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Rückrufaktion Drosselklappe R1 RN12 verpasst - und nun?
Mein Motorrad stand nun Jahre und ich weiss noch, dass ich damals von Yamaha ein Schreiben bekommen habe, welches schon Jahre (Okt2006) alt ist. Darin soll man in die Werkstatt zur Rückrufaktion zwecks Drosselklappensensor. Ich würde das gerne noch machen lassen. Die RN12 ist BJ.2004
Kann ich das noch machen lassen bzw. muss das nach der langen Zeit noch von Yamaha übernommen werden?
Danke!
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9 Antworten
Müssen muß Yamaha nicht mehr. Ich habe aber mit Yam. gute Erfahrungen gemacht und denke daß es gemacht wird. Ich würde mich direkt an Yamaha D. wenden und denen mitteilen, daß Du es einfach verschlafen hast. Evtl. findest Du bei Google einen Hinweis um die damalige Aktion.
Zu Deinem Batterieproblem. Nimm ne Gel. Hersteller ist egal. Die kochen alle nur mit Wasser.
@ sossen
Diese Frage kann nur dein Yamaha Händler vor Ort beantworten.
Müssen tut er aber rein gar nichts, sondern es ist ein entgegenkommen seinerseits wenn er es macht.
Es ist immer ein geben und nehmen beim Händler wie es reinhallt kommt das Echo auch zurück.
Da du wohl, wie im anderen Beitrag beschrieben steht wohl doch zum selbigen musst, eine passende Gelegenheit diese Frage dort zu erläutern.
Wäre auch schön wenn du nicht jedesmal einen neuen Beitrag eröffnest, denn so gehen zusammenhänge verloren
@ zipfeline
Das der Te Battterie Probleme hat, ist hier nicht zu lesen
Ausserdem " kochen Batterien nicht mit Wasser " sondern sind mit Säure befüllt.
@ Dein nimm ne Gelbatterie Hersteller ist egal
Du kannst nur wenn für diesen Motorradtyp eine Gelbatterie vorgeschrieben ist eine solche benutzen.
Dazu gibt es hier im Forum einen ellenlangen Beitrag über die Folgen wenn eine falsche Batterie verbaut wurde.
Text anscheinend nicht verstanden. Das in einer Batterie Säure ist ist sogar mir klar. Mußt Deine Mails von MT schneller lesen dann hättest sogar Du es gewusst. Werde morgen zur Kirche gehen und um Vergebung bitten, daß ich es erwähnt habe.
Wenn es für dieses Fahrzeug Hersteller mäßig eine Gel gibt, so kann er sie auch einbauen. Wenn es keine gibt eher nicht. Da er dann ja auch keine bekommt. Technisch gesehen ist es egal ob normal oder Gel! Gel ist wartungsfreier und sicherer. ENDE
Zitat:
Original geschrieben von zipfeline
Mußt Deine Mails von MT schneller lesen dann hättest sogar Du es gewusst. Werde morgen zur Kirche gehen und um Vergebung bitten, daß ich es erwähnt habe.
Technisch gesehen ist es egal ob normal oder Gel! Gel ist wartungsfreier und sicherer. ENDE
"Wenn ich muss gehe ich in Zimmer 00"
Mails bekomme und lese ich wenn ich angeschrieben werde.
Von MT bekomme ich selten eine
Man sollte auch nicht das ganze Forum abonnieren
Bete mal lieber das unter deinem Hintern keine Gelbatterie explodiert, weil deine Maschine damit nicht bestückt werden durfte.
Informiere dich da besser einmal eingehender mit der Materie und Technik.Solche Beiträge sind hier im Forum nachzulesen.
Technisch gesehen ist es eben nicht egal ob normal oder Gel!
Gel ist wartungsfreier da stimme ich dir zu
nur die Ladung eine andere, und sicherer ?
Wohl nur wenn du einen doppelten Rittberger mit dem Moped machst
@huskycrosser
Hi, danke für deine Antworten. Trotzdem finde ich du solltest dich nicht zu weitaus dem Fenster lehnen!
Betreffend meines Beitrages hier muss ich dir sagen, dass es nicht am Händler liegt. Dort war ich schon. Dieser entscheidet nicht ob er die Rückrufaktion noch durchführt oder nicht. Also hilft auch übermäßige Arschkriecherei dort nicht.
Der Händler fragt aufgrund der Fahrgestellnummer und des Schreibens erst bei Yamaha an. Geben die grünes Licht dann macht es der Händler. Sagen die NEIN, dann macht er es nicht.
Deshalb nützt Arschkriecherei nichts - es kommt rein auf Yamaha an. Genau das war meine Frage. Muss Yamaha das leisten oder nicht.
PS: Ich bin kein Motorrad Anfänger! Sondern genau das Gegenteil, nur falls man es hier denkt. Was ich genau mit dem Motorradrennsport zu tun hatte möchte ich hier nicht erklären. Allerdings gibt es diesen §:
§35 Abs. 2 Nr.1 Straßenverkehrsgesetz
Yamaha muss Mängel betreffend Verkehrssicherheit oder Umwelt beseitigen. Die Frage ist nur, wie lange Sie das müssen...
Zitat:
Original geschrieben von sossen
@huskycrosser
Hi, danke für deine Antworten. Trotzdem finde ich du solltest dich nicht zu weitaus dem Fenster lehnen!
Betreffend meines Beitrages hier muss ich dir sagen, dass es nicht am Händler liegt. Dort war ich schon. Dieser entscheidet nicht ob er die Rückrufaktion noch durchführt oder nicht. Also hilft auch übermäßige Arschkriecherei dort nicht.
Der Händler fragt aufgrund der Fahrgestellnummer und des Schreibens erst bei Yamaha an. Geben die grünes Licht dann macht es der Händler. Sagen die NEIN, dann macht er es nicht.
Deshalb nützt Arschkriecherei nichts - es kommt rein auf Yamaha an. Genau das war meine Frage. Muss Yamaha das leisten oder nicht.
PS: Ich bin kein Motorrad Anfänger! Sondern genau das Gegenteil, nur falls man es hier denkt. Was ich genau mit dem Motorradrennsport zu tun hatte möchte ich hier nicht erklären. Allerdings gibt es diesen §:
§35 Abs. 2 Nr.1 Straßenverkehrsgesetz
Yamaha muss Mängel betreffend Verkehrssicherheit oder Umwelt beseitigen. Die Frage ist nur, wie lange Sie das müssen...
Fenster ist grade zu und zum " Arschkriechen animiere ich nicht.
Wenn der Händler sagt ist nicht, willst du ihn dann per Gericht zwingen ?
Denke eher nicht ...... war aber auch nicht das Thema und es unterstellt dir keiner hier einen Anfänger oder habe ich etwas überlesen??
Wenn du allerdings so ein " alter " Motorradfreak bist, dann gestatte mir dann mal die Frage, warum du dann hier solche Fragen stellst ?
1: Yamaha R1 RN12 nach 2 Jahren wieder in Betrieb nehmen?
2: Rückrufaktion Drosselklappe R1 RN12 verpasst - und nun?
3: Welche Batterie für: R1 (RN12) BJ.2004 ?
Und so weiter .........
Nimms mir nicht übel aber einen Sinn sehe ich dann darin nicht, denn als " alter Fuchs " solltest du das alles aus dem FF kennen.
Ich betone auch noch vorsorglich, das ich dich hier nicht persönlich angreife falls da auf einmal jemand der Meinung ist und zum Streiten generell hier im Forum hab ich keine Lust.
Deswegen ist wohl eher keiner hier im Forum
Ohne Wertung noch eine kleine Korrerktur deines zitierten
§35 Abs. 2 Nr.1 Straßenverkehrsgesetzda dieser nicht so ganz richtig ist
§_35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
(1) Die nach § 33 Abs.1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Erfüllung der Aufgaben der Zulassungsbehörde oder des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der Aufgaben des Empfängers nur übermittelt werden, wenn dies für die Zwecke nach § 32 Abs.2 jeweils erforderlich ist
(2) Die nach § 33 Abs.1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen, wenn dies für die Zwecke nach § 32 Abs.2 jeweils erforderlich ist,
1. an Inhaber von Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge oder an Fahrzeughersteller für Rückrufmaßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Mängeln für die Verkehrssicherheit oder für die Umwelt an bereits ausgelieferten Fahrzeugen (§ 32 Abs.1 Nr.1) sowie bis zum 31.Dezember 1995 für staatlich geförderte Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch bereits ausgelieferte Fahrzeuge und
1a.an Fahrzeughersteller und Importeure von Fahrzeugen sowie an deren Rechtsnachfolger zur Überprüfung der Angaben über die Verwertung des Fahrzeugs nach dem Altfahrzeugrecht und an Versicherer zur Gewährleistung des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes (§ 32 Abs.1 Nr.2)
übermittelt werden.
Also nix mit Yamaha und muss Mängel beseitigen, da es hier nur allgemein um die Übermittlung der von Fahrzeugdaten und Halterdaten geht
Was du meintest ist ein anderer Bereich vom Gesetzgeber durch § XY geregelt ist.
Meine Fragen wurden übrigens auch nicht beantwortet, aber egal ......
Hat sich wohl mittlerweile erledigt .........
Lg und wünsche unfallfreie Fahrt in 2010
Das mit §35 hat schon seine Richtigkeit - dieser ist auch im Schreiben von Yamaha aufgezeigt! Da kannst du mir sagen was du willst.. ich habe es hier vor mir liegen. ;-)
Ich will nicht klagen gegen den Händler - ich will doch nur wissen ob Yamaha dazu verpflichtet ist - Lebenswichtig ist die Aktion für mich nicht. Es wäre eben eine nicetohave Aktion. Mehr auch nicht.
PS: Ich habe nicht geschrieben, dass ich der "Fahr-Freak" oder "Motorradtechnik-Freak" bin. Ich war auf einer anderen Seite tätig - in diesem "Mileu" - gefahren bin ich nur ein wenig wenn ich Freizeit hatte ;-)
Anbei das Schreiben, damit du beruhigt bist
;-)
Zitat:
Original geschrieben von sossen
Das mit §35 hat schon seine Richtigkeit - dieser ist auch im Schreiben von Yamaha aufgezeigt! Da kannst du mir sagen was du willst.. ich habe es hier vor mir liegen. ;-)
Ich will nicht klagen gegen den Händler - ich will doch nur wissen ob Yamaha dazu verpflichtet ist - Lebenswichtig ist die Aktion für mich nicht. Es wäre eben eine nicetohave Aktion. Mehr auch nicht.
PS: Ich habe nicht geschrieben, dass ich der "Fahr-Freak" oder "Motorradtechnik-Freak" bin. Ich war auf einer anderen Seite tätig - in diesem "Mileu" - gefahren bin ich nur ein wenig wenn ich Freizeit hatte ;-)
Anbei das Schreiben, damit du beruhigt bist
;-)
Verpflichtet ist Yamaha dann, wenn es um Sicherheits relevante Sachen geht und das auch nach Jahren. Bei Schönheitsproblemen eher nicht, aber wie gesagt nur gute Erfahrung mit der Marke.
Ich würde sagen, wende Dich wie ich schon beschrieben habe an http://www.yamaha-motor.de/ die sind kulant und mit Sicherheit wird das erledigt. Diese beauftragen einen Händler bei Dir in der Nähe, welcher sich dann bei Dir meldet. Könnte ich wetten.
Ansonsten keine Mitteilungen meinerseits, da hier zu große Lawinen wegen eines Furzes los getreten werden.
Trotzdem schönes Restwochenende. Morgen gehts mal wieder auf die Piste. Sogar mit Gelbatterie.
Ich hattes meine 05er RN12 auch letztes Jahr wegen was anderem beim Händler und der hat von sich aus nachgeschaut ob der Sensor bei meiner schon gemacht wurde. Dies war jedoch nicht der Fall und er hat ihn mir ohne irgendwelche Kosten gewechselt!!!