1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rückstufung im Schadensfall - Versicherungswechsel oder Selbstregulierung

Rückstufung im Schadensfall - Versicherungswechsel oder Selbstregulierung

Themenstarteram 2. März 2014 um 18:36

Hallo,

ich bin der HDI versichert (nicht HDI Direkt) und war vor knapp 4 Wochen in einen Unfall verwickelt.

Auch wenn ich den Vorgang nicht nachvollziehen kann, werde ich wohl eine 50% Teilschuld bekommen.

(Ich war rückwärts auf einem Parkplatz unterwegs und ein unaufmerksamer Fahrer ist mir beim ausparken seitlich ins Auto gefahren)

Da der Fahrer vor Ort ein Verwarnungsgeld bezahlen musste und die Polizisten der Meinung waren die Schuld läge beim Unfallgegner, habe ich mir erstmal keine Gedanken gemacht.

Bis meine Haftpflichtversicherung mir mitgeteilt hat, dass der Unfallgegner einen Regulierungsantrag gestellt hat und ich zum Hergang Stellung nehmen soll.

Damit bin ich direkt ab zum Anwalt...

Laut Gutachten beträgt der Schaden am gegnerischen Fahrzeug 2800 Euro, am eigenen 1800 Euro.

Ich fahre einen Audi A6 3.0 TDI Avant Quattro BJ10, der Unfallgegner einen Passat Kombi BJ 08.

(Der Gutachter des Unfallgegners hat wohl sehr gut gerechnet, 2600 Euro für eine beschädigte Passat-Stoßstange und bei mir soll eine neue Stoßstange und komplette C-Säulen und Hecklackierung nur 1600 Euro kosten)

Bis heute morgen dachte ich wir wären gut versichert, mit meinem 300 Euro für die VK SB wäre das Thema durch, jedoch weit gefehlt.

Die HDI stuft die VK von SF29 in SF16 zurück und die HF von SF29 sogar auf SF12 !!!

Ich habe mir das ausgerechnet, ich hätte jährlich Versicherungsmehrkosten in Höhe von 400 Euro und das wegen eines Unfalls an dem ich nach meinem Rechtsempfinden absolut keine Schuld trage.

Auf der Suche im Web habe ich dann erfahren, dass viele der großen Versicherer ab SF25 bei 1 Unfall maximal 3 Jahre zurückstufen. Von meiner Verischerungsagentur (die ich bisher für fähig gehalten habe) hätte ich erwartet, dass mir ausschließlich solche Tarife vorgeschlagen werden. Aber gut hinterher ist man immer schlauer.

Nach meiner Recherche ist es so, dass ich bei meiner Versicherung den aktuellen SF bis zum Jahresende erstmal beibehalte.

Bei einem Versicherungswechsel zum kommenden Jahr würde meine Versicherung den aktuellen SF Stand (also SF29)+ 1 Unfall HF/Kasko melden.

Die Herabstufung würde dann nach Tabelle der neuen Versicherung erfolgen.

Sind diese Informationen korrekt?

Ansonsten würde ich zumindest die Kasko selbst regulieren, bei 300 Euro SB und 50% Zuzahlung des Unfallgegners bleibt da ja eh nicht mehr viel übrig.

Vielen Dank ;-)

Ähnliche Themen
11 Antworten

Sollte nicht erstmal die Schuldfrage eindeutig geklärt werden? Was sagt dein Anwalt denn dazu.

Nur weil deine Versicherung dich anhört heißt es ja nicht, dass Du Schuld hast.

Wenn Du vllt. nur 30% Schuld kriegst, sieht das doch schon ganz anders aus. Dann mal selbst ein Gutachten für dein Auto einholen was die Kosten realistischer berechnet.

Wenn Du dann vllt. auf selbe Schadensumme kommst, also bei beiden ~2800€ und Du eine 30%-Schuld hast, bekommst immerhin noch 1120€ vom Gegner. Rechnest Die 300€ SB noch drauf und die Hochstufung kannst dein Schaden schon selber bezahlen.

Meine Tochter hat ähnliche Erfahrungen machen müssen, sie hat von der Gegnervers. aber zu 100% ihren Schaden ersetzt bekommen.

 

Der Versicherer meine Tochter hat die Forderungen des Gegners abgelehnt, woraufhin vor Gericht geklagt wurde und der Gegner 50% seiner Forderung (50% von seinen Schaden) zugesprochen bekam.

 

Meine Tochter hatte Glück, es waren nur 200,- die sie dann wieder an den Versicherer zurück zahlte, um des SFR zu retten.

 

am 2. März 2014 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Die HDI stuft die VK von SF29 in SF16 zurück und die HF von SF29 sogar auf SF12 !!!

Ich habe mir das ausgerechnet, ich hätte jährlich Versicherungsmehrkosten in Höhe von 400 Euro und das wegen eines Unfalls an dem ich nach meinem Rechtsempfinden absolut keine Schuld trage.

Auf der Suche im Web habe ich dann erfahren, dass viele der großen Versicherer ab SF25 bei 1 Unfall maximal 3 Jahre zurückstufen. Von meiner Verischerungsagentur (die ich bisher für fähig gehalten habe) hätte ich erwartet, dass mir ausschließlich solche Tarife vorgeschlagen werden. Aber gut hinterher ist man immer schlauer.

Deine Argentur hat nichts falsch gemacht.

Die Tarife mit Rabattretter bei SF25 gibt es nicht mehr. Das sind Alttarife.

Inzwischen geht die SF Staffel bis SF35 und es gibt nur noch wenige Tarife, die bei SF35 einen Rabattretter haben.

Die Rückstufung ist in der neuen, langen SF Staffel auch völlig normal. Da wirste auch keine andere Versicherung finden, die dich weniger zurück stuft.

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Auf der Suche im Web habe ich dann erfahren, dass viele der großen Versicherer ab SF25 bei 1 Unfall maximal 3 Jahre zurückstufen. Von meiner Verischerungsagentur (die ich bisher für fähig gehalten habe) hätte ich erwartet, dass mir ausschließlich solche Tarife vorgeschlagen werden. Aber gut hinterher ist man immer schlauer.

hier vergleichst du Alt-Tarife mit Neuen. SF25 minus 3 Jahre war der alte Rabattretter. Den gibt es nicht mehr. Heute gibt es den Rabattschutz und der kostet Geld.

Talker55 war schneller und ausführlicher :-(

am 2. März 2014 um 21:20

Ich hab mal die wichtigsten Punkte ausgewählt:

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

 

(Ich war rückwärts auf einem Parkplatz unterwegs und ein unaufmerksamer Fahrer ist mir beim ausparken seitlich ins Auto gefahren)

Da der Fahrer vor Ort ein Verwarnungsgeld bezahlen musste und die Polizisten der Meinung waren die Schuld läge beim Unfallgegner, habe ich mir erstmal keine Gedanken gemacht.

Damit bin ich direkt ab zum Anwalt...

Eigentlich hätte dir dann der Anwalt sagen sollen dass:

-Die absolut einheitliche Rechtsprechung in Deutschland den Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren dahingehend auslegt, dass den Rückwärtsfahrenden grundsätzlich die volle Haftung bei einem Unfall trifft.

-Der Rückwärtsfahrende diesen Anscheinsbeweis zu entkräften hat, wenn er selbst Ansprüche stellen will.

-Sofern beide rückwärts gefahren sind eine 50/50-Verteilung des Gesamtschadens in diesem Falle vollkommen korrekt und realistisch ist.

-Es vollkommen unmaßgeblich für die spätere Regulierung ist, wie die Polizei vorort die Sache einschätzt.

-Die Polizei nicht für zivilrechtliche Dinge zuständig ist, sondern lediglich zu prüfen hat, ob bei einem oder beiden der Unfallbeteiligten ein ordnungswidriges Handeln vorliegt, welches entsprechend zu ahnden ist.

-In diesem Falle die Abrechung zunächst über VK und des Restschadens über Quotenvorrecht die für dich allerbeste Möglichkeit darstellt, den Schaden reguliert zu bekommen.

 

Hat er das nicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

(Der Gutachter des Unfallgegners hat wohl sehr gut gerechnet, 2600 Euro für eine beschädigte Passat-Stoßstange und bei mir soll eine neue Stoßstange und komplette C-Säulen und Hecklackierung nur 1600 Euro kosten)

Bist du selbst auch Gutachter, dass du mit nur einem Blick beurteilen kannst, welche Schäden in welcher Höhe am anderen Fahrzeug vorliegen (auch ggf. unter der Stossstange, am Blech und was darunter noch kaputt sein könnte)?

Der Gutachter hat den am anderen Fahrzeug entstandenen Schaden aufgenommen - was sollte er sonst tun?

Und "rechnen" braucht er gar nicht selbst - da gibt es Kalkulationsprogramme für.

 

Die Frage nach der Rückstufung wurde bereits korrekt beantwortet, so dass man als Fazit eigentlich nur festhalten kann: Alles korrekt gelaufen bisher - in jeder Hinsicht.

 

 

Themenstarteram 2. März 2014 um 22:43

Okay die Rechtssprechung sieht es also vor, dass ein Rückwärtsfahrender generell die volle Schuld an einem Unfall trägt.

Der Unfallgegner ist auch rückwärts gefahren, daher wird hier wohl die 50/50 Regel greifen.

Was mich dabei einfach stört ist, dass meine Fahrtrichtung auf den Unfall überhaupt keine Auswirkung hatte.

Ich befand mich bereits hinter dem gegnerischen Fahrzeug als dieser aus der Parklücke ausgefahren ist.

Der einzige der den Unfall hätte verhindern können wäre der Unfallgegner gewesen.

Zitat:

Bist du selbst auch Gutachter, dass du mit nur einem Blick beurteilen kannst, welche Schäden in welcher Höhe am anderen Fahrzeug vorliegen (auch ggf. unter der Stossstange, am Blech und was darunter noch kaputt sein könnte)?

Ja das zu beurteilen traue ich mir eingeschränkt zu. Ich weiß was beim Passat hinter der Stoßstange sitzt und bin absolut sicher, dass der Unfall keine Schäden an der tragenden Konstruktion hinterlassen hat.

Der Schaden beim Unfallgegner war nur bei ganz genauem Hinschauen überhaupt zu erkennen und es war defintiv nur die Stoßstange betroffen.

Der Hauptschaden ist an meinem Wagen entstanden, weil durch meine Rückwärtsfahrt die Stoßstange am Wagen entlanggeschrammt ist und bis zur Tür alles verkratzt hat.

Außerdem bin ich mal gespannt was mein Audihändler zu meinem Gutachten sagt.

Für 1800 Euro soll die Stoßstange (für AHK) getauscht werden, C-Säule plus Kotflügel und hintere Tür neu lackiert und eine Spurvermessung (Wagen hat Airsuspension das soll angeblich nur mit ganz speziellen Lasergeräten funktionieren die nichtmal jede Audi Werkstatt hat) durchgeführt werden.

Die defekte Felge bekomme ich nicht ersetzt, zwischen Reifen und Felge steckte 3 cm tief ein Plastikstück seiner Stoßstange drin.

Außerdem steht im Gutachten drin, dass ich das Fahrzeug im Verkaufsfall als Unfallfahrzeug anbieten muss. Der Wertverlust dadurch soll mit 150 Euro abgegolten sein, bei einem Fahrzeug mit einem Zeitwert von ca. 30000 Euro

Ich möchte dazu sagen, dass ich den Gutacher selbst beauftragt habe.

Mein Gefühl sagt mir, dass ich da erheblich schlechter rauskomme als der Unfallgegner...

 

Zitat:

-In diesem Falle die Abrechung zunächst über VK und des Restschadens über Quotenvorrecht die für dich allerbeste Möglichkeit darstellt, den Schaden reguliert zu bekommen.

Und wo ist da die Gegenrechnung zur gestiegenen Prämie?

Wie gesagt im ersten Jahr wären es derzeit über 400 Euro.

Davon was passieren könnte, wenn ich jetzt zufällig innerhalb der nächsten Jahre noch einen Unfall habe darf ich garnicht anfangen.

Ein A6 3 Liter kostet auf SF2 ungefähr 3500 Euro im Jahr...

 

am 2. März 2014 um 23:10

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Okay die Rechtssprechung sieht es also vor, dass ein Rückwärtsfahrender generell die volle Schuld an einem Unfall trägt.

Das tut sie - fürwahr.

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Der Unfallgegner ist auch rückwärts gefahren, daher wird hier wohl die 50/50 Regel greifen.

So wird es wohl kommen (ohne jetzt Prophet sein zu wollen).

 

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Was mich dabei einfach stört ist, dass meine Fahrtrichtung auf den Unfall überhaupt keine Auswirkung hatte.

(..)

Der einzige der den Unfall hätte verhindern können wäre der Unfallgegner gewesen.

...der beim Ausfahren auch nicht damit rechnen musste, dass da einer rückwärts, entgegen der Fahrtrichtung angefahren kommt.

Vielleicht wäre auch durch Vorwärtsfahren (was natürlich einen kleinen Umweg bedeutet hätte) der Unfall zu vermeiden gewesen?

Wer weiß?

Zitat:

Original geschrieben von ueker123

Und wo ist da die Gegenrechnung zur gestiegenen Prämie?

Wie gesagt im ersten Jahr wären es derzeit über 400 Euro.

Davon was passieren könnte, wenn ich jetzt zufällig innerhalb der nächsten Jahre noch einen Unfall habe darf ich garnicht anfangen.

Ein A6 3 Liter kostet auf SF2 ungefähr 3500 Euro im Jahr...

Ich habe dir das Stichwort gegeben - rechnen musst du nun selber.

 

am 2. März 2014 um 23:22

Du musst dir wohl selber ankreiden, warum du keinen Rabattschutz in deinem Vertrag zusätzlich mit vereinbart hast.

Die Rückstufungstabellen sind ja kein Geheimnis und man sollte die auch schon vor einem Schaden kennen.

Rabattschutz gibts schon seit vielen Jahren und wäre in deinem Falle bestimmt sinnvoll gewesen.

Themenstarteram 2. März 2014 um 23:25

Zitat:

...der beim Ausfahren auch nicht damit rechnen musste, dass da einer rückwärts, entgegen der Fahrtrichtung angefahren kommt.

Okay das sollte ich auch noch dabei sagen, ich bin rückwärts aber in Ausfahrtrichtung gefahren.

Ich hatte die Absicht einige Parklücken hinter der des Unfallgegners zu wenden.

Eine andere Möglichkeit gab es aus Platzgründen nicht.

Ganz abgesehen davon sollte der zurücksetzende Autofahrer auch nach links gucken, könnte ja sein, dass von dort Fußgänger oder ein ausparkendes Auto kommt?!

Naja ist halt alles blöd gelaufen...

Wie sieht das eigentlich mit dem Rückkauf des SFR aus.

Was für Kosten kämen da in der Haftpflicht auf mich zu?

Wenn der Unfallgegner nach Kostenvoranschlag abrechnet (und da gehe ich derzeit fest von aus) wären das die 2600 Euro abzgl. Steuer / 2.

Oder spielen da noch andere Faktoren mit rein?

 

Nach der stvo paragraph irgendwas. Musst du beim rückwärts fahren Gefährdung anderer ausschließen. Das gillt auch fuer den ausparker.

Daher wird es 50/50 gerechnet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen