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Rückleuchten

Themenstarteram 27. Februar 2007 um 22:03

hallo leute kennt jemand nen tüv oder ne idee wo man richtig schwarze rückleuchten eingertragen bekommt?oder kann mal jemand was zum thema lasieren sagen ? wie es geht ob erlauibt oder nicht ? und zum thema rückleuchten masken und bösen blick hätte ich dann noch was gehört vielen dank brauch man für das zeugs abes ?

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29 Antworten

corsababy, ich denke du reizt die geduld der leute ganz schön aus... OHNE GUTACHTEN IS NIX!!!

am 27. Februar 2007 um 22:11

Lasiert verboten!

Böser Blick für Rückleuchten verboten!

Masken für Rückleuchten erlaubt aber schwul!

So einfach isses ;)

OT über schwul brauch aber eine gewisse person hier aber nix sagen.... :D /OT

langsam denke ich an en troll....

Themenstarteram 27. Februar 2007 um 22:15

gut also rückleuchten und neue schweeinwerfer nur mit abe oder gutachten und böser vlück für vorne auch nur mit abe oder gutachten und masken fvür hinten das selbe und lasieren immer verboten ist das so richtig?

am 27. Februar 2007 um 22:16

Ich hoffe das war jetzt nicht gegen mich gerichtet! Ich bin keine Schwulette! :D Bin seit 2 Jahren glücklich verheiratet ^^ mit meinem Corsa :D :D

corsaschatzi oder meister, nochmal zum mitmeisseln. falls du es in den letzten threads ne geschnallt hast: es ist ALLES verboten, wo eine bauartgeprüfte leuchteinheit verändert wird, AUSSER du besitzt ein explizites gutachten für exakt diese änderung (was es aber quasi net gibt) jetz kapiert? wenn du die potthässlichen mattig-heckleuchten-masken kaufst, un ranbaust, is dass erlaubt. wenn du aber KEINE serienmässige heckleuchte mehr hast, ist es illegal!!! da das gutachten (die ABE) der maske vorschreibt dass die maske NUR bei serienmässigen leuchteinrichtungen verwendet werden darf... der tüv KÖNNTE dir die maske in verbindung mit einer ZUGELASSENEN schwarzen, grünen oder chinesen-gelben leuchte eintragen, was dann allerdings eine einzelabnahme ist. kostet teuer geld, un wenns zum crash kommt, könnte dir die "sondereintragung" zum verhängnis werden!!!! jetz geschnallt???

 

@ AÖ, namen nannte ich net.... aber deine "ehe" zeugt von gewissen, öhm, naja, "abnormitäten" in deiner perönlichkeit... :D

hey du musst dir ne gute tuning schrauber werkstadt suchen, bei guten beziehungen tragen die dir die lasierten rückleuchten ein.

blücksache habe auch lange für gebraucht

bück oder blücksache? oh man!!! manchma wünsche ich mir echt bulle zu sein!!!

@ Corsafreakandy

Und was bringt dir deine tolle Eintragung? NICHTS!

Wenn dir einer hinten drauf rauscht, dann aber gute Nacht. Dann kannst du sonstwas im Schein eingetragen haben, meinetwegen auch die Rückleuchten ausgetragen haben :-)...

Es ist und bleibt illegal, ob das nun irgendein Tüv eintragt oder nicht! Im Zweifelsfall bekommst du ein großes Problem.

Und wenn ich dir hinten drauf Rauschen würde, weil ich dein Rücklicht nicht gut sehen konnte, würd ich dir den letzten Cent außer Tasche ziehen...

am 28. Februar 2007 um 8:40

@Xtreme:

Stimme dir da voll und ganz zu. So toll wie lasierte Rückleuchten aussehn, so schlecht is die Beleuchtung drunter zu erkennen. Bin auch schon mal fast so nem Penner drauf geraucht, der so tiefschwarz lasierte Rückleuchten hatte, nur weil ich keine aufleuchtenden Bremslichter gesehn hab.

Also Kinders, lasst die Finger von.

@enginejunk

glücksache war gemeint

Hey das ist alles klar was ihr da schreibt, wenn es hart auf hart kommt ist mann der dummer sowieso

Und wenn du es doch genau weißt das das gefährlich ist, wieso lässt du sie dir dann eintragen, und fährst damit rum?

Ich halt das für total bescheuert.. Hab ich kein Verständnis für!!!

am 28. Februar 2007 um 13:15

Ich bin auch der Meinung: Lasieren, sieht bei manchen Farben gut aus am Corsa oder generell am Auto... aber mit Sicherheit und Versicherung ist es halt so eine Frage...

Manchmal auch einfach Glück.

Ich denke im ersten Moment: Wenn ich es eingetragen bekomme und mir der TÜV das im Schein bestätigt sozusagen, dann ist das Auto fahrtüchtig und im Verkehr zugelassen.

Aber was ein guter Anwalt alles rausholen kann - dann ist es mit der Eintragung auch hin.

Wenn ich ein Angeklagter wäre, würde ich sagen: Mir doch egal, dann mach halt ein Augencheck - der TÜV hat es erlaubt und eingetragen.

Also meiner Meinung nach... lebst du riskant und auf gut Glück, dann bekommst du die eventuell eingetragen (unter anderem vielleicht auch mit Katzenaugen/reflektoren an der Stoßstange)

Andererseits gibt es genug Rückleuchten, die gut und vielleicht sogar besser aussehen.

am 28. Februar 2007 um 13:17

Nochwas... ich weiß zwar nicht, welche Farbe dein Auto hat, aber schau mal in meiner Signatur auf meiner Homepage.

Dort sind Rückleuchten im Black Design.

 

Und mal eine andere Frage:

Hier fahren des Öfteren Leute herum, dessen Rückleuchten ähnlich wie eine Lasierung in Wagenfarbe haben.

Sprich Silber Auto - silber lasierte Rückleuchten...

IOst es fas gleiche, wie oben schon erzählt?

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