1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rückgaberecht bei Privatverkauf?

Rückgaberecht bei Privatverkauf?

Themenstarteram 1. August 2011 um 11:39

Hallo zusammen!

Hoffe ich habe den richtigen Thread erwischt, wusste nicht so recht wohin damit.

Zu meinem Anliegen:

Ich habe für einen Mitarbeiter von mir, der schon etliche Jahre für mich arbeitet, ein Auto verkauft.

Er ist nicht sonderlich fit in Sachen Computer & Internet, daher habe ich es für ihn erledigt.

Mobile und Autoscout waren meine Anlaufstellen. Gesagt, getan.

Vor gut 10 Tagen wurde das Auto verkauft. Mängel hier, Schramme da. Etwas am Verkaufspreis gefeilscht und das Ding war verkauft.

Ich war lediglich der Verkäufer, da mein Mitarbeiter ja arbeiten musste.

Nun bekomme ich heute eine E-Mail, wo der Käufer scheinbar "vom Kauf zurücktreten" möchte.

Holm wäre als Beispiel durchgerostet, sowie wäre es ein Unfallwagen. Der Mitarbeiter von mir bestätigte, dass der Wagen einmal im Graben gewesen ist - ob das nun ein Unfall ist, nun ja - und dies wurde auch dem Käufer per E-Mail mitgeteilt.

Der Käufer wusste also, das der Wagen im Graben gewesen ist/einen "Unfall" hatte.

Da ich nur verkauft habe und das Fahrzeug nicht gefahren bin und entsprechend auch keinerlei Historie kenne, kann man ja nicht behaupten ich hätte etwas verschleiert oder gar verheimlicht. Dies versucht der Käufer mir nun in Schuhe zu schieben, dass mir die Mängel sehr wohl hätten bekannt sein müssen etc...

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kaufvertrag (von mobile.de) wurde verwendet, in dem drinsteht "Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung...verkauft".

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank

Ähnliche Themen
19 Antworten

Als Verkäufer musst du dich über den Zustand informieren, wie ein Autohändler auch.

Wenn du "nur" als Aushilfe fungiert hast, so muss eine Vollmacht des echten Verkäufers dem Käufer vorgelegt worden sein.

Bei arglistiger Täuschung hat er in jedem Fall ein Rückgaberecht.....ich würd hier allerdings einen Anwalt hinzuziehen.

Du hast ja noch die Mail, in der Du den Unfall erwähntest.

Du hast den Wagen ja als Privatperson verkauft, wie ich für Dich hoffe, oder hast Du "Anlagenbau Schmitz" als Vk eingetragen?

Als Privater bist Du raus aus der Nummer und kannst Dich einfach taub stellen, als gewerblicher Verkäufer würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen.

Good luck!

Ich frag mich folgendes:

was war überhaupt kaputt, als der Wagen im Graben war? Wenn nix, auch kein Unfallwagen würde ich sagen.

Falls doch Reparaturen erforderlich waren, die zu einem Unfallwagen führen, warum steht das nicht im Kaufvertrag drin?

Wer steht denn als Verkäufer im Kaufvertrag, du oder dein Mitarbeiter?

Ehrlich gesagt frage ich mich, wie du deine Firma leitest? Der Verkauf, so wie du ihn beschreibst, ist mehr als blauäugig abgewickelt worden. Ich vermute, du hast keine allzu guten Karten, weil da anscheinend manche Fehler gemacht wurden.

Themenstarteram 1. August 2011 um 12:28

Der Wagen war 2008/09 im Graben, als er zwecks Wintereinlagerung auf dem Weg in die Garage war.

Damals wurde die Stoßstange erneuert, bzw. ein Karosseriekomplettumbau vorgenommen.

TÜV läuft bis Mitte 2012, also hatte er ja auch neuen TÜV bekommen danach.

Der Käufer moniert, dass es definitiv ein Unfallgeschädigtes Fahrzeug sei.

Seine Vorab-Frage VOR dem Kauf per E-Mail war:

Zitat: definitiv unfallfrei ?

Antwort: Der Wagen war einmal in einem Graben drin, da wurde die Stoßstange erneuert. Ansonsten keine Geschichte.

 

Zum Thema Kaufvertrag: Als Käufer steht der neue Inhaber drin, ein anderer als der Abholer.

Inhaber ist der Besitzer, Verkäufer bin ich. Vollmacht ist vorhanden, interessierte aber den Abholer nicht.

Der wollte nur meine Daten haben.

Der Abholer macht das gewerblich und hatte in meinem beisein mit dem Händler (anderer als Käufer) telefoniert, als sie über 2 Kratzer in 2 Alufelgen, als auch über den fehlenden Ersatzschlüssel diskutiert haben. Der Abholer hatte gute 1.000 EUR runtergehandelt, und so ging das Auto für 17.000€ weg.

Jetzt hat er eben festgestellt, dass sich u.a. Rost gebildet hat (Baujahr 2000) etc...

Das Fahrzeug ist sehr tief, sodass bei jedem Werkstattbesuch der Unterboden leichte Kratzer bekommen hat, da sonst der Wagen nicht auf die Hebebühne gekommen wäre... Für mich der Preis der Optik, aber für den Käufer nun einen Grund mehr.

 

Themenstarteram 1. August 2011 um 12:36

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Ehrlich gesagt frage ich mich, wie du deine Firma leitest? Der Verkauf, so wie du ihn beschreibst, ist mehr als blauäugig abgewickelt worden. Ich vermute, du hast keine allzu guten Karten, weil da anscheinend manche Fehler gemacht wurden.

Den Ersten Satz ignoriere ich einfach mal und möchte den Rest doch mal aufgreifen, den ich vergessen habe zu erwähnen:

Blauäugiger finde ich den "Abholer", der ohne Probefahrt ein Auto abholt, mit dem er auch noch 700km fahren musste.

Es kann doch nicht sein, dass man ein Auto abholt, 700 km auf die Uhr fährt und dann 10 Tage später eine E-Mail mit paar Bilder schickt, mit dem Anwalt droht und womöglich gar durchkommt.

Ich möchte auch mal erwähnen, dass das Auto an sich in einem sehr guten Zustand befindet. Rost findet man heute überall, schon 2mal bei einem über 10-Jahre alten Wagen.

Zitat:

Original geschrieben von Obenaus

Damals wurde die Stoßstange erneuert, bzw. ein Karosseriekomplettumbau vorgenommen.

[...]

Antwort: Der Wagen war einmal in einem Graben drin, da wurde die Stoßstange erneuert. Ansonsten keine Geschichte.

Oh, oh, da hat der Käufer aber einen schönen Hebel...

Zitat:

TÜV läuft bis Mitte 2012, also hatte er ja auch neuen TÜV bekommen danach.

Das interessiert den TÜV doch nicht, ob der Wagen mal einen Unfall hatte oder nicht. Den TÜV interessiert auch nicht, ober der Wagen aufgrund einer nicht fachgerechten Reparatur eines fernen Tages rosten wird. Den interessiert höchstens, ob zum Zeitpunkt der Vorführung Rost an tragenden Teilen vorhanden war.

Ich würde mal sagen, das wäre schon für einen Privatverkäufer grenzwertig. Wenn Du bei dem Verkauf als Firma irgendwie in Erscheinung getreten bist, ist der Ausschluss der Gewährleistung sowieso nichtig.

Zitat:

Original geschrieben von Obenaus

 

Blauäugiger finde ich den "Abholer", der ohne Probefahrt ein Auto abholt, mit dem er auch noch 700km fahren musste.

Es kann doch nicht sein, dass man ein Auto abholt, 700 km auf die Uhr fährt und dann 10 Tage später eine E-Mail mit paar Bilder schickt, mit dem Anwalt droht und womöglich gar durchkommt.

Das ist gängige Masche, ich denke, die machen sowas immer, weil es wohl oft genug funktioniert.

Wer natürlich, etwas fahrlässige Angaben gemacht hat, kann schnell ein Problem haben.

Die arbeiten aber schon mit unsauberen Methoden(habe auch mal mit so einem rummachen müssen, aber es kam zum Glück nicht zum verkauf, er war so blöd und fing vorher der Abholung schon an ... hat dann auch damit gedroht, wenn ich nicht drauf eingehen, will er trotzdem Schadensersatz... gekommen ist nie was.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

 

Ich würde mal sagen, das wäre schon für einen Privatverkäufer grenzwertig. Wenn Du bei dem Verkauf als Firma irgendwie in Erscheinung getreten bist, ist der Ausschluss der Gewährleistung sowieso nichtig.

Da der Käufer aber auch Gewerbetreibend ist, interessiert das wohl erstmal nicht mehr.

Als Gewerbetreibender hätte ich den Käufer längst an meinen Anwalt verwiesen.

Davon mal abgesehen ist von einem ein Karosseriekomplettumbau die Rede.

Gehe ich richtig damit das die Kiste ein Tuningfahrzeug ist das bis an die Grenze des Legalen umgebaut wurde? Wenn dem so sein sollte dürfte es nicht groß interessieren wenn Karosserieteile ausgetauscht wurden die eh getauscht worden wären,zumindest wenn keine tragenden Strukturen beeinträchtigt wurden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Als Gewerbetreibender hätte ich den Käufer längst an meinen Anwalt verwiesen.

 

.

Das private Fahrzeug des Mitarbeiters (also Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen) wurde vom TE als Privatmann verkauft. Eine Vollmacht benötigte der Verkäufer, da nicht er, sondern der Mitarbeiter als Halter im Fahrzeug eingetragen ist.

 

Die Tatsache, dass der Verkäufer Gewerbetreibender ist, ist hier ohne Bedeutung.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Als Gewerbetreibender hätte ich den Käufer längst an meinen Anwalt verwiesen.

.

Das private Fahrzeug des Mitarbeiters (also Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen) wurde vom TE als Privatmann verkauft. Eine Vollmacht benötigte der Verkäufer, da nicht er, sondern der Mitarbeiter als Halter im Fahrzeug eingetragen ist.

Die Tatsache, dass der Verkäufer Gewerbetreibender ist, ist hier ohne Bedeutung.

O.

Nein, nicht automatisch.

Der TE war als Vermittler tätig.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

Der TE war als Vermittler tätig.

??

TE hat mitgeteilt, dass er Verkäufer war.

 

O.

Themenstarteram 1. August 2011 um 16:16

Ich war als Verkäufer tätig, ob das dann auch als Vermittler gleichgestellt wird kann ich nicht beurteilen.

Es scheint hier schon mehr in die Tiefe zu gehen als ich dachte.

Weiterhin möchte ich erwähnen, dass ich als Privat ein Fahrzeug verkauft habe, welches ebenfalls von Privat gewesen ist.

Es kam die Frage auf, ob das Fahrzeug den ein "Tuningfahrzeug" ist. Optik-Tuning - ja.

Alles jedoch eingetragen. Und: Es wurde von Privat zu privat verkauft. Der Ansprechpartner, der diesen Deal eingefädelt hat, hat im Namen seiner Firma gearbeitet. Falls es von Bedeutung ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit