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RÜcktritt Bei Kaufvertrag?! Dringend!!!

Themenstarteram 4. August 2004 um 17:03

Hallo,

brauche dringend ne Info.

Habe letzte Woche einen Wagen beim Händler gekauft. So langsam aber sicher tretten der Reihe nach Mängel auf. Im Kuafvertragsteht ganz klein "Bastler" drin. WAS TUN??????

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10 Antworten

Hallo,

der Zusatz "Bastler" entbindet nicht von der Sachmängelhaftung, bzw. von der Pflicht bekannte Mängel darzulegen, wenn man ein Fahrzeug erwirbt, das eigentlich als verkehrstüchtig zu bezeichnen ist.

Gute Infoquelle dazu ist der ADAC, hier mal ein Auszug:

Viele Verkäufer fügen dem Kaufvertrag umfassende Mängelgutachten oder -protokolle bei, um auf diese Weise das Fahrzeug zu beschreiben. Hintergrund ist, dass sich der Käufer auf Mängel, die ihm beim Kauf bekannt waren, später nicht berufen kann. Hier müssen aber konkrete Mängel beschrieben werden. Allgemein sämtliche Teile als mangelhaft zu bezeichnen reicht im Ergebnis nicht aus, da das wiederum eine Umgehung der Haftung darstellen kann. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.

Den kompletten Artikel gibt es hier

Gruß Jürgen

Also das ist hier ja kein Rechtsforum und rechtlich verbindliche Aussagen dürfen ja nur Anwälte formulieren. Gegen meine persönliche freie Meinung, die allerdings frei von richtigem Inhalt sein kann, sei folgendes dazu gesagt:

Der Vermerk "Bastler" ist nichtig, wenn sich das Fahrzeug nicht offensichtlich in einem solchen Zustand befindet. Hier wären zum Beispiel nicht angemeldete Fahrzeuge oder die, die halt keinen neuen TÜV mehr bekommen würden. Ist das Auto hingegen angemeldet und die HU nicht allzulange her, so ist davon auszugehen, dass das Fahrzeug für einen längeren Einsatz im Straßenverkehr vorgesehen ist. Demzufolge wäre die Bezeichnung "Bastler" oder "Bastlerfahrzeug" nicht mehr zutreffend.

Auch dieses ganz kleine "Bastler" ist schon ein Indiez für Unwirksamkeit. Solche Punkte dürfen nicht versteckt im Kaufvertrag untergebracht sein. Insbesondere muss der Händler auf diesen Punkt eingehen, weil er damit ja versucht aus der vorgeschrieben Gewährleistung befreit zu werden.

Wurde das Auto hingegen wirklich groß als Bastlerfahrzeug angepriesen und wurde gar auf große Schäden hingewiesen, die ohne größere Maßnahmen nicht zum Weiterbestehen der Betriebserlaubnis führen oder gar offensichtlich waren, dann sieht es schon anders aus.

Mein Tipp wäre also, erstmal mit dem Händler darüber zu sprechen und seinen Standpunkt zu erfahren. Wie würde er sich an den Reparaturen beteiligen und würde er den Wagen gar zurücknehmen? Wenn sein Angebot für Dich nicht ausreichend ist, dann bleibt nur der Weg zum Anwalt. Nur der kann Dir wirklich weiterhelfen und auch nur auf den kannst Du Dich nachher beziehen.

Da war Designs ein Tick schneller :D

Themenstarteram 4. August 2004 um 17:36

Ich verstehe nur Bahnhof....

Es handelt sich um ein Audi Cabrio Bj. 96

hier der Sachverhalt:

Auto stand zum Verkauf beim VW Händler, der Verkäufer sagte mir ich kann den Wagen so mitnehmen wie er dort steht, es müssen Bremsen und Querlenker erneuert werden. Eine Probefahrt wurde verweigert, da die Bremsschläuche porös waren. Die reperatur wurde am nächsten Tag durch mich ausgeführt. (Bremse, Querlenker, Schläuche, Bremsflüssigkeit)

Jetzt stellt sich nach ein paar Tagen raus, das Verdeck funktioniert nur nach Lust und Laune (E-Verdeck), Der Wagen rucket extrem beim fahren(Verdacht auf Mengenteiler) Die Werkstatt die die Mängel beseitigt hat, hat auf Auspuff und Kuplung hingewisen, beides muss erneuert werden.

 

Der Wagen hat TÜV bis 09/2005 und ist Scheckheft gepflegt.

Es gehen div. Lichter etc. nicht insgesamt dürften es für mich Kosten von ca. 2000 Euro werden, laut Werkstatt um auch alle nicht genannten Mängel zu beseitigen.

Der Wagen wurde teilfinanziert....

@Radlager

Immerhin 2 Min ;)

@Paschi

Wenn der Verkäufer schon zu solchen Methoden greift, ist anzunehmen, dass er von den weiteren Mängeln Bescheid wusste.

Der Zusatz "Bastler" ist in diesem Fall nicht wirksam, d.h. der Händler hat hier für die Sachmängel zu haften. Er hätte die defekten Teile einzeln im Kaufvertrag vermerken müssen.

Also zurück zum Händler, entweder den Vertrag wandeln, oder den Händler nachbessern lassen, bzw. eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Falls er sicht auf keines der genannten Dinge einlässt, wirst du nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts weiterkommen...

Gruß Jürgen

Achso, wichtiger Nachtrag:

Der Kaufpreis ist auch entscheident. Wenn das Fahrzeug weit unter Marktwert verkauft wurde, muss man auch als Käufer mit Mängeln rechnen. Insbesondere, wenn der Preis gar extrem niedrig war, dann könnte unter Umständen auch das "Bastler" wieder an Wirkung gewinnen. Aber wie gesagt, zur Not immer einen Anwalt aus dem Fachgebiet befragen. Ich bin leider nicht im ADAC, aber vielleicht haben die auch Tipps und Ratschläge für ihre Mitglieder. Bei Vertragshändlern kann man sich sonst auch auf einer Schiedsstelle meist recht gut einigen.

Wenn aber schon die Probefahrt verweigert wurde, dann spricht das sehr wohl für ein Bastlerfahrzeug. Hast Du es denn wirklich so ohne Probefahrt gekauft? Kupplung ist je nach Laufleistung kein Teil mehr was unter die Gewährleistung fällt. Ohne ALLE Umstände zu kennen kann man da sehr leicht falsche Schlußfolgerungen ziehen. Nach dem Eröffnungsbeitrag las sich das nämlich etwas anders ...

Wie kann man so ein schönes Auto nur so verkommen lassen.Solche Bastelbuden findet man sonst nur bei den Fähnchenbuden im Industriegebiet.Wusste gar nicht das es auch so schlechte Audi Cabrios gibt.Normal kennt man so was nur von Verspoilerten und Tiefergesägten E36.

Aber wenn du den Wagen als Bastlerfahzeug gekauft hast, hat der Verkäufer das in den Kaufvertrag hineingeschrieben,um sich von der Garantie zu drücken.Bewustes Abzocken nenn ich so was.

am 5. August 2004 um 0:23

jo, aber ein Vertrag ist ein Vertrag..... und du hast in unterschrieben. Der Vermerk Bastlerfahrzeug befreit imho von allen Verpflichtugen.

Zitat:

Original geschrieben von John Connor

jo, aber ein Vertrag ist ein Vertrag..... und du hast in unterschrieben. Der Vermerk Bastlerfahrzeug befreit imho von allen Verpflichtugen.

... tut es eben nicht! Lies dir mal die oberen Artikel durch...

Da hat Designs absolut recht. Nicht alles was in einem Vertrag steht, ist auch gültig. Selbst wenn beide Parteien zuerst damit einverstanden sind, so gibt es gewisse Dinge, die einfach nicht in einem Vertrag wirksam werden können. Zum Beispiel darf ein Händler nicht nach Lust und Laune seine AGB's gestalten. Aber auch bei Privatverträgen kann es unter Umständen Einschränkungen geben. Ein Grundstücksverkauf kann meines Erachtens auch nicht für ein Euro geschehen, solche Verträge werden auch autoamatisch als nichtig erklärt. Gibt aber auch noch genügend Vertragsmöglichkeiten, wo beide Seiten freie Hand haben und wo man richtig besch**ssen werden kann.

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