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Rückgabe unbenutztes Motorsteuergerät

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 18:14

Hallo,

ich habe wegen Heizungsprobleme (Ausfall Zusatzheizung für Innenraum beim TDI) mein Fahrzeug in der Werkstatt gehabt, wo man (obwohl das Auslesegerät lediglich einen "fehlenden Massekontakt" auswies) den Fehler in einem defekten Motorsteuergerät fand, welches erneuert werden müsse.

Da bei den jetzigen Temperaturen wohl niemand gern im kalten Fahrzeug sitzt, habe ich - auch wenn die Kosten nicht unerheblich sind - mich im Zuge des Gespräches mit der Werkstatt FÜR eine Reparatur entschieden.

Nachdem ich keine 15 MINUTEN! über die Sache nachgedacht und mich mit meiner besseren Hälfte beraten hatte, haben wir beschlossen, unsere ohnehin geplante Absicht eines Neukaufes zu forcieren und die Reparatur nicht mehr durchzuführen, zumal die Wintertage sich (hoffentlich) wohl eh dem Ende hin zuneigen.

Ich habe ca. 20 Minuten nach dem Gespräch mit der Werkstatt den Auftrag sodann telefonisch storniert.

Als ich das Fahrzeug später abholen wollte, wurde mir gesagt, dass das Steuergerät innerhalb dieser kurzen Zeitspanne bereits bestellt wurde, und eine Stornierung der Bestellung durch die Werkstatt nicht mehr möglich wäre.

Dies verwundert mich angesichts der genannten Zeiten doch sehr, die Werkstatt besteht jedoch auf Abnahme, da bestellte Steuergeräte angeblich nicht mehr storniert werden können, bzw. eine spätere Rücksendung nur unter erheblichen Wertabzug erfolgen könne.

Ich kann es ehrlich gesagt nicht glauben. Hat jemand diesbezüglich bereits Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema

Aus Kundensicht verstehe ich das jetzt so, daß der Händler dadurch, daß er auf der Abnahme des Steuergerätes besteht, dem Kunden signalisieren möchte, daß er an einem weiteren Bestehen der langjährigen Kundenbeziehung beim Neuwagenkauf nicht mehr interessiert ist.

Um die Angelegenheit als Kunde nicht juristisch eskalieren zu lassen, würde ich nun als Kunde das Steuergerät abnehmen und bezahlen, dafür jedoch den Händler in Zukunft beim Neuwagenkauf nicht wieder berücksichtigen und mir außerdem jede weitere Belästigung durch Werbe-Material und -Anrufe verbitten.

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Zitat:

Original geschrieben von innercircle

Ich habe ca. 20 Minuten nach dem Gespräch mit der Werkstatt den Auftrag sodann telefonisch storniert.

Als ich das Fahrzeug später abholen wollte, wurde mir gesagt, dass das Steuergerät innerhalb dieser kurzen Zeitspanne bereits bestellt wurde, und eine Stornierung der Bestellung durch die Werkstatt nicht mehr möglich wäre.

Darauf hätte man dich direkt bei deiner telefonischen Stornierung hinweisen müssen. Da dies unterblieben ist, sehe ich hier keine Abnahmeverpflichtung.

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 18:26

ja, das ist definitiv nicht erfolgt, sonst hätte ich bereits zu dem Zeitpunkt meinen Unmut geäußert.

Ist das gängige Praxis, oder liegt es an der Werkstatt (bei der ich seit fast 2-Jahrzehnten Kunde, sowohl Autokauf als auch Wartung von parallel 2 Fahrzeugen, bin)?

Ich habe einen solchen Fall noch nicht erlebt und denke auch, daß das nicht gängige Praxis ist.

Stammt die Direktive vom dortigen Chef oder weiß der noch garnicht, was seine Untergebenen so treiben?

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 18:39

doch der Werkstattchef weiss Bescheid, es sind sich alle einig: Ist das Steuergerät einmal durch die Werkstatt bestellt, gäbe es kein Zurück mehr, egal wann und in welcher Form bestellt wurde... oder wenn, dann nur unter Abzug vom Neuwert (wie hoch, stehe aber so adhoc nicht fest).

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich habe einen solchen Fall noch nicht erlebt und denke auch, daß das nicht gängige Praxis ist.

sonderaufträge bzw. speziell für den kunden angefertigte teile (was ein motorsteuergerät nunmal ist) sind i.d.r. vom rückgaberecht ausgeschlossen, bzw. fallen bei der rückgabe stornierungskosten (meist ab 15% vom warenwert aufwärts) an...

...das die werkstatt nachdem sie das teil bestellt hat, keinen bock hat sich das steuergerät bis zum sankt-nimmerleinstag ins lager zu legen, bis irgendwann vielleicht einmal (oder auch nicht) ein kunde kommt der ein solches (u.u. auch noch speziell programmiertes) steuergerät benötigt - sollte verständlich sein!

und bei den teiledealern ist es wirklich so, das nach auftragseingang das teil - wenn es vorrätig ist - keine 10minuten später schon im lieferwagen auf dem weg zur werkstatt liegen kann! bzw. die produktion gerade angelaufen ist...

 

 

insofern wird der te um einen...

Zitat:

Abzug vom Neuwert

....nicht herumkommen!

Ist es eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt? Mit angeschlossenem Autohaus wo ihr eventuell auch den Neuwagen kaufen wollt?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...sonderaufträge bzw. speziell für den kunden angefertigte teile (was ein motorsteuergerät nunmal ist)....

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, daß es sich um das Standard-Motorsteuergerät handelt, welches in jedem TDI verbaut ist; jedenfalls hat der TE nicht geschrieben, daß er eine Sonderausführung wollte.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

daß es sich um das Standard-Motorsteuergerät handelt,

ein "standart-motorsteuergerät" wird nicht jeden tag dutzendfach in einer werkstatt verbaut...

...das dieses bauteil einen defekt aufweist ist ziemlich selten...deßhalb haben die hersteller von den teilen, meist eine lieferzeit von mehreren tagen, weil die dinger auftragsbezogen produziert werden...

was erschwerend hinzukommt ist der umstand, das im motorsteuergerät meist komponenten der wegfahrsperre integriert sind, die speziell auf dieses eine fahrzeug - für welches das steuergerät bestellt wurde - programmiert werden müssen!

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 18:56

@MagirusDeutz,

immer vorausgesetzt, die Bestellung wäre zwischenzeitlich tatsächlich schon erfolgt...glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass ne knappe halbe Stunde später das Teil schon im Lieferwagen liegen wird, gerade eben unter diesem Aspekt, dass es sich (vermutlich) um ein "speziell für mein Fahrzeug programmiertes Teil" handelt.

Wenn das Teil bereits beim Händler angekommen wäre und dann tatsächlich keine Rückgabe möglich wäre, sähe es meiner Meinung nach anders aus, aber so?

 

@Drahkke,

ja, ist Markenwerkstatt mit Verkauf, die letzten 6 Fahrzeuge wurden dort gekauft und gewartet...

Zitat:

Original geschrieben von innercircle

immer vorausgesetzt, die Bestellung wäre zwischenzeitlich tatsächlich schon erfolgt...

das geht mehr oder weniger automatisch, wenn der auftrag erfasst wird und das entsprechende teil nicht im lager liegt...

...d.h. zeitgleich mit ausdrucken des reparaturauftrages bei deinem händler vor ort, läuft beim hersteller der drucker mit dem produktions- bzw. versandauftrag an...

Zitat:

aber so?

dann bleibt dir nur der gang zum anwalt...

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 19:34

ok, Euch beiden erst einmal meinen Dank, ich werde morgen berichten, wenn sich die Werkstatt wieder bei mir melden will.

Falls noch jemand hierzu Erfahrungen hat, immer her damit...

Hallo,

dann handelt es sich hierbei wohl um un VAG Autohaus?

Diese könnten ganz sicher teile wieder ins Zentrallager zurück schicken, hat bei mir bisher immer um die 10€ bekostet.

Und das Motorsteuergerät wird ganz sicher nicht extra für dich Hergestellt, das liegt schon fix und ferti im Lager.

Ich würde mich mal mit dem Chef vom Autohaus unterhalten, der möchte ja sicherlich dass Du deinen 7 Wagen auch beim ihm kaufst und nicht beim Konkurenten.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von innercircle

immer vorausgesetzt, die Bestellung wäre zwischenzeitlich tatsächlich schon erfolgt...

das geht mehr oder weniger automatisch, wenn der auftrag erfasst wird und das entsprechende teil nicht im lager liegt...

...d.h. zeitgleich mit ausdrucken des reparaturauftrages bei deinem händler vor ort, läuft beim hersteller der drucker mit dem produktions- bzw. versandauftrag an...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

aber so?

dann bleibt dir nur der gang zum anwalt...

1.) Zunächst ist davon auszugehen, dass es ein Allround-Steuergerät und kein kundenspezifisch programmiertes Steuergerät war. Selbst wenn es kundenspezifisch programmiert werden müsste, wurde mit der Programmierung nach einer halben Stunde sicher noch nicht einmal begonnen.

2.) Wenn man den Auftrag angeblich so schnell erfasst, dass muss man ihn auch genauso schnell wieder stornieren können.

3.) Nur weil der Drucker mit dem Produktionsauftrag anläuft, wurde noch lange nicht mit der Programmierung begonnen.

4. ) Ich denke, es fehlt am guten Willen der Werkstatt. Ich würde das von denen mal seht ausführlich begründen lassen. Wenn sie uneinsichtig bleiben würde ich die Kfz-Innung kontaktieren. Anwalt dürfte sich kaum lohnen, weil der teurer sein dürfte als die zu bezahlenden Wiedereinlagerungskosten, die nicht mehr als circa 20 % des Wertes ausmachen dürften.

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 19:49

unclesam,

werde ich machen.

Unabhängig möchte ich noch wissen, wenn das Motorsteuergerät (heisst das so?) defekt ist, wird dann der Fehler nicht beim Auslesen festgestellt, also sinngemäß: Steuergerät defekt?

Ich frage deshalb, weil bei mir lediglich die sinngemäße Info "Defekt am Massekabel" erschien und mir dann erklärt wurde: Das Steuergerät für die Zusatzheizung ist defekt... Gibt es da möglicherweise neben dem eigentlichen Motorsteuergerät noch ein zusätzlich Steuergerät nur für die Zusatzheizung? Oder habe ich den Monteur da einfach nicht richtig verstanden...

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