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Rückgabe / Umtausch eines Autos?

Themenstarteram 12. Oktober 2019 um 11:25

Hallo,

kann man unter gewissen Voraussetzungen ein neu gekauftes Fahrzeug wieder zurück geben oder ähnliches ?

mein Bruder fährt einen Ford Kuga , wo bei diesem die Garantie im November abläuft !

Anfang dieser Woche reagierte die Bremsanlage auf einmal nicht mehr richtig , der Wagen bremste fast gar nicht mehr ..... }} Werkstatt ( irgendwas mit einer Unterdruckdose ) , wurde repariert ! Fährt fast 250 km , dann auf einmal das gleiche Problem wieder }} Werkstatt

...nun sind wir mal gespannt ob das Problem richtig gelöst wird , falls es nochmal auftreten sollte ...was dann ?

meine es ist ja nicht so , das da ein Fensterheber nicht funktioniert , sondern das das Auto auf einen Schlag nicht mehr verkehrssicher ist und sehr schlimmer Folgen auslösen könnte .

Besteht nach einem 3. Vorfall ( dem gleichen ) ein Rückgabe,- oder Umtauschrecht ?

 

gruß

Beste Antwort im Thema

ist es denn auch ein neuwagen?

oder hat er ihn nur "neu" gekauft?

wenn die leute einfach mal ihre fragen vernünftig sgtellen würden wenn sie infos haben wollen und man ihnen nicht alles aus der nase puhlen muss

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Soweit mir bekannt, ja. Der Verkäufer darf 2 mal oder 3 mal ? nachbessern.

Wo ist das Problem? Es wird doch nachgebessert.

Bei modernen Bremsanlagen, genau genommen seit dem ABS ist es halt technisch möglich, dass auch mal eine Bremse nicht funktioniert.

In den Vor-ABS-Zeiten war es praktisch unmöglich, dass eine einmal funktionierende Bremsanlage plötzlich nicht mehr funktioniert... irgendwie hat da immer irgendwas gebremst, auch wenn unter Mißachtung sämtlicher Wartungsintervalle gefahren, gefahren und nochmal gefahren wurde.

Mit Einführung dieser elektronischen Helferlein bekamen auf einmal elektronische Steuergeräte Zugriff auf die Bremsanlage z.B. hat das ABS die Möglichkeit Ventile zu öffnen um den vom Fahrer aufgebauten Bremsdruck abzulassen - mal ganz plump ausgedrückt.

Andere Systeme haben heutzutage die Möglichkeit den Bremsdruck aufrecht zu erhalten z.B. dieser HillHolder, diese Anfahrassistenten, usw.

Wer solche elektronischen Helferlein kauft / haben will, der wird damit leben müssen, dass z.B. im ABS-Block die Ventile auch einmal offen bleiben und damit die Bremsanlage außer Gefecht gesetzt ist... kommt ja bestimmt statistisch gesehen so gut wie nie vor.

Mir fallen da etliche Threads aus einem Motorradforum ein, wo es um das Integral-ABS der 1. Generation von BMW geht... https://www.s-boxer.de/threads/11583-bremsversagen , https://www.s-boxer.de/.../7708-sicherheitsrisiko-bmw-das-integral-abs

Zitat:

@gast356 schrieb am 12. Oktober 2019 um 14:13:51 Uhr:

 

Bei modernen Bremsanlagen, genau genommen seit dem ABS ist es halt technisch möglich, dass auch mal eine Bremse nicht funktioniert.

In den Vor-ABS-Zeiten war es praktisch unmöglich, dass eine einmal funktionierende Bremsanlage plötzlich nicht mehr funktioniert... irgendwie hat da immer irgendwas gebremst, auch wenn unter Mißachtung sämtlicher Wartungsintervalle gefahren, gefahren und nochmal gefahren wurde.

Das ist aber eine etwas eingeschränkte Sicht auf die technischen Zusammenhänge.

Im hier vorliegenden Fall scheint es um den Ausfall des Bremskraftverstärkers zu gehen (sonst spielt Unterdruck eigentlich keine Rolle bei der PKW-Bremse). Das hat mit dem ABS-System nichts zu tun sondern kann auch bei allen anderen Systemen mit Unterdruck-Bremskraftverstärker (seit vielen vielen Jahren über 90% aller PKW...) passieren. Da müsste man eher den Scheibenbremsen die Schuld geben, weil die wegen der fehlenden Selbstverstärkung in vielen Fällen erst den Einsatz eines Bremskraftverstärkers notwendig machten.

Andere häufige Gründe für schlagartige Verschlechterung der Bremswirkung sind das Platzen von Bremsleitungen oder -schläuchen sowie die Dampfblasenbildung bei überalterter Bremsflüssigkeit. Auch diese Gründe sind vom ABS unabhängig.

Das reine ("klassische") ABS dagegen ist sehr sehr zuverlässig.

Zitat:

Mir fallen da etliche Threads aus einem Motorradforum ein, wo es um das Integral-ABS der 1. Generation von BMW geht...

Was aber nicht nur ABS war sondern eine Fremdkraftbremse. Die hatte (offensichtlich tatsächlich aufgrund eines Designfehlers, nicht durch plötzlichen Defekt) bisweilen keine ausreichende Energieversorgung mehr und hat deswegen keinen (ausreichenden) Bremsdruck aufgebaut. Erschöpfliche Energiespeicher sind aber grundsätzlich bei Fremdkraftbremsen nicht ganz zu vermeiden, auch die Druckluftbremse eines LKW kann man "leerbremsen", ganz ähnlich wie die BMW-Motorradbremse. Nur halt pneumatisch und nicht elektrisch.

Die SBC von Mercedes ist ja ebenfalls eine Fremdkraftbremse und hatte so ihre Probleme...

 

...du hast meine Aussage nicht verstanden, ich wollte überhaupt nicht auf irgendwelche technischen Details eingehen.

Die Grundaussage ist ganz einfach, wenn man solche technischen / elektronischen Helferlein haben will und in eine Bremsanlage implementiert, dann holt man sich damit entsprechende Fehlerquelle in das System Bremsanlage.

Bremsanlagen ohne all diesen Helferlein waren praktisch ursprünglich in den "Vor-ABS-Zeiten" so konstruiert, dass aufgrund der Einfachheit Fehler annhähernd ausgeschlossen waren.

Die ersten wirklichen Fehlerquellen brachte das ABS mit sich und jedes weitere anschließend eingeführte System hat zusätzlich die Komplexität gesteigert und brachte zusätzliche Fehlerquellen mit sich - das sind eine Fakten, wo viel Technik ist, gerade anfällige Elektronik kann auch viel schief gehen.

Hallo conny2016

Du musst dem Händler 3x die Möglichkeit geben den Fehler zu beheben, schafft er das nicht, kannst Du wandeln, allerdings wird Dir ein Nutzungsentgeld pro gefahrenen km in Rechnung gestellt. Was ich jedoch nicht weiß ob diese Möglichkeit über die gesamte Garantiezeit besteht, oder nur im ersten Halbjahr.

Gruß jaro

Das gilt nur in der Gewährleistung. Die würde aber nur greifen, wenn man nachweisen könnte, dass der Mangel beim Kauf schon bestand. Die Garantie deckt (abhängig von ihren Bedingungen) nur die Reparatur ab.

Also nur im ersten halben Jahr

wike lange fährt er denn den Kuga schon??? wenn die Garantie bald ausläuft dann wohl schon fast 1 Jahr?

Der Bremskraftverstärker ist das Problem .......................Das ABS kam erst später auf den Markt und spielt erst in Zusammenarbeit mit dem Bremskraftverstärker eine Rolle.

MfG kheinz

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:38:21 Uhr:

wike lange fährt er denn den Kuga schon??? wenn die Garantie bald ausläuft dann wohl schon fast 1 Jahr?

Ford hat 2 Jahre.

Da wird das Nutzungsentgeld schon fast den Kaufpreis haben.

ist es denn auch ein neuwagen?

oder hat er ihn nur "neu" gekauft?

wenn die leute einfach mal ihre fragen vernünftig sgtellen würden wenn sie infos haben wollen und man ihnen nicht alles aus der nase puhlen muss

Zitat:

@jaro66 schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:35:06 Uhr:

Also nur im ersten halben Jahr

Falsch

Ich habe im letzte Jahr noch ein Fahrzeug nach ca. 1,5 Jahren gewandelt. Handelte sich um einen von mir geleasten Neuwagen.

Alle geleisteten Zahlungen werden zurückgezahlt nebst einer Verzinsung von 4 Prozent. Für die Nutzung wird eine Summe berechnet, die sich aus den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Laufleistung des Fahrzeugs ergibt. Im Internet gibt es dazu einige Informationen

Falls es von Interesse ist mal ein Link:

https://www.wandlung.de/wandlung-kfz-berechnung/

Mag sein, aber dann war ja auch der Leasing-Vertrag maßgeblich und das ist etwas anderes als ein Kaufvertrag, AS60. Der Gegenstand der geschuldeten Leistung kann etwas anderes sein und deshalb können auch andere Rechte resultieren, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

Kai R. gibt m. E. die richtige Richtung der Antwort auf die gestellte Frage an.

Zitat:

@NOMON schrieb am 13. Oktober 2019 um 18:42:38 Uhr:

Mag sein, aber dann war ja auch der Leasing-Vertrag maßgeblich und das ist etwas anderes als ein Kaufvertrag, AS60. Der Gegenstand der geschuldeten Leistung kann etwas anderes sein und deshalb können auch andere Rechte resultieren, wenn etwas nicht in Ordnung ist.

Kai R. gibt m. E. die richtige Richtung der Antwort auf die gestellte Frage an.

Der Vertrag wird "rückabgewickelt". Ob Leasing oder Kauf ist egal. Hab das vor langer Zeit mit einem gekauften Pkw schon mal durchgezogen.

Edit:

Einfach mal den Link anklicken oder sich anderweitig erkundigen.

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