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Rückstrahler bei Hella Magic Colour Black?

Themenstarteram 25. Februar 2007 um 17:45

hi, hab seit einer woche hella magic colour black in meinem Golf eingebaut. Hab sie billig bei Ebay geschossen, daher keine Anleitung. Brauch ich bei diesen Rückleuchten einen Rückstrahler wie mein Kollege meinte? E-Prüfzeichen haben sie ja. Bin im Moment in der Probezeit und will daher nichts riskieren!

Michael

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16 Antworten

ja brauchst du

am 25. Februar 2007 um 17:54

Falls du die ABE für die Dinger haben willst, dann schick mir eine PN mit deiner Mailadresse. Da steht übrigens auch drin, dass man die Zusatzrückstrahler benötigt.

Hi,

in der Anleitung sind die Stellen für die Montage der Rückstrahler vermerkt. Die "Katzenaugen" sind in den Rückleuchten nicht integriert, deshalb müssen sie extra montiert werden.

Grüße,

Wheelie

Deshalb:

Die Dinger wieder raus und bei Ebay verkaufen.

Einfach die dunklen GT/GTI/VR6 Leuchten von VW kaufen. Sehen (finde ich gerade durch das orange Blinkerteil) besser aus.

Und gibts für ca. 20-30€ bei Ebay.

Ich weiss wirklich wovon ich rede. Habe in meinem GTI auch die von VW und wollte die Hella Black einbauen. Die sind aber kein bisschen dunkler (wenn man genau hinschaut) bei direkter Lichteinstrahlung sogar heller als die von VW.

Und dann braucht man noch extra Reflekoren.. (Bei den VW nicht)

selbst ein super-strenger Tüver hat bei mir nichts wegen der fehlenden Reflektoren gesagt-spar sie Dir!

 

(Ausrede für die Spielverderber vom Amt: warst in der Waschstraße-sind wohl dabei abgegangen...

was mir wirklich früher passierte)

 

@VWGolf_1984:

die schwarzen Hella sind wesentlich dunkler als die VW von den Sondermodellen-wenn sie orginal sind

@ golf-b52

hast du schonmal dran gedacht, dass reflektoren auch einen zweck erfüllen?

du bist doch bestimmt einer von denen der am lautesten rumheult, wenn dir jemand in der dunklen seitenstrasse auf deinen golf auffährt, weil der reflektor gefehlt hat und er dein auto nicht gesehen hat?!

Zitat:

Original geschrieben von american psycho

@ golf-b52

hast du schonmal dran gedacht, dass reflektoren auch einen zweck erfüllen?

du bist doch bestimmt einer von denen der am lautesten rumheult, wenn dir jemand in der dunklen seitenstrasse auf deinen golf auffährt, weil der reflektor gefehlt hat und er dein auto nicht gesehen hat?!

nee-is klar...

und vorne und an der Seite haste deswegen ja auch Reflektoren dran *lol*

außerdem:

schon mal was von reflektierendem Kennzeichen gehört?

Zitat:

Original geschrieben von golf-b52

selbst ein super-strenger Tüver hat bei mir nichts wegen der fehlenden Reflektoren gesagt-spar sie Dir!

das problem ist nicht der tüv....

lediglich wäre es mir viel zu gefährlich, wenn mir einer zugekiffter volltrunkener junkie aufs auto drauffährt, weil er hinterm steuer eigeschlafen ist, und ich dann ne teilschuld dafür bekommen.....

nebenbei wird das ein teurer spaß in ner polizeikontrolle, dann sind schnell 1000€ zzgl. nachschulungskosten fällig....

Zitat:

Original geschrieben von golf-b52

 

nee-is klar...

und vorne und an der Seite haste deswegen ja auch Reflektoren dran *lol*

außerdem:

schon mal was von reflektierendem Kennzeichen gehört?

Hi,

mit den Reflektoren an der Seite hast du recht, aber bei Normal-Golf und Vento sind vorne Reflektoren zwischen Blinker und Nebelleuchte drin

MfG

am 26. Februar 2007 um 1:24

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das problem ist nicht der tüv....

lediglich wäre es mir viel zu gefährlich, wenn mir einer zugekiffter volltrunkener junkie aufs auto drauffährt, weil er hinterm steuer eigeschlafen ist, und ich dann ne teilschuld dafür bekommen.....

nebenbei wird das ein teurer spaß in ner polizeikontrolle, dann sind schnell 1000€ zzgl. nachschulungskosten fällig....

mal sachlich bitte!

1000€ kostet ein illegales Autorennen und die Nachschulung hast Du Dir auch aus den Fingern gesogen!

 

KORREKT maximal möglich:

Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen 15 Euro (http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_papiere_hu_und_technik.html)

@ Golf-B52

Die schwarzen Hella sind eben NICHT WESENTLICH DUNKLER als die Originalen von VW.

Hast du die Rückleuchten mal in echt gesehen?

Oder nur von den schönen Bildern?

Ich habe beide (VW und Hella) nebeneinander gehoben und kann sagen das da fast kein Unterschied ist. Je nach Lichteinfall sind die VW sogar dunkler als die Hella.

Das ist kein Spass.

Vergleich einfach mal.

Drum hab ichs ja gelassen und die VW drin behalten.

Ich finde die Hella sind schwarz und de von VW Sondermodellen sind eher bräunlich. Was jetzt im Endeffekt dunkler ist sei mal dahin gestellt.

Aber das mit 1000 € + Nachschulungsgebühren ist ja wohl mal maßlos übertrieben. Gleich kommt noch einer mit einem Lichttechnischen Gutachten und dass man dir den Wagen stilllegt, weil die Reflektoren fehlen...

also nen abgestelltes Auto ohne Reflektoren ist nen Sicherheitsrisiko auf der Straße. Musste vor einiger Zeit selbst in nem schlecht beleuchteten Dorf erschrocken feststellen dass das auf den ersten Blick unbekannte Ding 20m vor mir auf der Straße nen abgestelltes Auto war.

Also die Rückstrahler (Katzenaugen) haben auch nen Sinn. Also bau sie dir dran oder hole andere Rückleuchten.

Zitat:

Original geschrieben von golf-b52

1000€ kostet ein illegales Autorennen

sicher?

die rückstrahler sind bestandteil der abe der leuchten, sofern diese nicht montiert werden, besteht auch keine be....da das ein sicherheitsrelevantes bauteil ist, liegt hier ein erlöschen der gesamtbetriebserlaubniss des fz vor....

die folgen sind dann:

bei ner "normalen" kontrolle:

-50€ strafe zzgl 25,6€ bearbeitungsgebühr (für fahrer und halter)

-3 punkte (für fahrer UND halter)

- a-verstoß für den fahrer

- ~36€ gebühr für das aufforderungsschreiben zur nachschulung

-250-400€ nachschulungskosten

- b-verstoß für den halter

-120-250€ abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)

-280-520€ gutachterkosten

-50-120€ für die neuvorführung des fz

- 1-2 wochen bus-/taxi-/ bahnfahrkosten

bei nem unfall:

-komplettverlust der teil-/vollkasko (d.h. deine eigenen schäden werden nicht bezahlt)

-haftpflicht zahlt die schäden des gegners erst ab 5000€

und dass kann dir JEDER noch so kleine dorfsherrif aufs auge drücken...alles andere (wie z.b. mängelkarte) ist nur guter wille und mehr nicht...

Zitat:

Original geschrieben von golf-b52

und die Nachschulung hast Du Dir auch aus den Fingern gesogen!

so?

das erlöschen der be, ist ein a-verstoß für den fahrer! was das in der probezeit bedeutet, brauch ich glaube ich nicht zu erklären...

Zitat:

Original geschrieben von golf-b52

KORREKT maximal möglich:

diese 15€ gelten z.b. dann, wenn du mit nebelscheinwerfer ohne grund durch die gegend fährst.....

Zitat:

Original geschrieben von marcel.d

Gleich kommt noch einer mit einem Lichttechnischen Gutachten und dass man dir den Wagen stilllegt, weil die Reflektoren fehlen...

das lichttechnsiche gutachten, hat damit relativ wenig zu tun....und stilllegen, das mAcht die polizei nicht direkt, dazu ahben die keine ausreichende fachkenntniss, eben deshalb, rückt dann der gutachter an...

Zitat:

Original geschrieben von alx07

also nen abgestelltes Auto ohne Reflektoren ist nen Sicherheitsrisiko auf der Straße.

bingo....

lediglich, ist es das nicht nur, wenn es steht, sondern auch wenn es fährt.....

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