- Startseite
- Forum
- Wissen
- Fahrzeugtechnik
- Kraftstoffe
- Gaskraftstoffe
- Rückruf Umrüstung Chevrolet Nubira Tüv Heesen
Rückruf Umrüstung Chevrolet Nubira Tüv Heesen
Anfang November bekam ich ein Schreiben vom TÜV Hessen, daß bei Qualitätsprüfungen Mängel festgestellt wurden, die die Betriebssicherheit erheblich gefährden könnten. Deshalb sei das Fahrzeug bis zum 20.12.2010 einer Prüfstelle vorzuführen, die kostenlos diese Untersuchung durchführen würde, andernfalls erlöscht die Betriebserlaubnis. Ich machte einen Termin beim TÜV Dortmund aus. Lt Aussage des Mitarbeiters Tüv Hessen reichten die Kfz Papiere mit den Eintragungen, andere Unterlagen hatte ich nicht. Beim 1. Termin in Dortmund sagte mit der Prüfer, ohne Originalprüfbelege der Gasabnahme könne er nicht prüfen, außerdem müsste ich die Prüfung bezahlen da sie mit dem TÜV Hessen nichts zu tun hätten. Nach zahlreichen Anrufversuchen den Mitarbeiter in Hessen endlich erreicht, dieser erklärte, er würde sich mit Dortmund in Verbindung setzen und alles klären, nachmittags Anruf, Dokumente lägen in Dortmund vor, alles sei geklärt. 2. Termin, diesmal lagen die Papiere vor aber ich sollte Kosten von ca. 100 € übernehmen und mir diese dann vom TÜV Hessen zurückholen obwohl lt. Aussage des Mitarbeiters Hessens alles geklärt war. Zum 2. Mal 1,5 Std vergeudet (Urlaub genommen) und wieder 25km umsont gefahren. Beschwert beim TÜV Hessen, heute wieder Anruf, alles geklärt, zum 3. Werde nächste Woche noch mal freinehmen müssen! Scheinbar wurde damals eine Bescheinigung ausgestellt obwohl der Prüfer den Wagen nie gesehen hat. Der Wagen wurde in Rödermark beim Chevrolet Gasumrüster umgebaut. Morgens 8.00 Uhr abgegeben, war um 16.00 Uhr fertig. TÜV Bescheinigung kam 3 Tage später.
Wer ist noch betroffen? Weiß jemand, wer für meine entstandenen Kosten (Arbeitsausfall & Fahrtkosten) aufkommt, schließlich wurde die Gasabnahme damals (vor 4 Jahren) bezahlt und seitens des TÜV schlampig gearbeitet.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ich würde den tüv hessen auf schadenersatz anmahnen! und ggf. eine strafanzeige wegen betrugs stellen und das geld einklagen.
Warum den TÜV verklagen?
Die Firma verbaut Gasanlagen nach ECE 115, damit muss eine anerkannte Gaswerkstatt nicht zum TÜV, die erstellen selbst das Gutachten und der Kunde geht dann damit zur Zulassungstelle!
Nun haben wir den Fall, wie ihn Icomworker schon häufig angemahnt hat!
Anlagen nach ECE 115 sind, wenn es nicht auffliegt, auch Sch..., da kein TÜV mehr prüft, das ist dann der Freibrief zum pfuschen, nicht wahr Herr Zie....! Die ECE 115 ist auch nicht die Lösung!
Mein Fazit ist, der Kunde fährt immernoch am bessten mit einer Anlage nach 67R01, wenn sie anständig eingebaut und eingestellt ist, aber nicht von Billigdiscountern wie Byt..., eine anständige handwerkliche Arbeit ist zeit und kostenintensiv, der Monteur will auch seine Arbeit bezahlt bekommen und der Lieferant sein Material, jeder der 1+1 zusammenzählen kann, bekommt dort auch reale Zahlen raus!
In einem anderen Forum las ich zuvor diesen Text
Zitat:
Wie gesagt ich bin jetzt total verunsichert, was das Richtige ist. Denn auf spätere Kosten kann ich gut verzichten, jedoch kann ich mir als armer Student eine Anlage für 2000€ nicht leisten, denn sie würden fast den Gesamtwert des Fahrzeugs übersteigen. Nur meiner Meinung muss es auch gute Umrüster im Preisbereich von 1500,-€ geben.
Manche lernen es nie, damit währen wir wieder da, wo alles anfing!
Ähnliche Themen
14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von akkordeon1
Der Wagen wurde in Rödermark beim Chevrolet Gasumrüster umgebaut. Morgens 8.00 Uhr abgegeben, war um 16.00 Uhr fertig. TÜV Bescheinigung kam 3 Tage später.
Absoluter Rekord für einen Nubia mit Euro 3 oder 4, denn dieser braucht für sein Produktjahr 2004 eine sequentielle Anlage.
Oder was wurde da eingebaut...., wurde zurückgestuft?
Daß da keine TÜV-Vorfürzeit vorhanden ist klar,
Auch musste zum damaligen Zeitpunkt noch die TÜVstation angefahren werden zur Abnahme durch einen Prüfingeneur.
In welchem Ort war denn diese Prüfstation (steht auf dem Bericht).
Die entstandenen Kosten wirst Du einklagen müssen. Vermutlich beim/gegen den TÜV wenn dieser schlampig gearbeitet hat. Freiwillig werden die dir vermutlich für den Arbeitsausfall nix geben.
Ich würde sagen, gut davon gekommen.
Keine schlafende Hunde wecken, vielleicht haben da noch mehr geschlafen und die Anlage müsste raus.
Unter meinen Kunden habe ich ein Autohaus, welches auch Chevrolet handelt und auch selbst auf Gas umrüstet. Über Rödermark kommen die Frontkits von BRC und die Unterlagen dazu, angeblich alles Anlagen nach R115 inkl. Abgasgutachten. Bei einem Auto hat man mir den Papierkram mal unter die Nase gehalten: Zusammenkopierter Bockmist, die Zulassungsstelle in Siegen trägt das Ganze trotzdem ein. Ich kann nur für diesen einen Fall sprechen, aber hier wurde ganz klar eine 115er Zulassung vorgegaukelt, die es nicht gab.
Grüße: zinnenberg
Also als ich meinen Kram (Ende 2009) im E39 eintragen lassen musste wurde der TÜV Kram nach Marburg geschickt. erst als von dort das OK gekommen ist wurde die Anlage eingetragen. Hoffe ja das das so OK ist.
Zitat:
Original geschrieben von ICOMworker
Ich würde sagen, gut davon gekommen.
Keine schlafende Hunde wecken, vielleicht haben da noch mehr geschlafen und die Anlage müsste raus.
wieso? wenn jetzt beim tüv in dortmund alles io ist, kann die auch drin bleiben. ich würde den tüv hessen auf schadenersatz anmahnen! und ggf. eine strafanzeige wegen betrugs stellen und das geld einklagen.
ich meine mal, jeder mag einen tüv-prüfer haben, der bei kleinigkeiten ein auge zudrückt. aber das, was hier abgelaufen zu sein scheint ich hochgradig kriminell und da gehört jemand in den knast! gerade bei einer 8 stundenumrüstung. wahnsinn sowas
wie gesagt, ich würde mir von meinem chef eine rechnung geben lassen, was ihn dein arbeitsausfall gekostet hat und dies geltend machen. du bekommst deinen urlaub wieder und dein chef freut sich auch. und der tüv-prüfer bekommt noch mehr ärger. vielleicht schreckt das andere korrupte prüfer mal ab!!!
Zitat:
ich würde den tüv hessen auf schadenersatz anmahnen! und ggf. eine strafanzeige wegen betrugs stellen und das geld einklagen.
Warum den TÜV verklagen?
Die Firma verbaut Gasanlagen nach ECE 115, damit muss eine anerkannte Gaswerkstatt nicht zum TÜV, die erstellen selbst das Gutachten und der Kunde geht dann damit zur Zulassungstelle!
Nun haben wir den Fall, wie ihn Icomworker schon häufig angemahnt hat!
Anlagen nach ECE 115 sind, wenn es nicht auffliegt, auch Sch..., da kein TÜV mehr prüft, das ist dann der Freibrief zum pfuschen, nicht wahr Herr Zie....! Die ECE 115 ist auch nicht die Lösung!
Mein Fazit ist, der Kunde fährt immernoch am bessten mit einer Anlage nach 67R01, wenn sie anständig eingebaut und eingestellt ist, aber nicht von Billigdiscountern wie Byt..., eine anständige handwerkliche Arbeit ist zeit und kostenintensiv, der Monteur will auch seine Arbeit bezahlt bekommen und der Lieferant sein Material, jeder der 1+1 zusammenzählen kann, bekommt dort auch reale Zahlen raus!
In einem anderen Forum las ich zuvor diesen Text
Zitat:
Wie gesagt ich bin jetzt total verunsichert, was das Richtige ist. Denn auf spätere Kosten kann ich gut verzichten, jedoch kann ich mir als armer Student eine Anlage für 2000€ nicht leisten, denn sie würden fast den Gesamtwert des Fahrzeugs übersteigen. Nur meiner Meinung muss es auch gute Umrüster im Preisbereich von 1500,-€ geben.
Manche lernen es nie, damit währen wir wieder da, wo alles anfing!
Zitat:
Original geschrieben von akkordeon1
Scheinbar wurde damals eine Bescheinigung ausgestellt obwohl der Prüfer den Wagen nie gesehen hat. Der Wagen wurde in Rödermark beim Chevrolet Gasumrüster umgebaut. Morgens 8.00 Uhr abgegeben, war um 16.00 Uhr fertig. TÜV Bescheinigung kam 3 Tage später.
schließlich wurde die Gasabnahme damals (vor 4 Jahren) bezahlt und seitens des TÜV schlampig gearbeitet.
Ich frag mich was da nach ECE 115 gelaufen sein sollte ???
Weshalb dann die TÜV-Bescheinigung ???
Gab es für diese Anlage 2006 bereits die 115 ???
Am End sieht es dann so aus, daß diese Anlage für dieses Fahrzeug nicht eintragungsfähig, eine Rückstufung nicht erfolgen kann und das Ding raus muss.
Was jetzt getan wurde ist lediglich eine Begutachtung auf Einbaumängel mittels nachgeschobenem Papier.
Sollte der TH jetzt weiter graben........
"
Zitat:
Original geschrieben von Gascharly
Zitat:
ich würde den tüv hessen auf schadenersatz anmahnen! und ggf. eine strafanzeige wegen betrugs stellen und das geld einklagen.
Warum den TÜV verklagen?
Die Firma verbaut Gasanlagen nach ECE 115, damit muss eine anerkannte Gaswerkstatt nicht zum TÜV, die erstellen selbst das Gutachten und der Kunde geht dann damit zur Zulassungstelle!
Nun haben wir den Fall, wie ihn Icomworker schon häufig angemahnt hat!
Anlagen nach ECE 115 sind, wenn es nicht auffliegt, auch Sch..., da kein TÜV mehr prüft, das ist dann der Freibrief zum pfuschen, nicht wahr Herr Zie....! Die ECE 115 ist auch nicht die Lösung!
Mein Fazit ist, der Kunde fährt immernoch am bessten mit einer Anlage nach 67R01, wenn sie anständig eingebaut und eingestellt ist, aber nicht von Billigdiscountern wie Byt..., eine anständige handwerkliche Arbeit ist zeit und kostenintensiv, der Monteur will auch seine Arbeit bezahlt bekommen und der Lieferant sein Material, jeder der 1+1 zusammenzählen kann, bekommt dort auch reale Zahlen raus!
In einem anderen Forum las ich zuvor diesen Text
Zitat:
Original geschrieben von Gascharly
Zitat:
Wie gesagt ich bin jetzt total verunsichert, was das Richtige ist. Denn auf spätere Kosten kann ich gut verzichten, jedoch kann ich mir als armer Student eine Anlage für 2000€ nicht leisten, denn sie würden fast den Gesamtwert des Fahrzeugs übersteigen. Nur meiner Meinung muss es auch gute Umrüster im Preisbereich von 1500,-€ geben.
Manche lernen es nie, damit währen wir wieder da, wo alles anfing!
Seit 01.11.2003 können nur Gasanlagen nach der Regelung 115 verbaut und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Alles was davon abweicht benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von seiner Straßenverkehrsbehörde. Wer diese Ausnehmegenehmigung nicht beantragt hat, hat nun ein Problem.
Gruß Peter
Wo steht das denn?
Und wieso hat mir der TÜV 2008 dann nach 67R01 eine Anlage eingetragen?
Ich bin hier in Bayern - da lässt sich mit dem TÜV nix tuscheln...die sind hier knallhart und immer 101% korrekt.
Zitat:
Original geschrieben von Strand123
Seit 01.11.2003 können nur Gasanlagen nach der Regelung 115 verbaut und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Alles was davon abweicht benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von seiner Straßenverkehrsbehörde. Wer diese Ausnehmegenehmigung nicht beantragt hat, hat nun ein Problem.
Gruß Peter
Ist Kokulorus, gilt nur , wenn die Vorschriften der StVZO aus welchen Gründen immer nicht eingehalten werden können, wie zum Beispiel bei einem Mähdrecher.
@ Strand123, wenn Dein Fahrzeug akustisch wie ein Mähdrecher klingen mag, sollte vor Beantragung einer Ausnahmegenehmigung geprüft werden, ob die Bauart verändernde Straßenlaterne im Heck Deines Fahrzeuges sich nicht doch herauoperieren lässt......u.s.w.
Denn hier wären die Zulassungskriterien überschritten.
Durch Verkürzung des Fahrzeuges, veränderung der Bauhöhe , dem zulässigen Gesamtgewicht, ungenügende Bremsanlage u.s.w.
Zitat:
Original geschrieben von Strand123
Seit 01.11.2003 können nur Gasanlagen nach der Regelung 115 verbaut und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Alles was davon abweicht benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von seiner Straßenverkehrsbehörde. Wer diese Ausnehmegenehmigung nicht beantragt hat, hat nun ein Problem.
Gruß Peter
Kurz gesagt: Ist zu 100 % falsch.
Zitat:
Original geschrieben von zinnenberg
Zitat:
Original geschrieben von Strand123
Seit 01.11.2003 können nur Gasanlagen nach der Regelung 115 verbaut und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Alles was davon abweicht benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von seiner Straßenverkehrsbehörde. Wer diese Ausnehmegenehmigung nicht beantragt hat, hat nun ein Problem.
Gruß Peter
Kurz gesagt: Ist zu 100 % falsch.