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Rücktritt Leasingvertrag GTE

VW Golf 8 (CD)
Themenstarteram 10. Mai 2021 um 10:18

Moin zusammen,

ich habe Anfang 09/2020 einen GTE im Business Leasing bestellt, unverbindliche Auslieferung im Vertrag war Q1 2021.

Laut AGB kann ich den Händler nach 6 Wochen Überziehung des unverbindlichen Liefertermins auffordern, den Wagen innerhalb von 2 Wochen bereit zu stellen. Diese Mail ging heute morgen raus, der Händler hat auch schon geantwortet, dass die Lieferung von VW für die 28. KW bestätigt ist, also weit entfernt von 2 Wochen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich von dem Leasingvertrag zurücktreten kann? Der Händler Argumentiert jetzt mit Corona und Halbleitermangel, aber Corona war ja im September 20 auch schon bekannt, sich hier auf höhere Gewalt zu berufen ist denke ich wenig erfolgsverprechend.

Was meint ihr, kann ich von dem Leasingvertrag zurücktreten?

LG

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15 Antworten

ein Anwalt hilft mit einer rechtssicheren Auskunft.

Also ob eine Mail rechtlich als Mahnung / Forderung ausreicht, da habe ich Zweifel. Gut, der Händler hat zumindest geantwortet und damit den Erhalt bestätigt. Als Kündigung bei so einer wichtigen Sache würde ich zusätzlich ein Fax / Einschreiben senden. Ansonsten wie schon der Vorposter sagt: Mal vorab mit einem Anwalt abklären, da geht's um was.

Sonst dem Händler auf Grund dessen Antwort mal die Kündigung senden. Mal schauen was er antwortet. 9 Monate auf ein Auto warten zu müssen ist wohl nicht zumutbar. Erstes Gespräch mit Anwalt ist eventuell kostenlos. Einfach mal anrufen und Fragen...

Dein Ansprechpartner ist bei Leasing Volkswagen Financial Service (steht auch im Vertrag)

Lieferverzug mit 14 Tagen Frist aufsetzen und das ganze als Einschreiben senden

Und nicht vergessen, will man das Auto nicht oder geht es nur um diese paar Wochen.

Die Geschichte mit Halbleitermangel ist da.

Wie sähe die Alternative aus? Was ist die Erwartung?

Ansonsten, nur mit Anwalt etc. Hier nicht sauber raus zu kommen ist m.E. schlimmer als noch ein paar Wochen zu warten.

Soweit ich weiß, steht eine terminliche Rückgabe eines anderen Fahrzeuges an, finden sich hier eher zufriedenstellende Lösungen.

Zitat:

@massejhonny schrieb am 10. Mai 2021 um 12:18:33 Uhr:

Moin zusammen,

ich habe Anfang 09/2020 einen GTE im Business Leasing bestellt, unverbindliche Auslieferung im Vertrag war Q1 2021.

Laut AGB kann ich den Händler nach 6 Wochen Überziehung des unverbindlichen Liefertermins auffordern, den Wagen innerhalb von 2 Wochen bereit zu stellen. Diese Mail ging heute morgen raus, der Händler hat auch schon geantwortet, dass die Lieferung von VW für die 28. KW bestätigt ist, also weit entfernt von 2 Wochen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich von dem Leasingvertrag zurücktreten kann? Der Händler Argumentiert jetzt mit Corona und Halbleitermangel, aber Corona war ja im September 20 auch schon bekannt, sich hier auf höhere Gewalt zu berufen ist denke ich wenig erfolgsverprechend.

Was meint ihr, kann ich von dem Leasingvertrag zurücktreten?

LG

Und hat die Rückabwicklung des Leasingvertrages geklappt?

Würde mich auch sehr interessieren. Hat denn sonst jemand einen Rücktritt vom Leasingvertrag hinter sich?

Mittlerweile bin ich selber zurückgetreten. Mit freundlichen Grüßen bl

Zitat:

@luerchi schrieb am 19. September 2021 um 21:31:25 Uhr:

Mittlerweile bin ich selber zurückgetreten. Mit freundlichen Grüßen bl

Hat alles reibungslos geklappt? Bei mir ist momentan auch ein ähnlicher Fall. Im Dezember 20 eine Gewerbeleasing mit Audi abgeschlossen. Im Vertrag stand unverbl. Liefertermin Juni 2021. Ich hab die 6 Wochen Schonfrist abgewartet und den Händler danach angemahnt binnen 2 Wochen zu liefern. Nach Ablauf der 2 Wochen Frist, habe ich dem Händler nochmals eine weitere Frist von 2 Wochen gegeben und angedroht, falls diese fruchtlos verstreichen sollte, vom Vertrag zurückzutreten. Nach kurzem telefonieren mit dem Händler, sei dies jedoch nicht möglich, da Halbleitermangel und Corona. Sprich er schiebt alles auf Höhere Gewalt.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall?

Zeitnah einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen und in Ruhe abwarten. Ohne den nötigen Druck wird seitens der Hersteller leider gerne auf Zeit gespielt. Mit der nötigen "Motivation" im Rücken sollte es dann klappen.

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 20. September 2021 um 07:32:26 Uhr:

Zeitnah einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen und in Ruhe abwarten. Ohne den nötigen Druck wird seitens der Hersteller leider gerne auf Zeit gespielt. Mit der nötigen "Motivation" im Rücken sollte es dann klappen.

Wenn ich nicht angewiesen wäre auf ein Fahrzeug, würde ich die Sache echt entspannter sehen, zumal ich auch für die gesamte Problematik mit den Halbleitern und Chips Verständnis habe. Ich würde gerne auf ein Lagerfahrzeug zurückgreifen. Auf einen Rechtsstreit eher weniger Lust…

Zitat:

@elektrify schrieb am 20. September 2021 um 00:42:52 Uhr:

Nach kurzem telefonieren mit dem Händler, sei dies jedoch nicht möglich, da Halbleitermangel und Corona. Sprich er schiebt alles auf Höhere Gewalt.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall?

Lasse Dir doch nicht so einen Quark erzählen, dass VW Probleme hat die Leistung zu erfüllen geht juristisch nicht zu Deinen Lasten und Du hast alles richtig gemacht. Trete jetzt vom Kaufvertrag zurück und kümmere Dich um ein anderes Fahrzeug.

Außerdem war auch 06/2021 Corona lange Thema sowie die Lieferprobleme auch schon. Das ist Bullshit, weil er natürlich seine Provision möchte. Lass dir nix erzählen. Bei Leasing ist übrigens die Bank der Ansprechpartner, nicht der Händler (Vermittler).

Hatte heute mit der Bank telefoniert. Habe sicherheitshalber beide Schreiben an Bank und Händler geschickt. Jedoch meinte die Bank bei Rücktritt solle ich mich an den Händler wenden ? Na Ja, auch bei der Rücktrittserklärung bekommen beide wieder Post!

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