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Rückgabe von Gebrauchtwagen beim Händler.

BMW 5er F11
Themenstarteram 23. Mai 2016 um 14:56

Guten Tag zusammen,

ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin aber gerade bin ich ein bisschen Ratlos.

ich habe im Juli letzten Jahre meinen 520d Touring gebraucht bei einem BMW Autohaus gekauft. Mit 118000 km Laufleistung und BJ 2011. Jetzt komme ich zur reperaturhistorie.

ca. 1ne Woche nach kauf stellte ich fest, das sich die Fahrertür schlechter als andere schließen lässt, diesbezüglich suchte ich den Händler auf und das Problem wurde behoben.

nach der ersten Autowäsche hat sich Wasser im Kofferraum breit gemacht, also Händler wieder aufgesucht und die Arbeiten wurden erledigt. Bekam dann während sich der Wagen noch in der Werkstatt befand einen Anruf das für den Wagen ein neuer Termin gemacht werden müsse wegen eines Fehlers beim Einbau der Heckklappe. Kratzer auf dem Dach. Habe das Auto dann zwei Wochen später wieder dort abgeliefert das Dach wurde komplett neu Lackiert. Das Auto war danach voll mit Zigarettenasche was ich meinem Serviceberater auch mitteilte er kümmere sich drum kam als Antwort.

Kurze Zeit später ist mir eine Matte stelle in der nähe des kurvenlichts an der Frontschürze aufgefallen, wieder beim Händler angerufen einen Termin mit dem Serviceleiter gemacht, die stelle wurde Poliert und alles war wieder gut, da ich den Serviceleiter dann einmal an der Hand hatte schilderte ich dann noch einmal den Vorfall mit der Asche weil es störte mich schon, das der Wagen sauberer abgegeben wurde als ich ihn wieder bekam. Als Antwort kam nur ja was wollen sie jetzt ich kann Ihnen einen Liter Öl geben. Kann natürlich sein das ich mit meinen 23 Jahren nicht sehr ernst genommen wurde eigentlich hätte mir auch eine Entschuldigung mit dem Versprechen, das es nicht wieder vorkommt gereicht. Dennoch nahm ich den Liter Öl dankend an.

Irgendwann zum Ende des Jahres ist mir dann aufgefallen, das der Wagen unglaublich laut wurde ähnlich der Lautstärke eines defekten Auspuffs. Mal wieder die Werkstatt aufgesucht die aussage dieses mal man könne es nicht hören aber die Steuerkette sei hörbar das könne man aber auf Gewährleisung über BMW in München abwickeln. Bei der Parkplatzsuche stellte der Werkstattleiter fest, das meine Kupplung rupft und man könne dies in einem Zuge mit der Steuerkette beheben, ich müsste nur die Materialkosten tragen.

Seitdem die Steuerkette und die Kupplung erneuert wurden, tritt ein merkwürdiges Geräusch im Bereich von 1,5 -2000 Umdrehungen auf. Na klar so ne Kupplung muss man einfahren, ich dachte das legt sich wieder und hab es erst mal auf sich belassen da mein Vertrauen in diese Werkstatt eh angekratzt ist.

Heute hat dann der Hammer wieder zugeschlagen. Da ich mein Auto heute waschen wollte habe ich die hintere Beifahrertür geöffnet da kam mir erst einmal ein Wasserfall entgegen der sich zwischen Tür und dieser Zier/schutzleiste gesammelt hat. Dann in der Waschstraße angekommen habe ich die Fußmatten rausgeholt und siehe da eine nasse Überraschung hinten rechts der komplette Teppich und Fußmatte nass.

Soweit so gut habe dann wieder beim Händler angerufen und meine Probleme Geschildert. Bin dann anschließend noch zum Reifenhändler, weil sich die Gewichte gelöst haben. Wollte dieses Problem nicht lange mit mir rumschleppen. Der Reifenhändler sagte mir dann, ich hätte vorne ein Sägezahnprofil und das würde vom Fahrwerk kommen, außerdem fahren meine Reifen hinten nach innen ab. Die Reifen vorne sind beim Kauf durch Verhandlung neu drauf gekommen. Seine aussage ja du brauchst 4 neue Reifen.

Und jetzt zu meinem Anliegen, danke an die die es bis hierher geschafft haben.

Meint ihr es gibt ne Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen so langsam Reißt mir der Geduldsfaden mit diesem Montagsauto.

MFG

und schon mal vielen Dank im Voraus.

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18 Antworten

Wenn der Händler das nicht will und alles repariert wirds schwierig. Die Fehler sind immer verschieden. Selbst wenn er das Auto zurück nimmt, kriegst du nicht das komplette Geld wieder. Das Problem mit der hinteren Tür ist aber leicht zu beheben, mit dem Fahrwerk eigentlich auch.

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 15:10

Zitat:

@Stahlfix schrieb am 23. Mai 2016 um 17:06:19 Uhr:

Wenn der Händler das nicht will und alles repariert wirds schwierig. Die Fehler sind immer verschieden. Selbs, wenn der zurück nimmt, kriegst du nicht das komplette Geld wieder.

Liegt es denn in der Pflicht des Händlers die Kosten für die Reperatur zu tragen?

Klar! Nur weisst du wie das ist. Eigentlich zählen nur die ersten 6 Monate nach dem Kauf.Danach wirds schwieriger.

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 15:15

Zitat:

@Stahlfix schrieb am 23. Mai 2016 um 17:11:20 Uhr:

Klar! Nur weisst du wie das ist. Eigentlich zählen nur die ersten 6 Monate nach dem Kauf.Danach wirds schwieriger.

Das bedeutet für mich ich überprüfe auch noch meine Winterreifen und lasse mir diese im Falle von übermäßigem Verschleiß /Sägezahn auch noch ersetzen?

Es sind ja Mängel die ich nicht verschuldet habe hatte weder einen Unfall noch irgendetwas anderes an dem Wagen machen lassen.

Reifen zählt zum Verschleiß, da gibt es keine "Garantie", es sei denn bei Fertigungsfehlern. Das bei einem gebrauchten Fahrzeug die Reifen nicht mehr neu sind, sollte klar sein. Der Händler darf dir nur keine beschädigten oder komplett abgefahrenen Reifen (<1,6 mm Profil) verkaufen mit dem Auto.

Zurückgeben kannst du vergessen, viel zu aufwendig und zu teuer!

Reifen: Such dir eine Werkstatt die eine gute Wuchtmaschine (Hunter) da hat und lass die Räder wuchten und lass dort auch gleich die Spur einstellen.

Türen: am besten dauerhaft im unteren Drittel die Schallisolierung verkleben. Hält besser als diese Butylschnur.

Und mit dem Gerräusch der Kupplung mach mal ein Video oder frag dich in verschiedenen Werkstätten schlau. Lass dich aber nicht verrückt machen :)

eine ganz gute Übersicht

 

https://www.adac.de/.../...ADAC-Liste-Minderung-Rücktritt-2_200259.pdf

 

ansonsten denke ich schon, dass auch eine schiere Anzahl der Mängel ein Grund zur Wandlung sein könnte.

 

dazu müsste man den Rechtsberater befragen

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 15:43

Zitat:

@5teph schrieb am 23. Mai 2016 um 17:31:23 Uhr:

Reifen zählt zum Verschleiß, da gibt es keine "Garantie", es sei denn bei Fertigungsfehlern. Das bei einem gebrauchten Fahrzeug die Reifen nicht mehr neu sind, sollte klar sein. Der Händler darf dir nur keine beschädigten oder komplett abgefahrenen Reifen (<1,6 mm Profil) verkaufen mit dem Auto.

das ist klar das die Reifen als Verschleißteil gelten nur bedingt durch eine falsch eingestellte Spur ist es ja nicht richtig.

Die werden dir unterstellen das du irgendwo gegen gefahren bist, da hast du echt schlechte Karten. Probieren kannst du es ja.

Aber wie gesagt, besser du nimmst diese "Kleinigkeiten" selbst in die Hand.

Das Gerräusch der Kupplung/Getriebe würde ich vielleicht noch schriftlich einreichen. Vielleicht übernimmt BMW da was auf Kulanz.

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 15:50

Zitat:

@schlonzy schrieb am 23. Mai 2016 um 17:48:45 Uhr:

Die werden dir unterstellen das du irgendwo gegen gefahren bist, da hast du echt schlechte Karten. Probieren kannst du es ja.

Aber wie gesagt, besser du nimmst diese "Kleinigkeiten" selbst in die Hand.

Das Gerräusch der Kupplung/Getriebe würde ich vielleicht noch schriftlich einreichen. Vielleicht übernimmt BMW da was auf Kulanz.

Ist halt total ärgerlich man kauft ein Fahrzeug bei nem relativ großen Händler für mehr Geld als beim privaten Kauf und man hat trotzdem ärger. Eventuell übernimmt ja die euro+ irgendetwas.

Selbst bei einem Neuwagen gibt es in Sachen Fahrwerkseinstellung eine Grenze (glaub 4.000 km). Das ist dann, so hart es auch klingt, "dein Problem" wegen dem Verschleiß durch die fehlerhafte Einstellung. Der Händler wird sich da rausreden, das Recht ist auch auf seiner Seite. Aber das Problem lässt sich ja im Normalfall relativ einfach beheben.

Zitat:

@tjiro schrieb am 23. Mai 2016 um 17:50:20 Uhr:

Zitat:

@schlonzy schrieb am 23. Mai 2016 um 17:48:45 Uhr:

Die werden dir unterstellen das du irgendwo gegen gefahren bist, da hast du echt schlechte Karten. Probieren kannst du es ja.

Aber wie gesagt, besser du nimmst diese "Kleinigkeiten" selbst in die Hand.

Das Gerräusch der Kupplung/Getriebe würde ich vielleicht noch schriftlich einreichen. Vielleicht übernimmt BMW da was auf Kulanz.

Ist halt total ärgerlich man kauft ein Fahrzeug bei nem relativ großen Händler für mehr Geld als beim privaten Kauf und man hat trotzdem ärger. Eventuell übernimmt ja die euro+ irgendetwas.

Hättest du das Auto bei einem privaten gekauft,dann hättest du deine Probleme ,die du bis jetzt hattest,aber auch nicht umsonst beseitigt bekommen.

Ist zwar alles ärgerlich,aber dein Händler scheint ja bis jetzt immer ganz gut reagiert zu haben...

Und eine gewisse Sicherheit zu haben mit der €+ ist doch auch was guzes

Themenstarteram 23. Mai 2016 um 16:19

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 23. Mai 2016 um 18:06:05 Uhr:

Zitat:

@tjiro schrieb am 23. Mai 2016 um 17:50:20 Uhr:

 

Ist halt total ärgerlich man kauft ein Fahrzeug bei nem relativ großen Händler für mehr Geld als beim privaten Kauf und man hat trotzdem ärger. Eventuell übernimmt ja die euro+ irgendetwas.

Hättest du das Auto bei einem privaten gekauft,dann hättest du deine Probleme ,die du bis jetzt hattest,aber auch nicht umsonst beseitigt bekommen.

Ist zwar alles ärgerlich,aber dein Händler scheint ja bis jetzt immer ganz gut reagiert zu haben...

Und eine gewisse Sicherheit zu haben mit der €+ ist doch auch was guzes

Naja also die Differenz von privat zum Händler hätte die Kleinigkeiten gedeckt, die Kette wurde wegen des Lückenlosen servicehefts von BMW übernommen. Kann man drehen und wenden wie man will hinterher ist man immer schlauer.

Und deshalb schriftlich die Geräusche des Gertiebe/Kupplung anzeigen. Mit dem Schaltgetriebe gab es hier und da mal Probleme mit Geräuschen die dann zum Tausch des Getriebes führten.

Sollte es so sein hättest du eigentlich bis auf dem Motor alles neu :)

Tipp für die Steuerkette: Zieh immer die Handbremse an.

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