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Rückgabe Leasingfahrzeug

Themenstarteram 29. Mai 2006 um 18:54

Tach Leute!

Wie ist das eigentlich mit den Leasingfahrzeugen, gibt man die beim Händler zurück, wo man die bekommen hat oder kann man da auch zum anderen Händler gehen, wenn man da eh seinen neuen holt?

Gruß, René

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13 Antworten
Themenstarteram 30. Mai 2006 um 11:21

Hallo wo sind denn hier die ganzen Leasingspezialisten? :-)

am 30. Mai 2006 um 12:03

hatte noch nie den fall, daß die rückgabe an einem anderen

ort stattfand, als die übergabe. das musst du mit dem leasinggeber

klären. tendenziell sollte die NL aber egal sein, denn das auto gehört

ja nicht der NL, sondern dem leasinggeber. nach meinem empfinden

spricht aber demnach auch nichts gegen dein vorhaben, es sei denn,

es ist im vertrag fixiert, daß das fahrzeug am tag X auch tatsächlich

genau beim ausliefernden händler auf dem hof zu stehen hat.

je länger ich nachdenke, desto eher glaube ich mich sogar

an eine solche formulierung in vergangenen tagen

erinnern zu können...

hin wie her: klär es direkt mit dem leasinggeber.

 

mfg

Das Fahrzeug muß an den Händler/NL zurückgegeben werden. Der Händler/NL ist schließlich danach auch für den Wiederverkauf verantwortlich und hat dir die Konditionen beim Verkauf gegeben.

Gruss

Guido

und was ist, wenn der händler in der zwischenzeit pleite gegangen ist? dann is egal!?

Ich denke, dass ist kein Problem, das geleaste Fahrzeug bei einem anderen deutschen Händler/NL zurückzugeben und dort wieder einen neuen zu leasen oder kaufen.

Denn das ist ja u.U. gar nicht möglich, denn angenommen ich habe in München geleast und ziehe nächstes Jahr nach Hamburg, dann kann man nicht von mir erwarten, dass ich nach München fahre um mein Wagen zurückzugeben.

Oder ich bin mit meiner NL nicht zufrieden, kann auch keiner von mir erwarten dort erneut ein Geschäft zu tätigen.

Am besten rufst du mal bei der BMW Servicehotline an und fragst dort nach, die wissen das bestimmt.

Natürlich kann man von dir erwarten, dass du den Wagen nach München zurückbringst!

Nochmal.

Der Wagen wird dem Händler/NL belastet und er ist auch für den Weiterverkauf verantwortlich.

Das ist häufig das Problem von Händlern, die viele Leasingverträge "verkaufen".

Nach 2 o. 3 Jahren kommen die Karren zurück auf den Hof und er muß sehen das die wieder vom Hof kommen ohne das er Geld verliert.

Ich weiß von einem BMW-Hädl. im Großraum Franken, der in den kommenden Monaten über 200 7er zurückbekommt.

Das treibt den Hdl. wahrscheinlich in den Ruin.

Pleite ist ein Sonderfall - gehört aber wahrscheinlich dann zur Konkursmasse. Da kenne ich mich aber nicht wirklich aus.

am 30. Mai 2006 um 14:15

Äh, Abgabe und neuer VErtrag sind zwei unabhänige Verträge.

Wenn im ersten Vertrag (Leasing) drin steht, dass du das Fahrzeug dort abzugeben hast, wo du es auch in Empfang genommen hast, mußt du diese auch tun. Es sei denn, der Leasinggeber verzichtet auf sein Recht, daas dann aber schriftlich geben lassen.

Schau einfach nach, was in deinem Vertrag steht.

Den neuen Vertrag kannst du abschließen, wo du willst.

Gruß

am 30. Mai 2006 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von gstein2002

Nach 2 o. 3 Jahren kommen die Karren zurück auf den Hof und er muß sehen das die wieder vom Hof kommen ohne das er Geld verliert.

Ich weiß von einem BMW-Hädl. im Großraum Franken, der in den kommenden Monaten über 200 7er zurückbekommt.

Das treibt den Hdl. wahrscheinlich in den Ruin.

Hallo,

welcher Händler ist denn das in Franken? Mir haben schon mehrere Händler/NL erzählt, dass sie bei einem Leasinggeschäft selbst Rücklagen bilden um dann keine wirtschaftlichen Probleme zu bekommen.

Daher denke ich nicht, dass der Händler pleite geht.....

Grüße, MSSchaefer

am 30. Mai 2006 um 15:18

zudem werden die leasing-sonderkonditionen von BMW-

münchen bzw BMW FS abgesegnet und "gesponsort", da kann

der händler/NL nicht einfach machen, wozu er lust hat...

es sei denn, es handelt sich um einen freien.

 

mfg

Ja wenn die Händler die Möglichkeit haben Rücklagen aufzubauen - gut so.

Viele Leben aber inzwischen von der Hand in den Mund - z.B. von der Vorsteuer um liquide zu bleiben. Irgendwann platzt die Bombe aber.

Viele Autohäuser haben in den heutigen Zeiten Ihr Geschäft nicht mehr Griff. Es ist teilweise haarsträubend welche betriebswirtschaftlichen Fehler gemacht werden.

Viele Autohäuser drehen Millionenumsätzen und operieren aber wie ein Ein-Mann-Kleinstunternehmen.

Der Händler in Farnken war und ist nicht der Einzige, dem Leasingrückläufer endgültig das Genick brechen.

Sponsoring

Natürlich werden best. Modelle von BMWFS gesponsert. Aber nur wenn von Seiten BMW gewünscht (Absatzförderung best. Modelle - z.B. 1er aktuell).

Und glaub mir die in München -egal ob BMW o. BMWFS-machen keine echten Geschenke. Der Händler sitzt immer mit im Boot und trägt das volle Risiko.

Konditionen

Natürlich kann er nicht machen was er will aber er hat einen Spielraum (seine Marge). Darum gibt es doch unterschiedliche Leasingangebote. Oder denkst du alle arbeiten mit dem BMW Online-Leasingrechner?

Meine aktuellen Leasingkonditionen kamen dabei nicht heraus... ;)

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von gstein2002

Sponsoring

Natürlich werden best. Modelle von BMWFS gesponsert. Aber nur wenn von Seiten BMW gewünscht (Absatzförderung best. Modelle - z.B. 1er aktuell).

Ich habe mir letzte Woche von 2 Händlern Leasing-Angebote für den 1er ausrechnen lassen.

Beide waren fast gleich, aber wesentlich günstiger als der Online-Rechner auf bmw.de.

(Leider hat ein Händler ein 140,- EUR Extra zu viel drin gehabt, deshalb IMHO der Unterschied.)

Heisst das dann, das sind besondere Angebote, die nur befristet gelten?

Kannst Du sagen, wie lange das Angebot noch läuft?

Ich will nämlich erst in einigen Wochen bestellen.

Aber nicht, dass das Angebot dann vorbei ist.

Bitte um Antwort.

Danke.

 

Gruß aus Franken

meute

Zitat:

Original geschrieben von meute

Hallo,Ich habe mir letzte Woche von 2 Händlern Leasing-Angebote für den 1er ausrechnen lassen.

Beide waren fast gleich, aber wesentlich günstiger als der Online-Rechner auf bmw.de.

(Leider hat ein Händler ein 140,- EUR Extra zu viel drin gehabt, deshalb IMHO der Unterschied.)

Heisst das dann, das sind besondere Angebote, die nur befristet gelten?

Kannst Du sagen, wie lange das Angebot noch läuft?

Ich will nämlich erst in einigen Wochen bestellen.

Aber nicht, dass das Angebot dann vorbei ist.

Bitte um Antwort.

Danke. Gruß aus Frankenmeute

Natürlich kann es sein, dass das Angebot dann vorbei ist. Das liegt in der Natur der Sache. In den Angeboten steht das o. besser sollte die Laufzeit für das Angebot ja auch drin stehen. Das macht jeder kluge Kaufmann.

Aber wie gesagt - davon gibt es in den Autohäusern nicht so viele :D

Fairerweise muß man dazu sagen, dass BMW da schon recht vorbildlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von gstein2002

Das Fahrzeug muß an den Händler/NL zurückgegeben werden. Der Händler/NL ist schließlich danach auch für den Wiederverkauf verantwortlich und hat dir die Konditionen beim Verkauf gegeben.

Das ist so nur bedingt richtig...

Normalerweise musst du das Auto bei dem Händler abgeben, von dem du es abgenommen hast.

Dieser kann aber auch eine Freigabebestätigung für einen anderen Händler ausstellen (muss es aber nicht). In der Regel sollte dies aber kein Problem sein, denn eigentlich ist der Händler gar nicht unbedingt daran interessiert, einen Gebrauchten mehr auf den Hof zu stellen.

Die Freigabebestätigung wird dann vom "neuen" Händler beim bisherigen beantragt. Ist ein für gewöhnlich ein formloses Schreiben, welches per Fax binnen weniger Minuten da sein kann.

Gruß

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