1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 3
  7. Rückleuchten und e-nummer

Rückleuchten und e-nummer

VW Vento 1H
Themenstarteram 18. April 2004 um 10:14

Hallo,

ich hab ein Paar Rückleuchten von In-Pro, auf denen steht e4 drauf! Im Forum wird ja immer gesagt, dass man keine ABE braucht, wenn ne e-prüfzeichen drauf ist!

Ich meine aber mal gelesen zu haben, das die Zahl nach dem "e" für die Freigabe des jeweiligen Landes steht! Auf meinen alten Klarglasrückleuchten stand "e11" drauf! Ist das nun egal, was für ne Nummer drauf steht oder nicht?

Gruß

Rico

Ähnliche Themen
19 Antworten

Die Zahl steht nicht für das Zulassungsland, sondern für das Herstellungsland! Es gab hier kürzlich einen Thread dazu, bemüh mal die Suche... :cool:

am 18. April 2004 um 10:45

Das E- Prüfzeichen entbindet NICHT von einer ABE. Es sagt lediglich aus, dass man die Ware in dem jeweiligen Land verkaufen darf. Ob du die aber an dein Auto dranmachen darfst steht nur in der ABE. Ausserdem stehen darin auch die Auflagen die das Produkt mit sich führen drin.

am 18. April 2004 um 11:19

die zahl hinter dem "e" steht für das europäische land in dem es geprüft wurde...

da gibts ne tabelle wo die länder drinstehn, einfach mal googlen...

Gruss

Tr4nc€r

Genau, die Zahl nach dem "E" bedeutet, in welchem Land es geprüft worden ist, und nicht in dem es Hergestellt worden ist !

Folgende Zahlen nach dem "E" stehen für folgende Länder:

1 = Deutschland

2 = Frankreich

3 = Italien

4 = Niederlande

5 = Schweden

6 = Belgien

7 = Ungarn

8 = Tschechien

9 = Spanien

10 = Jugoslawien

11 = Großbritannien

12 = Österreich

13 = Luxemburg

14 = Schweiz

15 = frei (früher DDR)

16 = Norwegen

17 = Finnland

18 = Dänemark

19 = Rumänien

20 = Polen

21 = Portugal

22 = Russland

23 = Griechenland

24 = frei

25 = Kroatien

26 = Slowenien

27 = Slowakei

28 = Weißrussland

29 = Estland

30 = frei

31 = Bosnien-Herzegowina

37 = Türkei

meine alten rücklis von in-pro (die auch momentan verkaufe!) haben ein e4 prüfzeichen. mit denen hatte ich tüv und es gab keine probs, er wollte nit mal irgendwas dazu sehen.

Themenstarteram 30. April 2004 um 5:24

Hi,

ich hol den Thread nochmal hoch!

Ich hab mir jetzt von In-Pro ne Tüvbestätigung schicken lassen! Das ist wie ne ABE, sieht aber bissl anders aus wie die normalen ABE´s von anderen Herstellern! Ist ne Din A4 Seite und nur original gültig! Also Kopie ist nicht gültig, steht extra drauf!

Wenn ich Zeit hab, scan ich die mal ein!

Jedenfalls gibt es eine ABE dazu obwohl ne E-nummer drauf ist!

am 30. April 2004 um 7:58

Aber wenn man eine Abe oder So ein Tüv-dings bräuchte würde das doch mitgeliefert werden.

Ich habe auch die In Pro Rückleuchten und im Karton war keine Abe oder etwas vergleichbares drin.

Polizei,Zoll und Tüv haben bisher zum Glück nichts dazu gesagt. Aber es kann doch nicht angehen wenn man so etwas benötigt, dass man erst beim Hersteller anfragen muss.

Daher denke ich immernoch, das die E Zulassung vollkommen ausreichend ist.

Gruss Eric

jo, ich denke auch das E reicht. weil ich hab gestern auch neue scheinwerfer bekommen und auch da war keine ABE oder sowas mit dabei.

aber wenn jemand wirklich mal was genaues weiß, dann wäre das klasse

am 1. Mai 2004 um 9:57

glaubs mir. Warum haben die wohl rici3000 extra noch so nen Wisch geschickt, wenn er das gar nicht bräuchte. Warum gibt es allgemein Leuchten mit E-Prüfzeichen und ABE? Wäre ja doppelt gemoppelt. --> Du brauchst ne ABE!!! Wenn jemand beim Tüv keine Probs hatte dann kann er sich freuen und gut.

hmm, nagut.

dann muss ich mir ja auch noch son wisch besorgen. :-(

und ich muss sagen, dann ist es ne riesen sauerei, dass die dinger nicht mit den scheinwerfern oder was auch immer mitgeliefert werden. über sowas könnt ich nur abkotzen

wie isses mit m3 spiegeln ? braucht man also dann auch ne abe...hab ich auch keine für njag

mfg, thomas

hi zusammen...

in dem ultimativ letzten xenon thread :D hat der totti geschrieben, dass er seine xenon-look scheinwerfer eintragen lassen wollte und der prüfer der dekra meinte, dass er das nicht braucht, weil da ein e-prüfzeichen drauf ist. nachzulesen hier...

klick mich

auf der gleichen seite weiter unten ist zu lesen, dass edition-man sich die stvzo gekauft hat und sich da was zum thema e-prüfzeichen markiert hat.

ich schick ihm mal 'ne pn und frag, ob er den § mal nennen, oder mehr dazu sagen kann.

am 1. Mai 2004 um 13:09

Hallo Leute!

ich werde mir morgen Zeit für euch nehmen und einen Auszug aus StvZo euch hier eintppen, denn ich immer mit mir führe.

Aus dem geht hervor, daß Scheinwerfer und Rückleuchten mit diesem Zeichen eintragungsfrei sind und keiner weitere Papiere benötigen...

Alos bis morgen

gruß Adam

Die STvZO ist doch auch irgendwo online, oder?

Url??

Deine Antwort
Ähnliche Themen