.
Außerdem gehe ich davon aus, dass du meintest, dass das Fahrzeug nicht mängelfrei war. Denn das möchte ein Käufer ja regelmäßig festgestellt wissen.
Danke für die Korrektur.