ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rückspiegel angefahren, Unfallverursacher hat sich gameldet, was tun?

Rückspiegel angefahren, Unfallverursacher hat sich gameldet, was tun?

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 16:41

Hallo,

gerade hat bei mir ein Mädchen geklingelt und gefragt, ob von Ihr angefahrenen Auto mir gehört(war gerade vor dem Haus geparkt). Sie hat mir den linken Außenspiegel angefahren und komplett zerstört, sagte aber sie wisse nicht, was in dem Fall zu machen ist, und da ich auch nicht weiss, hab ich mir Ihr Autokennzeichen aufgeschrieben sowie Ihre Namen Telefon und Handynummer.

Was kann ich in diesem Fall machen, bzw. was ist für mich am günstigsten?

Vielen Dank!

Gruß,

tritonit

 

P.S. Hab inzwischen eine Zentralle für Versicherungen angerufen und die Info bekommen, dass das Auto bei KRAVAG Hamburg

versichert ist, falls die irgendeine Rolle Spielt.

Ähnliche Themen
12 Antworten

Wenn Du fair bist fragst Du das Mädchen, ob Sie den Schaden selbst trägt und hälst die Rechnung dann entsprechend gering.

Will meinen, Du fährst in die Werkstatt und lässt das Teil austauschen.

So verliert Sie ihren SF-Rabatt nicht und sie wird für Ihre Ehrlichkeit belohnt.

Immerhin ist Fahrerflucht längst zum Volkssport geworden.

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 17:16

Hallo,

danke für die schnelle Antwort! Gerade waren das Mädchen und ihr Vater bei mir. Er hat mir seine Versicherungskarte gegeben und gebeten, dass ich ihn als Unfelversicherer melde. So habe ich auch anschließend gemacht. Von KARAVAG-Hotline haben mir eine Unfallschadensnummer gegeben, mit der ich zur Werkstatt gehen kann und es reparieren lassen kann und zwar bis zur einer Summe von 500€.

Muss ich auch meine Versicherung informieren, oder reicht diese Unfallversicherungsnummer für die Werkstatt?

Danke!

Gruß,

tritonit

am 28. Dezember 2006 um 17:40

Was soll diese Aussage: Bis zu einen Schaden von 500 Euro?

Siehe VOX Sendung vom 29.10.2006:"Versicherungen informieren falsch!."

Hat sie nur 500 Euro Deckungssumme vereinbart? Las dir bloß keinen Bären von der Versicherung aufbinden!

In jedem Fall: Fotografiere den Schaden bevor du ihn richten lässt!!!!!!

Bist du dir sicher das keine Trümmer Kratzer in der Lackierung verursacht haben. Hatte kürzlich einen Kunden, da war dann durch wegfliegende Spiegelteile noch der Dachrahmen neben der Windschutzscheibe und die Motorhaube verkratzt. (DER VN kam von hinten!)

Kommt der VN von vorne ist meist das Fahrerfenster verkratzt bzw. versplittert.

Mfg

G.o.

P.S: Sollte dann doch mehr kaputt sein hast du jederzeit das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Sollte es nötig werden solltest du im Hinterkopf behalten, dass du jederzeit einen Rechtsanwalt beauftragen kannst.

Hallo,

das ist wie immer: Frage drei Fachleute und Du bekommst fünf Antworten....

Ich denke, dass die Werkstatt Deines Vertrauens auch mit Unfallschäden vertraut ist und demzufolge auch für ihren Kunden genau hinsieht.

Wenn die Versicherung hier eine limitierte Freigabe erteilt, so dient das doch wohl lediglich dazu, einen vermeintlichen Bagatellschaden nicht ausufern zu lassen. Ein neuer Spiegel, elektrisch verstellbar und lackiert kostet bei den meisten Fahrzeugen 350,00 bis 400,00 € fertig montiert. Bleibt es dabei, ist doch alles i.O.; offenbart sich ein grösserer Schaden, ist abzuklären, ob doch ein Gutachter bestellt werden muss.

Du solltest nicht von vornherein aus einer Mücke einen Elefanten machen. Wenn hier das Mädchen so nett war und hat sich sofort gemeldet, ist das m.E. Grund, den Schaden gering zu halten. Der Vater hat sofort seine Versicherung informiert. Auch das ist gut für Dich: so ist professionelle Abwicklung gewährtleistet. Der Verursacher wird sicherlich anschliessend überlegen, ob er zur Erhaltung seienes Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlt.

am 28. Dezember 2006 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von Kilo111

Hallo,

das ist wie immer: Frage drei Fachleute und Du bekommst fünf Antworten....

Ich denke, dass die Werkstatt Deines Vertrauens auch mit Unfallschäden vertraut ist und demzufolge auch für ihren Kunden genau hinsieht.

Wenn die Versicherung hier eine limitierte Freigabe erteilt, so dient das doch wohl lediglich dazu, einen vermeintlichen Bagatellschaden nicht ausufern zu lassen. Ein neuer Spiegel, elektrisch verstellbar und lackiert kostet bei den meisten Fahrzeugen 350,00 bis 400,00 € fertig montiert. Bleibt es dabei, ist doch alles i.O.; offenbart sich ein grösserer Schaden, ist abzuklären, ob doch ein Gutachter bestellt werden muss.

Du solltest nicht von vornherein aus einer Mücke einen Elefanten machen. Wenn hier das Mädchen so nett war und hat sich sofort gemeldet, ist das m.E. Grund, den Schaden gering zu halten. Der Vater hat sofort seine Versicherung informiert. Auch das ist gut für Dich: so ist professionelle Abwicklung gewährtleistet. Der Verursacher wird sicherlich anschliessend überlegen, ob er zur Erhaltung seienes Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlt.

Nein! Diese Grenze dient m. E. ausschließlich dazu, falls sich der Schaden ausweitet, dass der Geschädigte dann wiederholt bei der Versicherung anruft und dann wird m. E. versucht werden den Vertrauensgutachter ins Spiel zu bringen. Ich habe 11 1/2 Jahre Erfahrung mit dem Schadensmanagement (1995 fiel die 3 % Grenze und es begann) und da bekommt man halt einiges mit.

Natürlich. Wenn es nur der Spiegel ist dann ist das kein Thema!!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße

G.o.

PS: Lies doch mal den Link der VOX Sendung. Was für eine Intension hätten die das zu behaupten, wenn es nicht stimmen würde? Das bringt SAT1 nur sinkende Werbeaufträge durch Versicherer.

Abseits des Gelehrtenstreits die Praxistipps:

Der Besuch von Vater und Tochter ist ein weiterer Beleg für anständige Leute - wenn auch offensichtlich mit "unanständigen" typischen Volkssportproblemen.

 

Entscheidend bei Deiner Spiegelreparatur ist:

Hast Du einen Lackschaden oder nicht?

Wenn nein, dann gebe den Wagen ab und frage vorsorglich nach dem Preis. Liegt der unter 500 EUR ist alles o.k.

Wenn Du eine DIGIcam oder ein Foto-Handy hast, mache vorsorglich ein paar Fotos vom Schaden.

Liegt der Preis mit/ohne Lackschäden über den 500 EUR, dann lasse durch einen unabhängigen Gutachter ein Kurzgutachten machen. Die Werkstatt kann Dir bestimmt einen solchen Gutachter benennen.

 

Vorsorglich auch die in den FAQ Versicherungen benannten Tipps unter www.unfallweb.de lesen.

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 18:45

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten, jetzt war ich draußen, um das Auto nochmals wegen Kratzer zu überprüfen. Soweit ich sehen kann, sind keine weitere Schaden außer den kaputten Spiegel zu sehen, werde aber morgen wenn es hell ist alles genauer kontrollieren und fotografieren, bevor ich zur Werkstatt gehe. Die 500€ sollten eigentlich reichen, denn es handelt es sich um einen Rückspiegel für Golf 3, der weder lackiert, noch elektrisch ist.

Vielen Dank nochmalls!!

tritonit

Die langen da wirklich dicke!

ja, die langen gut.

so ähnlich hatte ich es auch im vergangenen winter.

enge straße ich habe angehalten. der andere mit ca 50 vorbei(in zone 30).dann krach, und spiegel weg.

der andere fuhr erst weiter, hielt nach ca 300m an, wartete kurz und wendete dann, und kam zurück. war auch kurz vor der fahrerflucht.

hat ihm 270 euro gekostet. für den spiegel.

Zur Info:

Golf III Außenspiegel ohne Lackierung:

Spiegelkappe: 4,80 EUR

Spiegelgehäuse: 43,35 EUR

Spiegelglas: 10,43 EUR

Arbeitslohn 0,5 Stunden je nach Werkstattstundenlohn maximal 40 EUR in einer VAG Fachwerkstatt.

Somit ergeben sich Reparaturkosten von maximal 120 Euro incl. der derzeit noch gültigen MwSt. von 16%

Du kannst hier natürlich auch noch eine Sachverständige Expertise in Auftrag geben, ob der VN tatsächlich von vorn oder von hinten gegen deinen Spiegel gestoßen ist.

Am besten beauftragst du Gutachteronline damit. Der wird dir dann im weiteren einen qualifizierten Rechtsanwalt empfehlen… blablabla.

Die Kosten hierfür wirst du zwar selber tragen müssen, aber dieser selbsternannte „Verbraucherschützer“ wird dich im Weiteren so „vollmasseln“, dass du glaubst hier alle richtig gemacht zu haben. :mad:

Und jetzt mal Praxisorientiert:

Folge dem Rat von Madcruiser und mache ein oder zwei Fotos vom Schadenbereich und gib das Auto zur Reparatur.

Damit ist das Thema für dich erledigt. So einfach ist das manchmal.

am 29. Dezember 2006 um 22:00

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Grüße

G.o.

sehe ich auch so

grüßle

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rückspiegel angefahren, Unfallverursacher hat sich gameldet, was tun?