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Rückstufung nach Unfall

Themenstarteram 17. September 2006 um 12:35

Nach 22 Jahren ohne Unfall hat es uns erwischt.

Nun muss der Schaden über die Versicherung abgewickelt werden. Zur Rückstufung: Gibt es einheitliche Regelungen? Bekannte berichten, Sie hätten "einen Schuß " frei, während unser Vertrag von SF 22 nach SF 10 und die Kasko von 21 nach 13 zurückgestuft werden soll.

Gibt es wirklich unterschiedliche Regelungen?

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12 Antworten

Hi,

da die Rückstufung im Ermessen und der Kalkulation der Gesellschaft liegt, gibt es hier tatsächlich Unterschiede,

Gerade die mittlerweile angebotenen Billigtarife haben hier einige böse Fallen.

Ansonsten:

"Einen Schuss frei" hat man oftmals in SF25 - da wird zwar zurückgestuft, aber eben von SF25 in SF22 - da beides 30% Beitrag entspricht spürt der Vericherungsnehmer hier keinen Mehraufwand.

Insofern sind die Aussagen deiner Bekannten wohl richtig.

Du kannst bei der Stufung versuchen, zum Jahresende eine "bessere" Versicherung zu finden, bei der die Rückstufung nicht so heftig ist.

Gemeldet wird der neue Versicherung dann "22 schadenfreie Jahre, 1 Unfall in 2006" --> die stuft das dann entsprechend ein. Findest du also eine, die besser stuft, bist du per se fein raus - auch wenn freilich nicht die SF-Klasse bezahlt wird oder die Prozentzahl des Beitragssatzes, sondern der fällige Beitrag.

Hol dir Vergleichsangebote für 2007 ein - oder überleg, den Schaden zurückzukaufen.

Grüße

Schreddi

Mit SF 22 hat man bei den aktuellen Tarifen nach meiner Kenntnis keinen echten Freischuß mehr sondern wird meist in SF 10 zurückgestuft.

Das ist der Preis den der Kunde für den Kampf um die günstigen Prämien bezahlen muss.

Moderatere Rückstufungen gibt es bei Alttarifen die bei SF 18 oder 20 enden.

Solche Verträge dürften 6 Jahre und mehr auf dem Buckel haben.

Tipp:

Zum 1.1.2007 den Versicherer wechseln.

Bei einigen wenigen wird man von 22 nur auf 16 zurückgestuft.

2008 kann man dann wieder wechseln und hat bei schadenfreiem Verlauf die SF 16 gerettet.

Themenstarteram 18. September 2006 um 10:02

Danke schon mal, das hilft doch etwas weiter, ist natürlich total ärgerlich dass der Schaden mit ca. € 4500,- etwas zu hoch zum Zurückkaufen ist.

Du kannst dich auch jetzt schon nach einer neuen Versicherung um schauen und dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Dann kannst du vielleicht schon früher von den besseren Rückstufungstabellen profitieren, wenn du es sowieso vorhast...

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Mit SF 22 hat man bei den aktuellen Tarifen nach meiner Kenntnis keinen echten Freischuß mehr sondern wird meist in SF 10 zurückgestuft.

Ich habe gerade ein aktuelles Vertragsangebot eines Versicherers vorliegen, in dem - zumindest in der Haftpflicht - der Rabattretter ab SF 20 als Leistungsmerkmal aufgeführt wird.

Themenstarteram 18. September 2006 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

Ich habe gerade ein aktuelles Vertragsangebot eines Versicherers vorliegen, in dem - zumindest in der Haftpflicht - der Rabattretter ab SF 20 als Leistungsmerkmal aufgeführt wird.

Wäre super, wenn Du das mal posten könntest!

Danke shcon mal!

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von xburnoutx

Du kannst dich auch jetzt schon nach einer neuen Versicherung um schauen und dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

Dann kannst du vielleicht schon früher von den besseren Rückstufungstabellen profitieren, wenn du es sowieso vorhast...

denkbar ungünstigste Variante:

a) der Beitrag fürs Restjahr ist bezahlt und bleibt beim Versicherer

b) die Rückstufung erfolgt eh zum 01.01.

Alsow as soll dieses Manöver bringen?

Wäre nur vorteilhaft wenn er in den folgenden 3 Monaten mehr einspart in 2006 als er an Beitrag beim Vorversicherer gezahlt hat - sprich wenn er weniger als die Hälfte bezahlt...

Grüße

Schreddi

@Glinsi: Du hast eine PN.

Ich würde den aktuellen Vertrag zur Hauptfälligkeit kündigen. Durch eine vorzeitige Kündigung hast Du keinen Vorteil.

Was die Rückstufung in der VK angeht: Solltest Du die Möglichkeit haben, ein Jahr auf eine VK-Deckung verzichten zu können, wäre ein "Aussetzen" der VK im nächsten Jahr zu überlegen. Du würdest dann 2008 wieder mit der selben SF-Klasse in der VK eingestuft werden, die Du in der HP hast.

Damit die anderen nicht dumm sterben:

Es ist die Janitos, vormals MLP und jetzt an die Gothaer verkauft. ;)

Dort stufte man im Tarif 10/2005 von SF 20 und höher in SF 18 zurück.

Beide Klassen haben 30 Prozent.

Ob dieser Tarif aktuell noch gilt ist mir unbekannt, meine Software hat die Rabattstaffel nur noch bis zum 31.08.2006 angezeigt.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Du kannst bei der Stufung versuchen, zum Jahresende eine "bessere" Versicherung zu finden, bei der die Rückstufung nicht so heftig ist.

Gemeldet wird der neue Versicherung dann "22 schadenfreie Jahre, 1 Unfall in 2006" --> die stuft das dann entsprechend ein.

Ich habe ein ähnliches Problem.

Eigentlich sollte planmäßig in 2008 der Wechsel von SF 18 zun SF 19 erfolgen.

Vor drei Monaten dummereise einen leichen Auffahrunfall gehabt - mein erster Unfall überhaupt, und nun erfahre ich, daß meine Versicherung mich auf SF 7 :eek::eek::eek: herunterstuft.

Habe gerade erst ein neues Fahrzeug mit den bisherigen Konditionen versichert.

Hätte ich die Rückstufung durch einen Versicherungswechsel umgehen können?

Der Vertreter meint die Rückstufungen wären bei allen Gesellschaften gleich.

Also überall nach einem Schaden von im meinem Fall SF 18 (30%) nach SF 7 (50%).

Ach ja, mein voheriges Fahrzeug war nur Haftpflicht und Teilkasko versichert, neuer Wagen auch Vollkasko.

Das heißt beides erst mal noch SF 18.

Ist dann ab nächsten Jahr auch die VK SF 7 oder nur die Haftpflicht?

Gruß

Swallow

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Ich habe ein ähnliches Problem.

Eigentlich sollte planmäßig in 2008 der Wechsel von SF 18 zun SF 19 erfolgen.

Vor drei Monaten dummereise einen leichen Auffahrunfall gehabt - mein erster Unfall überhaupt, und nun erfahre ich, daß meine Versicherung mich auf SF 7 :eek::eek::eek: herunterstuft.

Habe gerade erst ein neues Fahrzeug mit den bisherigen Konditionen versichert.

Hätte ich die Rückstufung durch einen Versicherungswechsel umgehen können?

Der Vertreter meint die Rückstufungen wären bei allen Gesellschaften gleich.

Also überall nach einem Schaden von im meinem Fall SF 18 (30%) nach SF 7 (50%).

Ach ja, mein voheriges Fahrzeug war nur Haftpflicht und Teilkasko versichert, neuer Wagen auch Vollkasko.

Das heißt beides erst mal noch SF 18.

Ist dann ab nächsten Jahr auch die VK SF 7 oder nur die Haftpflicht?

Gruß

Swallow

Nein, die Rückstufung hättest du mit Versichererwechsel nicht umgehen können, denn wie bereits korrekterweise gesagt wurde, wird der belastete SFR immer an den Nachvers. gemeldet um das mal einfach zu formulieren..

und NEIN, die Rückstufungstabellen können von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein, in der Tat ist es aber so dass sich viele dahingehend gleichen..

nein, wenn du die Vollkasko (VK) bereits angeglichen hast, dann behälst du im nächsten Jahr in der VK auch diese SF 18, vorausgesetzt du hast keinen Schaden in VK bis dahin..

wenn du es aber genau wissen willst, dann nimm dir deine AKBs zur Hand & zieh dir den Abschnitt "Angleichung" rein, könnte ja sein, das deine Gesellschaft ja einen Passus drin hat, der das negiert, was ich grade geschrieben hab, was ich aber nicht glaube...für die VK gelten übrigens i.d.R andere Rückstufungen als in der Haftpflicht..

Hast du denn mal bei deiner Versicherung nachgefragt ob es sich lohnt den Schaden zurückzukaufen??

Zitat:

Original geschrieben von donjoe1980

Hast du denn mal bei deiner Versicherung nachgefragt ob es sich lohnt den Schaden zurückzukaufen??

Ja, lohnt sich nicht.

Schadennsumme über 3000 Euro.

Etwas übr 1000 Euro Sachschaden und gut 2000 Euro "Aua, mein Hals tut weh".

:(

Mir ist die Kinnlade ganz schön nach unten gesackt, als ich von der Rückstufung zu SF 7 erfahren habe.

Frechheit nach 18 Jahren ohne Schaden so eine Rückstufung. :mad:

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