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Rücktritt Neuwagen ,Inzahlungnahme finanzierter Gebrauchtwagen

Themenstarteram 27. November 2020 um 21:09

Guten Abend. Ich habe eine wichtige Frage.

Ich habe mir vor 4 Monaten einen Neuwagen gekauft und meinen Alten beim Autohaus in Zahlung gegeben. Für diesen hat das Autohaus den Restkredit abgelöst. Die Möglichkeit besteht das am Fahrzeug noch kleine Reperaturarbeiten durchgeführt wurden.Nun muss ich aufgrund eines Mangels am Neuwagen diesen Zurück geben. Wenn ich das richtig verstehe wird der Kaufvertrag so Rückabgewickelt als wäre er nie zustande gekommen, dazu gehört auch der Ankauf meines Gebrauchtfahrzeuges. Dieses werde ich höchstwahrscheinlich zurück erhalten.

Nun meine Frage, wie verhält es sich bei einem Rücktritt mit den geleisteten Reperaturen an meinem Gebrauchten? Muss ich da mit Kosten rechnen?

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 29. November 2020 um 00:47:40 Uhr:

Wie armselig. Nur weil ein TE erst mal keine Zeit mehr hat soll das hier im OFF enden. Wartet doch erst einmal ab. Es soll auch noch arbeitende Bevölkerung in Deutschland geben. Ich glaube ja dass alle die 3 oder mehr Beiträge am tag haben keine andere Hobbys haben. Ich kann mich aber auch täuschen.

Profil gelöscht, damit OFF. Ganz einfach.

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Verstehe ich nicht. Warum MUSST du deinen Neuwagen zurückgeben, kann der Händler den Mangel nicht beheben oder gegen einen anderen Neuwagen tauschen?

Ist ne Sache der Vertragsgestaltung. Möglicherweise liegen 2 getrennte Verträge vor. 1. Kaufvertrag zum Neuwagen und 2. Ankaufvertrrag zum Gebrauchtwagen (mit Anrechnung des Kaufpreises auf Neuwagen und Ablösung des Kreditvertrages durch Autohaus).

 

Falls nur der Kaufvertrag über den Neuwagen rückabgewickelt wird, ist die für das angerechnete Gebraucht-Fahrzeug verrechnete Summe mehr oder weniger egal, wie auch eventuelle vom Autohaus durchgeführte Reparaturen.

 

Was vom Autohaus bei einer Rückabwicklung wahrscheinlich in Rechnung gestellt werden wird, ist eine Nutzungsentschädigung für die seit Kauf mit dem Neuwagen gefahrenen Kilometer.

 

Zum Einlesen zur Nutzungsentschädigung:

 

https://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung

Themenstarteram 28. November 2020 um 7:06

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 28. November 2020 um 00:22:42 Uhr:

Ist ne Sache der Vertragsgestaltung. Möglicherweise liegen 2 getrennte Verträge vor. 1. Kaufvertrag zum Neuwagen und 2. Ankaufvertrrag zum Gebrauchtwagen (mit Anrechnung des Kaufpreises auf Neuwagen und Ablösung des Kreditvertrages durch Autohaus).

Falls nur der Kaufvertrag über den Neuwagen rückabgewickelt wird, ist die für das angerechnete Gebraucht-Fahrzeug verrechnete Summe mehr oder weniger egal, wie auch eventuelle vom Autohaus durchgeführte Reparaturen.

Was vom Autohaus bei einer Rückabwicklung wahrscheinlich in Rechnung gestellt werden wird, ist eine Nutzungsentschädigung für die seit Kauf mit dem Neuwagen gefahrenen Kilometer.

Zum Einlesen zur Nutzungsentschädigung:

https://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung

Themenstarteram 28. November 2020 um 7:09

Es wurde zum Rückkauf kein gesonderter Vertrag angesetzt. Im Kaufvertrag des Neuwagen steht nur Rücknahme Altwagen und die Summe.

Ich muss auch dazu sagen das ich damals ein Rücknahmeversprechen abgeschlossen habe.

Nun muss ich aufgrund eines Mangels am Neuwagen diesen Zurück geben

Sind die Mängel so gravierend dass es zu einer Wandlung kommt?

Themenstarteram 28. November 2020 um 10:12

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 28. November 2020 um 00:04:52 Uhr:

Verstehe ich nicht. Warum MUSST du deinen Neuwagen zurückgeben, kann der Händler den Mangel nicht beheben oder gegen einen anderen Neuwagen tauschen?

Themenstarteram 28. November 2020 um 10:13

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. November 2020 um 08:25:24 Uhr:

Nun muss ich aufgrund eines Mangels am Neuwagen diesen Zurück geben

Sind die Mängel so gravierend dass es zu einer Wandlung kommt?

Ja leider

Themenstarteram 28. November 2020 um 10:14

Zitat:

@Julchenfcm schrieb am 28. November 2020 um 11:12:05 Uhr:

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 28. November 2020 um 00:04:52 Uhr:

Verstehe ich nicht. Warum MUSST du deinen Neuwagen zurückgeben, kann der Händler den Mangel nicht beheben oder gegen einen anderen Neuwagen tauschen?

Eine Reperatur ist 4x fehlgeschlagen

Themenstarteram 28. November 2020 um 10:15

Zitat:

@Julchenfcm schrieb am 28. November 2020 um 08:06:06 Uhr:

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 28. November 2020 um 00:22:42 Uhr:

Ist ne Sache der Vertragsgestaltung. Möglicherweise liegen 2 getrennte Verträge vor. 1. Kaufvertrag zum Neuwagen und 2. Ankaufvertrrag zum Gebrauchtwagen (mit Anrechnung des Kaufpreises auf Neuwagen und Ablösung des Kreditvertrages durch Autohaus).

Falls nur der Kaufvertrag über den Neuwagen rückabgewickelt wird, ist die für das angerechnete Gebraucht-Fahrzeug verrechnete Summe mehr oder weniger egal, wie auch eventuelle vom Autohaus durchgeführte Reparaturen.

Was vom Autohaus bei einer Rückabwicklung wahrscheinlich in Rechnung gestellt werden wird, ist eine Nutzungsentschädigung für die seit Kauf mit dem Neuwagen gefahrenen Kilometer.

Zum Einlesen zur Nutzungsentschädigung:

https://automobilkanzlei.de/nutzungsentschaedigung

Es wurde zum Rückkauf kein gesonderter Vertrag angesetzt. Im Kaufvertrag des Neuwagen steht nur Rücknahme Altwagen und die Summe.

Ich muss auch dazu sagen das ich damals ein Rücknahmeversprechen abgeschlossen habe.

Zitat:

@Julchenfcm [url=https://www.motor-talk.de/.../...rter-gebrauchtwagen-t6990499.html?...]schrieb am 28. November 2020

Ich muss auch dazu sagen das ich damals ein Rücknahmeversprechen abgeschlossen habe.

Versteh ich nicht.

Du hast beim kauf des Neuwagens versprochen deinen alten zurückzunehmen, wenn bei Deinem neuen der Fall von Rückgabe Eintritt.

Wie lange hätte das AH Deinen Alten den stehen lassen, für den Fall,dass Dein neuer zurück geht.

Evtl kannst das mal schlüssiger erläutern.

Du hast bei Vertragsschluss schon zugestimmt, im Falle einer Rückabwicklung ach Deinen Altwagen zurück zu nehmen?

Was wäre gewesen, der Händler hätte diesen bereits weiter veräußert?

Bist Du Dir sicher, dass Dein Altwagen noch im GW-Bestand ist? Kennst Du Aufwand und Höhe der geleisteten Reparaturen?

julchenfcm, könntest du den gesamten Vorgang mal etwas detaillierter beschreiben damit Dir hier geholfen werden kann. Das ganze wirkt alles etwas verwirrend und schwer verständlich.

LG

Themenstarteram 28. November 2020 um 11:26

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. November 2020 um 11:22:02 Uhr:

Zitat:

@Julchenfcm [url=https://www.motor-talk.de/.../...rter-gebrauchtwagen-t6990499.html?...]schrieb am 28. November 2020

Ich muss auch dazu sagen das ich damals ein Rücknahmeversprechen abgeschlossen habe.

Versteh ich nicht.

Du hast beim kauf des Neuwagens versprochen deinen alten zurückzunehmen, wenn bei Deinem neuen der Fall von Rückgabe Eintritt.

Wie lange hätte das AH Deinen Alten den stehen lassen, für den Fall,dass Dein neuer zurück geht.

Evtl kannst das mal schlüssiger erläutern.

Nein Natürlich nicht, ich habe damals bei dem gebrauchten den ich abgegeben habe ein Rücknahmeversprechen beim damaligen Neukauf abgeschlossen.

Themenstarteram 28. November 2020 um 11:37

Ok nun noch einmal etwas verständlicher.

Ich habe damals beim Autohaus ein Neuwagen gekauft mit 3 Wegefinanzierung beim Kauf enthalten war ein Rücknahmeversprechen in Verbindung mit einem Zahlungsauftrag. Nach 5 Jahren war die Schlußrate fällig und ich kaufte mir in diesem Autohaus einen neuen Wagen. Im neuen Kaufvertrag war der Ankauf des Gebrauchtwagen vermerkt und das die Ablöse durch das Autohaus geschieht. Den in dem Rücknahmeversprechen enthaltene Schlußrate wurde nicht vollständig vom Autohaus wegen geringer Mängel übernommen. Ich hatte eine Differenz zu zahlen.

Nun bin ich von dem vor wenigen Monaten gekauften Neuwagenvertrag zurück getreten.

Meine Recherchen haben ergeben das solche Verträge rückabgewickelt werden, als wären sie nicht passiert. Was bedeutet das ich theoretisch auch meinen Gebrauchten zurück erhalte. Nun gibt es da ja aber das Rücknahmeversprechen. Die Frage ist halt ob ich das Auto trotzdem zurück bekomme oder das der mir gezahlte Betrag/ bzw abgelöst Betrag auch gezahlt worden wäre, wenn ich keinen neuen mitgenommen hätte. Spielt das überhaupt eine Rolle. Ich habe auch keine Ahnung ob Mängel beseitigt wurden sind und ob ich dafür evtl noch zur Kasse gebeten werde ohne zu wissen was gemacht wurde.Das nächste Problem wäre nämlich das der Gebrauchtwagen anscheinend noch verfügbar ist, jedoch der Tüv mittlerweile abgelaufen wäre.

Ich bin völlig durcheinander. Und weiß nicht was möglicherweise auf mich zukommt.

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