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Rückleuchten für Audi A4 Avant von mhw

Audi
Themenstarteram 21. Juni 2003 um 22:27

Hi,

ich habe o.g. Rückleuchten von mhw in schwarz gekauft. Da leider keine Einbauanleitung dabei war, frage ich mich, wofür die beiden mitgelieferten Halogenlampen mit entsprechenden Sockeln für die normale Lampenhalterung sind. Da die Halogenlampen 21 Watt haben und es zwei Stück sind, kann es ja eigentlich nur um die Lampe für das Stand- und Stopplicht gehen.

Wer kann mir das bestätigen ? Eventuell hat ja jemand auch silberne oder schwarze Rückleuchten von mhw !? Was habt ihr mit den beiden Lampen gemacht ? ;)

Ich habe parallel bei mhw direkt im Forum angefragt, mal sehen wo ich schneller eine Antwort bekomme... werde natürlich posten, wenn ich es weiss ;)

Merkwürdig, dass die mitgeliefert werden, aber nichts dabei steht... :(

MfG René.

PS: Natürlich würde mich noch interessieren, was der Hintergrund für den Lampentausch ist !?

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17 Antworten

Die Dinger brauchst Du nicht!

Gruß

Manuel

Themenstarteram 22. Juni 2003 um 7:53

Hi Manuel,

wer sagt das ? Du ? ;) Hast Du die auch nicht benutzt ? Wozu sind da zwei Halogenlampen drin, wenn die nicht gebraucht werden ? Wäre doch ein wenig merkwürdig, oder ? Seit wann schenken uns die Hersteller irgendwas ?

Ich habe da ja so Therorien, von wegen anderes Lichtspekrum bei Halogenlampen... und wegen der geänderten Abdeckung muss dann die Birne rein...

Naja mal sehen, ob noch jemand ne Ahnung hat bzw. was mhw dazu sagt !?

MfG René.

Bei mir stand auf einen Zettel dabei, das man sich damit 2 Nebelschlußleuchten (klar bei 21W) bauen kann.

Fand ich aber unsinnig, zumal ich keine Ahnung hatte, wie ich diese komischen Fassungen in meinen Lampenträger bekommen soll!

Gruß

Manuel

Themenstarteram 22. Juni 2003 um 9:12

Hi Manuel,

ähmmm, ach ja... mmhhh... verstehe ich zwar nicht aber egal, denn die Heckleuchten die ich von mhw habe, sind ja gerade mit integrierter NSL, so dass man eben nichts extra machen muss... aber anscheinend lag bei Dir wenigstens ein Zettel bei, wenn auch mit komischen Angaben... ;)

Bei meinen beiden Halogenlampen waren ja zwei Adapter bei, damit man sie - wie bereits beschrieben - in die normale Lampenfassung einbringen kann...

Ich bin echt gespannt auf die Antwort von mhw... und wehe ich muss da nochmal ran und fummeln... ;)

MfG René.

Ja, aber Du hast nur eine NSL Fahrtrichtung links!

Und damit soll man wohl auf beiden Seiten eine haben, was in Deutschland übrigens verboten ist!

Gruß

Manuel

Themenstarteram 22. Juni 2003 um 9:34

Hi Manuel,

ist ja wie im Chat hier... ;)

Ist alles nicht sehr logisch, denn ich habe ja auch bei der NSL - welche natürlich nur links in schönem rot leuchtet - bereits eine lampe dringehabt. Warum sollte ich die denn tauschen, selbst wenn ich (in Italien z.B. denn da kommen die Leuchten ja her) rechts auch eine NSL haben könnte ? Weil man Birnen immer paarweise tauscht ?

Egal, schon Wahnsinn, was die mit zwei mitgelieferten Halogenlampen ausgelöst haben ;)

Ich denke ja auch, dass sie nur so dabeilagen... zumal das beiligende Gutachten ja auch nichts aussagt, von wegen Tausch gegen Halogenlampen... ;) Ich will halt nur Gewissheit... und sonst ist in vielen Sachen was Autozubehör betrifft ja jeder Furz erklärt... warten wir es ab... ich werde berichten...

Aber trotzdem natürlich DANKE ! :)

MfG René.

Dann wären wir ja wieder bei meiner Anfangsaussage, das Du die nicht brauchst!

Gruß

Manuel

Themenstarteram 22. Juni 2003 um 9:50

Hi Manuel,

jaja, dann wären wir wieder bei meiner Antwort auf Deine Anfangsaussage ;) *lol*

Und nochmal... ich will Gewissheit... ;)

MfG René.

2 NSL sind verboten???

Mhhh.... schade aber ich mach die jetzt mal nicht raus, braucht man eh so gut wie nie! Aber der Vorteil bei 2 NSL (links und rechts) ist, dass wenn einer mal meint von hinten aufzufahren, dann drückt man mal kurz die NSL-Taste und schon ist er wieder in angemessenem Abstand.

Mal ne Frage Rene:

Die ABE, die dabei ist, von wem ist die unterzeichnet?

MHW, Muschwitz oder IFFFI (oder so ähnlich)

Have fun

farma

Themenstarteram 23. Juni 2003 um 20:58

Hi farma,

2 NSL sind in Deutschland nicht verboten... hier...

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

.....

Dein Wagen fährt doch 60, oder !? ;)

Was die andere Sache betrifft, so habe ich keine ABE und kein Gutachten mit den Leuchten bekommen, sondern eine "Bestätigung über die Zulässigkeit der Leuchten im Bereich der StVZo" vom TÜV Süddeutschland...

Bis denne...

MfG René.

PS: MHW hat schon geantwortet, aber nicht so richtig... sobald was klar ist, gibts Nachricht... ;)

Hi Rene,

ist das Gutachten direkt vom TÜV SD?

Von welcher Firma ist es beauftragt?

*********************

Mal a bisserl OFF-TOPIC

*********************

RAID SPORTLUFTFILTER

mit gutachterlichten Stellungnahme vom TÜV

§21 STVZO

was heißt das für mich?

Einzelabnahme oder nur vorbeifahren und der Prüfer schaut einmal rein und kontrolliert ob er fest ist?

Hier die Seite

Sportfilter

Have fun

Farma

Themenstarteram 24. Juni 2003 um 20:57

Hey farma,

nicht sauer sein, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil ! ;)

Ich hatte doch geschrieben, es ist kein Gutachten, sondern eine "Bestätigung über die Zulässigkeit der Leuchten im Bereich der StVZo". Somit muss ich keine Abnahme etc. machen lassen und die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs erlisch nicht !

Und logischerweise hat mhw das beauftragt ! Ist doch klar ! :)

Auch ein bissl off topic...

Was Deinen Luftfilter betrifft, so weiss ich ja nicht, ob sich das wirklich lohnt... es steht doch alles da ! :) Klick mal auf "Gutachterliche Stellungnahme des TÜV als PDF zum Download"... Das sollteste mal lesen... ;)

Mit dem Einbau ist die Betriebserlaubnis erloschen... der Filter bringt keine Motorleistung (schreiben sie zumindest... *flunker* und kein verändertes Abgasverhalten... da er aber lauter sein kann, muss eine Geräuschmessung gemacht werden... und da kann ich mir nicht vorstellen, dass der Prüfer nur mal reinguckt... das heisst ein paar Euro wirste für die Abnahme schon dalassen, ich würde mal beim TÜV/bei der DEKRA anrufen und fragen, was es genau kostet.... wenn das gemacht ist, und das Auto den Vorschriften entspricht, wirds im Schein eingetragen und Dein Auto hat wieder eine Betriebserlaubnis... die EIntragung macht bei uns direkt der TÜV/die Dekra, kann aber sein, dass Du bei Dir auch noch extra zur Zulassungsstelle musst, wird ich auch nachfragen... ;-)

Viel Erfolg... schreib mal, was alles zusammen gekostet hat und obs Probleme gab.. ;)

MfG René.

Hi Rene,

war gestern auch a bisserl Banane, aber egal.

Es wurde mal gesagt, dass MHW Gutachten bzw Stellungnahmen, on Muschwitz vergibt und die Firma gibt es nicht! Ich ruf gleich mal an beim TÜV.

Have fun

farma

Themenstarteram 28. Juni 2003 um 12:21

Hi,

hier noch die Auflösung... Ich habe die Frage im Forum von mhw gestellt und die Antwort bekommen, dass man mit den beiden Halogenlampen die Birnen der NSL(s) austauschen MUSS.

http://www.mhw-gmbh.de/.../index.php?...

(Bitte alle Antworten des netten Herrn lesen ! ;))

Der Hinweis zum Austausch fehlt in dem beiligenden Gutachten, dass hat der Herr von der MHW GmbH bestätigt... naja, die Birne werd ich dann wohl nochmal tauschen müssen... ;)

MfG René.

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