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Rückgabe - Schäden über die Versicherung abrechnen

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 6:15

Hallo Forengemeinde, hat jemand Erfahrung mit folgendem Thema:

Rückgabe Fahrzeug (Mini)

Der Gutachter hat u.a. einen Glasschaden festgestellt und auch einen Lackschaden an der Tür.

Es wurde beides der Versicherung gemeldet.

Sprich Teilkasko Frontscheibe und Lackschaden Vollkasko

Bei der Frontscheibe wurde kein Minderwert berechnet, sprich volle Kostenübernahme durch mich, bei dem Lackschaden kam es zu einem Minderwert

Mit der Versicherung wurde abgeklärt, dass der Schaden durch die Werkstatt abgerechnet wird.

Das Autohaus meinte jetzt aber, dass es für die Werkstatt einfacher wäre, wenn ich laut Gutachten (Leasing Rückgabe) mit der Versicherung abrechne.

Soweit ich weiß, bekomme ich doch keine MwSt von der Versicherung, wenn nach Gutachten abgerechnet wird.

Zum anderen wäre meine Frage noch, bekomme ich von der Versicherung der normalen Reparaturschaden (Lackschaden) oder nur den Minderwert?

 

Um kurze Einschätzung wäre ich dankbar.

Zudem wurde eine Felge mit 700 Euro bewertet, Minderwert 500 Euro

Grüße

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3 Antworten

Minderwerte werden netto berechnet, also ebenfalls ohne MwSt

Themenstarteram 11. Juli 2024 um 14:45

Was heißt das genau.

Beispiel:

Lackschaden:

Reparaturkosten 1000 Euro incl. MwSt

Minderwert 700 Euro incl. MwSt

Was muss ich dann zahlen:

700 Euro ohne MwSt?

Zahlt die Versicherung die Reparaturkosten dann gem. Reparaturkosten oder nur den Minderwert

Der Schaden für die Leasinggesellschaft ist der Minderwert ohne MwSt. Da eine Versicherung nur den eigentlichen finanziellen Schaden bezahlt, wird nur der Minderwert ohne MwSt beglichen.

Es kann sein, dass die Versicherung den Schaden minus Selbstbeteiligung überweist. In Deinem Fall gehe ich mal von einem „Rabattretter“ aus.

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