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Rückstrahler für Rückleuchten wo anbringen (optisch)?

Themenstarteram 24. März 2007 um 10:58

Wo Rückstrahler für Rückleuchten anbringen (optisch)?

 

Hallo!

Ich habe mir neue Rückleuchten zugelegt und muss aber noch zusätzliche Rückstrahler anbringen und weis aber noch nicht so recht, wo ich dies (optisch am günstigsten) anbringen kann UND darf!

Hab auch schon im Forum gesucht und ein bisschen drüber gefunden doch Fotos sind zudem Thema Mangelware bzw. kaum einer hat dies dran ;-) (verständlich). Aber trotzdem da es doch einige Risiken mit sich bringt ohne diese zu fahren, wollt ich nun von denen wissen, die Sie angebracht haben, wo Sie ihre hingeklebt oder in die Heckschürze eingearbeitet haben (FOTOS WÄREN SUPER).

Hab aber auch noch eine 2. Frage und zwar hab ich ein Bild gefunden, und wollte wissen, wo man diese Rückstrahler herbekommt und wo sie den TÜV-Segen haben bzw ob ich diese verwenden kann!

Bild

 

Vielen dank schon mal im Voraus!

Herattic

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11 Antworten

Hi,

war bei den Rückleuchten keine ABE dabei ?

Bei meinen Hella-Leuchten ist die ABE dabei mit einer Montageanleitung für die Rückstrahler mit Maßzeichnung.

Grüße,

Wheelie

Themenstarteram 24. März 2007 um 12:42

Ne, habe die nicht gekauft!

Hab mir die lasieren lassen (die original Rückleuchten) und hab daber dazu ne TÜV-Bestätigung und muss jetzt nur noch so Rückstrahler montieren, damit ich die auch eintragen lassen kann!

So und da das auch was aussehen soll, wollte ich ein paar Anregungen haben (in Form von Bildern von euren G3´s) oder zumindest fragen, ob jmd die Rückstrahler im beigefügten pic hat oder weis wo es dir hergibt und evtl auch noch weis ob diese die erforderliche "TÜV-Prüfung" haben, weil man kann nicht jeden Rückstrahler anbringen, die müssen geprüft sein!

Weil diese mir doch noch am besten gefallen und die nicht ganz so auffällig sind!

Greetz

Herattic

also die strahler müssen ein e- prüfzeichen haben

würde mich auch mal interessieren wo man welche herbekommt

weil die sollten schon möglichst klein sein

im internet hab ich da irgendwie nix brauchbares gefunden bis jetzt

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

Hab mir die lasieren lassen (die original Rückleuchten) und hab daber dazu ne TÜV-Bestätigung und muss jetzt nur noch so Rückstrahler montieren, damit ich die auch eintragen lassen kann!

*lol*

kannst die rückstrahler auch direkt weg lassen....

ob mit oder ohne, ändert an der strafe, die du bekommst, wenn du nen unfall baust, oder die polizei dich anhält nichts! denn deine be ist so oder so erloschen....

das "gutachten", was du besitzt (in dem weder nummer noch fz noch verwendete farbestoffe, weder schichtdicke noch sonstwas drinnsteht) ist übrigends eine billige fälschung und hat rechtlich keinerlei bestand....

wenn du das eintragen bekommst, ist diese eintragung übrigends auch nichst wert....

€dit: ich vergas....ist ja hier das g3 forum :p sorry, für den kommentar, aber "typsiche vorurteile" wieder zu 100% erfüllt.....

€dit2: lass mich raten, du hast zufällig ne kopie von dem hier in der hand? gelle?! :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

€dit: ich vergas....ist ja hier das g3 forum :p sorry, für den kommentar, aber "typsiche vorurteile" wieder zu 100% erfüllt.....

also wenn ich mir deinen "fuhrpark" so angucke, wäre ich mit vorurteilen eher ruhig xD

Themenstarteram 24. März 2007 um 13:01

Hallo MagirusDeutzUlm,

warum sollte die Eintragung dann nichts wert sein?

Wenn der Prüfer doch bei die Sache geschaut hat und das für "OK" befunden hat - dann brauchste ja garnix mehr eintragen zu lassen weil ja dann alles für die Katz wäre...!

Ja, das habe ich, aber wieso wird dann sowas in Umlauf gebracht? Haste da ne Ahnung?

Also du meinst da führt kein weg dran vorbei, die Rückleuchten wieder zu verkaufen? Also keine Möglichkeit die eintragen zu lassen?

 

und dein Kommentar:

...aber "typsiche vorurteile" wieder zu 100% erfüllt.....

Also bitte...Rechtschreibung ist auch nicht deine Stärke *lol*

Nichts für ungut ;-)

Hi,

gib mal das Stichwort "lasiert" in die Suchfunktion ein, da gibt´s genügend Freds über dieses Thema.

Grüße,

Wheelie

PS.: Warum gibt eine Firma wie Hella Geld (und bestimmt nicht wenig) für ein lichttechnisches Gutachten aus wenn der TÜV-Prüfer die Lichtstärke der RL "einfach so" als ausreichend feststellen kann ?

hi,

also wenn deine rücklichter lasiert sind darfst du die auf keinen fall drauf haben. (so sieht die theorie aus)

jetzt mal praktisches beispielt: mein alter kadett hatte welche und bei der HU und bei polizeikontrollen wurde nie was gesagt.

aber wie gesagt ist nicht erlaubt und wenn dir einer hinten drauf fährt bist du schuld weil du falsche rücklichter hast. überleg es dir gut. schwarze rücklichter von hella sind auch nicht so teuer.

 

auf rückstrahler muss so ein prüfzeichen drauf stehen. E1 glaub ich. und die müssen eine bestimmte größe haben! keine ahnung mehr wie aber die ganz kleinen kannst vergessen.

war doch nur ironisch gemeint *gg*

 

Zitat:

Original geschrieben von TheRealGTIfreak

also wenn ich mir deinen "fuhrpark" so angucke, wäre ich mit vorurteilen eher ruhig xD

:D

ich kann mich da beruhigt von wegschreiben... ;)

meine fahrzeuge befinden sich allesamt im originalzustand und die bmw's liegen noch einige tausend-€ über dem budget der üblichen "ey-alda-fett-krasse-3er-bmw" fraktion...

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

warum sollte die Eintragung dann nichts wert sein?

da sie unzulässig ist....

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

Wenn der Prüfer doch bei die Sache geschaut hat und das für "OK" befunden hat -

sein "ok" darf er dafür aber NICHT geben, weil dies eine unzulässige veränderung einer vorgeschriebenen lichttechnsichen einrichtung darstellt....dafür wird (um sicherzustellen, das die leuchte die anforderungen noch erfüllt) ein lichttechnsiches gutachten benötigt (das sorry, dafür, den wert deines fahrzeuges wohl um ein vielfaches übersteigen wird, nämlich kostet das rd. 20.000€ für ein komplettes heck), da der prüfer per "augenmaß" weder beleuchtungsstärke noch lichtmengenfluss messen kann....

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

- dann brauchste ja garnix mehr eintragen zu lassen weil ja dann alles für die Katz wäre...!

habe ich nicht gesagt!

der teufel steckt nur im detail, das ich oben versucht habe zu verdeutlichen..

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

Ja, das habe ich, aber wieso wird dann sowas in Umlauf gebracht? Haste da ne Ahnung?

guck mal wie alt das ist...rd. 12jahre....währenddessen hat sich einiges verändert....

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

Also du meinst da führt kein weg dran vorbei, die Rückleuchten wieder zu verkaufen?

da du mir nciht zu glauben scheinst, ruf mal beim kba (kraftfahrt-bundesamt) an, und frag die...entweder du findest einen "dummen" der die dir abkäuft, oder du lässt ein lichttechnisches gutachten erstellen (das o.g. mit dem umkostenbeitrag von 20.000€ OHNE gewähr, das du auch eine zulassung dafür erhälst -> schlimmstenfalls ist das geld dann weg) und lässt die dann per einzelabnahme (rd. 40€) eintragen...

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

Also keine Möglichkeit die eintragen zu lassen?

siehe oben... :)

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

Also bitte...Rechtschreibung ist auch nicht deine Stärke *lol*

war ein langer tag gestern ;)

Themenstarteram 24. März 2007 um 13:26

MagirusDeutzUlm,

ich versteh das schon, finde die nur relativ gut anzuschaun und hatte halt die hoffnung das man was machen kann...

Aber habs mir shon fast gedacht! Werde die dann wohl mal bei ebay reinstellen und ein bischen Geld verdienen ;-)

Die haben mich auch nur 15€ gekostet deshalb ist es auch zu verschmerzen, dann müssen halt andere her :-D

Aber danke nochmal für deine Hilfe!

bin dann doch froh das ich den Fehler nicht gemacht habe weil das kann schon "mies" enden!

So und jetzt noch einen schönen Samstag wünsche ich!!!

Zitat:

Original geschrieben von Herattic

bin dann doch froh das ich den Fehler nicht gemacht habe weil das kann schon "mies" enden!

jop....

hier mal ne aufschlüsselung der folgekosten, die dir dadurch entstehen können:

bei ner normalen polizeikontrolle

- 50 € Strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr (für den Fahrer)

- 3 Punkte (für den Fahrer)

- A-Verstoß für den Fahrer

- ca.36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung

- 250- 400 € Nachschulungskosten

- 120- 250 € Abschleppkosten (werden nicht vom Adac übernommen)

- 280- 520 € Gutachterkosten

- 50-120€ für die Neuvorführung des Fz

- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten

Im Falle eines Unfalls:

- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)

- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€

- zivilrechtliche folgeprozesse bis in den mehrstelligen millionen-bereich, ohne deckung der schadenssumme durch die phv

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