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Rückstufung auf SF M Versicherung wechseln auf SF 1/2

Themenstarteram 13. Juli 2012 um 23:44

Hallo,

bin gerade etwas durcheinander....

habe den Führeschein seit 12/2003 und im August 2011 mein erster Wagen angemeldet und eine online Versicherung mit SF 0 abgeschlossen. (wusste leider nicht von der 3 Jahre Regel, dass ich mit SF 1/2 das Auto versichert konnte). Im November 2011 habe ich einen Unfall verursacht die Versicherung hat den Schaden reguliert (1850 €).

Die Versicherung hat mich ja mitte Juni 2012 informiert, dass ich nun SF M bin und entsprechend mein Beitrag erhöht. Ich habe 2 Tage später diese Versicherung angerufen und der Berater meint es wäre besser zu Kündigen und zu einem Versicherungsmakler zu gehen um eine neue Versicherung abzuschließen dann wenn ich dieses Jahr Unfall frei bleibe kann ich nächstes Jahr SF 1 haben.....

Der Rat habe ich auch gefolgt, der Makler meinte es ist machbar und dafür nutzen wir die 3 Jahre Führeschein Regelung und er meldet mich bei eine neue Versicherung als ich nie versichert wäre. Ich dachte ist es OK? er sagte klar es ist genauso wenn ich beim Versichern des Autos sagen würde pro Jahr fahre ich 12000 km plötzlich bin bei 13000km un baue einen Unfall und hatte aber vergessen die neue gefahrenen Km bei der Versicherung zu updaten.....

Was sagt da draussen dazu? kann ich den Berater und Makler vertrauen? habt hr schon Erfahrung damit gemacht?

Danke und Gruß,

Armando

Beste Antwort im Thema

Gibt mal einfach bei Google Malusdatei , HIS oder informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als Suchbegriff ein...

Falls es doch klappt und anschließend in die Hose geht:

Zitat:

Die Arglist des Maklers ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen

LG Braunschweig, Urteil vom 24.5.2012 - 7 O 2480/11

Zitat:

Der Versicherungsnehmer muss sich eine arglistige Täuschung des Versicherungsmaklers zurechnen lassen

OLG Köln, Beschluss vom 5.6.2012 - 20 U 114/11

Zitat:

Der Versicherungsnehmer muss sich eine arglistige Täuschung des Versicherungsmaklers zurechnen lassen

OLG Köln, Urteil vom 2.3.2012 - 20 U 209/11

Zitat:

Der Versicherungsnehmer muss sich eine arglistige Täuschung des Versicherungsmaklers zurechnen lassen

OLG Celle, Beschluss vom 2.12.2011 - 8 U 237/11

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Gibt mal einfach bei Google Malusdatei , HIS oder informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als Suchbegriff ein...

Falls es doch klappt und anschließend in die Hose geht:

Zitat:

Die Arglist des Maklers ist dem Versicherungsnehmer zuzurechnen

LG Braunschweig, Urteil vom 24.5.2012 - 7 O 2480/11

Zitat:

Der Versicherungsnehmer muss sich eine arglistige Täuschung des Versicherungsmaklers zurechnen lassen

OLG Köln, Beschluss vom 5.6.2012 - 20 U 114/11

Zitat:

Der Versicherungsnehmer muss sich eine arglistige Täuschung des Versicherungsmaklers zurechnen lassen

OLG Köln, Urteil vom 2.3.2012 - 20 U 209/11

Zitat:

Der Versicherungsnehmer muss sich eine arglistige Täuschung des Versicherungsmaklers zurechnen lassen

OLG Celle, Beschluss vom 2.12.2011 - 8 U 237/11

worst Scenario: Deine neue Versicherung findet heraus, daß Angaben falsch waren (Zitat: "...und er meldet mich bei eine neue Versicherung als ich nie versichert wäre"), die lehnen den Vertrag ab und dann wird Dich keine Versicherung mehr nehmen.

wagen auf deine mutter oder freundin versichern..... das ist legal und du kannst die sf klassen irgendwann übernehmen ohne so einen hickhack....;)

am 14. Juli 2012 um 8:11

Oder eben alles von deinem Markler schriftlich geben lassen, also alles was er sagt, ihn selber niederschreiben lassen und das dann mit seiner Unterschrift bestätigen machen. Macht er es nicht, weißt du ja wie viel Wahrheit an der Sache ist. Des Weiteren würde ich auch eher einen zweiten Vertrag über einen Eltern Teil laufen lassen, hier stehen die Chancen besser in einer anderen SFK zu landen. Falls du Großeltern hast, die einen Führerschein haben aber selber nicht mehr fahren, kannst du deren SFK auch zu deiner Mutter oder deinem Vater übertragen lassen, geht aber nur geradlining. Also Dein Mutter von ihren Eltern und bei deinem Vater von seinen Eltern. Ein Rabattschutz ist auch immer recht nützlich ;)

Zitat:

Original geschrieben von Julsen

Falls du Großeltern hast, die einen Führerschein haben aber selber nicht mehr fahren, kannst du deren SFK auch zu deiner Mutter oder deinem Vater übertragen lassen, geht aber nur geradlining. Also Dein Mutter von ihren Eltern und bei deinem Vater von seinen Eltern. Ein Rabattschutz ist auch immer recht nützlich ;)

das geht auch anders bei der richtigen versicherung ;) aber meistens scheitert es dann an der übernahme von sf25 durch den enkel :D

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

anders bei der richtigen versicherung ;)

Und woher weist Du bei welcher er ist? Vorher kannst Du ja schlecht sagen er sei bei der falschen...

 

So vom Lesen her liegt es meist nicht generell an einer bestimmten Versicheruung sindern an den jeweiligen Sachbearbeitern.

So kommt es das bei ein und derselben Versicherung bei dem einen alles gezahlt wird und bei dem anderen erst vor Gericht gezogen werden muss..

am 14. Juli 2012 um 9:15

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

Zitat:

Original geschrieben von Julsen

Falls du Großeltern hast, die einen Führerschein haben aber selber nicht mehr fahren, kannst du deren SFK auch zu deiner Mutter oder deinem Vater übertragen lassen, geht aber nur geradlining. Also Dein Mutter von ihren Eltern und bei deinem Vater von seinen Eltern. Ein Rabattschutz ist auch immer recht nützlich ;)

das geht auch anders bei der richtigen versicherung ;) aber meistens scheitert es dann an der übernahme von sf25 durch den enkel :D

Meinst du die Übertragung der SFK? Da wurde mal ein Riegel vorgeschoben weil oft viele ältere Herrschaften ihre SF Klassen für sehr viel Kohle verkauft haben.

Moin,

 

wenn eine KFZ Vers. auf Deinen Namen bestanden hat, darf diese bei der Nachfrage zum Vorversicherer nicht verschwiegen werden, ansonsten wurde eine Obliegenheitspflicht verletzt, selbst wenn der (wohl fuchunkundige) Makler etwas anderes in Aussicht gestellt hat.

 

Den Wagen als Zweitwagen bei einem Elternteil anmelden ist ganz legal, es sollte später aber nur darauf geachtet werden, dass bei der Wahl des Neuversicherers (mindestens 10 Jahre warten) eine SFR Übertragung von den Eltern möglich ist.

 

Mal abgesehen davon, dass Du von dem Makler ein Beratungsprotokoll bekommst, in dem die Problematik beschrieben sein sollte, gibt es durchaus Versicherer, die nicht nach dem Vorversicherer fragen => Keine Falschangabe, kein Problem!

Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass Du entweder einen Fahrzeugwechsel durchführen musst oder zum Jahreswechsel ein paar Tage auf ein Auto verzichten musst, da bei einem Versichererwechsel zum 01.01. auch der kulanteste bzw. unkomplizierteste Versicherer einen Vorvertrag unterstellt!

Zitat:

Original geschrieben von Julsen

Zitat:

Original geschrieben von rebizzel

 

das geht auch anders bei der richtigen versicherung ;) aber meistens scheitert es dann an der übernahme von sf25 durch den enkel :D

Meinst du die Übertragung der SFK? Da wurde mal ein Riegel vorgeschoben weil oft viele ältere Herrschaften ihre SF Klassen für sehr viel Kohle verkauft haben.

ich wüsste nicht warum ein riegel vorgeschoben wird wenn ein enkel die sfklasse vom 90jährigen opa bekommt. oder im todesfall ....

es liegt aber generell an der versicherung ob sie dies macht oder nicht und auch hier wieder am berater vor ort und nicht im callcenter irgendwo in der türkei oder indien..... :D

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