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Rückrufaktionen

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 13. März 2018 um 15:46

Woran erkenne ich, ob mein Auto betroffen ist und ob die Mängel beseitigt wurden ?

Ich habe einen E 300 T BlueTec mit EZ 06/2013.

Folgende Rückrufe sind in der Datenbank des KBA hinterlegt:

Nr. 5128 vom 10.02.2015

(Gelöste Motorraumabdichtung kann auf heiße Teile fallen und zum Brand führen.)

Nr. 6657 vom 29.12.2016

(Fehlerhafte Verschweißung der Kontakte im Steuergerät kann zum Brand oder Ausfall der Servolenkung führen.)

Nr. 6918 vom 21.03.2017

(Fehlerhafte Steuergeräte-Codierungen könnten unterschiedliche, nicht vorgesehene Reaktionen im Fahrzeug hervorrufen (z. B. Auslösung des falschen Airbags).)

Nr. 7395 vom27.11.2017

(Nicht ausreichende Erdung der Lenksäule in Verbindung mit einer Beschädigung der Leiterbahnen in der Wickelfederkassette kann zum Auslösen des Fahrerairbags führen.)

Quelle: https://www.kba-online.de/

Danke schonmal im vorraus.

Gruß Matthias

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@felge88 schrieb am 13. März 2018 um 18:07:39 Uhr:

Weil mein Auto von dem servolenkungsproblem betroffen war, ich Mercedes anrief das ansprach und man mir sagte es liegt nichts vor später hat sich dann das Gegenteil, Nach mehrfachen drängeln rausgestellt

Vermutlich bist du sofort zu Deinem ":)" vorstellig gewesen als die erste Meldung vom KBA veröffentlich wurde? Vielleicht sollte man bedenken, dass die erst reagieren können, wenn über den Konzern die Daten auf dem Server hinterlegt sind. Das geht nicht von heut auf morgen. Und wenn der Meister nichts auf seinem PC hat, dann kann er Dir auch keine Auskunft geben.

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Das steht doch auch auf der Seite des KBA:

Zitat:

ACHTUNG: Folgender Hinweis ist unbedingt zu beachten:

Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp. Da die angezeigten Mängel jedoch oftmals bestimmte Ausführungen (Motorisierung, Karosserieform oder sonstige Ausstattungsmerkmale) betreffen, sind in der Regel nicht alle Fahrzeuge des Typs auch tatsächlich von der Maßnahme betroffen.

Weitere Auskünfte und detaillierte Informationen zu möglichen Rückrufaktionen zu Ihrem eigenen Fahrzeug erhalten Sie unter der angegebenen Service-Telefonnummer Ihres Hersteller oder in einer Vertragswerkstatt.

Sofern dein Fahrzeug betroffen ist wirst Du von Mercedes angeschrieben, alternativ ruf deine Werkstatt an.

Gruß

Hagelschaden

Am einfachsten ist es mit der Zulassung und Ausweis zum freundlichen ,der kann dann in der Datenbank schauen ob

dieses Fahrzeug von Maßnahmen betroffen ist ,oder vielleicht schon gemacht worden ist

Du bekommst Post, wenn Dein Fzg. tatsächlich betroffen sein sollte. ;)

am 13. März 2018 um 16:55

Mercedes wird dich abwimmeln wie bei vielen anderen auch obwohl der Fehler besteht.

Auf der ADAC Internetseite kannst du ebenfalls prüfen, ob dein Fzg von einem Rückruf betroffen ist

@felge88

Bei einem Pflichtrückruf über das KBA wird Mercedes wohl kaum Kunden abwimmeln wollen.

Wie kommst Du zu dieser Behauptung?

Gruß

Hagelschaden

am 13. März 2018 um 17:07

Weil mein Auto von dem servolenkungsproblem betroffen war, ich Mercedes anrief das ansprach und man mir sagte es liegt nichts vor später hat sich dann das Gegenteil, Nach mehrfachen drängeln rausgestellt

Zitat:

@felge88 schrieb am 13. März 2018 um 18:07:39 Uhr:

Weil mein Auto von dem servolenkungsproblem betroffen war, ich Mercedes anrief das ansprach und man mir sagte es liegt nichts vor später hat sich dann das Gegenteil, Nach mehrfachen drängeln rausgestellt

Vermutlich bist du sofort zu Deinem ":)" vorstellig gewesen als die erste Meldung vom KBA veröffentlich wurde? Vielleicht sollte man bedenken, dass die erst reagieren können, wenn über den Konzern die Daten auf dem Server hinterlegt sind. Das geht nicht von heut auf morgen. Und wenn der Meister nichts auf seinem PC hat, dann kann er Dir auch keine Auskunft geben.

Zitat:

@felge88 schrieb am 13. März 2018 um 18:07:39 Uhr:

Weil mein Auto von dem servolenkungsproblem betroffen war, ich Mercedes anrief das ansprach und man mir sagte es liegt nichts vor später hat sich dann das Gegenteil, Nach mehrfachen drängeln rausgestellt

Beim nächsten Service wärst du schon angesprochen worden! Ach, ich vergaß: Bei dir gibt es ja keinen Service! :D

Ich bin in eine Vertragswerkstatt mit der Zulassung gegangen und mir wurde nachdem der KD-Berater die Ident.-Nr.

eingegeben hatte sofort gesagt das bei meinem Fahrzeug nur eine Maßnahme fällig war und die auch schon erledigt wurde.(Ich war zum ersten mal in dieser Vertragswerkstatt)

Themenstarteram 14. März 2018 um 16:07

Ich habe den Wagen ja erst seit 4 Wochen, Post hat also der erste oder zweite Besitzer bekommen, wenn es so ist.

Das besagt aber nicht, ob es auch gemacht wurde wenn das Fahrzeug denn betroffen war/ist..

Ich frag mal beim MB-Händler und nehme die Rückrufe vom KBA mal mit.

Sowas müsste ja dann hinterlegt sein.

Btw., was passiert eigentlich, wenn man dem Pflicht-Rückruf nicht nachkommt. Vergessen, keine Lust oder was auch immer...wird das irgendwo erfasst b´bzw. passiert dann etwas?

Gruß

Hagelschaden

Ja, lt. dem Anschreiben wird in diesen Fällen die örtliche Zulassungsstelle unterrichtet, die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geeignete Massnahmen bis in Einzelfällen zu einer Stilllegung prüfen soll.

Und das zeigt, dass die Werkstatt dem KBA mitteilen müsste, dass die

Nachbesserungen erledigt worden sind. Wie sollte sonst von da aus

über "geeigente Maßnahmen" entschieden werden gegen mein

Fahrzeug?

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