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Rückleuchten und der LIEBE TÜV!

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 16. April 2003 um 22:41

Hi!

Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen!

Hab ein paar Rückleuchten die laut Verkäufer TÜV-Frei sind und auch das E kennzeichen haben.

Nur meine Frge ist brauch ich dafür noch TÜV oder zumindest ein ABE?

Hab nämlich kein ABE bekommen!

Helft mir bitte weiter!

Wie teuer übrigens wirds wenn die Rückleuchten nicht zugelassen sind?

MFG Tobias

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14 Antworten

Moin.

Was sind das für Rückleuchten? Bei Glühbirnen z.B. gibt es teilweise auch ne E-Zulassung, dann brauchst du keine ABE dabei haben.... Aber bei dunklen Rückleuchten z.B. hast du normalerweise ne ABE dabei. Da steht dann auch drinne, wie und wo du Reflektoren anbringen musst. Ansonsten verfällt der Versicherungsschutz vom KFZ. Das wäre das gleiche, als ob du dein Fahrwerk oder so net eingetragen hast...

Wenn dich die Pullerei anhält und die das merken, dann gibts entweder nen Verwarngeld oder Punkte mit neer Strafe...

Also besser den Verkäufer fragen...

Moin,

normalerweise müsstest du für die Rückleuchten eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) haben. Ist z.B. bei sämtlichen Zubehör- Rückleuchten (z.B. von HELLA oder INPRO). Diese ABE müsste dir beim Kauf auch ausgehändigt werden...

Anders ist es bei den Originalrückleuchten von VW (z.b. die dunklen von den "höheren" Ausstattungen oder die rot-weißen vom Golf Champ), hier benötigst du keine ABE -> Original-Zubehör!

Poste doch mal, um welche Rückleuchten es sich handelt (Hersteller, Farbe etc.)...wo hast du die Rückleuchten denn gekauft?

 

Gruß Christian

Ähm... das is doch 'n Scherz, das der Versicherungsschutz verfällt, wenn man keine extra Reflektoren dran hat, oder??

Hab mir jetzt schwarze Rückleuchten von Hella zugelegt ... ABE und Reflektioren sind komplett dabei, aber die glauben doch nicht im Ernst, daß ich mir Löcher in die Stoßstange bohre nur um diese blöden Dinger da festzschrauben!

Es fährt kaum einer mit extra Strahlern rum...

@Timo245 bin genau der gleichen Meinung.

Hab blaue Rückleuchten von Hella drinnen, aber die Reflektoren liegen seitm 1. Tag das ich sie drin hab im Schrank. Ich fahr seit Oktober mit den Teilen rum und wurde bis jetzt noch nie angehalten und es sind bestimmt schon 25 Polizeistreifen hinter mir gestanden und keiner hat etwas beanstandet. Also was solls. Wies mit dem Versicherungsschutz aussieht weiss ich allerdings auch nicht.

Könnte uns da jemand einmal aufklären.

MFG

Babylonier

Das würd mich auch mal interessieren... wir sind da so gute Kunden.... wenn da ein Schaden ist wird dieser eingereicht und die löhnen sofort, da gibt's keine Nachfragen oder sowas!

Das mit der Versicherung ist wirklich so.

Hab auch die schwarzen von Hella dran ohne Reflektoren. Wurde auch noch nie drauf angesprochen...

Aber wenn die net dran sind, ist es, als ob du Felgen oder nen Fahrwerk fährst, was net eingetragen ist.

Aber da gibt es noch mehr Streitthemen z.B. Scheiben vorne über 30 Prozent tönen usw...

am 17. April 2003 um 20:16

Versicherungsschutz

 

Hi,

kenne die KFZ-Sparte nur aus der Theorie.

Bin aber der Meinung, dass durch Einbau der Rückleuchten und nicht anbringen der Rückstrahler u.U. die ABE nicht gilt und dadurch auch das Auto nicht der Straßenverkehrsordung entspricht. Dadurch erlischt ggf. die Betriebserlaubnis und ohne Betriebserlaubnis gibts auch kein Versicherungsschutz. Unabhängig, ob man die Prämie gezahlt hat oder nicht.

Es ist dann einfach die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug.

Grüße + korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege

Nee Nee, da haste schon ganz recht... Die ABE gilt nur in Zusammenhang mit den Reflektoren!

Aber wenn Du beim TÜV wärst und hättest lediglich die scheiss Reflektoren nich dran glaub ich nicht, daß er einem wegen dieser Kleinigkeit (geringer Mangel) keinen TÜV gibt.

Das wär' doch arm....

Und wegen diesem kleinen Ding erlischt doch nicht die komplette Betriebserlaubnis... das is jawohl ein bisschen überspitzt!

OK, wenn einer ein Fahrwerk einbaut, was da nicht rangehört und in diesem Einbauzustand wirklich nicht zu verantworten ist, dann sehe ich das ein mit der Betriebserlaubnis.... aber doch nicht wegen einer scheiss Rückleuchte, die kein Licht reflektiert... bzw. sie hat ja auch einen kleinen Rotanteil drin... eben nur nicht den vollen!

Peanuts...

Hi,

ihr werdet es kaum glauben, aber genau deswegen hat meine Versicherung nicht gezahlt ....

Auffahrunfall auf der Autobahn .... in einer nebeligen Nach fuhr doch tatsächlich eine alte Omi (allein / ganz links / 3-Spurig) mit ca 60 Klamotten lang ....

Naja gafunden hatte der Schadensprüfer einen Alutankdeckel, die blaunen Scheinwerferblenden und sonst nix ....

Die Versicherung hat noch immer nicht gezahl und liegt im Recht .... also Leute holt euch ne ABE !!!

MfG

Skyborg

ABE ist doch vorhanden, Meister!

Nur die Bedingungen sind nicht erfüllt :-)

ich glaub ich kauf mir einfach kleine Reflektorstreifen.

Hab sowas mal beim ATU gesehen und die sehen noch halbwegs aus. Aber in die Heckschürze reinbohren, nein Danke ohne mich.

Naja wenn die nicht halten (wegen Waschanlage usw.) werd ich sie wieder ausbauen und die normalen Rückleuchten reinbauen. Waren eh die getönten vom GTI, also was solls so schlecht waren sie auch nicht.

Oder ich hol mir diese Altezza. Die find ich sehr schick.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

MFG

Babylonier

Hallo zusammen,

muß man die Reflektoren bei allen nachträglich eingebauten Scheinwerfern (außer original-Zubehör) dranmanchen?? Wie sieht es denn bei rot-weißen (nicht die vom Champ) aus, die auch angeboten werden??

Gruß

MAnuel

moin,

wenn bei den Rot-Weißen auch zusätzliche dabei sind muss du sie natürlich anbringen.

MFG

B.

Themenstarteram 18. April 2003 um 16:24

Also Leute!

Erst mal danke an alle!

Die Sache ist die!

Hab die Leuchten bei E-Bay gekauft und da hat in der Anzeige gestanden, das die Leuchten TÜV frei seinen!

ABE hab ich allerdings net! Jetzt ist aber das Prüfzeichen E11 drauf, was soviel bedeuten würde wie eine ABE!

Es heißt, wenn die Rückleuchten baugleich mit den zuvor verwendeten wären, würde das genügen!

Hab auch bei dem Verkäufer nachgefragt und der hat gemeint das es keine ABE gibt sondern da E11 würde reichen!

Jetzt wollt ich einfach mal über den Hersteller versuchen mehr zu erfahren nur ich krieg keine Nummer, Email bzw Adresse raus!

Vielleicht bekommt einer von euch die raus!

Also helft bitte: Hersteller: Sonar

Kuckt euch mal diesen Link an:

Ist meine Rückleuchte (aber ohne Mängel), da ist das ebenfalls mit dem E-zeichen beschrieben.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

 

Noch zur Info: Ich hab mich mal über das E-Zeichen informiert. Es ist eine Europäische zulassung die auch in Deutschland anerkannt ist! Wenn dieses Prüfzeichen vorhanden wäre, so wäre die Rückleuchte in Deutschland auch zugelassen! Problem und Streitpunkt wäre nur, das dieses Prüfzeichen einfach kopier und manipulierbar wäre!

Berichtigt mich wenn die Info's falsch sind!

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